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   BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22   

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https://dejure.org/2023,26923
BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22 (https://dejure.org/2023,26923)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2023 - 5 StR 164/22 (https://dejure.org/2023,26923)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2023 - 5 StR 164/22 (https://dejure.org/2023,26923)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 154 Abs. 2 StPO, § 266a StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 StGB, § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, § 78c Abs. 1 Nr. 1, letzter Halbsatz StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 78c Abs. 1 Nr. 6 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 7 StGB, § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB, § 78b Abs. 4 StGB, § 266a Abs. 4 StGB, § 78b Abs. 3 StGB, § 23 Abs. 3 SGB IV, § 30 StPO, § 29 Abs. 1 StPO, §§ 24 ff. StPO, § 29 StPO, § 48 Abs. 2 ZPO, § 48 ZPO, § 47 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, §§ 22, 23, 148a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 24 Abs. 2 StPO, § 25 StPO, § 338 Nr. 3 StPO, § 29 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 31 StPO, § 29 Abs. 2 StPO, § 16 Satz 2 GVG, § 28 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 29 Abs. 4 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Weiterverhandlung der Strafkammer nach der Erklärung des Schöffen hinsichtlich Verletzung der Wartepflicht; Unterbrechen der Verjährung durch die Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens an den Angeklagten; ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 29 ; StPO Zur Wartepflicht gemäß § 29

  • rechtsportal.de

    StPO § 29 ; StPO Zur Wartepflicht gemäß § 29

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragsvorenthaltung - und die Feststellung des Schuldumfangs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterablehnung - und die Wartepflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3442
  • MDR 2023, 1607
  • NStZ 2024, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22
    Denn nach dieser Vorschrift ist der Richter verpflichtet, Mitteilung über solche Umstände zu machen, die seine Ablehnung oder die eines anderen Richters (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20 Rn. 20) rechtfertigen könnten.

    Dieser absolute Revisionsgrund ist nur nach Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eröffnet, wohingegen in den Fällen des § 30 StPO die Entscheidung, durch welche die Selbstanzeige für begründet oder nicht begründet erklärt wird, für das Revisionsgericht für sich gesehen grundsätzlich nicht überprüfbar ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17, NStZ 2017, 720, auch zu den Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtüberprüfbarkeit, vgl. unten zu 3.b).

    Erst dann, wenn ein Ablehnungsberechtigter aufgrund des Vorbringens des Selbstanzeigenden diesen abgelehnt hat, ist das Ablehnungsverfahren und mithin der Anwendungsbereich des § 338 Nr. 3 StPO im Revisionsverfahren eröffnet (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20).

    Allerdings stellen Verfahrensverstöße, die auf Irrtum oder auf unrichtiger oder sogar unhaltbarer Rechtsansicht beruhen, grundsätzlich noch keinen Ablehnungsgrund dar (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20 mwN).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22
    Dies erwies sich als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28, 36 mwN zur älteren Rspr. des Bundesgerichtshofs).

    Die Ausgestaltung im Einzelnen ist aber Sache des Gesetzgebers (BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28, 35; vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 2655/06 Rn. 11, NStZ 2007, 709), der sich für ein gestuftes Nebeneinander von Ausschlussgründen und Befangenheit entschieden hat.

    Es handelt sich um eine Dienstpflicht und eine im Verhältnis zu den Verfahrensbeteiligten bestehende und unmittelbar verfahrensrelevante Verpflichtung (BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28, 36).

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22
    Wenn jedoch keine hinreichend verlässlichen Anknüpfungstatsachen für die nähere Bestimmung der Bemessungsgrundlagen vorliegen, können an Wahrscheinlichkeitskriterien ausgerichtete Durchschnittswerte geschätzt werden (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635 f.; vom 25. November 2021 - 5 StR 211/20).

    Sie hat die Grundlagen der Berechnung und diese selbst ausführlich und nachvollziehbar erörtert; das Ergebnis hat sie einer vergleichenden Kontrollrechnung nach der anerkannten Zwei-Drittel-Methode (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 4) unterzogen, die für den Angeklagten zu einem wesentlich ungünstigeren Ergebnis geführt hätte.

  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17

    Besorgnis der Befangenheit bei Selbstablehnung aufgrund enger persönlicher

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22
    Dieser absolute Revisionsgrund ist nur nach Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eröffnet, wohingegen in den Fällen des § 30 StPO die Entscheidung, durch welche die Selbstanzeige für begründet oder nicht begründet erklärt wird, für das Revisionsgericht für sich gesehen grundsätzlich nicht überprüfbar ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17, NStZ 2017, 720, auch zu den Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtüberprüfbarkeit, vgl. unten zu 3.b).

    Ausnahmen gelten nur, wenn das Vorgehen des Gerichts objektiv willkürlich ist, das heißt das Verfahren nach § 30 StPO missbraucht wird, um den Angeklagten seinem verfassungsrechtlich garantierten gesetzlichen Richter zu entziehen (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17, BGHR StPO § 30 Selbstanzeige 3; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 153/2128 Abs. 2 StPO]).

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22
    Die Ausgestaltung im Einzelnen ist aber Sache des Gesetzgebers (BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28, 35; vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 2655/06 Rn. 11, NStZ 2007, 709), der sich für ein gestuftes Nebeneinander von Ausschlussgründen und Befangenheit entschieden hat.

    Zudem findet eine Überprüfung der Befangenheit von Amts wegen nicht statt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 5 StR 153/21, NJW 2022, 1470 mwN); auch kann die Geltendmachung von Befangenheitsgründen - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 2655/06 Rn. 12, 14 f., NStZ 2007, 709; vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87, NJW 1988, 477) - nach § 25 StPO präkludiert sein.

  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 153/21

    Erfolgreiche Rüge der fehlerhaften Gerichtsbesetzung bei Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22
    Zudem findet eine Überprüfung der Befangenheit von Amts wegen nicht statt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 5 StR 153/21, NJW 2022, 1470 mwN); auch kann die Geltendmachung von Befangenheitsgründen - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 2655/06 Rn. 12, 14 f., NStZ 2007, 709; vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87, NJW 1988, 477) - nach § 25 StPO präkludiert sein.

    Ausnahmen gelten nur, wenn das Vorgehen des Gerichts objektiv willkürlich ist, das heißt das Verfahren nach § 30 StPO missbraucht wird, um den Angeklagten seinem verfassungsrechtlich garantierten gesetzlichen Richter zu entziehen (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - 3 StR 90/17, BGHR StPO § 30 Selbstanzeige 3; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 153/2128 Abs. 2 StPO]).

  • BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20

    Berechnung der Beitragsschäden bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22
    Wenn jedoch keine hinreichend verlässlichen Anknüpfungstatsachen für die nähere Bestimmung der Bemessungsgrundlagen vorliegen, können an Wahrscheinlichkeitskriterien ausgerichtete Durchschnittswerte geschätzt werden (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635 f.; vom 25. November 2021 - 5 StR 211/20).

    Das Tatgericht muss insoweit lediglich darlegen, warum es sich der gewählten Methode bedient hat und die Grundlagen der Schätzung nachvollziehbar darstellen (BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 5 StR 211/20).

  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22
    Diese Anordnung genügt den Anforderungen des § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB (zum gleichlautenden § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG aF vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 76).

    Schließlich fügt sich die verjährungsunterbrechende Ermittlungsmaßnahme inhaltlich und zeitlich in den aus den Akten ersichtlichen sonstigen Verfahrensstand ein (zur Bedeutung aktenkundiger Anhaltspunkte insoweit vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2017 - 1 StR 218/17, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 1 Anordnung 2; vom 22. Mai 2006 - 5 StR 578/05, BGHSt 51, 72, 79; Urteil vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 356/81, BGHSt 30, 215, 218 f.).

  • BGH, 03.03.2020 - 5 StR 595/19

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (subjektiver

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22
    Sie beginnt mit dem Verstreichen des Fälligkeitszeitpunktes für jeden Beitragsmonat (BGH, Beschluss vom 3. März 2020 - 5 StR 595/19, NZWiSt 2020, 288, 289).

    Anknüpfungspunkt ist insoweit der sich aus § 23 Abs. 3 SGB IV (in der Fassung vom 9. Dezember 2010) ergebende Fälligkeitszeitpunkt, da ein Teil der gezahlten Arbeitsentgelte der Einzugsstelle gemeldet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2020 - 5 StR 595/19 Rn. 3).

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22
    a) Zwar erfordert die Bestimmung des Schuldumfangs bei Straftaten nach § 266a StGB die hinreichend genaue Feststellung der gegenüber der Einzugsstelle geschuldeten Beträge, wozu grundsätzlich eine Aufstellung nach Anzahl der Arbeitnehmer, den jeweiligen Beschäftigungszeiträumen, dem Beitragssatz sowie der gezahlten Bruttolöhne jeweils zu den einzelnen Fälligkeitsterminen gehört (zur konkreten Schadensberechnung vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01, NStZ 2001, 599 f.; Beschluss vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22).
  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06

    Adhäsionsverfahren; Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Befangenheit;

  • BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

  • BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung in § 55 Abs. 2 JGG

  • BGH, 16.06.2020 - 2 StR 79/20

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Unmöglichkeit einer Einziehungsanordnung im

  • BGH, 13.04.2021 - 5 StR 29/21

    Revision im Strafsachen: Anforderungen an die Erhebung von Verfahrensrügen;

  • OLG Hamburg, 28.03.2008 - 11 U 25/06

    Besorgnis der Befangenheit: Wesentlicher Verfahrensmangel bei Austausch eines

  • BGH, 27.08.1999 - 3 StR 342/99

    Widersprüchliches Vorbringen in einer Verfahrensrüge

  • RG, 10.05.1880 - 1121/80

    Kommt die Vorschrift des §. 23 Abs. 3 St.P.O. auch dann zur Anwendung, wenn der

  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17

    Unterbrechung der Verjährung (Anordnung der Vernehmung des Beschuldigten: Form,

  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10

    Ruhensvorschrift des § 78b Abs. 4 StGB (Bewertung der Tat in der Anklage oder im

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen

  • BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (vollständige Tatsachenmitteilung)

  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen);

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 275/10

    Übersehene Strafverfolgungsverjährung beim Betrug (Verjährungsunterbrechung durch

  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

  • BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95

    Durchsuchungsanordnung - Verjährungsunterbrechung - Beziehung auf den Angeklagten

  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge -

  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung

  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 445/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    Zwar kann das Revisionsgericht in den Fällen des § 30 StPO die Entscheidung, durch welche die Selbstanzeige eines Richters oder Schöffen wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, für sich gesehen grundsätzlich nicht überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 1 StR 541/72, BGHSt 25, 122, 126 f. mwN; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20, NStZ 2023, 558, 559; vom 26. September 2023 - 5 StR 164/22, NJW 2023, 3442, 3443 f. Rn. 30; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 30 Rn. 9).

    Zwar geben die Vorschriften dem Einzelnen zugleich eine Garantie auf einen unabhängigen und unparteilichen Richter (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2023 - 2 BvR 1122/22, NStZ 2023, 627, 628 Rn. 23 mwN; BGH, Beschluss vom 26. September 2023 - 5 StR 164/22, NJW 2023, 3442, 3443).

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