Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.06.2018

Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2024 - AK 26, 27/24, AK 26/24, AK 27/24   

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https://dejure.org/2024,6774
BGH, 21.03.2024 - AK 26, 27/24, AK 26/24, AK 27/24 (https://dejure.org/2024,6774)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2024 - AK 26, 27/24, AK 26/24, AK 27/24 (https://dejure.org/2024,6774)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2024 - AK 26, 27/24, AK 26/24, AK 27/24 (https://dejure.org/2024,6774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2023 - StB 73/23

    Gründung einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Rädelsführer;

    Auszug aus BGH, 21.03.2024 - AK 26/24
    Mit Beschluss vom 20. Dezember 2023 (StB 73/23) hat der Senat die Haftbeschwerde des Angeschuldigten A.     verworfen.

    Was den Angeschuldigten A.     betrifft, so wird hinsichtlich des dringenden Tatverdachts, des Haftgrundes der Schwerkriminalität und der Versagung einer Haftverschonung auf die Gründe der Haftentscheidung des Senats vom 20. Dezember 2023 (StB 73/23) Bezug genommen.

  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

    Auszug aus BGH, 21.03.2024 - AK 26/24
    Bei den in § 112 Abs. 3 StPO angeführten Straftaten, zu denen die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland gehört, kann für die Anordnung der Untersuchungshaft bereits die zwar nicht mit bestimmten Tatsachen belegbare, aber nach den Umständen des Falls doch nicht auszuschließende Fluchtgefahr genügen (zu den rechtlichen Anforderungen s. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 11 f. mwN).
  • BGH, 09.03.2022 - AK 6/22

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch entwürdigende oder erniedrigende

    Auszug aus BGH, 21.03.2024 - AK 26/24
    Der Anschluss an eine terroristische Organisation ist nach Art. 1 und 3 des syrischen Anti-Terror-Gesetzes Nr. 19 vom 28. Juni 2012 in Syrien mit Strafe bedroht (s. BGH, Beschluss vom 9. März 2022 - AK 6/22, juris Rn. 42).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    Auszug aus BGH, 21.03.2024 - AK 26/24
    Die eingehende Würdigung seiner voneinander divergierenden Angaben bleibt einer voraussichtlichen Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. zudem BGH, Urteil vom 26. Januar 2023 - 3 StR 154/22, juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2018 - AK 26/18, AK 27/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23361
BGH, 28.06.2018 - AK 26/18, AK 27/18 (https://dejure.org/2018,23361)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2018 - AK 26/18, AK 27/18 (https://dejure.org/2018,23361)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - AK 26/18, AK 27/18 (https://dejure.org/2018,23361)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 121 Abs. 1 StPO
    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung (Stärkung des Gefährdungspotenzials der Organisation; Abgrenzung zum Werben; Einschränkung; Werben für Ideologie und Ziele; "Sympathiewerbung"); dringender Tatverdacht; Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § ... 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, § 126 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 6, § 52 StGB, § 142a Abs. 2 Nr. 2 GVG, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 2, § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 129a Abs. 1, 2 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 129a StGB, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB, 3 und 6 StGB, § 126 StGB, § 211 StGB, § 226 StGB, § 308 StGB, § 3 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 2 und 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Untersuchungshaft und ihrer Fortdauer über sechs Monate hinaus i.R.e. dringenden Tatverdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "Islamischer Staat" (IS))

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Untersuchungshaft und ihrer Fortdauer über sechs Monate hinaus i.R.e. dringenden Tatverdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "Islamischer Staat" (IS))

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 26/18
    Ein Erfolg der Werbung wird nicht vorausgesetzt; auch der erfolglose Versuch, andere als Mitglied oder Unterstützer einer Vereinigung zu gewinnen, wird von der Strafbarkeit erfasst (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 353).

    Das Wirken des Nichtmitgliedes muss nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 10. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).

    Jedoch schließen die vom Gesetzgeber mit dem 34. Strafrechtsänderungsgesetz (vom 22. August 2002, BGBl. I S. 3390) und dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze (vom 22. Dezember 2003, BGBl. I S. 2836) vorgenommenen Änderungen des § 129a StGB es aus, Tätigkeiten, die sich als Werben für eine terroristische Vereinigung darstellen, (auch) unter das Tatbestandsmerkmal des Unterstützens zu subsumieren; dies gilt sowohl für das Werben um Mitglieder oder Unterstützer, als auch für das Werben für die Ideologie oder die Ziele der Vereinigung (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 346).

    Das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für die in Absatz 3 beschriebenen Organisationen sowie jede andere, nicht auf die Gewinnung von Mitgliedern oder Unterstützern gerichtete Werbung sind als solche nicht mit Strafe bedroht (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 348).

    Dieser im Gesetzeswortlaut und in der Gesetzessystematik objektivierte Wille des Gesetzgebers würde missachtet, wenn man propagandistische Aktivitäten eines Nichtmitgliedes, denen die bloße abstrakte Eignung zukommt, das Gefährdungspotential der beworbenen Vereinigung zu stärken, weiterhin als Unterstützen im Sinne des § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB ansehen wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 349).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 26/18
    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist unter einem Unterstützen im Sinne von § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich jedes Tätigwerden zu verstehen, durch das ein Nichtmitglied der Vereinigung deren innere Organisation und ihren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenn auch nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder das sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die ihr eigene Gefährlichkeit festigt (s. etwa BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117).

    Das Wirken des Nichtmitgliedes muss nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 10. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 26/18
    Für den Tatbestand des § 126 StGB ist zwar der Eintritt einer konkreten Gefahr nicht erforderlich, die jeweilige Handlung muss aber bei genereller Betrachtung konkret zur Friedensstörung geeignet sein (abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt, vgl. Urteil vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00, BGHSt 46, 212, 218 mwN).
  • BGH, 28.07.2016 - AK 41/16

    Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 26/18
    Gegenstand des Haftprüfungsverfahrens sind die Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Dezember 2017; die Haftprüfung bezieht sich somit allein auf die in den vollzogenen Haftbefehlen gegen die Beschuldigten erhobenen Tatvorwürfe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22; vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 30.11.2010 - 3 StR 428/10

    Störung des öffentlichen Friedens (Eignung von Äußerungen; abstrakt-konkretes

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 26/18
    Der öffentliche Friede ist ein objektiver Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und das subjektive Bewusstsein der Bevölkerung davon; gestört ist dieser, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber einer nicht unerheblichen Personenzahl, eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87, BGHSt 34, 329, 331; Beschluss vom 30. November 2010 - 3 StR 428/10, NStZ-RR 2011, 109; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 126 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 55/87

    Drohung mit Gewalttaten gegenüber öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 26/18
    Der öffentliche Friede ist ein objektiver Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und das subjektive Bewusstsein der Bevölkerung davon; gestört ist dieser, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber einer nicht unerheblichen Personenzahl, eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87, BGHSt 34, 329, 331; Beschluss vom 30. November 2010 - 3 StR 428/10, NStZ-RR 2011, 109; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 126 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 26/18
    aa) Hinsichtlich der außereuropäischen Vereinigung IS beruht er für den hier relevanten Zeitraum - senatsbekannt - auf islamwissenschaftlichen Gutachten sowie auf diversen Behördenerklärungen der Nachrichtendienste und polizeilichen Auswertungsberichten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2018 - AK 4/18, juris Rn. 22).
  • BGH, 11.01.2017 - AK 67/16

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 26/18
    Gegenstand des Haftprüfungsverfahrens sind die Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Dezember 2017; die Haftprüfung bezieht sich somit allein auf die in den vollzogenen Haftbefehlen gegen die Beschuldigten erhobenen Tatvorwürfe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22; vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 26/18
    Das Wirken des Nichtmitgliedes muss nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 10. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 26/18
    Das Wirken des Nichtmitgliedes muss nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 10. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).
  • VK Rheinland, 12.11.2018 - VK K 42/18

    Sind Elektroinstallationsarbeiten Bau- oder Dienstleistungen?

    Es kann einem Antragsteller nicht zugemutet werden, auf eine Ausschreibung, deren Grundlagen er mit einem Nachprüfungsverfahren anficht, ein qualifiziertes Angebot abzugeben, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.02.2012 - Verg 75/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2012 - Verg 82/11; VK Arnsberg, Beschluss vom 17.09.2013 - VK 15/13; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 VK 27/18; Dicks in: Ziekow/Völling, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 160 Rn. 12ff.

    Den Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Ausnahme von einer produktneutralen Ausschreibung erfüllt sind, hat der Auftraggeber zu erbringen, EuGH, Urteil vom 08.04.2008 - C-337/05, Rn. 58; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 VK 27/18; Zimmermann in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage 2016; § 31 Rn. 61.

    Denn diese Auffassung verstößt gegen den Wettbewerbsgrundsatz des Vergaberechts, der Konkurrenten und neuen Unternehmen den Marktzugang offen halten will, VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 VK 27/18.

  • EGMR, 16.01.2024 - 36318/21

    RIZZO AND OTHERS v. MALTA

    The same held in respect of another case (namely, Catherine Tabone pro et noe v. L-Avukat Generali et, Rik. 27/18, 27 March 2020), which the Government mistakenly considered had reduced compensation.

    27/18, 27 March 2020.

    27/18, 27 March 2020;.

  • BGH, 04.07.2019 - AK 33/19

    Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung; Fortdauer der

    Ein Erfolg der Werbung wird nicht vorausgesetzt; auch der erfolglose Versuch, andere als Mitglied oder Unterstützer einer Vereinigung zu gewinnen, wird von der Strafbarkeit erfasst (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 353; vom 28. Juni 2018 - AK 26 und 27/18, juris Rn. 29).

    Durch die eigenen Kommentierungen des Angeschuldigten fügte dieser einen eigenen Beitrag hinzu, der im Kontext als Aufforderung zu verstehen ist, sich den Gewalttätigkeiten des IS entweder mitgliedschaftlich oder unterstützend anzuschließen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2019 - AK 15/19, StB 9/19, juris Rn. 21; vom 28. Juni 2018 - AK 26 und 27/18, juris Rn. 30).

  • BGH, 28.05.2021 - AnwZ (Brfg) 52/19

    Bemessung der angemessenen Vergütung des amtlich bestellten Vertreters eines

    *die ihm am 4. Januar 2018 zugegangene Aufhebung des Termins vor dem Sozialgericht N. vom 8. Januar 2018 erst am 10. Januar 2018 weitergeleitet, und zwar nicht direkt an die Beigeladene, sondern an die Beklagte (Anlage AK 26 zum Schriftsatz der Beklagten vom 11. März 2020);.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - 24 U 70/17

    Pflichten des Rechtsvertreters bei Abschluss eines Vergleichs im

    Mit Schreiben vom 12. Januar 2010 (Anl. K 12, AK 26-27) beantragte der Kläger eine Wiedereingliederung nach Arbeitsunfähigkeit an einen anderen Arbeitsplatz.
  • EGMR, 07.10.2021 - 49529/12

    SYRIANOS c. GRÈCE

    Le 18 novembre 2011, après avoir entendu le requérant, le conseil disciplinaire de la prison de Nigrita lui imposa une peine de dix jours de détention « dans une cellule spéciale " (en isolement) pour désobéissance, en vertu de l'article 68 § 2 du code pénitentiaire (décision no 27/18.11.2011).

    Le 21 novembre 2011, 1e requérant introduisit un recours contre la décision no 27/18.11.2011 devant la chambre d'accusation du tribunal correctionnel de Serres.

  • EGMR, 24.04.2014 - 13177/10

    AGGELAKOPOULOS c. GRÈCE

    Par la suite, par acte no 27/18-11-1999 du Président du Conseil administratif de l'Hôpital, le requérant fut licencié.

    Le 8 février 2000, 1e requérant saisit le Conseil d'État d'un recours en annulation des décisions nos 3/5-11-1999 et 27/18-11-1999.

  • EGMR, 03.02.2022 - 1469/20

    ADVANCE PHARMA SP. Z O.O v. POLAND

    They noted that NCJ resolution no. 330/2018 had been challenged by an appellant in the case II GW 27/18 and on 27 September 2018 the Supreme Administrative Court had stayed its implementation.
  • EGMR, 06.02.2024 - 50693/20

    MICALLEF AND OTHERS v. MALTA

    27/18, 27 March 2020;.
  • EGMR, 16.01.2024 - 3158/21

    ZAMMIT v. MALTA

    27/18, 27 March 2020;.
  • EGMR, 14.11.2023 - 50473/20

    GALEA AND BORG v. MALTA

  • EGMR, 14.11.2023 - 788/21

    MARTINELLI AND OTHERS v. MALTA

  • EGMR, 14.11.2023 - 825/21

    ABELA v. MALTA

  • BGH, 28.06.2018 - AK 27/18

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

  • EGMR, 24.10.2023 - 38111/21

    VASSALLO AND VINCENTI v. MALTA

  • EGMR, 12.09.2023 - 52795/20

    VASSALLO v. MALTA

  • EGMR, 12.09.2023 - 55102/20

    ZAMMIT AND BUSUTTIL v. MALTA

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