Gerichtsverfassungsgesetz
| 10. Titel - Staatsanwaltschaft (§§ 141 - 152) |
(1) Der Generalbundesanwalt übt in den zur Zuständigkeit von Oberlandesgerichten im ersten Rechtszug gehörenden Strafsachen (§ 120 Abs. 1 und 2) das Amt der Staatsanwaltschaft auch bei diesen Gerichten aus. Können in den Fällen des § 120 Abs. 1 die Beamten der Staatsanwaltschaft eines Landes und der Generalbundesanwalt sich nicht darüber einigen, wer von ihnen die Verfolgung zu übernehmen hat, so entscheidet der Generalbundesanwalt.
(2) Der Generalbundesanwalt gibt das Verfahren vor Einreichung einer Anklageschrift oder einer Antragsschrift (§ 440 der Strafprozeßordnung) an die Landesstaatsanwaltschaft ab,
| 1. | wenn es folgende Straftaten zum Gegenstand hat: | ||
| a) | Straftaten nach den §§ 82, 83 Abs. 2, §§ 98, 99 oder 102 des Strafgesetzbuches, | ||
| b) | Straftaten nach den §§ 105 oder 106 des Strafgesetzbuches, wenn die Tat sich gegen ein Organ eines Landes oder gegen ein Mitglied eines solchen Organs richtet, | ||
| c) | Straftaten nach § 138 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit einer der in Buchstabe a bezeichneten Strafvorschriften oder | ||
| d) | Straftaten nach § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes, nach § 9 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes in Verbindung mit § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes oder nach § 4 Abs. 4 des Halbleiterschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes und § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes; | ||
| 2. | in Sachen von minderer Bedeutung. | ||
(3) Eine Abgabe an die Landesstaatsanwaltschaft unterbleibt,
| 1. | wenn die Tat die Interessen des Bundes in besonderem Maße berührt oder | |
| 2. | wenn es im Interesse der Rechtseinheit geboten ist, daß der Generalbundesanwalt die Tat verfolgt. |
(4) Der Generalbundesanwalt gibt eine Sache, die er nach § 120 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 oder § 74a Abs. 2 übernommen hat, wieder an die Landesstaatsanwaltschaft ab, wenn eine besondere Bedeutung des Falles nicht mehr vorliegt.
Rechtsprechung zu § 142a GVG
36 Entscheidungen zu § 142a GVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- Generalbundesanwalt, 16.04.2010 - 3 BJs 6/10
Kundus-Bombardement: Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt
- BGH, 12.08.1999 - 3 ARs 9/99
Strafanzeige; Völkermord; Zuständiges Gericht nach § 13a StPO; ...
- BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.10.1993 - 2 ARs 164/93
- BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative ...
- BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO;§ 270 StPO, keine Bindungswirkung ...
- BGH, 20.12.2007 - StB 13/07
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative ...
- BGH, 20.12.2007 - StB 47/07
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative ...
- BGH, 23.04.2010 - AK 2/10
Handelsrecht - Strafbarer Handel: Iran-Embargo
- OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08
- BGH, 18.07.2006 - StB 14/06
Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung
- OLG München, 19.04.2005 - 5 St 1/05
Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Nachreichung von Akten durch die ...
- BGH, 12.01.2000 - StB 15/99
Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung rechtsextremistischer ...
- BGH, 16.09.2011 - StB 11/11
Verschleppung; Gewalt- und Willkürmaßnahmen; politische Verfolgungsmaßnahmen.
- BGH, 22.09.2009 - StB 38/09
Nachträglicher Rechtsschutz gegen Überwachung der Telekommunikation; Umfang der ...
- BGH, 13.01.2009 - AK 20/08
Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen ...
- OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 5 Ws 109/05
Klageerzwingungsverfahren: Statthaftigkeit bei einer Entscheidung des ...
- KG, 19.08.2004 - 4 VAs 38/04
- BGH, 13.02.2002 - StB 2/02
Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung; ...
Literatur im Internet zu § 142a GVG
Querverweise
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Die Rechtsprechung
- Art. 96 V
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen