Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.04.2000 - 13 W 14/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7881
OLG Naumburg, 06.04.2000 - 13 W 14/00 (https://dejure.org/2000,7881)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.04.2000 - 13 W 14/00 (https://dejure.org/2000,7881)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. April 2000 - 13 W 14/00 (https://dejure.org/2000,7881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes für die Klage auf Herausgabe des Grundstücks; Leihverhältnis als ähnliches Nutzungsverhältnis i. S. des § 16 Abs. 2 GKG (Gerichtskostengesetz)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Klage auf Herausgabe eines Grundstücks und nicht mietrechtlich ausgestalteten Wohnrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66

    Gebührenwert bei Räumungsklagen

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.04.2000 - 13 W 14/00
    Nach dem Prozessvortrag der Beklagten, der in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen ist, vgl. BGH NJW 1967, 2263, sollte das unentgeltliche Wohnrecht, welches sie von den Großeltern des Beklagten zu 2) ableiteten, weiterhin bestehen.

    Jedoch hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall darauf hingewiesen, das der jetzige § 16 GKG als soziale Schutzvorschrift weit auszulegen ist und es entscheidend darauf ankommt, ob eine Fallgestaltung vorliegt, auf welche dieser Schutzzweck zugeschnitten ist (BGH NJW 1967, 2263).

  • OLG Köln, 12.06.2006 - 2 W 49/06

    Gegenstandswert bei Streit um Bestellung und Eintragung eines dinglichen

    Diese Auffassung wird auch von dem OLG Naumburg in der von Beschwerdeerwiderung herangezogene Entscheidung (OLGR 2001, 131) vertreten.
  • OLG Köln, 23.12.2003 - 24 U 92/03

    Zur Beweislast des Eigentum am Kfz-Brief

    Es reicht darum nicht aus, dass der Veräußerer dem Erwerber im Rahmen einer Sicherungsübereignung den Besitz vermittelt (vgl. BGH NJW 1978, 1854; OLG Nürnberg OLGR 2001, 131, 132).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2004 - 19 W 9/04

    Streitwertfestsetzung für Räumungsklage gegen Ehepartner des Mieters

    Die von den Prozessbevollmächtigten ersichtlich im eigenen Namen eingelegte (weil sonst unzulässig, vergl. OLGR Naumburg 2001, 131) sofortige Beschwerde ist zulässig aber unbegründet.
  • OLG Braunschweig, 05.10.2007 - 8 W 81/07
    Büro 2006, 477 und OLG Braunschweig, n.v. Urteil vom 29.04.1999 - 2 U 2/99 - sowie OLG Braunschweig, n.v. Beschluss vom 19.10.1988 - 2 W 139/88 - andere Ansicht OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2000 - 13 W 14/00 -, OLG Dresden, Beschluss vom 02.04.2003 - 11 W 408/03, veröffentlicht in juris, beide für die Anwendung von § 16 GKG analog sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2006 - 19 W 16/06 -, veröffentlich in juris, für die Anwendung des § 9 ZPO ).
  • LG Dessau-Roßlau, 20.07.2011 - 1 T 82/11

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer mit einem dinglichen Wohnrecht

    Im Rahmen der Ermessensausübung nach § 3 ZPO sind die Grundsätze des § 41 GKG anzuwenden (OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2000, 13 W 14/00; zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 4 U 3133/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4000
OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 4 U 3133/00 (https://dejure.org/2000,4000)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.12.2000 - 4 U 3133/00 (https://dejure.org/2000,4000)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 4 U 3133/00 (https://dejure.org/2000,4000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ungerechtfertigte Bereicherung; Sicherungseigentum; Gutgläubiger Erwerb; Veräußerung durch Nichtberechtigten; Blankofahrzeugbrief; Sorgfaltspflicht des Kfz-Käufers

  • Judicialis

    BGB § 930; ; BGB § 933

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Gutgläubiger Erwerb trotz Blanko-Fahrzeugbriefs

  • rechtsportal.de

    BGB § 930 § 933
    Vorlage eines Blankofahrzeugbriefs durch Veräußerer - Pflichten des Erwerbers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 930, 933
    Gutgläubiger Erwerb von Sicherungseigentum

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1995 - II ZR 254/94

    Gutgläubiger Erwerb von fabrikfremden Neuwagen bei Vorlage von Fahrzeugbriefen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 4 U 3133/00
    Das Fehlen einer solchen Eintragung mag üblich sein und den Erwerber deshalb von der Pflicht zu weiteren Nachforschungen freistellen, wenn er das Fahrzeug von einem autorisierten und zuverlässigen Vertragshändler der betreffenden Marke erwirbt (BGH, NJW 1996, 314).
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 4 U 3133/00
    Nach ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, muß sich der Erwerber eines Kraftfahrzeugs, der sich auf gutgläubigen Erwerb des Eigentums berufen will, zumindest die Fahrzeugpapiere vorlegen lassen, um die Berechtigung des Veräußerers überprüfen zu können (BGH, NJW 1994, 2022/2023).
  • BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95

    Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 4 U 3133/00
    Klageanträge sind wie andere Prozeßhandlungen auch so zu verstehen, daß die Partei das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihren recht verstandenen Interessen entspricht (BGH, NJW-RR 1995, 1183; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., vor § 128, Rn. 25).
  • BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 207/78

    Vereinbarung eines konkreten Besitzmittlungsverhältnisses - Fehlen einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 4 U 3133/00
    Da die Sicherungsabrede die heute typischen Beziehungen zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer hinreichend konkretisiert, reicht die Formulierung "Sicherungsübereignung" auch ohne nähere Ausgestaltung als Besitzmittlungsverhältnis aus (BGH, NJW 1979, 2308; Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 930, Rn. 7 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4988
OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99 (https://dejure.org/2000,4988)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.08.2000 - 6 UF 180/99 (https://dejure.org/2000,4988)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. August 2000 - 6 UF 180/99 (https://dejure.org/2000,4988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich; Scheidung; Güterrecht; Anwartschaft; Rentenversicherung; Ehezeit; Ehezeitanteil; Dispositionsbefugnis; Disposition; Zeitpunkt; Ehezeitverkürzung

  • Judicialis

    BGB § 1410; ; BGB § 1587 Abs. 2

  • RA Kotz

    Ausschluss des Versorgungsausgleiches per notariellem Vertrag.

  • rechtsportal.de

    BGB § 1410 § 1587 Abs. 2
    Grenzen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Landau/Pfalz - 2 F 348/97
  • OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 165 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 24.05.1994 - 18 UF 62/94

    Scheidungsverfahren; Versorgungsausgleich; Begrenzung der Zeit der Ehe;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99
    Abschließend ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung nicht zu einer Erhöhung der an sich zu übertragenden oder zu begründenden Anwartschaften führt (im Anschluss an BGH FamRZ 1990, 273 ff und 384 ff; OLG Celle FamRZ 1994, 1039 ff).

    Sie entspricht darüber hinaus auch der materiellen Rechtslage, weil eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich nicht zur Folge haben darf, dass dem Ausgleichsberechtigten mehr Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen werden, als ihm nach der gesetzlichen Regelung zustehen (vgl. BGH FamRZ 1990, 273 f; BGH FamRZ 1990, 384 f; OLG Celle FamRZ 1994, 1039 f).

  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 106/88

    Auslegung und Rechtsfolgen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99
    Abschließend ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung nicht zu einer Erhöhung der an sich zu übertragenden oder zu begründenden Anwartschaften führt (im Anschluss an BGH FamRZ 1990, 273 ff und 384 ff; OLG Celle FamRZ 1994, 1039 ff).

    Sie entspricht darüber hinaus auch der materiellen Rechtslage, weil eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich nicht zur Folge haben darf, dass dem Ausgleichsberechtigten mehr Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen werden, als ihm nach der gesetzlichen Regelung zustehen (vgl. BGH FamRZ 1990, 273 f; BGH FamRZ 1990, 384 f; OLG Celle FamRZ 1994, 1039 f).

  • KG, 18.02.1994 - 17 UF 4791/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99
    Abschließend ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung nicht zu einer Erhöhung der an sich zu übertragenden oder zu begründenden Anwartschaften führt (vgl. OLG,Celle aaO; BGH aaO; KG FamRZ 1994, 1038).
  • BGH, 03.02.1999 - XII ZB 124/98

    Einbeziehung der Sonderzuwendung zum Ruhegehalt in den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99
    Die Auskunft der Beteiligten zu 2) vom 9. Dezember 1998 hat ergeben, dass der Antragsteller in der bis zum 30. November,1997 währenden Ehezeit eine Anwartschaft auf Versorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Pfarrbesoldungsgesetz der Evangelischen Kirche der Pfalz in Höhe von monatlich 1 480, 66 DM erworben hat; dieser Betrag errechnet sich einschließlich der anteiligen Sonderzuwendung in Höhe von monatlich 107, 33 DM (vgl. BGH FamRZ 1999, 713 ff).
  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 30/88

    Einreichen einer Scheidungsklage bei schon anhängigem Scheidungsverfahren -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.2000 - 6 UF 180/99
    Sie entspricht darüber hinaus auch der materiellen Rechtslage, weil eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich nicht zur Folge haben darf, dass dem Ausgleichsberechtigten mehr Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen werden, als ihm nach der gesetzlichen Regelung zustehen (vgl. BGH FamRZ 1990, 273 f; BGH FamRZ 1990, 384 f; OLG Celle FamRZ 1994, 1039 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.11.2000 - 6 U 147/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5043
OLG Köln, 10.11.2000 - 6 U 147/00 (https://dejure.org/2000,5043)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.2000 - 6 U 147/00 (https://dejure.org/2000,5043)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 2000 - 6 U 147/00 (https://dejure.org/2000,5043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 25; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG §§ 13 3
    Irreführende Werbung durch Verschweigen zweijähriger Provider-Bindung - "SIM-Lock-Handy-Angebot"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    SIM-Lock-Angebote

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 06.02.2002 - 6 U 143/01

    UWG -Recht; "Free & Easy"

    Sie hat hierzu unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 10.11.2000 in der Sache 6 U 147/00 (veröffentlicht in OLGR Köln 2001, 131 ff. und MMR 2001, 235 f.) die Auffassung vertreten, die angesprochenen Verkehrkreise würden nicht hinreichend darüber aufgeklärt, dass die beworbenen SIM-Lock Handys lediglich mit der E. "Free & Easy Card" der Beklagten in deren Netz funktionierten und der Käufer über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht in einem Mobilfunknetz eines anderen Anbieters telefonieren könne, wolle er sein Handy nicht gegen Zahlung eines Betrages von 200, 00 DM freischalten lassen.
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 6 U 136/01

    UWG -Recht; "XTRA PAC"

    Sie hat hierzu unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 10.11.2000 in der Sache 6 U 147/00 (veröffentlicht in OLGR Köln 2001, 131 ff. und MMR 2001, 235 f.) die Auffassung vertreten, die angesprochenen Verkehrskreise würden nicht hinreichend darüber aufgeklärt, dass die beworbenen SIMLOCK HANDYS lediglich mit der "XTRA-Card" der Beklagten in deren Netz funktionierten und der Käufer über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht in einem Mobilfunknetz eines anderen Anbieters telefonieren könne, wolle er sein Handy nicht gegen Zahlung eines Betrages von 195,- DM freischalten lassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.09.2000 - 19 U 7/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5636
OLG Köln, 01.09.2000 - 19 U 7/00 (https://dejure.org/2000,5636)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.09.2000 - 19 U 7/00 (https://dejure.org/2000,5636)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. September 2000 - 19 U 7/00 (https://dejure.org/2000,5636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 397, 607
    Keine Vermutung für einen Forderungsverzicht durch Pfandfreigabe der Bank

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 2277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 8 WF 49/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6278
OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 8 WF 49/99 (https://dejure.org/2000,6278)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.11.2000 - 8 WF 49/99 (https://dejure.org/2000,6278)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. November 2000 - 8 WF 49/99 (https://dejure.org/2000,6278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAGO § 121; ; ZPO § 613

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eheverfahren; Beweisgebühr; Persönliche Anhörung; Formlose Anhörung; Umgehung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 § 121; ZPO § 613
    Beweisgebühr im Eheverfahren - Anhörung der Ehegatten - keine Umgehung durch "formlose" Anhörung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 695
  • Rpfleger 2001, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 27.04.1982 - 8 WF 25/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 8 WF 49/99
    Im Eheverfahren kann der regelmäßige Anfall einer Beweisgebühr für die persönliche Anhörung der Ehegatten nicht durch eine "formlose" Anhörung nach § 141 ZPO umgangen werden (Ergänzung des Senatsbeschlusses vom 27.4.1982 - 8 WF 25/82 - Die Justiz 1982 = JurBüro 1982, 865.

    Nach inzwischen vorherrschender Meinung (vgl. Gerold / Schmidt / von Eicken, 14. Aufl., Rn 111; Hansens, 8. Aufl., Rn 40, je zu § 31 BRAGO; tw zu eng unter Berufung auf überholte Nachweise (zB Senat - 8 W 265/58 - RPfl 1964, 129; Göppinger ZZP 73 (1960) 53ff): Riedel / Sußbauer / Keller, 8. Aufl., Rn 119 zu § 31 BRAGO), muss die Anhörung nicht Beweiszwecken oder der Aufklärung streitiger Tatsachen dienen (Senat, JurBüro 1982, 865 = Die Justiz 1982, 273; ebenso - insoweit zutreffend - OLG Stuttgart (15. ZS) AnwBl. 1981, 159) und setzt weder eine förmliche Anordnung (OLG Bamberg RPfl 1982, 116; KG JurBüro 1986, 1530) noch einen Zusammenhang mit einem Sachantrag (OLG Frankfurt RPfl 1992, 364; insoweit noch einschränkend OLG Bamberg RPfl 1982, 441) noch eine entsprechende Protokollierung (KG aaO) voraus.

    Nach inzwischen vorherrschender Meinung (vgl. Gerold I Schmidt I von Eicken, 14. Aufl., Rn 111; Hansens, 8. Aufl., Rn 40, je zu § 31 BRAGO; tw zu eng unter Berufung auf überholte Nachweise (zB Senat - 8 W 265/58 - RPfl 1964, 129; Göppinger ZZP 73 (1960) 53ff): Riedel / Sußbauer / Keller, 8. Aufl, Rn 119 zu § 31 BRAGO), muss die Anhörung nicht Beweiszwecken oder der Aufklärung streitiger Tatsachen dienen (Senat, JurBüro 1982, 865 = Die Justiz 1982, 273; ebenso - insoweit zutreffend - OLG Stuttgart (15. ZS) AnwBl. 1981, 159) und setzt weder eine förmliche Anordnung (OLG Bamberg RPfl 1982, 116; KG JurBüro 1986, 1530) noch einen Zusammenhang mit einem Sachantrag (OLG Frankfurt RPfl 1992, 364; insoweit noch einschränkend OLG Bamberg RPfl 1982, 441) noch eine entsprechende Protokollierung (KG aaO) voraus.

  • OLG Bamberg, 17.06.1991 - 7 WF 83/91

    Anwaltliche Beweisgebühr in Ehesachen; Anhörung als wesentliche Förmlichkeit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 8 WF 49/99
    Soweit vereinzelt entschieden worden ist, eine Anhörung nach § 613 ZPO könne dann nicht angenommen werden, wenn bei der Anhörung der Parteien nicht die "Mindestanforderungen an eine Anhörung eingehalten wurden (so OLG Zweibrücken JurBüro 1983, 1520/21) oder der Richter diese bewusst unterlassen wollte (so OLG Bamberg JurBüro 1991, 1642), so vermag dem der Senat nicht zu folgen.

    Soweit vereinzelt entschieden worden ist, eine Anhörung nach § 613 ZPO könne dann nicht angenommen werden, wenn bei der Anhörung der Parteien nicht die "Mindestanforderungen an eine Anhörung eingehalten" wurden (so OLG Zweibrücken JurBüro 1983, 1520/21) oder der Richter diese bewusst unterlassen wollte (so OLG Bamberg JurBüro 1991, 1642), so vermag dem der Senat nicht zu folgen.

  • OLG Frankfurt, 09.03.1992 - 5 WF 21/92

    Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 8 WF 49/99
    Nach inzwischen vorherrschender Meinung (vgl. Gerold / Schmidt / von Eicken, 14. Aufl., Rn 111; Hansens, 8. Aufl., Rn 40, je zu § 31 BRAGO; tw zu eng unter Berufung auf überholte Nachweise (zB Senat - 8 W 265/58 - RPfl 1964, 129; Göppinger ZZP 73 (1960) 53ff): Riedel / Sußbauer / Keller, 8. Aufl., Rn 119 zu § 31 BRAGO), muss die Anhörung nicht Beweiszwecken oder der Aufklärung streitiger Tatsachen dienen (Senat, JurBüro 1982, 865 = Die Justiz 1982, 273; ebenso - insoweit zutreffend - OLG Stuttgart (15. ZS) AnwBl. 1981, 159) und setzt weder eine förmliche Anordnung (OLG Bamberg RPfl 1982, 116; KG JurBüro 1986, 1530) noch einen Zusammenhang mit einem Sachantrag (OLG Frankfurt RPfl 1992, 364; insoweit noch einschränkend OLG Bamberg RPfl 1982, 441) noch eine entsprechende Protokollierung (KG aaO) voraus.

    Nach inzwischen vorherrschender Meinung (vgl. Gerold I Schmidt I von Eicken, 14. Aufl., Rn 111; Hansens, 8. Aufl., Rn 40, je zu § 31 BRAGO; tw zu eng unter Berufung auf überholte Nachweise (zB Senat - 8 W 265/58 - RPfl 1964, 129; Göppinger ZZP 73 (1960) 53ff): Riedel / Sußbauer / Keller, 8. Aufl, Rn 119 zu § 31 BRAGO), muss die Anhörung nicht Beweiszwecken oder der Aufklärung streitiger Tatsachen dienen (Senat, JurBüro 1982, 865 = Die Justiz 1982, 273; ebenso - insoweit zutreffend - OLG Stuttgart (15. ZS) AnwBl. 1981, 159) und setzt weder eine förmliche Anordnung (OLG Bamberg RPfl 1982, 116; KG JurBüro 1986, 1530) noch einen Zusammenhang mit einem Sachantrag (OLG Frankfurt RPfl 1992, 364; insoweit noch einschränkend OLG Bamberg RPfl 1982, 441) noch eine entsprechende Protokollierung (KG aaO) voraus.

  • OLG Hamburg, 23.05.1986 - 8 W 111/86

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 8 WF 49/99
    Ebenso wie eine verfahrenswidrige "informatorische Zeugenvernehmung" den Anfall einer Beweisgebühr nicht verhindern kann (std. SenatsRspr seit Die Justiz 1973, 95; -ebenso zB OLG Hamburg JurBüro 1986, 1531), kann durch eine verfahrenswidrige "Nicht-Anhörung" der Anfall einer "Anhörungsgebühr" nicht vermieden werden.

    Ebenso wie eine verfahrenswidrige "informatorische Zeugenvernehmung" den Anfall einer Beweisgebühr nicht verhindern kann (std. SenatsRspr seit Die Justiz 1973, 95; ebenso zB OLG Hamburg JurBüro 1986, 1531), kann durch eine verfahrenswidrige "Nicht-Anhörung" der Anfall einer "Anhörungsgebühr" nicht vermieden werden.

  • OLG Bamberg, 04.11.1981 - 2 WF 146/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 8 WF 49/99
    Nach inzwischen vorherrschender Meinung (vgl. Gerold / Schmidt / von Eicken, 14. Aufl., Rn 111; Hansens, 8. Aufl., Rn 40, je zu § 31 BRAGO; tw zu eng unter Berufung auf überholte Nachweise (zB Senat - 8 W 265/58 - RPfl 1964, 129; Göppinger ZZP 73 (1960) 53ff): Riedel / Sußbauer / Keller, 8. Aufl., Rn 119 zu § 31 BRAGO), muss die Anhörung nicht Beweiszwecken oder der Aufklärung streitiger Tatsachen dienen (Senat, JurBüro 1982, 865 = Die Justiz 1982, 273; ebenso - insoweit zutreffend - OLG Stuttgart (15. ZS) AnwBl. 1981, 159) und setzt weder eine förmliche Anordnung (OLG Bamberg RPfl 1982, 116; KG JurBüro 1986, 1530) noch einen Zusammenhang mit einem Sachantrag (OLG Frankfurt RPfl 1992, 364; insoweit noch einschränkend OLG Bamberg RPfl 1982, 441) noch eine entsprechende Protokollierung (KG aaO) voraus.

    Nach inzwischen vorherrschender Meinung (vgl. Gerold I Schmidt I von Eicken, 14. Aufl., Rn 111; Hansens, 8. Aufl., Rn 40, je zu § 31 BRAGO; tw zu eng unter Berufung auf überholte Nachweise (zB Senat - 8 W 265/58 - RPfl 1964, 129; Göppinger ZZP 73 (1960) 53ff): Riedel / Sußbauer / Keller, 8. Aufl, Rn 119 zu § 31 BRAGO), muss die Anhörung nicht Beweiszwecken oder der Aufklärung streitiger Tatsachen dienen (Senat, JurBüro 1982, 865 = Die Justiz 1982, 273; ebenso - insoweit zutreffend - OLG Stuttgart (15. ZS) AnwBl. 1981, 159) und setzt weder eine förmliche Anordnung (OLG Bamberg RPfl 1982, 116; KG JurBüro 1986, 1530) noch einen Zusammenhang mit einem Sachantrag (OLG Frankfurt RPfl 1992, 364; insoweit noch einschränkend OLG Bamberg RPfl 1982, 441) noch eine entsprechende Protokollierung (KG aaO) voraus.

  • OLG Zweibrücken, 30.12.1982 - 6 WF 121/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 8 WF 49/99
    Soweit vereinzelt entschieden worden ist, eine Anhörung nach § 613 ZPO könne dann nicht angenommen werden, wenn bei der Anhörung der Parteien nicht die "Mindestanforderungen an eine Anhörung eingehalten wurden (so OLG Zweibrücken JurBüro 1983, 1520/21) oder der Richter diese bewusst unterlassen wollte (so OLG Bamberg JurBüro 1991, 1642), so vermag dem der Senat nicht zu folgen.

    Soweit vereinzelt entschieden worden ist, eine Anhörung nach § 613 ZPO könne dann nicht angenommen werden, wenn bei der Anhörung der Parteien nicht die "Mindestanforderungen an eine Anhörung eingehalten" wurden (so OLG Zweibrücken JurBüro 1983, 1520/21) oder der Richter diese bewusst unterlassen wollte (so OLG Bamberg JurBüro 1991, 1642), so vermag dem der Senat nicht zu folgen.

  • KG, 22.11.1985 - 1 WF 3866/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 8 WF 49/99
    Nach inzwischen vorherrschender Meinung (vgl. Gerold / Schmidt / von Eicken, 14. Aufl., Rn 111; Hansens, 8. Aufl., Rn 40, je zu § 31 BRAGO; tw zu eng unter Berufung auf überholte Nachweise (zB Senat - 8 W 265/58 - RPfl 1964, 129; Göppinger ZZP 73 (1960) 53ff): Riedel / Sußbauer / Keller, 8. Aufl., Rn 119 zu § 31 BRAGO), muss die Anhörung nicht Beweiszwecken oder der Aufklärung streitiger Tatsachen dienen (Senat, JurBüro 1982, 865 = Die Justiz 1982, 273; ebenso - insoweit zutreffend - OLG Stuttgart (15. ZS) AnwBl. 1981, 159) und setzt weder eine förmliche Anordnung (OLG Bamberg RPfl 1982, 116; KG JurBüro 1986, 1530) noch einen Zusammenhang mit einem Sachantrag (OLG Frankfurt RPfl 1992, 364; insoweit noch einschränkend OLG Bamberg RPfl 1982, 441) noch eine entsprechende Protokollierung (KG aaO) voraus.

    Nach inzwischen vorherrschender Meinung (vgl. Gerold I Schmidt I von Eicken, 14. Aufl., Rn 111; Hansens, 8. Aufl., Rn 40, je zu § 31 BRAGO; tw zu eng unter Berufung auf überholte Nachweise (zB Senat - 8 W 265/58 - RPfl 1964, 129; Göppinger ZZP 73 (1960) 53ff): Riedel / Sußbauer / Keller, 8. Aufl, Rn 119 zu § 31 BRAGO), muss die Anhörung nicht Beweiszwecken oder der Aufklärung streitiger Tatsachen dienen (Senat, JurBüro 1982, 865 = Die Justiz 1982, 273; ebenso - insoweit zutreffend - OLG Stuttgart (15. ZS) AnwBl. 1981, 159) und setzt weder eine förmliche Anordnung (OLG Bamberg RPfl 1982, 116; KG JurBüro 1986, 1530) noch einen Zusammenhang mit einem Sachantrag (OLG Frankfurt RPfl 1992, 364; insoweit noch einschränkend OLG Bamberg RPfl 1982, 441) noch eine entsprechende Protokollierung (KG aaO) voraus.

  • OLG Stuttgart, 29.07.1980 - 15 UF 195/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 8 WF 49/99
    Nach inzwischen vorherrschender Meinung (vgl. Gerold / Schmidt / von Eicken, 14. Aufl., Rn 111; Hansens, 8. Aufl., Rn 40, je zu § 31 BRAGO; tw zu eng unter Berufung auf überholte Nachweise (zB Senat - 8 W 265/58 - RPfl 1964, 129; Göppinger ZZP 73 (1960) 53ff): Riedel / Sußbauer / Keller, 8. Aufl., Rn 119 zu § 31 BRAGO), muss die Anhörung nicht Beweiszwecken oder der Aufklärung streitiger Tatsachen dienen (Senat, JurBüro 1982, 865 = Die Justiz 1982, 273; ebenso - insoweit zutreffend - OLG Stuttgart (15. ZS) AnwBl. 1981, 159) und setzt weder eine förmliche Anordnung (OLG Bamberg RPfl 1982, 116; KG JurBüro 1986, 1530) noch einen Zusammenhang mit einem Sachantrag (OLG Frankfurt RPfl 1992, 364; insoweit noch einschränkend OLG Bamberg RPfl 1982, 441) noch eine entsprechende Protokollierung (KG aaO) voraus.

    Nach inzwischen vorherrschender Meinung (vgl. Gerold I Schmidt I von Eicken, 14. Aufl., Rn 111; Hansens, 8. Aufl., Rn 40, je zu § 31 BRAGO; tw zu eng unter Berufung auf überholte Nachweise (zB Senat - 8 W 265/58 - RPfl 1964, 129; Göppinger ZZP 73 (1960) 53ff): Riedel / Sußbauer / Keller, 8. Aufl, Rn 119 zu § 31 BRAGO), muss die Anhörung nicht Beweiszwecken oder der Aufklärung streitiger Tatsachen dienen (Senat, JurBüro 1982, 865 = Die Justiz 1982, 273; ebenso - insoweit zutreffend - OLG Stuttgart (15. ZS) AnwBl. 1981, 159) und setzt weder eine förmliche Anordnung (OLG Bamberg RPfl 1982, 116; KG JurBüro 1986, 1530) noch einen Zusammenhang mit einem Sachantrag (OLG Frankfurt RPfl 1992, 364; insoweit noch einschränkend OLG Bamberg RPfl 1982, 441) noch eine entsprechende Protokollierung (KG aaO) voraus.

  • OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 1 WF 36/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 8 WF 49/99
    Auch dann, wenn die Ehegatten anlässlich des Anhörungstermins die richterliche Frage, ob sie geschieden werden wollen, verneinen und der Scheidungsantrag anschließend wieder zurückgenommen wird, erfüllt dies die Kriterien eine Anhörung iSd § 613 ZPO reit der Folge, dass eine der Beweisgebühr gleichgestellte "Anhörungsgebühr" angefallen ist (so heutiger Senatsbeschluss - 8 1 WF 36/00).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2021 - 8 UF 159/21

    Beschwerdeberechtigung im Scheidungsverfahren bei unterbliebener Anhörung

    Die Anhörung dient insbesondere dazu, dass der Familienrichter sich vom Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen im Rahmen der persönlichen Anhörung der Beteiligten überzeugen kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.11.2020 - 8 WF 49/99, juris Rn. 8, 10 = FamRZ 2001, 695).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 22.11.2000 - 29 W 2604/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11469
OLG München, 22.11.2000 - 29 W 2604/00 (https://dejure.org/2000,11469)
OLG München, Entscheidung vom 22.11.2000 - 29 W 2604/00 (https://dejure.org/2000,11469)
OLG München, Entscheidung vom 22. November 2000 - 29 W 2604/00 (https://dejure.org/2000,11469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtskosten; Kostenlast; Anerkenntnisurteil; Sofortiges Anerkenntnis; Anlass zur Klageerhebung; Abmahnung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 93; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 1, § 3; ZPO § 93, § 97 Abs. 1
    Veranlassung zur Klageerhebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 21 O 10783/00
  • OLG München, 22.11.2000 - 29 W 2604/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG München, 26.04.2001 - 29 U 5265/00

    Verstoß gegen § 1 UWG i.V.m. § 43 b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA durch Werbung mit

    Der Beklagte hat die gegen ihn ergangene einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt (vgl. hierzu auch den Beschluß des Senats vom 22.11.2000 - 29 W 2604/00, abgedruckt Magazindienst 2001, 350).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 7 U 69/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21527
OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 7 U 69/00 (https://dejure.org/2000,21527)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2000 - 7 U 69/00 (https://dejure.org/2000,21527)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2000 - 7 U 69/00 (https://dejure.org/2000,21527)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,21527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AGBG § 1 § 9 Abs. 2; BGB § 652
    Formularmäßige Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Vergütung eines Maklers; Begriff des individuellen Aushandelns

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 9 O 362/99
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 7 U 69/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht