Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06   

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OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06 (https://dejure.org/2008,2249)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.09.2008 - 4 U 26/06 (https://dejure.org/2008,2249)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. September 2008 - 4 U 26/06 (https://dejure.org/2008,2249)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht des Aufsichtsrats wegen Beihilfe zum Betrug bei Vertrieb von Immobilienfonds-Anteilen durch den Vorstand

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Haftung des Aufsichtsratsvorsitzenden; Beihilfe zum Betrug

  • Betriebs-Berater

    Zur Haftung des Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber Anlegern wegen Beihilfe zum Betrug

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 1; ; AktG § ... 92 Abs. 2; ; AktG § 111 Abs. 1; ; AktG § 111 Abs. 4 S. 2; ; StPO § 154 Abs. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 830 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 830 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht des Aufsichtsrats wegen Beihilfe zum Betrug bei Vertrieb von Immobilienfonds-Anteilen durch den Vorstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Schadensersatzhaftung eines Aufsichtsratsvorsitzenden bei systematischem Betrug einer Aktiengesellschaft

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Persönliche Haftung des Aufsichtsratsvorsitzenden bei auf Betrug ausgelegter AG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Haftung des Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber Anlegern wegen Beihilfe zum Betrug

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Systematischer Betrug einer Aktiengesellschaft: Anleger können auch Schadensersatz-Ansprüche gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden haben

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Aufsichtsrats bei Untätigkeit trotz Kenntnis eines Prospektfehlers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Aufsichtsratvorsitzender der Rosche Finanz AG zu Schadensersatz verurteilt - Große Hoffnung für geschädigte Anleger

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betrügerische Anlagenvermittlung: Schadensersatz in Höhe von ca. 3.000.000,- Euro

Besprechungen u.ä.

  • streifler.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wirtschaftsstrafrecht: Schadensersatzhaftung eines Aufsichtsratsvorsitzenden bei systematische Betrug einer Aktiengesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 1147
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77

    Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06
    Die Billigung eines geplanten Betrugs durch den Aufsichtsrat ist daher generell geeignet, die Haupttat zu unterstützen und zu fördern (vergleiche zur psychischen Beihilfe BGH, NJW 1978, 816, 819; BGH, Urteil vom 21.10.2003 - 1 StR 544/02 - Rdnr. 38).

    Der Beklagte hat zumindest erkannt, dass seine Handlungen am 17.03.1999 geeignet waren, die Haupttat zu unterstützen (vergleiche zum Gehilfenvorsatz in derartigen Fällen BGH, NJW 1978, 816, 819).

    Auf die Frage, ob und inwieweit die Handlung des Beklagten für den Schaden der einzelnen Kläger kausal war, kommt es im Rahmen von § 830 Abs. 1 S. 1 BGB nicht an (vgl. BGH, NJW 1978, 816, 819).

  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77

    Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06
    Jedenfalls stehen dem Aufsichtsrat - und seinem Vorsitzenden - eine Reihe verschiedener Möglichkeiten zur Verfügung, um im Rahmen der in die Zukunft gerichteten Überwachungspflicht Rechtsverstöße des Vorstands - und anderer für die Aktiengesellschaft handelnder Personen - zu verhindern (vgl. zur Verhinderung strafbarer Handlungen des Vorstands durch den Aufsichtsrat auch BGH, NJW 1979, 1823, 1826).

    Das Verhalten des Beklagten als Aufsichtsratsvorsitzender ist daher - unabhängig von eventuellen Beschlüssen des gesamten Aufsichtsrats - ausreichend, um eine Beihilfe zum Betrug und eine entsprechende Schadensersatzhaftung zu begründen (vergleiche zu den Pflichten des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds BGH, NJW 1977, 2311, 2312; BGH, NJW 1979, 1823; BGH, NJW 1991, 1830, 1831).

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.07.1979 im Fall der Herstattbank (BGH, NJW 1979, 1823) ergibt sich nichts Anderes.

  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 188/89

    Pflichten des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand; Wirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06
    Dies ist Teil der Überwachungspflicht gemäß § 111 Abs. 1 AktG (vgl. BGH, NJW 1991, 1830, 1831; Thümmel, DB 1999, 885, 886, 887; Hüffer, Aktiengesetz, 7. Aufl. 2006, § 111 AktG Rdnr. 6).

    Das Verhalten des Beklagten als Aufsichtsratsvorsitzender ist daher - unabhängig von eventuellen Beschlüssen des gesamten Aufsichtsrats - ausreichend, um eine Beihilfe zum Betrug und eine entsprechende Schadensersatzhaftung zu begründen (vergleiche zu den Pflichten des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds BGH, NJW 1977, 2311, 2312; BGH, NJW 1979, 1823; BGH, NJW 1991, 1830, 1831).

  • BGH, 04.07.1977 - II ZR 150/75

    Haftung des Aufsichtsrats

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06
    Er ist insbesondere verpflichtet, alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um den Vorstand von bestimmten rechtswidrigen Maßnahmen abzubringen (vgl. zu den Handlungspflichten des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand auch BGH, NJW 1977, 2311, 2312).

    Das Verhalten des Beklagten als Aufsichtsratsvorsitzender ist daher - unabhängig von eventuellen Beschlüssen des gesamten Aufsichtsrats - ausreichend, um eine Beihilfe zum Betrug und eine entsprechende Schadensersatzhaftung zu begründen (vergleiche zu den Pflichten des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds BGH, NJW 1977, 2311, 2312; BGH, NJW 1979, 1823; BGH, NJW 1991, 1830, 1831).

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall - entgegen der Auffassung des Beklagten - von der Entscheidung des BGH vom 20.09.1999 (NStZ 2000, 34).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06
    Der Beklagte hat zudem zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Kläger mit dem unrichtigen Prospekt geworben wurden, und dass ihnen dementsprechend ein entsprechender Schaden entstehen würde (vergleiche zum Schluss auf den Vorsatz des Beklagten für ähnliche Fälle auch BGH, NJW 2004, 2971, 2973).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06
    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Beklagten geeignet war, die Haupttat zu fördern (vergleiche BGH, NJW 1998, 377, 382).
  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06
    Ein Emissionsprospekt muss grundsätzlich die Angaben enthalten, die für die Anlageentscheidung des jeweiligen Interessenten erheblich sind (vgl. BGH, NJW 1992, 241, 242).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06
    Tatsachen, die den Vertragszwecks vereiteln können, müssen im Prospekt sachlich richtig und vollständig dargestellt werden (vgl. BGH, NJW 2000, 3346).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06
    Die Billigung eines geplanten Betrugs durch den Aufsichtsrat ist daher generell geeignet, die Haupttat zu unterstützen und zu fördern (vergleiche zur psychischen Beihilfe BGH, NJW 1978, 816, 819; BGH, Urteil vom 21.10.2003 - 1 StR 544/02 - Rdnr. 38).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2020 - 20 U 6/17

    Aktiengesellschaft: Anfechtung einer Aufsichtsratswahl wegen

    (1) Soweit die Beklagte die Ansicht vertritt, es stelle sich ohnehin die Frage, ob es im Unternehmensinteresse sei, eine Abschlussprüfung durchzuführen, die nur Geld koste und nichts bringe, verkennt sie, dass es gemäß § 111 Abs. 1 AktG die primäre Aufgabe des Aufsichtsrats ist, die Rechtmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1991 - II ZR 188/89, BGHZ 114, 127, juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. September 2008 - 4 U 26/06, juris Rn. 433; Lutter/Krieger/Verse, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, 7. Aufl., § 3 Rn. 74; BeckOGK-AktG/Spindler, § 111 Rn. 15 f., Stand: 19. Oktober 2020; MünchKomm-AktG/Habersack, 5. Aufl., § 111 Rn. 53; Drygala in K. Schmidt/Lutter, AktG, 4. Aufl., § 111 Rn. 16, 20).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1898
OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08 (https://dejure.org/2009,1898)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.03.2009 - 17 U 371/08 (https://dejure.org/2009,1898)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. März 2009 - 17 U 371/08 (https://dejure.org/2009,1898)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Haftung des Anlageberaters: Aufklärungspflicht einer Bank über Rückvergütungen für den Vertrieb eines empfohlenen Medienfonds

  • nomos.de PDF, S. 28 (Volltext und Kurzanmerkung)

    Rückvergütungen ("Kick-Backs") bei Medienfonds

  • Wolters Kluwer

    Pflicht der Bank zur Offenbarung von Rückvergütungen für den Vertrieb eines von ihr empfohlenen Medienfonds

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 28 (Volltext und Kurzanmerkung)

    Rückvergütungen ("Kick-Backs") bei Medienfonds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2149 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08
    Allein der Umstand, dass sie diese Pflicht vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 (XI ZR 56/05, NJW 2007, 1876) verletzt hat, lässt das Verschulden der Bank nicht entfallen.

    Das ergebe sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 (XI ZR 56/05, NJW 2007, 1876, 1878 f.).

    Das ergibt sich - wie der Kläger zu Recht ausführt - aus den Grundsätzen, die der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 19. Dezember 2006 (NJW 2007, 1876, 1878 f.) entwickelt hat.

    Für die in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG normierte Pflicht, Interessenkonflikte zu vermeiden, hat er zudem ausdrücklich klargestellt, dass sie zwar - auch schon vor ihrer am 1. November 2007 in Kraft getretenen Neuregelung - durch sachgerechte Information des Kunden erfüllt werden konnte, dass der zivilrechtliche Schutzzweck einer solchen Informationspflicht aber nicht weiter geht als die Aufklärungs- und Beratungspflichten aus einem Beratungsvertrag oder aus §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB (BGH NJW 2007, 1876, 1878).

    Dementsprechend hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem - nach Schluss der mündlichen Verhandlung ergangenen - Beschluss vom 20. Januar 2009 (XI ZR 510/07, zitiert nach Juris, Tz. 12) ausdrücklich klargestellt, dass die in seinem Urteil vom 19. Dezember 2006 (NJW 2007, 1876, 1878 f.) entwickelten Grundsätze zur Aufklärungspflicht einer beratenden Bank über erhaltene Rückvergütungen auch auf den Vertrieb von Medienfonds anwendbar sind.

    Ohne deren Kenntnis konnte er das Interesse der Beklagten an dem empfohlenen Erwerb der Fondsbeteiligung und die damit verbundene Gefährdung seiner Interessen nicht richtig einschätzen (vgl. BGH NJW 2007, 1876, 1879).

    Denn diese Entscheidung (NJW 2007, 1876, 1878) knüpft ausdrücklich an ein Urteil vom 19. Dezember 2000 an, in dem der Bundesgerichtshof bereits klargestellt hatte, dass eine Bank die dem Vermögensverwalter ihres Kunden gewährten Rückvergütungen wegen des damit verbundenen Interessenkonflikts offenlegen muss (BGH NJW 2001, 962, 963).

    In dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 wird diese Vermutung zwar nicht ausdrücklich erwähnt, aber als selbstverständlich vorausgesetzt (vgl. Schäfer/Schäfer BKR 2007, 160, 166).

    Denn dort weist der Bundesgerichtshof für den Fortgang des damaligen Verfahrens eigens darauf hin, dass der Kläger die Kausalität der Pflichtverletzung für den Abschluss derjenigen Wertpapiergeschäfte zu beweisen hat, bei denen keine Rückvergütungen gezahlt wurden (BGH, NJW 2007, 1876, 1879).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08
    Eine Bank, die ihren Kunden über Kapitalanlagen berät, muss auch über diejenigen Rückvergütungen aufklären, die sie für den Vertrieb eines von ihr empfohlenen Medienfonds erhält (Anschluss BGH, Beschl. v. 20. Januar 2009, XI ZR 510/07).

    Dementsprechend hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem - nach Schluss der mündlichen Verhandlung ergangenen - Beschluss vom 20. Januar 2009 (XI ZR 510/07, zitiert nach Juris, Tz. 12) ausdrücklich klargestellt, dass die in seinem Urteil vom 19. Dezember 2006 (NJW 2007, 1876, 1878 f.) entwickelten Grundsätze zur Aufklärungspflicht einer beratenden Bank über erhaltene Rückvergütungen auch auf den Vertrieb von Medienfonds anwendbar sind.

    Denn dadurch wurden der Interessenkonflikt und die damit verbundene Gefahr eigennütziger Anlageempfehlungen erheblich verstärkt (BGH Beschl. v. 20. Januar 2009, XI ZR 510/07, zitiert nach Juris, Tz. 13).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in dem erwähnten Beschluss vom 20. Januar 2009 (XI ZR 510/07, zitiert nach Juris, Tz. 13) die Entscheidungserheblichkeit der Pflichtverletzung uneingeschränkt bejaht, obwohl die Fondsbeteiligung in dem dort zu beurteilenden Parallelfall bereits im Mai 2001 vermittelt worden war.

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08
    Wird die Anlage später im Wege des Schadensersatzes rückabgewickelt, gibt es nach Auffassung des Senats keine Grundlage für eine Vermutung oder Schätzung dahin, dass sich frühere Steuervorteile und spätere Steuernachteile (bei Zufluss der Ersatzleistung) auch nur annähernd entsprechen (anders BGH NJW 2006, 499; 2008, 649, 650 und 2773, 2774).

    Schließlich besteht bei einer anderen Entscheidung die Gefahr, dass der Anleger wirtschaftlich besser gestellt würde, als wenn er überhaupt keine Anlage getätigt hätte, weil die steuerrechtliche Lage bei Rückabwicklung einer Vermögensanlage keineswegs klar und unumstritten ist (vgl. BGH NJW 2006, 499, 501; 2008, 2773, 2774).

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08
    Auch für eine Schadensschätzung nach §§ 252 BGB, 287 ZPO benötigt der Richter konkrete Ausgangs- bzw. Anknüpfungstatsachen, die eine Gewinnerwartung wahrscheinlich machen (vgl. nur BGH NJW 2004, 1945, 1946 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anleger, der auf Grund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, in der Regel bereits durch deren Erwerb geschädigt (vgl. nur BGH NJW 2005, 1579, 1580 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08
    Über Innenprovisionen muss der Anleger aufgeklärt werden, weil sie keine Gegenleistung für die Schaffung von Sachwerten darstellen und deshalb auf eine geringere Werthaltigkeit des Objekts und eine geringere Rentabilität der Anlage schließen lassen (vgl. BGH NJW 2004, 1732, 1734).
  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08
    Schließlich besteht bei einer anderen Entscheidung die Gefahr, dass der Anleger wirtschaftlich besser gestellt würde, als wenn er überhaupt keine Anlage getätigt hätte, weil die steuerrechtliche Lage bei Rückabwicklung einer Vermögensanlage keineswegs klar und unumstritten ist (vgl. BGH NJW 2006, 499, 501; 2008, 2773, 2774).
  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08
    Eine solche Beschränkung ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers bei verdeckten Innenprovisionen (vgl. nur BGH NJW-RR 2007, 925, 926 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08
    Denn diese Entscheidung (NJW 2007, 1876, 1878) knüpft ausdrücklich an ein Urteil vom 19. Dezember 2000 an, in dem der Bundesgerichtshof bereits klargestellt hatte, dass eine Bank die dem Vermögensverwalter ihres Kunden gewährten Rückvergütungen wegen des damit verbundenen Interessenkonflikts offenlegen muss (BGH NJW 2001, 962, 963).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 371/08
    Nach einem Urteil des XI. Zivilsenats vom 25. September 2007 (BKR 2008, 199, 200) gilt das zwar auch für eine Bank, die ihrem Kunden den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds empfiehlt.
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99

    Nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehende Vorteile bei der

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 17 U 197/08

    Schadensersatzklagen gegen Deutsche Bausparkasse Badenia AG - Oberlandesgericht

  • OLG München, 07.02.2008 - 19 U 3041/07

    Prospekthaftung bei Filmfondsbeteiligung: Haftung des Gründungsgesellschafters

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • OLG Stuttgart, 06.10.2009 - 6 U 126/09

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Fahrlässige Verletzung der Pflicht zur

    Kam die Bank dieser Pflicht nicht nach, so handelte sie jedenfalls im Jahr 2003 fahrlässig (wie OLG Karlsruhe Urteil vom 3.3.2009 - 17 U 371/08; Abgrenzung zu OLG Dresden Urteil vom 24.7.2009 - 8 U 1240/08 sowie OLG Oldenburg Urteil vom 11.9.2009 - 11 U 75/08).

    Sie alle wie auch die Ausführungen des Beklagtenvertreters im Termin haben den Senat jedenfalls für das Jahr 2003 von nichts anderem zu überzeugen vermocht (wie hier im Ergebnis auch OLG Karlsruhe im Urteil vom 3.3.2009, 17 U 371/08).

    Darauf, ob allein schon - wie dies das OLG Karlsruhe im Urteil vom 3.3.2009 (17 U 371/08) annahm - das Urteil des BGH vom 19.12.2000 (XI ZR 349/99 = NJW 2001, 962, 963) gegen die Beklagte sprach, kommt es damit nicht an.

  • OLG Naumburg, 09.02.2010 - 6 U 147/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Hinweispflicht auf Rückvergütungen und

    Dass dies für von der Bank im Rahmen der Anlageberatung selbst vereinnahmte Rückvergütungen erst recht gelten muss, war daher vorhersehbar (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2009, 9 U 30/09, Rn. 33; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2009, 31 U 70/09, Rn. 65; OLG Frankfurt, Urt. v. 20.10.2009, 14 U 98/08, Rn. 26; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.03.2009, 17 U 371/08, Rn. 22; jeweils zitiert nach juris), zumal diese Auffassung in gewichtigen Teilen der Literatur seit jeher vertreten wurde (vgl. die Literaturhinweise bei OLG Stuttgart, Urt. v. 06.10.2009, 6 U 126/09, Rn. 72, zitiert nach juris; OLG München, Beschl. v. 11.08.2009, 19 U 2098/09, Seite 5 letzter Absatz, Seite 6 erster Absatz; OLG Celle, Urt. vom 01.07.2009, 3 U 257/08, Rn. 37; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.03.2009, 17 U 371/08, Rn. 22; LG Heidelberg, Urt. v. 14.07.2009, 2 O 371/08, Rn. 125; LG Hamburg, Urt. v. 18.03.2009, 301 O 26/08, Rn. 38; jeweils zitiert nach juris).

    Diese Offenbarungspflicht trifft daher nur den Anlageberater und gilt auch nur für dessen Rückvergütung, dafür aber unabhängig von deren Höhe (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2009, 9 U 30/09, Rn. 30, 34; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2009, 31 U 70/09, Rn. 51; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.03.2009, 17 U 371/08, Rn. 18; jeweils zitiert nach juris).

    Dass hier kein vermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt, ist damit endgültig geklärt (so auch OLG Stuttgart, Urt. v. 06.10.2009, 6 U 126/09, Rn. 60 sowie OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.03.2009, 17 U 371/08, Rn. 22; jeweils zitiert nach juris).

  • LG Neuruppin, 25.05.2010 - 5 O 54/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur Offenlegung einer

    Aufgrund dessen ist es geboten, dass der Anlageberater den Interessenten über diesen Interessenkonflikt informiert, um diesen in die Lage zu versetzen, das Umsatzinteresse des Beraters einzuschätzen und beurteilen zu können, ob er die Beteiligung nur empfiehlt, weil er selbst daran verdient (OLG Karlsruhe vom 03.03.2009, Az. 17 U 371/08; LG Hamburg a.a.O.).

    Denn die Frage einer Kollision des berechtigten Interesses des Kunden, der eine Beratung erwartet und angesichts der Umstände erwarten darf, und des wirtschaftlichen Eigeninteresses der Beklagten bei Erhalt von Provisionen aus dem Vertrieb ist ein ganz allgemeines vertragsrechtliches Problem, das in vielen Fällen der Geschäftsbesorgung auftreten kann, etwa gemäß § 654 BGB bei einem für beide Parteien tätigen Makler (vgl. zu allem OLG München vom 29.03.2010, Az. 17 U 3457/09; OLG Stuttgart vom 04.03.2010, Az. 13 U 42/09; OLG Hamm vom 03.03.2010, Az. 31 U 106/08; OLG Düsseldorf vom 30.11.2009, Az. 9 U 30/09; OLG Hamm vom 25.11.2009, Az. 31 U 70/09; OLG München vom 17.11.2009, Az. 5 U 4293/07; OLG Celle vom 21.10.2009, Az. 3 U 86/09; OLG Frankfurt a. M. vom 20.10.2009, Az. 14 U 98/08; OLG Stuttgart vom 06.10.2009, Az. 6 U 126/09; OLG Karlsruhe vom 03.03.2009, Az. 17 U 371/08; LG Magdeburg vom 04.06.2009, Az. 11 O 2449/08 sowie LG Hamburg v. 25.03.2009, Az. 322 O 183/08 und vom 18.03.2009, Az. 301 O 26/08; LG Heidelberg vom 14.07.2009, Az. 2 O 351/08; a.A. OLG Oldenburg vom 11.09.2009, Az. 11 U 75/08; OLG Dresden WM 09, 1689 ff.).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.02.2009 - 3 U 178/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8951
OLG Celle, 04.02.2009 - 3 U 178/08 (https://dejure.org/2009,8951)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.02.2009 - 3 U 178/08 (https://dejure.org/2009,8951)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 3 U 178/08 (https://dejure.org/2009,8951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebührenmanagement - Gebührenbestimmung bei Tätigwerden des Anwalts nach den Grundsätzen der G.o.A.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1774
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 22 U 104/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7948
OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 22 U 104/06 (https://dejure.org/2008,7948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2008 - 22 U 104/06 (https://dejure.org/2008,7948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 22 U 104/06 (https://dejure.org/2008,7948)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 280 BGB, § 307 BGB
    Auskunftsvertrag: Nichtverwendung öffentlich zugänglicher Informationen zur Einschätzung der Insolvenzwahrscheinlichkeit

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Auskunftei - Vertragspflichten und Haftung

  • adresshandel-und-recht.de

    Schadensersatz für falsche Wirtschaftsauskünfte von Auskunfteien

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 280; ; BGB § 307

  • rechtsportal.de

    BGB § 249; BGB § 280; BGB § 307
    Vertragspflichtverletzung einer Auskunftei bei Nichtverwendung von Informationen aus öffentlich zugänglichen Registern zur Einschätzung der Insolvenzwahrscheinlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 278 Abs. 1, 280, 281 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Zum Schadensersatz bei fehlerhafter Wirtschaftsauskunft auf Bonitätsanfrage

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragspflichtverletzung durch eine Auskunftei bei deren Verwendung von ersichtlichen Informationen aus öffentlich zugänglichen Registern zur Einschätzung der Insolvenzwahrscheinlichkeit dieser; Erteilung einer richtigen und vollständigen Auskunft auf Basis der ihr zur ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für fehlerhafte Wirtschaftsauskünfte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für fehlerhafte Wirtschaftsauskünfte

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Informationsbeschaffung - Pflichten einer Auskunftei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 166
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 22 U 104/06
    Der Gläubiger kann aus der Mahnung keine Rechte herleiten, wenn er eine weit übersetzte Forderung geltend macht (Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Auflage, § 286 Rn 20; BGH NJW 2006, 3271).
  • BGH, 05.12.2000 - XI ZR 340/99

    Umfang und Richtigkeit einer Bankauskunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 22 U 104/06
    Hiervon kann sie sich nicht freizeichnen (vgl. BGH ZIP 2001, 108).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02

    Datenschutz: Interessenabwägung zwischen Wirtschaftsauskunftei und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 22 U 104/06
    Eine Wirtschaftsauskunftei kann in zulässiger Weise bestimmte Quellen, z. B. öffentliche Register, sogar unabhängig vom Vorliegen der Anfrage eines Kreditgebers systematisch auswerten, um die Ergebnisse in eine Datenbank aufzunehmen (siehe OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1410 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Dresden, 06.03.2019 - 5 U 994/18
    Soweit er auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 26.06.2008 (22 U 104/06, NJW-RR 2009, 166) verweist, betraf der dieser Entscheidung zugrundeliegende Fall die mit dem streitgegenständlichen Sachverhalt nicht vergleichbare Konstellation, dass die dortige Klägerin mit der beklagten Auskunftei ausdrücklich einen Auskunftsvertrag abgeschlossen hatte.
  • LG Darmstadt, 18.07.2016 - 17 O 248/15
    So hat er bereits nicht substantiiert dargelegt, inwieweit objektive Umstände der Beklagten hätten bekannt sein können und müssen, wonach die in den streitgegenständlichen Zertifikaten abgegebene Bewertung zum Juli 2011 (Bl. 20 d.A.) bzw. Juli 2012 (Bl. 20R, 23 d.A.) so nicht hätte abgegeben werden dürfen (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2009, 166).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5657
OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08 (https://dejure.org/2008,5657)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.12.2008 - 3 U 138/08 (https://dejure.org/2008,5657)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 3 U 138/08 (https://dejure.org/2008,5657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gewerberaummiete: Mietminderung wegen Gebrauchsbeeinträchtigung durch Wachpersonal eines Mitmieters im gemeinsam genutzten Zugangsbereich

  • Wolters Kluwer

    Mietminderung bei Aufstellen von Wachpersonal durch einen Mitmieter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietminderung wegen Einschränkung des Zugangs zum Mietobjekt

  • Judicialis

    BGB § 286; ; BGB § 535 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 536 Abs. 1; ; BGB § 536 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 536 Abs. 1
    Mietminderung bei Aufstellen von Wachpersonal durch einen Mitmieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einschüchternde Türsteher vor dem Nachbargeschäft: Mangel?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Minderung bei "einschüchternden" Türstehern vor Nachbargeschäft! (IMR 2009, 202)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1023
  • NZM 2009, 545
  • ZMR 2009, 613
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08
    Ein Mangel i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB erfordert eine Abweichung der Soll- von der Ist-Beschaffenheit (BGH Urt. v. 16.02.2000, XII ZR 279/97, NJW 2000, 1714).

    Um jedoch den Anwendungsbereich der Minderung nicht ausufern zu lassen, haben Rechtsprechung und Literatur im Falle der Umwelt- und Umfeldmängel ihre Anwendung auf solche Mängel begrenzt, die sich unmittelbar und nicht nur mittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume auswirken (BGH Urt. v. 16.02.2000, XII ZR 279/97, NJW 2000, 1714; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, a.a.O., Kap. 14, Rn. 252).

    Eine bloße mittelbare Gebrauchsbeeinträchtigung nahm der BGH in einem Fall an, in dem der Mieter eines Wäschegeschäftes in einem Einkaufszentrum geltend machte, es seien in der Nähe nicht ausreichend Parkplätze vorhanden und eine in Aussicht gestellte überdachte Zuwegung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Einkaufszentrum sei nicht geschaffen worden, so dass die Kunden nicht trockenen Fußes in das Geschäft gelangen könnten, was ihre Entscheidung, dieses aufzusuchen, beeinflusse (BGH Urt. v. 16.02.2000, XII ZR 279/97, NJW 2000, 1714).

  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08
    Gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter nämlich verpflichtet, die Mietsache zum vertraglichen Gebrauch zu überlassen, wozu insbesondere ihre Tauglichkeit zum vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck gehört (BGH Urt. v. 05.10.1981, VIII ZR 259/80, NJW 1982, 696; BGH Urt. v. 01.07.1981, VIII ZR 192/80, NJW 1981, 2405).

    Bei Vermietung eines Ladenlokals zum Betrieb eines Schuhgeschäftes hat der BGH (Urt. v. 01.07.1981, VIII ZR 192/80, NJW 1981, 2405) entschieden, es könne über die Eignung der Räume in ihrer baulichen Ausgestaltung hinaus auch der ungehinderte Zutritt des Publikums zu diesem Geschäft - also die Möglichkeit, es beschwerde-, gefahrlos und bequem betreten zu können - für die Gebrauchstauglichkeit unmittelbar bestimmend sein.

  • OLG Frankfurt, 01.07.2005 - 24 U 234/04

    Gewerberaummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen Zuzugs einer Schule

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08
    Wird der Zugang zu einem von Kundenströmen frequentierten Ladenlokal erheblich erschwert, kann hierin ein Mangel der Mieträume im Sinne eines solchen Umfeldmangels liegen (KG Urt. v. 12.11.2007, 8 U 194/06, GE 2008, 52 = GuT 2007, 436; OLG Frankfurt Urt. v. 01.07.2005, 24 U 234/04; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 242, 268; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 536 Rn. 187; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, 2. Aufl., Kap. 14, Rn. 263; Kandelhard in Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 3. Aufl., § 536 Rn. 18; Fritz, NZM 2008, 825 [830]).

    Ebenso nur eine mittelbare Beeinträchtigung hat das OLG Frankfurt für den Fall angenommen, dass ein Rechtsanwalt, der Räumlichkeiten für seine Kanzlei in einem eleganten Bürogebäude gemietet hat, ein Ausbleiben von Mandanten wegen des durch andere Mieter hervorgerufenen optischen Eindrucks befürchtete (OLG Frankfurt Urt. v. 01.07.2005, 24 U 234/04).

  • KG, 12.11.2007 - 8 U 194/06

    Geschäftsraummiete: Minderung des Mietzinses wegen völliger Sperrung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08
    Wird der Zugang zu einem von Kundenströmen frequentierten Ladenlokal erheblich erschwert, kann hierin ein Mangel der Mieträume im Sinne eines solchen Umfeldmangels liegen (KG Urt. v. 12.11.2007, 8 U 194/06, GE 2008, 52 = GuT 2007, 436; OLG Frankfurt Urt. v. 01.07.2005, 24 U 234/04; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 242, 268; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 536 Rn. 187; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, 2. Aufl., Kap. 14, Rn. 263; Kandelhard in Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 3. Aufl., § 536 Rn. 18; Fritz, NZM 2008, 825 [830]).
  • BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 259/80

    Gewährleistung für die Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse einer

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08
    Gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter nämlich verpflichtet, die Mietsache zum vertraglichen Gebrauch zu überlassen, wozu insbesondere ihre Tauglichkeit zum vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck gehört (BGH Urt. v. 05.10.1981, VIII ZR 259/80, NJW 1982, 696; BGH Urt. v. 01.07.1981, VIII ZR 192/80, NJW 1981, 2405).
  • LG Berlin, 04.08.2008 - 12 O 812/07

    Mietminderung bei Umstellung des Fernverkehrs am Bahnhof-Zoo in Berlin

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08
    An einer Unmittelbarkeit soll es in der Regel fehlen, wenn Umfeldeinwirkungen den Zustand der Pachtsache selbst sowie deren vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit unberührt lassen und sich allein auf die Menge potenzieller Kunden auswirken (LG Berlin, Urt. v. 04.08.2008, 12 O 812/07, NZM 2008, 844 für die Umgestaltung des Hauptbahnhofes in Ladennähe).
  • OLG Celle, 13.03.1996 - 2 U 53/95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08
    Verneint hat auch das OLG Celle eine unmittelbare Einwirkung für den Fall, dass eine Gaststätte in die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone einbezogen wird und hierdurch ein Umsatzrückgang eintritt (OLG Celle, Urt. v. 13.03.1996, 2 U 53/95, NJW-RR 1996, 1099).
  • LG Berlin, 14.08.2012 - 29 O 297/11

    Gewerberaummiete- formularmäßige Beschränkung der Aufrechnung zulässig?

    Wird der Zugang zu einem von Kundenströmen frequentierten Ladenlokal (oder Hotel) erheblich erschwert, kann hierin ein Mangel der Mieträume im Sinne eines solchen Umfeldmangels liegen (KG NZM 2008, 526; OLG Rostock, NJW-RR 2009, 1023 m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.07.2005 - 24 U 234/04 - BeckRS 2011, 19964).

    Das OLG Rostock (NJW-RR 2009, 1023) hat das Postieren von zwei bis drei breitschultrigen Ordnern (Sicherheitspersonal) in dunkler Kleidung durch einen Mitmieter auf dem gemeinsam zu nutzenden Kellerflur als nur mittelbare, nicht zur Mietminderung führende Gebrauchsbeeinträchtigung der zum Betrieb einer Spielothek gemieteten Räumlichkeiten angesehen, zumal an weiterer straßenseitiger Zugang existierte, wo die Ordner nicht standen.

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11

    Umfang der Aufklärungspflicht des Vermieters über die Höhe der Nebenkosten

    Wird der Zugang zu einem von Kundenströmen frequentierten Ladenlokal erheblich erschwert, kann danach hierin zwar ein Mangel der Mieträume liegen (OLG Rostock, NJW-RR 2009, 1023; KG, NJW-RR 2008, 1042).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.02.2009 - II-10 WF 31/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5897
OLG Düsseldorf, 05.02.2009 - II-10 WF 31/08 (https://dejure.org/2009,5897)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.2009 - II-10 WF 31/08 (https://dejure.org/2009,5897)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - II-10 WF 31/08 (https://dejure.org/2009,5897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2009, 416
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03

    Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2009 - 10 WF 31/08
    Für das Sorgerechtsverfahren kann auch nicht mit Erfolg auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zum Anfall der Terminsgebühr nach RVG VV-Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 in Wohnungseigentumssachen verwiesen werden (vgl. BGH, 09.03.2006, VZB 164/05; 24.07.2003, V ZB 12/03, JurBüro 2003, 588).
  • OLG Schleswig, 30.03.2007 - 15 WF 41/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2009 - 10 WF 31/08
    Ein Wille des Gesetzgebers dahingehend, die Honoraransprüche in ZPO-Verfahren und FGG-Verfahren nach denselben Grundsätzen zu behandeln und daher die Anhörung der mündlichen Verhandlung gleichzustellen (so OLG Schleswig 30.03.2007, 15 WF 41/07, AGS 2007, 502), ist jedenfalls in der hier fraglichen Gebührenausnahmevorschrift nicht zum Ausdruck gekommen.
  • OLG Koblenz, 21.05.2008 - 13 WF 391/08

    Erfallen der Terminsgebühr in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2009 - 10 WF 31/08
    Wird eine mündliche Verhandlung nicht durchgeführt, entsteht auch keine Terminsgebühr (ebenso: OLG Koblenz 21.05.2008, 13 WF 391/08, MDR 2008, 1005; OLG Köln 24.04.2008, 21 WF 103/08, AGS 2008, 593; OLG Köln 21.06.2007, 4 WF 82/07 (JURIS); OLG Stuttgart 14.07.2006, 8 WF 96/06, AGS 2007, 503).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr in einem

    Allerdings wurde nach der bis 31.8.2009 geltenden Rechtslage überwiegend abgelehnt, in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu welchen auch Sorgerechtsverfahren gehören, VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG anzuwenden (OLG Stuttgart/Senat FamRZ 2007, 233; OLG Düsseldorf OLGR 2009, 364; OLG Köln OLGR 2009, 126; OLG Braunschweig AGS 2009, 442; anders OLG Schleswig AGS 2007, 52).
  • OLG Hamm, 01.10.2012 - 6 WF 46/12

    Keine Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren bei reinem Anerkenntnis

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 26.04.2011, II 6 WF 129/11), die im Übrigen der herrschenden Rechtsprechung entspricht (OLG Düsseldorf AGS 2009, 114; OLG Köln AGS 2008, 593; OLG Koblenz RVGReport 2008, 359), fest.
  • OLG Hamm, 28.12.2012 - 6 WF 83/12

    Terminsgebühr trotz unterbliebener Teilnahme am Termin

    Sie entspricht auch der überwiegenden während der Geltung des FGG ergangenen Rechtsprechung (OLG Köln AGS 2008, 593; OLG Düsseldorf AGS 2009, 114; OLG Koblenz RVG-Report 2008, 359).
  • OLG Hamm, 29.04.2011 - 6 WF 129/11

    Ansprüche des Bauherrn gegen den Lieferanten von nicht tragfähigen Bausteinen

    Sie entspricht auch der überwiegenden während der Geltung des FGG ergangenen Rechtsprechung (OLG Köln AGS 2008, 593; OLG Düsseldorf AGS 2009, 114; OLG Koblenz RVGReport 2008, 359).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - I-10 W 132/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8878
OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - I-10 W 132/08 (https://dejure.org/2009,8878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2009 - I-10 W 132/08 (https://dejure.org/2009,8878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - I-10 W 132/08 (https://dejure.org/2009,8878)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1018
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 W 132/08
    Zutreffend ist, dass bei der Streitwertbemessung für das selbständige Beweisverfahren nicht der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert maßgeblich ist, sondern dass das Gericht nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert festzustellen hat (BGH, Beschluss v. 16.09.2004, III ZB 33/04, NJW 2004, 3488).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 W 132/08
    Ergibt sich, dass der vom Antragsteller geschätzte Wert nicht zutrifft, sind die Feststellungen des Sachverständigen für die Wertfestsetzung maßgebend (BGH, Beschluss v. 20.04.2005, XII ZR 92/022, NJW-RR 2005, 1011).
  • OLG Celle, 05.03.2008 - 14 W 6/08

    Bindung des Gerichts an den vom Antragsteller geschätzten Wert eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 W 132/08
    Stellt der Sachverständige die behaupteten Mängel nicht fest und bestimmt er deshalb keine Beseitigungskosten, ist der Wert nicht etwa mit Null, sondern unter Zugrundelegung der Behauptungen zu den Mängeln zu schätzen (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 05.03.2008, 14 W 6/08, BauR 2008, 1188; OLG Naumburg, Beschluss v. 10.10.2007, 12 W 92/07, BauR 2008, 873).
  • OLG Naumburg, 10.10.2007 - 12 W 92/07

    Streitwert bei nicht festgestellten Mängeln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 W 132/08
    Stellt der Sachverständige die behaupteten Mängel nicht fest und bestimmt er deshalb keine Beseitigungskosten, ist der Wert nicht etwa mit Null, sondern unter Zugrundelegung der Behauptungen zu den Mängeln zu schätzen (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 05.03.2008, 14 W 6/08, BauR 2008, 1188; OLG Naumburg, Beschluss v. 10.10.2007, 12 W 92/07, BauR 2008, 873).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11

    Streitwertfestsetzung: Selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung einer auf

    Können die behaupteten Mängel im selbständigen Beweisverfahren nicht bewiesen werden, ist die Wertfestsetzung auf einer fiktiven Beurteilung zu treffen: Maßgeblich sind nunmehr die objektiven, "wahren" Kosten einer Mängelbeseitigung, die anfallen würden, wenn die vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung behaupteten Mängel tatsächlich vorgelegen hätten (zu allem: BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; OLGR Düsseldorf 2009, 364; OLGR Rostock 2009, 799; P/G/Gehle, ZPO, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 74; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rdnr. 16; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 34).
  • OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09

    Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens

    Nach Einholung des Gutachtens hat das Gericht den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (BGH, Beschluss v. 16.09.2004, III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; vgl. auch BGH; Beschluss v. 20.04.2005, XII ZR 92/022, NJW-RR 2005, 1011; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.02.2009, I-10 W 132/08, 10 W 132/08, veröffentlicht in der Jurisdatenbank; OLG Hamburg, Beschluss v. 01.02.2000, 9 W 2/00, NJW-RR 2000, 827, 828; Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, Kommentar, 27. Auflage, § 3, Rn 16, Stichwort "Selbständiges Beweisverfahren" m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - 5 W 7/09

    Verfahrensrecht - Wertbestimmung im selbständigen Beweisverfahren

    Nach Einholung des Gutachtens hat das Gericht den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (vgl. BGH, a.a.O.; Beschluss v. 20.04.2005, XII ZR 92/022, NJW-RR 2005, 1011; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.02.2009, I-10 W 132/08, 10 W 132/08, veröffentlicht in der Jurisdatenbank; OLG Hamburg, Beschluss v. 01.02.2000, 9 W 2/00, NJW-RR 2000, 827, 828; Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, Kommentar, 27. Auflage, § 3, Rn 16, Stichwort "Selbständiges Beweisverfahren" m.w.N.).
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