Rechtsprechung
   KG, 14.12.2006 - 8 U 83/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1067
KG, 14.12.2006 - 8 U 83/06 (https://dejure.org/2006,1067)
KG, Entscheidung vom 14.12.2006 - 8 U 83/06 (https://dejure.org/2006,1067)
KG, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 8 U 83/06 (https://dejure.org/2006,1067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gartennutzung ohne mietvertragliche Regelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf des Vermieters betreffend die Gestattung einer Gartennutzung durch den Mieter; Widerruflichkeit einer stillschweigenden Gestattung des Vermieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerruf einer Gartennutzung; Gestaltung; Leihverhältnis

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Herausgabe eines Mietergartens

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 535; ; BGB § 598; ; BGB § 985; ; ZPO § 531

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 535 § 598 § 985
    Widerruf des Vermieters hinsichtlich einer Gartennutzung durch den Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Gartennutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gestattete Gartennutzung kann vom Eigentümer widerrufen werden

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gartennutzung ohne vertragliche Nutzung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vermieter kann Gestattung der Gartennutzung widerrufen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Gartennutzung in Mietshaus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter durften den Garten allein benutzen - Fehlt eine vertragliche Regelung, kann der Vermieter diese Erlaubnis jederzeit widerrufen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Widerruf einer Gartennutzung

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Wideruf der Gartennutzung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Hofnutzung: Ohne vertragliche Regelung kann Nutzungsgestattung frei widerrufen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lediglich gestattete Gartennutzung kann vom Eigentümer widerrufen werden - Gartennutzung ohne mietvertragliche Regelung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzung der Gemeinschaftsfläche: Widerruf der Gestattung (IMR 2007, 107)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 515 (Ls.)
  • ZMR 2007, 613
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Wuppertal, 15.09.1995 - 10 S 23/95
    Auszug aus KG, 14.12.2006 - 8 U 83/06
    Fehlt es - wie hier - an einer vertraglichen Regelung der Nutzung einer Fläche, so ist die Gestattung - egal ob diese ausdrücklich oder stillschweigend durch bloße Duldung erteilt worden ist - frei widerruflich (Kinne/Schach/Bie-ber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage, § 535, Rdnr. 26; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III B, Rdnr. 1225; LG Wuppertal, WuM 1996, 267).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

    Dieses Verständnis zeige die Entscheidung des Kammergerichts vom 14. Dezember 2006 (WuM 2007, 68) auf.

    Es stützte sich dabei "im Umkehrschluss" auf das Urteil des Kammergerichts vom 14. Dezember 2006 - 8 U 83/06 - (GE 2007, 291 = ZMR 2007, 613).

  • KG, 01.12.2008 - 8 U 121/08

    Wohnungsmietvertrag: Anspruch eines Mieters auf Nutzung einer Dachterrasse

    Fehlt es - wie hier - an einer vertraglichen Regelung der Nutzung einer Fläche, so ist die Gestattung - egal ob diese - wie hier - ausdrücklich oder stillschweigend durch bloße Duldung erteilt worden ist - frei widerruflich (KG, WuM 2007, 68; Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage, § 535, Rdnr. 26; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III B, Rdnr. 1225; LG Wuppertal, WuM 1996, 267).
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 10.04.2007 - 9 C 359/06

    Wohnraummiete: Nachträgliche Untersagung der Nutzung eines

    Dieses Verständnis zeigt die Entscheidung des Kammergerichts vom 14. Dezember 2006 (WuM 2007, 68) auf.
  • AG Bremen, 08.07.2020 - 19 C 457/19

    Eine ledigliche Gestattung der Nutzung einer Dachterrasse ist jederzeit

    Diese Gestattung der Nutzung der Dachterrasse ist durch die Klägerin als Vermieterin grundsätzlich frei widerruflich (KG, Urteil vom 01.12.2008 - 8 U 121/08, BeckRS 2009, 28275; KG, Urteil vom 14.12.2006 - 8 U 83/06, BeckRS 2007, 1199; BeckOK/H. Schmidt, 1.4.2020, BGB § 535 Rn. 302-309).

    a) Dem Widerruf der Gestattung steht auch nicht § 242 BGB entgegen (KG, Urteil vom 14.12.2006 - 8 U 83/06, BeckRS 2007, 1199).

  • LG Berlin, 27.05.2021 - 65 S 19/21

    Wohnraummietrecht: Wegfall des Zurückbehaltungsrechts nach Mangelbeseitigung

    Im Übrigen tragen die Beklagten unbestritten vor, dass der Kläger in dem seit 2005 andauernden Mietverhältnis das Abstellen des Pkw auf dem Grundstück geduldet habe; selbst dann, wenn die Nutzung nicht mietvertraglich vereinbart war, unterlag der Widerruf der Duldung bzw. Gestattung den Einschränkungen des § 242 BGB (vgl. KG, Urt. v. 14.12.2006 - 8 U 83/06, juris Rn. 4), also zumindest eines sachlichen Grundes, für den sich hier nichts ergibt.
  • AG Hamburg, 18.01.2017 - 49 C 15/17

    Wohnraummietvertrag: Beseitigungsanspruch für ein Schuhregal im Treppenhaus

    Diese ist grundsätzlich frei widerruflich (vgl. KG Berlin WuM 2009, 654; AG Berlin WuM 2007, 68; LG Wuppertal WuM 1996, 267).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4352
OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06 (https://dejure.org/2006,4352)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2006 - 5 U 209/06 (https://dejure.org/2006,4352)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 5 U 209/06 (https://dejure.org/2006,4352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 8 Abs. 4, 5 Abs. 2 Nr. 2, 4 Nr. 4, 3 UWG; §§ 1 Abs. 6, 1 Abs. 1 PAngV

  • Wolters Kluwer

    Bewerbung eines Handynetzkartenvertrages in unterschiedlichen Medien bei unzureichender Lesbarkeit der Tarifbedingungen; Missbräuchlichkeit einer Verfolgung des unlauteren Wettbewerbs in getrennten Verfahren; Begriff des "Streitgegenstandes" eines Unterlassungsverfahrens ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 4; ; PangV § 1 Abs. 1; ; PangV § 1 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    Unlauterer Wettbewerb bei Bewerbung eines Handynetzkartenvertrages mittels unterschiedlicher Medien ("Der debitel Sommerhit") - Unterlassungsbegehren in getrennten Verfahren rechtsmißbräuchlich?

  • rechtsportal.de

    Unlauterer Wettbewerb bei Bewerbung eines Handynetzkartenvertrages mittels unterschiedlicher Medien ("Der debitel Sommerhit") - Unterlassungsbegehren in getrennten Verfahren rechtsmißbräuchlich?

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Der debitel Sommerhit"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung in verschiedenen Medien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 5 U 13/06

    Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages; Rücktritt vom Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Wegen des Flyers mahnte sie die Klägerin unter dem 19.8.2005 und wegen des Gehwegaufstellers unter dem 23.8.2005 ab (Anlagen B 2, JS 1-3; Ast.4 der Beiakte 5 U 13/06).

    Auf die hiergegen eingelegten Berufungen der Beklagten und dortigen Antragstellerin hat der Senat die einstweiligen Verfügungen mit Urteilen vom heutigen Tage neu erlassen (Beiakten 5 U 13/06 und 100/06).

    Der Senat hat die Akten der beiden Verfügungsverfahren zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht (5 U 13/06 und 5 U 100/06).

  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 213/84

    "6-Punkt-Schrift"; Lesbarkeit der Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Die einschlägige Entscheidung 6-Punkt-Schrift des BGH bezieht sich auf Printmedien (GRUR 87, 301).

    Wie das Landgericht überzeugend ausgeführt hat, ist die Schrift auf dem Flyer so winzig gehalten, nämlich im Bereich von 4-Punkt-Schrift, dass trotz des klaren Kontrastes durch die schwarze Schrift auf weißem Grund eine deutliche Lesbarkeit im Sinne des zitierten BGH-Rechtsprechung sowie der schon genannten Entscheidung "6-Punkt-Schrift" (GRUR 87, 301) verfehlt wird.

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Auch wegen der Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung sei eine Verfolgung in einem einzigen Verfahren nicht geboten (BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 04, 70, 71 - Preisbrecher).

    Unterschiede in der Aufklärung des Sachverhalts bei nur ähnlichen Verstößen hat der BGH als einen Grund anerkannt, der den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs entkräftet (GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher).

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Auch wegen der Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung sei eine Verfolgung in einem einzigen Verfahren nicht geboten (BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 04, 70, 71 - Preisbrecher).

    Unterschiede in der Aufklärung des Sachverhalts bei nur ähnlichen Verstößen hat der BGH als einen Grund anerkannt, der den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs entkräftet (GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher).

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (vgl. BGH GRUR 2006, 243, 244 - MEGA SALE).

    Als rechtsmissbräuchlich ist vom BGH in gleicher Weise aber auch angesehen worden, wenn ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß gegen mehrere verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl die streitgenössische Inanspruchnahme auf der Passivseite mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre (vgl. BGH GRUR 2006, 243, 244 -MEGA SALE m.w.N.; BGH WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH WRP 2000, 1263, 1265 - Neu in Bielefeld I; BGH WRP 2000, 1266, 1267 f. - Neu in Bielefeld II).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Gegenüber dem herausgestellten Hinweis auf eine günstige Teilleistung dürfen die Angaben, aus denen sich die wirtschaftliche Belastung des Verbrauchers ergibt, nicht vollständig in den Hintergrund treten (BGH GRUR 2002, 976, 978 - Koppelungsangebot I ).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Ebenso wie bei Kopplungsangeboten aus einem Handy und einem Netzkartenvertrag (BGH NJW 99, 214 - Handy für 0 DM) oder einem aus mehreren Komponenten bestehenden Vertrag über einen DSL-Internetzugang (dazu Urteil des Senats vom 6.9.2006 zum Aktz.5 U 159/05 - Operation Preis) ist die blickfangmäßige Herausstellung einer Komponente - hier der kostenlosen Grundgebühr - nur zulässig, wenn der Preis der übrigen Komponenten der werblich herausgestellten Preisangabe eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar ist (BGH a.a.O.; WRP 05, 84,87 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • OLG Hamburg, 06.09.2006 - 5 U 159/05

    Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen die Preisangabepflicht bei der blickfangmäßigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Ebenso wie bei Kopplungsangeboten aus einem Handy und einem Netzkartenvertrag (BGH NJW 99, 214 - Handy für 0 DM) oder einem aus mehreren Komponenten bestehenden Vertrag über einen DSL-Internetzugang (dazu Urteil des Senats vom 6.9.2006 zum Aktz.5 U 159/05 - Operation Preis) ist die blickfangmäßige Herausstellung einer Komponente - hier der kostenlosen Grundgebühr - nur zulässig, wenn der Preis der übrigen Komponenten der werblich herausgestellten Preisangabe eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar ist (BGH a.a.O.; WRP 05, 84,87 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt sich der Streitgegenstand eines Unterlassungsverfahrens in Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes aus dem Antrag und dem Lebenssachverhalt zusammen, aus dem der Kläger die im Klagantrag formulierte Rechtsfolge herleitet (BGH NJW-RR 2006, 1118,1120 - Markenparfümverkäufe).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 11.05.2006 - I ZR 79/03

    Rechtsmissbräuchlichkeit der gleichzeitigen Verfolgung von wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg WRP 2007, 342).
  • LG Hamburg, 19.12.2008 - 408 O 178/07

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines gewerblichen Spielvermittlers

    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2003, 249 - "Preis ohne Monitor"; OLG Hamburg, Az.: 5 U 209/06, Urteil vom 20. Dezember 2006 - "Der debitel Sommerhit").
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.02.2007 - 5 WF 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9149
OLG Zweibrücken, 12.02.2007 - 5 WF 23/07 (https://dejure.org/2007,9149)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.02.2007 - 5 WF 23/07 (https://dejure.org/2007,9149)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 5 WF 23/07 (https://dejure.org/2007,9149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Rechtsanwaltes gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung; Zulässigkeit wegen Fälligkeit der sich nach dem Streiwert bemessenden Anwaltsgebühren; Fälligkeit von Anwaltsvergütung wegen Kündigung des Mandats; Streiwert bei einer Stufenklage auf ...

  • Judicialis

    RVG § 8 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 3; ; GKG § 44; ; GKG § 63 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Streitwert für Anwaltsvergütung bei Stufenklage im Zusammenhang mit Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen - Anspruch auf Auskunftserteilung; Zahlungsanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1112
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 15.11.2004 - 25 WF 228/04

    Streitwert bei Gewährung ratenfreier Prozesskostenhilfe in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2007 - 5 WF 23/07
    Der Statthaftigkeit der Beschwerde steht vorliegend nicht § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG entgegen (vgl. OLG Köln, AGS 2005, 80 zu der entsprechenden Regelung in § 25 Abs. 2 Satz 1 GKG).

    Grund dieser Regelung ist, dass die Partei in jedem anderen Fall durch eine vorläufige (überhöhte) Streitwertfestsetzung nicht beschwert ist (Schneider, AGS 2005, 80).

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.03.2006 - 2 Ta 54/06

    Wertfestsetzung, Zulässigkeit, Ablehnung, Zeitpunkt, Vergütung, Fälligkeit,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2007 - 5 WF 23/07
    Ob dasselbe auch im Hinblick auf einen Vorschussanspruch des Anwalts (§ 9 RVG) gilt oder ob der Anwalt hier überhaupt keine Wertfestsetzung (und deshalb möglicherweise mit der Beschwerde auch keine höhere als die erfolgte) verlangen kann (so LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2006, 320 mit nach Auffassung des Senats zweifelhafter Begründung), kann vorliegend dahinstehen, weil der Vergütungsanspruch der Beschwerdeführer hier infolge der Kündigung des Mandats fällig ist.
  • OLG Köln, 17.07.2019 - 13 W 25/19
    Nach Auffassung des OLG Zweibrücken steht dem Anwalt gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 GKG jedenfalls dann ein eigenes Beschwerderecht zu, wenn der Anspruch des Rechtsanwalts - etwa infolge einer Mandatskündigung (§ 8 Abs. 1 RVG) - auf Zahlung seiner Gebühren fällig ist, weil der Rechtsanwalt in diesem Fall durch eine zu niedrige (vorläufige) Streitwertfestsetzung beschwert sei (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 WF 23/07 -, Rn. 5, juris; ebenso Kießling in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, § 32 RVG Rn. 82).
  • LG Duisburg, 22.01.2021 - 7 O 107/19
    Solange - wie hier - ein bezifferter Zahlungsanspruch noch nicht geltend gemacht worden ist, muss der Wert des Auskunftsanspruchs nach § 3 ZPO geschätzt werden (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 5 WF 23/07, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 21.11.2017 - 20 W 33/17

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Verweisung des Rechtsstreits an

    Vor diesem Hintergrund schließt sich der Senat der überwiegend vertreten Ansicht an, nach der die Vorschrift des § 32 Abs. 2 RVG einschränkend dahin auszulegen ist, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des GKG stattfinden soll, die Anfechtung einer vorläufigen Streitwertfestsetzung mithin unstatthaft ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl.v. 03.12.2007, Az. L 5 KA 3492/07, juris; OLG Frankfurt, AGS 07, 256; OLG Köln - 19. ZS - OLGR 05, 556; OLG Karlsruhe OLGR 08, 10; OLG Hamm FamRZ 05, 1767; OLG Jena OLGR 99, 392; OLG Dresden, Beschl. v. 27.02.08 - 4 W 0143/08 -, juris; OLG Celle FamRZ 11, 134; a.A. OLG Zweibrücken OLGR 07, 299; OLG Köln - Familiensenat - OLGR 05, 256).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2012 - 3 WF 1/12

    Vergütungsfestsetzungsverfahren: Aussetzung des Verfahrens bei Bestreiten des

    Der höchste Gegenstandswert, der sich nach dem Zahlungsanspruch bemisst, ist stets maßgebend für die gerichtliche und die anwaltliche Verfahrensgebühr, während sich der Gegenstandswert für die Termins- und Beweisgebühr nach dem Wert derjenigen Verfahrensstufe richtet, in der diese Gebühren anfallen (Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf - /v. Swieykowski-Trzaska, 2. Auflage, § 1 Rn. 570; siehe auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 WF 23/07, NJOZ 2007, 5395).
  • FG Hamburg, 20.03.2015 - 3 K 218/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen

    c) Der Antragsteller als ehemaliger Prozessbevollmächtigter der zivilrechtlich vollbeendeten, steuerrechtlich aber noch existenten Klägerin zu 1. (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 12.04.2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923) ist gemäß § 33 Abs. 2 Satz 2 RVG antragsbefugt und sein Vergütungsanspruch ist fällig (§ 33 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 RVG), weil das Mandat beendet worden ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.02.2007 5 WF 23/07, FamRZ 2007, 1112).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - 12 E 625/14

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit bzgl. Vorläufigkeit

    vgl. etwa: OLG Celle, Urteil vom 28. April 2010 - 14 U 157/09 -, juris, m. w. N.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 5 WF 23/07 -, FamRZ 2007, 1112, juris; Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage 2014, § 8 RVG Rn. 8.
  • OLG Dresden, 27.02.2008 - 4 W 143/08
    Zum Teil wird der Regelung des § 32 Abs. 2 RVG entnommen, dass der Anwalt ein selbstständiges Beschwerderecht besitzt (OLG Köln - Familiensenat, OLGR 2005, 276; OLG Zweibrücken, OLGR 2007, 299 für den Fall, dass der Gebührenanspruch fällig ist und die Festsetzung eines höheren Wertes begehrt wird; Bischoff, RVG, 2. Aufl., § 32 Rdn. 24; AnwK-RVG/E. Schneider, 3. Aufl., § 32 Rdn. 75 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.04.2006 - 10 U 171/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9891
OLG Koblenz, 24.04.2006 - 10 U 171/06 (https://dejure.org/2006,9891)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.04.2006 - 10 U 171/06 (https://dejure.org/2006,9891)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. April 2006 - 10 U 171/06 (https://dejure.org/2006,9891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 50, § 80; VVG § 165; BetrAVG § 17
    Zugunsten des Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführers ist eine Direktversicherung insolvenzfest

  • rechtsportal.de

    BGB § 133; InsO § 148 Abs. 1
    Zur Insolvenzfestigkeit einer Direktversicherung zugunsten des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Insolvenzfestigkeit der Direktversicherung eines Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführers

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 16 O 165/04
  • OLG Koblenz, 24.04.2006 - 10 U 171/06

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1068
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.06.2005 - IV ZR 30/04

    Bezugsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich einer Direktversicherung in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2006 - 10 U 171/06
    Der Senat ist mit dem Landgericht der Auffassung, dass die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Januar 2004 (IV ZR 30/04) dargestellten grundsätzlichen Erwägungen zur Frage der Insolvenzfestigkeit einer eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsberechtigung aus einer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossenen Lebensversicherung/Direktversicherung bei gleichzeitigem Nichtvorliegen der Unverfallbarkeit nach arbeitsrechtlichen Bestimmungen auf den vorliegenden Fall Anwendung finden.
  • AG Göttingen, 09.03.2012 - 21 C 117/11

    Insolvenzfestigkeit des unwiderruflichen Bezugsrechts aus einer

    Eine firmenfinanzierte Direktversicherung begründet in der Insolvenz auch dann kein Aussonderungsrecht gem. § 47 InsO , wenn Begünstigter ein Mehrheitsgesellschafter der Insolvenzschuldnerin ist (ebenso OLG Koblenz VersR 2007, 1068 ; a. A. OLG München ZIP 2008, 1738 ).

    Zutreffend weist das OLG Koblenz (VersR 2007, 1068 ) darauf hin, dass auch ein 99 %iger Anteilseigner ein schutzwürdiges Interesse an einer betrieblichen Altersvorsorge haben kann.

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