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   BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19   

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https://dejure.org/2020,14391
BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19 (https://dejure.org/2020,14391)
BAG, Entscheidung vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19 (https://dejure.org/2020,14391)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 (https://dejure.org/2020,14391)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, § ... 1 Abs. 2 KSchG, § 26 Abs. 1 ArbGG, § 45 Abs. 1a Satz 3 DRiG, § 134 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 611 BGB, § 615 Satz 1, § 617 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 618 Abs. 1, Abs. 3, § 619, § 627 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2, § 629 BGB, § 3 Abs. 1 BeamtStG, § 4 BBG, § 3 DRiG, § 9 Abs. 2 ArbPlSchG, Verfassung des Landes Brandenburg Art. 110 S. 673, § 611a Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB, § 37 Abs. 1 GmbHG, § 35 Abs. 1 GmbHG, § 612a BGB, § 138 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 621 Nr. 4 BGB, § 622 Abs. 2 BGB, § 622 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 621 Nr. 3 BGB, § 622 BGB, § 621 BGB, § 2 Abs. 1 RsprEinhG, § 622 Abs. 1 BGB, § 622 Abs. 6 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Organmitgliedschaft bei beschränkter Vertretungsmacht; Kein besonderer Kündigungsschutz aus Art. 110 Abs. 1 und 2 BbgVerf für GmbH-Geschäftsfüher mit freiem Dienstvertrag; Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers; Differenzierte Kündigungsvorschriften für freie ...

  • bag-urteil.com
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge folgt aus §621 BGB

  • rewis.io

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

  • Betriebs-Berater

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Geschäftsführervertrag, Kündigungsfrist, Kündigungsfristen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Organmitgliedschaft bei beschränkter Vertretungsmacht

  • datenbank.nwb.de

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kündigung von Geschäftsführerdienstverträgen mit Frist aus § 621 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    § 622 Abs. 2 BGB
    Kürzere Kündigungsfristen für (Fremd-)Geschäftsführer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die sittenwidrige oder treuwidrige Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsfrist für einen Geschäftsführerdienstvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Geschäftsführer als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht - und seine Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Fremdgeschäftsführer als Arbeitnehmer - und der Kündigungsschutz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sonderkündigungsschutz für ehrenamtliche Richter - Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstvertrag Der BAG hat mit Urteil vom 11. Jun

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist für GmbH-Geschäftsführer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Viele Geschäftsführer haben jetzt kürzere Kündigungsfristen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführer - § 621 BGB

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist für Organmitglieder - BAG widerspricht der herrschenden Meinung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführer - § 621 BGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist eines Geschäftsführerdienstvertrags

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Kündigungsfrist beim Geschäftsführerdienstvertrag

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2824
  • ZIP 2020, 1609
  • ZIP 2020, 561
  • MDR 2020, 1254
  • NZA 2020, 1179
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19
    Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24, BAGE 165, 61; 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 18, BAGE 116, 254; BGH 10. Mai 2010 - II ZR 70/09 - Rn. 7) .

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 31, BAGE 165, 61) .

    bb) Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts, bei der Klägerin sei keine mit einem Arbeitnehmer vergleichbare soziale Schutzbedürftigkeit gegeben, ist frei von Rechtsfehlern (zum eingeschränkten Prüfungsmaßstab vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 32, BAGE 165, 61) .

    Ihr Vortrag zu den seit Sommer 2017 vorgenommenen Beschränkungen ihrer Vertretungsmacht - seine Richtigkeit unterstellt - ändert nichts daran, dass die von ihr als Geschäftsführerin geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik nicht mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 39, aaO) .

    c) Es wäre ferner ein Wertungswiderspruch, mit der Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts § 622 BGB nicht auf arbeitnehmerähnliche Personen anzuwenden (BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 777/06 - Rn. 13, 21, 25 ff.) , wohl aber auf einen (Fremd-)Geschäftsführer, dessen geleistete Dienste nach ihrer sozialen Typik noch weniger mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 39, BAGE 165, 61) .

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19
    Dies gilt uneingeschränkt jedenfalls dann, wenn die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (noch) besteht (vgl. BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 12) .

    An der Stellung als Organmitglied iSd. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG hatte sich durch die Beschränkungen ihrer Vertretungsmacht im August 2017 nichts geändert (vgl. BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 24) .

    Durch die gesetzlichen, nach außen nicht beschränkbaren Vertretungsbefugnisse unterscheidet sich der Geschäftsführer einer GmbH grundlegend von anderen leitenden oder nicht leitenden Arbeitnehmern (vgl. BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 34) .

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln oder der zutage tretenden Gesinnung ergeben kann (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 11; BGH 16. Juli 2019 - II ZR 426/17 - Rn. 24) .

    Ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 17) .

  • BGH, 29.01.1981 - II ZR 92/80

    GmbH-Geschäftsführer - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19
    Zur Begründung hat er angeführt, es liege eine planwidrige Regelungslücke vor, nicht an der Gesellschaft beteiligte Fremdgeschäftsführer seien mit Arbeitnehmern vergleichbar und die entsprechende Anwendung des § 622 Abs. 1 Satz 1 BGB aF statt des § 621 Nr. 3 BGB liege gleichermaßen im Interesse des Geschäftsführers und der Gesellschaft (so ausdrücklich BGH 29. Januar 1981 - II ZR 92/80 - BGHZ 79, 291; vgl. ebenfalls BGH 26. März 1984 - II ZR 120/83 - zu 3 der Gründe, BGHZ 91, 217; iE auch BGH 9. März 1987 - II ZR 132/86 - zu 4 der Gründe) .
  • LG Duisburg, 18.01.2007 - 8 O 234/06

    Kündigungsfristen für Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19
    Die instanzgerichtliche Rechtsprechung ist dem Bundesgerichtshof gefolgt (vgl. zuletzt OLG Karlsruhe 25. Oktober 2016 - 8 U 122/15 - zu B II 2 a aa der Gründe; LG Duisburg 18. Januar 2007 - 8 O 234/06 -; OLG Hamm 20. November 2006 - 8 U 217/05 - zu B II 2 der Gründe) .
  • BGH, 09.03.1987 - II ZR 132/86

    Kündigung des unmittelbar mit der KG geschlossenen Anstellungsvertrages des

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19
    Zur Begründung hat er angeführt, es liege eine planwidrige Regelungslücke vor, nicht an der Gesellschaft beteiligte Fremdgeschäftsführer seien mit Arbeitnehmern vergleichbar und die entsprechende Anwendung des § 622 Abs. 1 Satz 1 BGB aF statt des § 621 Nr. 3 BGB liege gleichermaßen im Interesse des Geschäftsführers und der Gesellschaft (so ausdrücklich BGH 29. Januar 1981 - II ZR 92/80 - BGHZ 79, 291; vgl. ebenfalls BGH 26. März 1984 - II ZR 120/83 - zu 3 der Gründe, BGHZ 91, 217; iE auch BGH 9. März 1987 - II ZR 132/86 - zu 4 der Gründe) .
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19
    Eine Kündigung verstößt in der Regel nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie auf willkürlichen, sachfremden oder diskriminierenden Motiven beruht (vgl. BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - zu B III 1 und B III 1 b der Gründe) .
  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 173/04

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19
    Im Urteil vom 19. September 2005 (- II ZR 173/04 - Rn. 18, BGHZ 164, 98) hat er vielmehr ausdrücklich offengelassen, ob § 622 Abs. 6 BGB auf das Anstellungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers entsprechend anwendbar ist, und auf seine zuvor ergangenen Entscheidungen nur berichtend hingewiesen.
  • BGH, 03.11.2003 - II ZR 158/01

    Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses des

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19
    Ob die ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH mit Rücksicht auf seine Vertrauensstellung als organschaftlicher Vertreter der Gesellschaft mit Unternehmerfunktion - sofern ihre formellen Voraussetzungen erfüllt sind - auch dann wirksam ist, wenn sie sich auf keinen anderen Grund als den Willen des kündigungsberechtigten Organs stützen kann (vgl. BGH 3. November 2003 - II ZR 158/01 - zu II der Gründe) , bedarf deshalb hier keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 20.11.2006 - 8 U 217/05

    Im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers vereinbarte Geltung des KSchG

    Auszug aus BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19
    Die instanzgerichtliche Rechtsprechung ist dem Bundesgerichtshof gefolgt (vgl. zuletzt OLG Karlsruhe 25. Oktober 2016 - 8 U 122/15 - zu B II 2 a aa der Gründe; LG Duisburg 18. Januar 2007 - 8 O 234/06 -; OLG Hamm 20. November 2006 - 8 U 217/05 - zu B II 2 der Gründe) .
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 782/14

    Bestimmtheit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 120/83

    Analoge Anwendung des § 622 Abs. 1 BGB auf GmbH-Geschäftsführer

  • BAG, 21.03.1980 - 7 AZR 314/78

    Zum Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei ordentlicher Kündigung

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08

    Kündigungsfrist

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BGH, 16.07.2019 - II ZR 426/17

    Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH an eine Gesellschaft

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2016 - 8 U 122/15

    Formularmäßiger Geschäftsführeranstellungsvertrag: Inhaltskontrolle für eine

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist

  • OLG Hamm, 17.02.1999 - 8 U 239/97
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84

    Definition der "arbeitnehmerähnlichen Person" - Wirksamkeit einer

  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18

    Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter -

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • BGH, 10.05.2010 - II ZR 70/09

    Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers: Vertragsvereinbarung der Anwendung

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Geschäftsführer als Arbeitnehmer iSv. § 23

    Dies gilt uneingeschränkt jedenfalls dann, wenn die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (noch) besteht (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 16) .

    Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 43/22

    Arbeitnehmerbegriff im Urlaubsrecht

    c) Die Frage, ob die Klägerin als Geschäftsführerin ausnahmsweise als Arbeitnehmerin der Beklagten zu qualifizieren war (zum rechtlichen Charakter eines Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers vgl. BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 - Rn. 22; 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 20; 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 25 mwN, BAGE 171, 44) , bedarf bezogen auf den Rechtsweg keiner abschließenden Entscheidung.
  • BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 20; 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 25 mwN, BAGE 171, 44) .
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    Eines Kündigungsgrundes bedürfte es insoweit nicht; allerdings könnte der Wirksamkeit der Kündigung im Einzelfall Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegenstehen (vgl. dazu zB BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 33 mwN, BAGE 171, 44; BGH 10. Januar 2019 - III ZR 37/18 - Rn. 23) , wie es das Landesarbeitsgericht hier angenommen hat.
  • LAG Düsseldorf, 18.04.2023 - 3 Sa 377/22

    "Whistle-Blowing" und Kündigung im Kleinbetrieb; Maßregelungsverbot;

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln oder der zutage tretenden Gesinnung ergeben kann (BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 32; BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 11; BGH vom 16.07.2019 - II ZR 426/17, juris, Rz. 24).

    Als solche typische Anwendungsfälle einer treuwidrigen Kündigung sind insbesondere anerkannt ein widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers, der Ausspruch der Kündigung zur Unzeit oder in ehrverletzender Form und eine diskriminierende Kündigung sowie eine solche, die auf einer Auswahlentscheidung beruht, die jede soziale Rücksichtnahme vermissen lässt (BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 33; BAG vom 16.01.2003 - 2 AZR 609/01, juris, Rz. 36 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 285/22

    Keine Sitten- oder Treuwidrigkeit bei Kündigung im Kleinbetrieb "aus

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln oder der zutage tretenden Gesinnung ergeben kann (BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 32; BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 11; BGH vom 16.07.2019 - II ZR 426/17, juris, Rz. 24).

    Als solche typische Anwendungsfälle einer treuwidrigen Kündigung sind insbesondere anerkannt ein widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers, der Ausspruch der Kündigung zur Unzeit oder in ehrverletzender Form und eine diskriminierende Kündigung sowie eine solche, die auf einer Auswahlentscheidung beruht, die jede soziale Rücksichtnahme vermissen lässt (BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 33; BAG vom 16.01.2003 - 2 AZR 609/01, juris, Rz. 36 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 05.10.2022 - 3 Ta 132/22

    Rechtsaeg; Fremdgeschäftsführer werden durch eine gesellschaftsrechtlich

    Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 22; BAG vom 27.04.2021 - 2 AZR 540/20, juris, Rz. 20; BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 25).

    (4) Begründen die von dem Kläger angeführten Vertragsregelungen mithin zwar zu § 1 Ziffer 1 Satz 2 - jedoch nicht im Übrigen - die Annahme einer Teilabweichung von der Vertragstypik eines freien Geschäftsführerdienstvertrages, ergibt sich daraus gleichwohl weder in der Einzelbetrachtung noch in der Gesamtschau ein wesentliches Indiz für die Annahme des besagten "extremen Ausnahmefalls" einer weisungsgebundenen Tätigkeit des Fremdgeschäftsführers als Arbeitnehmer (vgl. hierzu erneut BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 22; BAG vom 27.04.2021 - 2 AZR 540/20, juris, Rz. 20; BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 25).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23

    Ordentliche Kündigung - Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - amtsangehörige

    Denn ein solcher ist bei einem auf konkreten Umständen beruhenden Vertrauensverlust grundsätzlich auch dann gegeben, wenn die Tatsachen objektiv nicht verifizierbar sind (BAG, Urteil vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 33, juris).
  • LAG Köln, 14.07.2022 - 9 Ta 68/22

    Matrixorganisation; Geschäftsführer; Arbeitsvertrag

    aa) Zwar wird der Geschäftsführer einer GmbH nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für diese in aller Regel auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags und nicht aufgrund eines Arbeitsvertrags tätig (BAG, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 -‍, BAGE 171, 44-54, Rn. 25; BAG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 -, BAGE 116, 254-264, Rn. 18).
  • LAG Hessen, 22.10.2021 - 3 Sa 1056/20
    Dies gilt uneingeschränkt jedenfalls dann, wenn die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (noch) besteht (so ausdrücklich BAG 27. April 2021 -2 AZR 540/20- Rn. 11, NZA 2021, 857; BAG 11. Juni 2020 -2 AZR 374/19- Rn. 16, BAGE 171, 44; BAG 21. September 2017 -2 AZR 865/16- Rn. 12, DB 2018, 452, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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