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   BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19   

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BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19 (https://dejure.org/2020,16717)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2020 - 3 StR 532/19 (https://dejure.org/2020,16717)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2020 - 3 StR 532/19 (https://dejure.org/2020,16717)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 113 StGB; § 114 StGB; § 52 StGB; § 73 StGB
    Konkurrenzen zwischen Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte (Tateinheit; Gesetzeskonkurrenz; Konsumtion; Rechtsgut; Individualschutz; Kollektivinteresse an Gewährleistung staatlicher Vollstreckungshandlungen); keine namentliche Nennung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 253 Abs. 1, §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 242 Abs. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Nr. 3, Abs. 4 StGB, § 244 Abs. 4 StGB, § 303 Abs. 1 StGB, § 52 StGB, § 114 Abs. 1 StGB, § 113 Abs. 1 StGB, § 185 StGB, § 114 StGB, § 113 StGB, §§ 113, 114 StGB, § 113 Abs. 1 Variante 3 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73c StGB, § 75 Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, §§ 73 ff. StGB, §§ 459h ff. StPO, §§ 459h, 459j, 459k StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Stehen der Tatbestände des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit durch Wenden des Täters mittels eines tätlichen Angriffs auf die Beamten gegen eine von diesen ausgeführte Vollstreckungshandlung; ...

  • rewis.io

    Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte: Konkurrenzverhältnis zu den Tatbeständen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stehen der Tatbestände des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit durch Wenden des Täters mittels eines tätlichen Angriffs auf die Beamten gegen eine von diesen ausgeführte Vollstreckungshandlung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte: Konkurrenzverhältnis zu den Tatbeständen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 243
  • StV 2021, 571
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw.

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19
    Dem ist nicht zu folgen; vielmehr stehen diese Delikte ebenfalls in Tateinheit (§ 52 StGB) zueinander (s. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 15 ff.).

    (1) Werden durch dieselbe Handlung mehrere Gesetze verletzt, ist grundsätzlich von Tateinheit auszugehen (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 18).

    Kennzeichen der Gesetzeseinheit ist es, dass die Verletzung des durch den einen Tatbestand geschützten Rechtsguts eine - wenngleich nicht notwendige, so doch regelmäßige - Erscheinungsform der Verwirklichung des anderen Tatbestands ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 18, jeweils mwN).

    (a) Der für die Abgrenzung zwischen Ideal- und Gesetzeskonkurrenz bedeutsame Aspekt des Rechtsgüterschutzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 18, jeweils mwN) legt aus Klarstellungsgründen die Annahme eines tateinheitlichen Zusammentreffens der beiden Tatbestände nahe.

  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19
    Auf diese Weise erfüllt der Schuldspruch seine Klarstellungsfunktion, indem er sämtliche verwirklichten Strafnormen ausdrücklich benennt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 109; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 116).

    Kennzeichen der Gesetzeseinheit ist es, dass die Verletzung des durch den einen Tatbestand geschützten Rechtsguts eine - wenngleich nicht notwendige, so doch regelmäßige - Erscheinungsform der Verwirklichung des anderen Tatbestands ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 18, jeweils mwN).

    (a) Der für die Abgrenzung zwischen Ideal- und Gesetzeskonkurrenz bedeutsame Aspekt des Rechtsgüterschutzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 18, jeweils mwN) legt aus Klarstellungsgründen die Annahme eines tateinheitlichen Zusammentreffens der beiden Tatbestände nahe.

  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19
    Die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO steht der partiellen Verböserung des Schuldspruchs nicht entgegen (s. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18, juris Rn. 53; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 358 Rn. 18).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19
    Mit Rechtskraft des Urteils geht das Eigentum an dem eingezogenen Gegenstand oder das eingezogene Recht gemäß § 75 Abs. 1 StGB grundsätzlich auf den Staat über, und die Anordnung der Wertersatzeinziehung begründet einen Titel, aus dem er unmittelbar vollstrecken kann (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 70 f.; BGH, Beschlüsse vom 5. März 2020 - 1 StR 42/20, juris Rn. 6; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).
  • BGH, 05.03.2020 - 1 StR 42/20

    Einziehung (erforderliche Feststellung im Urteil)

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19
    Mit Rechtskraft des Urteils geht das Eigentum an dem eingezogenen Gegenstand oder das eingezogene Recht gemäß § 75 Abs. 1 StGB grundsätzlich auf den Staat über, und die Anordnung der Wertersatzeinziehung begründet einen Titel, aus dem er unmittelbar vollstrecken kann (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 70 f.; BGH, Beschlüsse vom 5. März 2020 - 1 StR 42/20, juris Rn. 6; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19
    Daneben war vor der Neugestaltung der §§ 113, 114 StGB durch das am 30. Mai 2017 in Kraft getretene 52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (52. StÄG) betreffend die Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften vom 23. Mai 2017 (BGBl. I (vgl. BGH-Vereinheitlichung) S. 1226) sowohl in der Rechtsprechung als auch im Schrifttum einhellig anerkannt, dass § 113 StGB insbesondere mit Blick auf die Handlungsform des tätlichen Angriffs nach § 113 Abs. 1 Variante 3 StGB aF darüber hinaus die individuellen Belange der betroffenen Beamten erfassen sollte (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 365; LK/Rosenau, StGB, 12. Aufl., § 113 Rn. 3 mwN; kritisch MüKoStGB/Bosch, 3. Aufl., § 113 Rn. 1 f.).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94

    Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen;

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19
    Auf diese Weise erfüllt der Schuldspruch seine Klarstellungsfunktion, indem er sämtliche verwirklichten Strafnormen ausdrücklich benennt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 109; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 116).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 7/19

    Konkurrenzverhältnis zwischen Urkundenunterdrückung durch Beschädigen und

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19
    In diesem Sinne liegt Gesetzeseinheit in Form der hier in Betracht zu ziehenden Konsumtion vor, wenn der Unrechts- und Schuldgehalt eines Delikts durch die Bestrafung wegen eines anderen Delikts deshalb hinreichend ausgeglichen wird, weil der verdrängte Tatbestand sich im Regelbild der typischen Begleittat hält und keinen eigenständigen, über die Haupttat hinausgreifenden Unrechtsgehalt aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 3 StR 7/19, NStZ-RR 2020, 176, 177).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.03.2019 - 10 Ns 403 Js 70416/17
    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19
    (2) Bei sachgerechter Übertragung der aufgezeigten Maßgaben stehen die Tatbestände des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) in der hier vorliegenden Fallgestaltung, in der sich der Täter mittels eines tätlichen Angriffs auf die Beamten gegen eine von diesen ausgeführte Vollstreckungshandlung wendet, in Tateinheit (§ 52 StGB) zueinander (ebenso LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 6. März 2019 - 10 Ns 403 Js 70416/17, NStZ-RR 2020, 39; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 114 Rn. 5; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 30. Aufl., § 114 Rn. 12; BeckOK StGB/Dallmeyer, 46. Ed., § 114 Rn. 7; Puschke/Rienhoff, JZ 2017, 924, 932; Busch/Singelnstein, NStZ 2018, 510, 11 12 513; Fahl, ZStW 2018, 745, 753 f.; Kulhanek, JR 2018, 551, 558; aA (Konsumtion) SSWStGB/Fahl, 4. Aufl., § 114 Rn. 9; König/Müller, ZIS 2018, 96, 99).
  • BGH, 04.03.2020 - 3 StR 599/19

    Neufassung eines Schuldspruchs im Hinblick auf die Straftaten; Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19
    Allerdings ist ein Diebstahl mittels Einbruchs in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung im Sinne des § 244 Abs. 4 StGB aus Gründen der Klarstellung des begangenen Unrechts im Schuldspruch als "schwerer' Wohnungseinbruchdiebstahl kenntlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2020 - 3 StR 599/19, juris mwN).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Diese ist gegeben, wenn ein Verhalten zwar mehrere Strafvorschriften erfüllt, zur Erfassung des Unrechtsgehalts der Tat aber die Anwendung bereits eines Tatbestands ausreicht, hinter dem die übrigen Delikte in der Folge zurücktreten (insgesamt dazu BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 StR 532/19, NStZ-RR 2020, 243 mwN).
  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 230/22

    Beteiligung am Völkermord (Völkermordabsicht; schwere körperliche oder seelische

    Gesetzeseinheit ist gegeben, wenn ein Verhalten zwar mehrere Strafvorschriften erfüllt, zur Erfassung des Unrechtsgehalts der Tat aber die Anwendung bereits einer von ihnen ausreicht, hinter der die übrigen in der Folge zurücktreten (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 StR 532/19, NStZ-RR 2020, 243 mwN; ferner BGH, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 5 StR 157/20, BGHSt 65, 36 Rn. 19 ff.; Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, BGHSt 65, 286 Rn. 82 (zu § 8 VStGB)).
  • BGH, 19.09.2023 - 3 StR 216/23

    Zusammentreffen von tätlichem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten mit

    Das Zusammentreffen von § 113 und § 114 StGB ist in der hier vorliegenden Fallgestaltung, in der der Täter mittels eines tätlichen Angriffs auf die Beamten zugleich gegen eine von diesen ausgeführte Vollstreckungshandlung (polizeiliche Anhalteverfügung im Straßenverkehr zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, BGHSt 48, 233) vorgeht, nach sachlichem Recht möglich (Senat, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 StR 532/19 - NStZ-RR 2020, 243).

    Die Vorschrift des § 358 Absatz 2 Satz 1 StPO steht der partiellen Verböserung des Schuldspruchs nicht entgegen (s. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18 - Beschluss vom 29. April 2020 - 3 StR 532/19 - NStZ-RR 2020, 243).".

  • BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21

    Verurteilung von Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa") und weiterer

    Kennzeichen der Gesetzeseinheit ist es, dass die Verletzung des durch den einen Tatbestand geschützten Rechtsguts eine - wenngleich nicht notwendige, so doch regelmäßige - Erscheinungsform der Verwirklichung des anderen Tatbestands ist (BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 StR 532/19, NStZ-RR 2020, 243 f. mwN).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 355/23
    Zudem ist ein Diebstahl mittels Einbruchs in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung im Sinne des § 244 Abs. 4 StGB aus Gründen der Klarstellung des begangenen Unrechts im Schuldspruch als "schwerer" Wohnungseinbruchdiebstahl kenntlich zu machen(vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2020 - 3 StR 532/19, StV 2021, 571 Rn. 5 mwN; vom 16. August 2023 - 5 StR 254/23, juris).
  • BGH, 16.09.2021 - 2 StR 51/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Einziehung (Verrechnung mit Taterträgen;

    Um jede Beschwer des Angeklagten bei der Einziehungsentscheidung, die alleine sein Verhältnis zum Staat betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 StR 532/19, juris Rn. 25), zu vermeiden, folgt der Senat ferner dem den Angeklagten insoweit begünstigenden Antrag des Generalbundesanwalts (vgl. zur umgekehrten Konstellation BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 392/18, juris Rn. 3 f.) und geht zusätzlich in Fall II.15 sowie Fall II.16 der Urteilsgründe von einer gesamtschuldnerischen Haftung des P. in Höhe der von ihm jeweils entgegengenommenen 5.500 EUR aus.
  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 254/23

    Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes durch die Bezeichnung als "schwerer

    Die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes des § 244 Abs. 4 StGB ist durch die Bezeichnung als "schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl" kenntlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 1 StR 296/20; Urteil vom 24. Juni 2020 - 5 StR 671/19, NJW 2020, 2816, 2817; zum "schweren Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen" vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 StR 532/19).
  • LG Duisburg, 09.01.2023 - 33 KLs 15/22
    Widerstandshandlung gemäß § 113 Abs. 1 StGB und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 Abs. 1 StGB stehen im Falle eines tätlichen Angriffs gegen eine von einem Beamten ausgeführte Vollstreckungshandlung zueinander in Tateinheit i. S. des § 52 StGB (BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 StR 532/19).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2021 - 2 Rv 35 Ss 593/21

    Zur rechtlichen Einordnung des Zufahrens mit einem PKW auf einen

    b) Die Neufassung des Schuldspruchs dient der Klarstellung des Konkurrenzverhältnisses zwischen den verwirklichten Tatbeständen (dazu BGHSt 65, 36; BGH NStZ-RR 2020, 243).
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