Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.08.2000 - 13 U 58/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3409
OLG Hamm, 09.08.2000 - 13 U 58/00 (https://dejure.org/2000,3409)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.08.2000 - 13 U 58/00 (https://dejure.org/2000,3409)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. August 2000 - 13 U 58/00 (https://dejure.org/2000,3409)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Berechnung der Höhe; Erbe; Übergegangenes Recht; Verkehrsunfall

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erben eines Schmerzensgeldanspruchs bei kurzer Überlebenszeit; § 1922 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1922; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; PflVersG § 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 708 Ziff. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, alsbaldiger Unfalltod - Schmerzensgeldanspruch und -bemessung: Gesichtspunkte im Falle des Todes acht Tage nach dem Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Schmerzensgeld bei kurzer Überlebenszeit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2000 - 13 U 58/00
    Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer Körperverletzung, an deren Folgen der Verletzte alsbald verstirbt, erfordert eine Gesamtbetrachtung der immateriellen Beeinträchtigung unter besonderer Berücksichtigung von Art und Schwere der Verletzungen, des hierdurch bewirkten Leidens und dessen Wahrnehmung durch den Verletzten wie auch des Zeitraums zwischen Verletzung und Eintritt des Todes (BGH NJW 1998, 2741).
  • OLG Celle, 04.11.2020 - 14 U 81/20

    Höhe des Schmerzensgeldes bei innerhalb vier Monaten zum Tode führenden schweren

    (3) OLG Hamm, Urteil vom 09.08.2000, 13 U 58/00.
  • OLG Koblenz, 18.11.2002 - 12 U 566/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Das von den Klägern angeführte Urteil des OLG Hamm vom 9. August 2000 (DAR 2000, 570 ), in dem 30000 DM Schmerzensgeld für einen nach 8 Tagen verstorbenen 16-jährigen Sohn zuerkannt wurden, ist mit dem vorliegenden Fall jedoch schon deshalb nicht vergleichbar, weil dort der Patient zumindest phasenweise Schmerzempfindungen hatte und wegen der Hirnverletzung nur sehr wenig Schmerz- und Schlafmittel erhalten hatte; er war zeitweise ansprechbar und reagierte zielgerichtet auf (unbeabsichtigte) Schmerzreize.
  • LG Dortmund, 22.07.2004 - 15 O 150/99

    Umfang des Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem tödlichen

    zugesprochen (15 0 129/99 - 13 U 58/00).
  • LG Dortmund, 22.07.2004 - 15 O 154/99
    30.000, 00 DM zugesprochen (15 0 129/99 - 13 U 58/00).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.05.2000 - 13 U 183/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7954
OLG Hamm, 15.05.2000 - 13 U 183/99 (https://dejure.org/2000,7954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2000 - 13 U 183/99 (https://dejure.org/2000,7954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 13 U 183/99 (https://dejure.org/2000,7954)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 17; ; StVG § 18; ; StVG § 17 Abs. 1; ; PflVG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; PflVG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847; ; BGB § 421; ; BGB § 249 ff.; ; StVO § 9 Abs. 1 S. 4; ; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 45 Abs. 6; ; StVO § 45 Abs. 1 Nr. 3; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 2 Abs. 2; ; StVO § 9 Abs. 1; ; StVZO § 56; ; ZPO § 256; ; ZPO § 91. Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem linksabbiegenden Schlepper und einem überholenden Leichtkraftrad; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 33,3 %

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 13 U 183/99
    Es genügt, wenn eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch Auftreten bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Leiden bestellt (BGH NJW-RR 1989, 1367; NJW-RR 1991, 917).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 13 U 183/99
    Es genügt, wenn eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch Auftreten bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Leiden bestellt (BGH NJW-RR 1989, 1367; NJW-RR 1991, 917).
  • OLG Köln, 13.10.1994 - 18 U 42/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden LKW mit einem rechts

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 13 U 183/99
    Jeder Verkehrsteilnehmer muss die Sichtverhältnisse aus seinem Fahrzeug (z. B. den sog. "toten Winkel") kennen und berücksichtigen (OLG Kö1n NZV 1995, 74; KG VM 1995, 51).
  • OLG Köln, 27.03.1996 - 13 U 165/94
    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 13 U 183/99
    Bestehen aufgrund konstruktionsbedingter Besonderheiten des Fahrzeuges (z. B. Aufbauten etc.) Sichtbehinderungen ist der Abbiegende wegen der einem Abbiegevorgang immanenten Gefährlichkeit sogar verpflichtet, anzuhalten, um sich Gewissheit über den rückwärtigen Verkehr zu verschaffen (vgl. Jagusch/Hentschel, 35. Auflage zu § 56 StVZO, Rdnr. 2; OLG Köln VRS 93, 277).
  • BayObLG, 01.10.1985 - 2 ObOWi 285/85

    Unklare Verkehrslage; Überholen; Blinker; Parkstreifen; Fahrbahn; Einbiegen;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2000 - 13 U 183/99
    bb) Demzufolge hätte für den Kläger eine unklare Verkehrslage nur dann bestanden, wenn es für ihn zum Zeitpunkt, als er sich zum Überholen entschloss, in irgend einer Art und Weise erkennbar war, dass der Beklagte zu 1) abbiegen werde, z. B. durch rechtzeitiges Blinken und/oder Einordnen zur Mitte oder durch eine spürbare Reduzierung der Geschwindigkeit (Vgl. hierzu BayObLG VRS 70, 40).
  • OLG Hamm, 29.03.2004 - 6 U 14/04

    Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines Verkehrsunfalls und dadurch erlittener

    Während die von der Berufungserwiderung genannten Schmerzensgeldentscheidungen durchweg nicht so schwerwiegende Konstellationen wie vorliegend zum Gegenstand hatten, ist der vom Kläger angeführte Fall des 13. Senats des OLG Hamm vom 15.05.2000 (13 U 183/99 - Schmerzensgeldbeträge Hacks/Ring/Böhm Nr. 22.2145) durchaus vergleichbar.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.04.2001 - 7 U 56/00   

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https://dejure.org/2001,16627
OLG Frankfurt, 04.04.2001 - 7 U 56/00 (https://dejure.org/2001,16627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.04.2001 - 7 U 56/00 (https://dejure.org/2001,16627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. April 2001 - 7 U 56/00 (https://dejure.org/2001,16627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Unfallversicherung: Ärztlich Feststellung des Vorliegens einer Invalidität

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung: Ärztlich Feststellung des Vorliegens einer Invalidität

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an eine ärztliche Feststellung der Invalidität

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AUB 88 § 7 Nr. I.1 Abs. 2
    Anforderungen an die ärztliche Feststellung des Invaliditätsgrades in der Unfallversicherung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 27.10.1995 - 10 U 290/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2001 - 7 U 56/00
    Der Zweck der Regelung, dass der Versicherer nicht für Spätschäden, die in der Regel schwer aufklärbar und unübersehbar sind, eintreten müsse, rechtfertigt die Beschränkung des Versicherungsschutzes, mit der im Interesse einer rationellen arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen werden (vgl. auch OLG Frankfurt 10 U 247/93 und 10 U 290/93 sowie OLG Frankfurt in VersR 1993.174).
  • OLG Frankfurt, 23.06.1995 - 10 U 247/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2001 - 7 U 56/00
    Der Zweck der Regelung, dass der Versicherer nicht für Spätschäden, die in der Regel schwer aufklärbar und unübersehbar sind, eintreten müsse, rechtfertigt die Beschränkung des Versicherungsschutzes, mit der im Interesse einer rationellen arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen werden (vgl. auch OLG Frankfurt 10 U 247/93 und 10 U 290/93 sowie OLG Frankfurt in VersR 1993.174).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 7 U 55/00

    Zulässige Berufung auf 15-Monats-Frist bei nachträglich von Versicherer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2001 - 7 U 56/00
    Anderenfalls wäre der Versicherer gehalten, zum Nachteil der Versicherten mit Ablauf der 15-Monatsfrist jegliches Bemühen um medizinische Klärung und damit die Ermöglichung kulanzweiser Regelungen einzustellen, um nicht den Einwand der Fristversäumung aufs Spiel zu setzen (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O; Knappmann in Prölss-Martin a.a.O.; Senatsentscheidung vom 20. Dezember 2000 -- 7 U 55/00).
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nennt als Voraussetzung für eine Treuwidrigkeit des Einwands ebenfalls dem Versicherten vom Versicherer zugemutete "Untersuchungen mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten", "beschwerliche ärztliche Diagnosemaßnahmen" oder "umfangreiche Untersuchungen mit belastenden Eingriffen", die der Versicherte verweigert hätte, wenn er mit einer Anspruchsablehnung wegen Fristversäumnis hätte rechnen müssen (OLG Hamm VersR 1992, 1255; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882, 883; OLG Frankfurt OLGR 2001, 221, 222).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2002 - 7 U 147/01

    Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung;

    Der Zweck der Regelung, dass der Versicherer nicht für Spätschäden, die in der Regel schwer aufklärbar und unübersehbar sind, eintreten müsse, rechtfertigt die Beschränkung des Versicherungsschutzes, mit der im Interesse einer rationellen Arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen werden (so auch Senat in 7 U 56/00; OLG Frankfurt- 10 U 247/93; OLG Frankfurt-10 U 290/93;OLG Frankfurt VersR 1993, 174; zustimmend auch Grimm "Unfallversicherung", 3. Aufl., § 7 Rdn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98   

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https://dejure.org/1999,8429
OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98 (https://dejure.org/1999,8429)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.1999 - 13 U 1/98 (https://dejure.org/1999,8429)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 1999 - 13 U 1/98 (https://dejure.org/1999,8429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98
    Abzüglich der darauf anteilig mit 18, 29 % entfallenden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung von 7.206,43 DM, die auch nach der sog. Bruttolohnmethode im Wege des Vorteilsausgleichs abzuziehen sind (BGH VersR 95, 104, 105), verbleibt ein Bruttojahresarbeitslohn 32.188,10 DM.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98
    Die Höhe des Schmerzensgeldes bemißt sich daher u.a. nach Art und Schwere der Verletzungen, Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Zahl und Schwere etwaiger Eingriffe, Dauer der Behandlung, beruflichen und persönlichen Nachteilen sowie auch Art und Schwere etwaiger Dauerfolgen (BGHZ 18, 149).
  • BGH, 14.01.1997 - VI ZR 366/95

    Bemessung des Verdienstausfallschadens bei einem jungen Menschen; Maßgeblichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98
    Vielmehr kann im Hinblick auf die wahrscheinliche künftige Entwicklung gerade bei einem noch jungen Menschen - wie dem zur Unfallzeit 26jährigen Kläger - ohne konkrete gegenteilige Anhaltspunkte nicht angenommen werden, daß er auf Dauer die ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten für eine gewinnbringende - auch ausbildungs- bzw. berufsfremde - Erwerbstätigkeit nicht genutzt hätte und ohne Einkünfte geblieben wäre (vgl. BGH, NJW 1997, 937).
  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 165/94

    Altersmäßige Begrenzung der Verdienstausfallrente bei Selbständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98
    Zwar ist im Regelfall davon auszugehen, daß ein Arbeitnehmer voraussichtlich erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres aus dem Berufsleben ausscheidet (vgl. BGH, r + s 1995, 383 f.).
  • OLG Hamm, 15.08.1994 - 6 U 184/91
    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98
    Jedoch kann auch die Annahme eines schon früheren Ausscheidens aus dem Berufsleben gerechtfertigt sein (vgl. OLG Hamm, r + s 1995, 256 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6567
OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99 (https://dejure.org/2000,6567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.11.2000 - 2 UF 255/99 (https://dejure.org/2000,6567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. November 2000 - 2 UF 255/99 (https://dejure.org/2000,6567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Elterliche Sorge; Fehlverhalten des Sorgeberechtigten; Kindeswohl; Getrenntlebende Eltern; Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes; Wechsel des Lebensmittelpunktes

  • Judicialis

    BGB § 1671

  • rechtsportal.de

    BGB § 1671
    Elterliche Sorge; Fehlverhalten des Sorgeberechtigten; Kindeswohl

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1636 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 23.09.1998 - 18 UF 192/98

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99
    Das Umgangsrecht der Mutter kann keinesfalls deswegen in Frage gestellt werden, weil der Vater mit seiner neuen Lebenspartnerin ungestört leben möchte (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 184).
  • OLG Braunschweig, 14.10.1998 - 1 UF 164/98

    Recht eines Kindes zum Umgang mit dem von der Ausübung der persönlichen Sorge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99
    Auch unter diesen Aspekt muß er alles unterlassen, was das Umgangsrecht erschweren oder gar vereiteln kann (OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185).
  • OLG Celle, 14.04.1998 - 19 UF 316/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99
    Für die seelische Entwicklung des Kindes ist es in aller Regel von entscheidender Bedeutung, nach der Trennung bzw. Scheidung nicht nur einen Elternteil, nämlich denjenigen, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht als Hauptbezugsperson zu haben, sondern auch den anderen Elternteil nicht zu verlieren (OLG Celle FamRZ 1998, 1458, 1459).
  • AG Leonberg, 09.09.1999 - 1 F 43/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99
    Mit Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - K. vom 04.12.1998 (1 F 43/98) war dem Vater ein 14-tägiges Umgangsrecht eingeräumt worden.
  • OLG Frankfurt, 20.07.2011 - 4 UF 151/10

    Sorgerecht: Zu den Voraussetzungen des § 1696 BGB

    Bereits der Grundsatz der Kontinuität spricht daher - wie das Amtsgericht zu Recht ausführt - für die Aufrechterhaltung der diese Betreuungssituation gewährleistenden Alleinsorge der Kindesmutter, da auf diese Weise die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse (vgl. BGH FamRZ 1985, 169; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1636; OLG Bamberg FamRZ 1997, 102) am besten gewährleistet ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.05.2000 - 13 U 35/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11790
OLG Hamm, 17.05.2000 - 13 U 35/00 (https://dejure.org/2000,11790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.05.2000 - 13 U 35/00 (https://dejure.org/2000,11790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 13 U 35/00 (https://dejure.org/2000,11790)
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  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 66/14

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfallgeschehens

    Dieser Beweis einer Unfallmanipulation kann dabei durch den Nachweis einer ungewöhnlichen Häufung von typischen Umständen erbracht werden, die für sich betrachtet auch eine andere Erklärung finden mögen, in ihrem Zusammenwirken vernünftigerweise jedoch nur den Schluss zulassen, dass der Anspruchsteller die Beschädigung seines Fahrzeuges bewusst und gewollt herbeigeführt bzw. in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (vgl. OLG Hamm [13. Zivilsenat, Urt. v. 17.05.2000, 13 U 35/00, juris, Rn. 10).
  • OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20

    Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung nach einem Unfallgeschehen; Einwand

    Dieser Beweis einer Unfallmanipulation kann dabei durch den Nachweis einer ungewöhnlichen Häufung von typischen Umständen erbracht werden, die für sich betrachtet zwar jeweils auch eine andere Erklärung finden mögen, in ihrem Zusammenwirken vernünftigerweise jedoch nur den Schluss zulassen, dass der Anspruchsteller die Beschädigung seines Fahrzeuges bewusst und gewollt herbeigeführt oder in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2000 - 13 U 35/00, juris, Rn. 10).
  • LG Köln, 19.10.2011 - 32 O 271/10

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen eines provozierten Unfallereignisses;

    - Sowohl der Kläger als auch die Fahrerin des gegnerischen Fahrzeuges, die Beklagte zu 3), befinden sich in angespannten finanziellen Verhältnissen (vgl. zu diesem Merkmal OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2000, 13 U 35/00, BeckRS 2000, 30112280), was sich bei der Beklagten zu 3) bereits aus ihrem Prozesskostenhilfeantrag ergibt.
  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 19 U 79/14

    Ungewöhnliche Häufung von typischen Umständen kann als Beweis für

    Dieser Beweis einer Unfallmanipulation kann dabei durch den Nachweis einer ungewöhnlichen Häufung von typischen Umständen erbracht werden, die für sich betrachtet auch eine andere Erklärung finden mögen, in ihrem Zusammenwirken vernünftigerweise jedoch nur den Schluss zulassen, dass der Anspruchsteller die Beschädigung seines Fahrzeuges bewusst und gewollt herbeigeführt bzw. in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (vgl. OLG Hamm [13. Zivilsenat, Urt. v. 17.05.2000, 13 U 35/00, juris, Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.04.2000 - 7 U 163/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21138
OLG Düsseldorf, 07.04.2000 - 7 U 163/99 (https://dejure.org/2000,21138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2000 - 7 U 163/99 (https://dejure.org/2000,21138)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2000 - 7 U 163/99 (https://dejure.org/2000,21138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 652 Abs. 1
    Voraussetzungen der Vergütung des Nachweismaklers

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 5 O 10/99
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2000 - 7 U 163/99
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 7 U 185/07

    Anforderungen an die Nachweistätigkeit eines Maklers

    So genügt beim Nachweis grundsätzlich nicht die Bekanntgabe des zu verkaufenden oder zu vermietenden Objekts und der Vertragsbedingungen, sondern es ist auch die Bekanntgabe des Verkäufers oder Vermieters mit Namen und ggf. Anschrift in so konkreter Form erforderlich, dass der Kunde ohne eigene Ermittlungen und ohne weitere Mitwirkung des Maklers Kontakt zu ihm aufnehmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH NJW 2006, 3062, 3063 m.w.N.; Senat, OLGR Düsseldorf 2001, 221 ff.).
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