Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07   

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OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07 (https://dejure.org/2009,2097)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2009 - 5 U 167/07 (https://dejure.org/2009,2097)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 5 U 167/07 (https://dejure.org/2009,2097)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Störerhaftung des Betreibers eines Internetforums - Im Rahmen zulässiger Geschäftsmodelle ist deren Betreiber grundsätzlich nicht verpflichtet sein Angebot ohne konkreten Anlass "proaktiv" auf jedwede Art möglicher Rechtsverstöße hin zu überprüfen und diese zu ...

  • openjur.de

    §§ 683, 677, 1004, 670, 823 BGB; §§ 19a, 97 UrhG; §§ 10, 7 TMG

  • Telemedicus

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - webkoch.de

  • Telemedicus

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - webkoch.de

  • JurPC

    §§ 19 a UrhG, 677, 683 823, 1004 BGB, 7 Abs. 1 TMG
    "Mettenden" - Haftung des Foren-Betreibers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtsverletzung durch das öffentliche Zugänglichmachen eines Lichtbilds ohne Einwilligung des Fotografen; Dem Betreiber eines Themenportals zuzurechnende Veröffentlichung von Foren-Beiträgen als Wiedergabe seiner eigenen Meinung; Voraussetzungen für die ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 19a, 97 UrhG

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Störerhaftung eines Forenbetreibers

  • info-it-recht.de

    Zur Haftung eines Foren-Betreibers

  • Judicialis

    UrhG § 19 a; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 823; ; BGB § 1004; ; TMG § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Mettenden"; Verantwortlichkeit des Betreibers eines Themenportals für Kochrezepte für Urheberrechtsverletzungen durch Veröffentlichung von Lichtbildern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Betreiberhaftung - Foren - Portale - Urheberrechtsschutz - Usenet - Wettbewerbsverstöße

  • beck.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung eines Forenbetreibers für Urheberrechtsverletzungen

Besprechungen u.ä.

  • jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fällt die strikte Linie des LG Hamburg im Bereich der Störerhaftung? (Dr. Reto Mantz; JurPC Web-Dok. 69/2009)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 479
  • MIR 2009, Dok. 068
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07
    Als Störer kann derjenige auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt (BGH GRUR 08, 702, 706 - Internet-Versteigerung III; BGH GRUR 07, 708, 711 - Internet-Versteigerung II; BGH WRP 04, 1287, 1291 - Internet-Versteigerung I; GRUR WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH GRUR 02, 618, 619 - Meißner Dekor).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Prüfung zuzumuten ist ((BGH GRUR 08, 702, 706 - Internet-Versteigerung III; BGH GRUR 07, 708, 711 - Internet-Versteigerung II; BGH WRP 04, 1287, 1292 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 97, 313, 315 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 94, 841, 842 - Suchwort; BGH GRUR 99, 428, 419 - Möbelklassiker; GRUR WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de), und zwar mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung unmittelbar vorgenommen hat (BGH GRUR 03, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsdienstleistungen).

    Dies bedeutet, dass der Rechtsverletzer immer dann, wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren (vgl. § 10 Satz 1 Nr. 2 TMG), sondern auch Vorsorge treffen muss, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Verletzungen kommt (BGH GRUR 08, 702, 706 - Internet-Versteigerung III; BGH WRP 04, 1287, 1292 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 07, 708, 712 - Internet-Versteigerung II).

    Denn der Bundesgerichtshof hat - anders als für den Bereich des Wettbewerbsrechts - für den Bereich der absoluten Schutzrechte ausdrücklich an der Störerverantwortlichkeit festgehalten (BGH GRUR 08, 702, 706 - Internet-Versteigerung III).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07
    Als Störer kann derjenige auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt (BGH GRUR 08, 702, 706 - Internet-Versteigerung III; BGH GRUR 07, 708, 711 - Internet-Versteigerung II; BGH WRP 04, 1287, 1291 - Internet-Versteigerung I; GRUR WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH GRUR 02, 618, 619 - Meißner Dekor).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Prüfung zuzumuten ist ((BGH GRUR 08, 702, 706 - Internet-Versteigerung III; BGH GRUR 07, 708, 711 - Internet-Versteigerung II; BGH WRP 04, 1287, 1292 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 97, 313, 315 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 94, 841, 842 - Suchwort; BGH GRUR 99, 428, 419 - Möbelklassiker; GRUR WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de), und zwar mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung unmittelbar vorgenommen hat (BGH GRUR 03, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsdienstleistungen).

    Dies bedeutet, dass der Rechtsverletzer immer dann, wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren (vgl. § 10 Satz 1 Nr. 2 TMG), sondern auch Vorsorge treffen muss, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Verletzungen kommt (BGH GRUR 08, 702, 706 - Internet-Versteigerung III; BGH WRP 04, 1287, 1292 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 07, 708, 712 - Internet-Versteigerung II).

    Der Störer kann möglicherweise auch dann vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn es noch nicht zu einer Verletzung des geschützten Rechtsgut gekommen ist, eine Verletzung in der Zukunft aber aufgrund der Umstände zu befürchten ist, also der Störer eine potentielle Erstbegehungsgefahr gesetzt hat (BGH GRUR 07, 708, 711 - Internet-Versteigerung II).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07
    Als Störer kann derjenige auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt (BGH GRUR 08, 702, 706 - Internet-Versteigerung III; BGH GRUR 07, 708, 711 - Internet-Versteigerung II; BGH WRP 04, 1287, 1291 - Internet-Versteigerung I; GRUR WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH GRUR 02, 618, 619 - Meißner Dekor).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Prüfung zuzumuten ist ((BGH GRUR 08, 702, 706 - Internet-Versteigerung III; BGH GRUR 07, 708, 711 - Internet-Versteigerung II; BGH WRP 04, 1287, 1292 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 97, 313, 315 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 94, 841, 842 - Suchwort; BGH GRUR 99, 428, 419 - Möbelklassiker; GRUR WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de), und zwar mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung unmittelbar vorgenommen hat (BGH GRUR 03, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsdienstleistungen).

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in der Entscheidung Internet-Versteigerung I (BGH GRUR 04, 860, 864 - Internet-Versteigerung I) u.a. ausgeführt:.

    Dies bedeutet, dass der Rechtsverletzer immer dann, wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren (vgl. § 10 Satz 1 Nr. 2 TMG), sondern auch Vorsorge treffen muss, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Verletzungen kommt (BGH GRUR 08, 702, 706 - Internet-Versteigerung III; BGH WRP 04, 1287, 1292 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 07, 708, 712 - Internet-Versteigerung II).

  • OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06

    Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07
    Der Betreiber eines Themenportals für "Kochrezepte", der u.a. kochbegeisterten Internet-Nutzern die Gelegenheit bietet, in dem Bereich "Gemeinschaft" im Rahmen einer Chat-Struktur Kochrezepte und/oder Abbildungen zu veröffentlichen, ist für dort eingestellte Foren-Beiträge (hier: urheberrechtsverletzendes Lichtbild) ohne das Hinzutreten weiterer Umstände weder als Täter noch als Teilnehmer verantwortlich, es sei denn er hat sich den Beitrag z.B. zu eigen gemacht (Abgrenzung zu Senat GRUR-RR 08, 230 - Chefkoch).

    Eine derartige Situation war Gegenstand der Senatsentscheidung "Chefkoch" (Senat GRUR-RR 08, 230 - Chefkoch), die im Verhältnis des Klägers zu einem anderen Internet-Koch-Dienst ergangen ist.

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07
    Vor dem Inkrafttreten des § 97 a billigte die ganz herrschende Ansicht (BGH GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder; BGH GRUR 1991, 550 - Zaunlasur; BGH GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; LG München I MMR 2006, 339, 340; Hefermehl/ Köhler/Bornkamm/Bornkamm § 12 UWG Rn. 1.8 f.) dem Rechtsinhaber, wenn die Abmahnung berechtigt war, einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 S. 1, 677, 670 BGB) zu (Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, 3. Aufl., § 97 a Rdn. 30).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 39/89

    Zaunlasur - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07
    Vor dem Inkrafttreten des § 97 a billigte die ganz herrschende Ansicht (BGH GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder; BGH GRUR 1991, 550 - Zaunlasur; BGH GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; LG München I MMR 2006, 339, 340; Hefermehl/ Köhler/Bornkamm/Bornkamm § 12 UWG Rn. 1.8 f.) dem Rechtsinhaber, wenn die Abmahnung berechtigt war, einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 S. 1, 677, 670 BGB) zu (Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, 3. Aufl., § 97 a Rdn. 30).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07
    Vor dem Inkrafttreten des § 97 a billigte die ganz herrschende Ansicht (BGH GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder; BGH GRUR 1991, 550 - Zaunlasur; BGH GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; LG München I MMR 2006, 339, 340; Hefermehl/ Köhler/Bornkamm/Bornkamm § 12 UWG Rn. 1.8 f.) dem Rechtsinhaber, wenn die Abmahnung berechtigt war, einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 S. 1, 677, 670 BGB) zu (Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, 3. Aufl., § 97 a Rdn. 30).
  • LG München I, 19.10.2005 - 7 O 17799/04
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07
    Vor dem Inkrafttreten des § 97 a billigte die ganz herrschende Ansicht (BGH GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder; BGH GRUR 1991, 550 - Zaunlasur; BGH GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; LG München I MMR 2006, 339, 340; Hefermehl/ Köhler/Bornkamm/Bornkamm § 12 UWG Rn. 1.8 f.) dem Rechtsinhaber, wenn die Abmahnung berechtigt war, einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 S. 1, 677, 670 BGB) zu (Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, 3. Aufl., § 97 a Rdn. 30).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07
    Unter diesen Umständen kommt dem Interesse der Bekl. an einem möglichst kostengünstigen und reibungslosen Ablauf ihres Geschäftsbetriebs ein geringeres Gewicht zu als beispielsweise dem Interesse der Registrierungsstelle für Domainnamen an einer möglichst schnellen und preiswerten Domainvergabe (vgl. GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH, GRUR 2004, 619, 621 - kurt-biedenkopf.de).".
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07
    Unter diesen Umständen kommt dem Interesse der Bekl. an einem möglichst kostengünstigen und reibungslosen Ablauf ihres Geschäftsbetriebs ein geringeres Gewicht zu als beispielsweise dem Interesse der Registrierungsstelle für Domainnamen an einer möglichst schnellen und preiswerten Domainvergabe (vgl. GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH, GRUR 2004, 619, 621 - kurt-biedenkopf.de).".
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

  • OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07

    Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 16 U 214/15

    Anspruch auf Unterlassung von unwahren Äußerungen auf Bewertungsforum gegen

    So geht es bei bloßen Veröffentlichungen von Forenbeiträgen in der Regel nicht um die Wiedergabe der Meinung des Betreibers [vgl. OLG Hamburg MMR 2009, 479 [OLG Hamburg 04.02.2009 - 5 U 167/07] - Rn. 39].
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - I-10 W 11/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1462
OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - I-10 W 11/09 (https://dejure.org/2009,1462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2009 - I-10 W 11/09 (https://dejure.org/2009,1462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2009 - I-10 W 11/09 (https://dejure.org/2009,1462)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Telemedicus

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

  • Telemedicus

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

  • Wolters Kluwer

    Kostenansatz für einen Antrag auf Anordnung der Zulässigkeit einer Auskunftserteilung

  • kanzlei.biz

    Relevanz der Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen bei der Gebührenfrage

  • info-it-recht.de

    Kosten Auskunftsanspruch bei 1 Werk / 160 IP-Adressen (200,00 EUR)

  • Judicialis

    UrhG § 101 Abs. 9; ; KostO § 128 c Abs. 1 Nr. 4 a.F.

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Relevanz der Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen bei der Gebührenfrage

  • rechtsportal.de

    UrhG § 101 Abs. 9; KostO § 128c Abs. 1 Nr. 4 a.F.
    Gerichtsgebühren bei der Auskunftserteilung über die Verwendung von IP-Adressen zum Download urheberrechtlich geschützter Werke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 101 Abs. 9 UrhG, § 128 c Abs. 1 Nr. 4 KostO
    Gerichtskosten für die Auskunft zu 160 IP-Adressen betragen einmalig 200,00 EUR

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch - IP-Adresse - Kosten - Urheberrechtsschutz

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anzahl der IP-Adressen für Gerichtsgebühr des Internet-Auskunftsanspruchs nicht entscheidend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anzahl der IP-Adressen für Internet-Auskunftsanspruch unerheblich

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • gewrs.de PDF, S. 40 (Kurzinformation)

    Gebührenbemessung nach § 128c Abs. 1 Nr. 4 KostO

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG löst bei mehreren IP-Adressen nur eine Gebühr aus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anzahl der IP-Adressen für Internet-Auskunftsanspruch unerheblich

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 328 (Ls.)
  • FGPrax 2009, 130
  • MMR 2009, 476
  • MIR 2009, Dok. 083
  • K&R 2009, 346
  • Rpfleger 2009, 415
  • ZUM 2009, 481
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 09.10.2008 - 6 W 123/08

    Urheberrecht - Gegenstandswert im Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG n.F.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 11/09
    Dies spricht dafür, für den - für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgeblichen - Verfahrensgegenstand und seine Bewertung ebenfalls an das jeweilige Werk anzuknüpfen und Anträge nach § 101 Abs. 9 UrhG, mit denen die Verletzung eines einzigen Werks geltend gemacht werden, unabhängig von der Zahl der mitgeteilten IP-Adressen einheitlich zu bewerten (vgl. OLG Köln, 09.10.2008, 6 W 123/08, JURIS).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09

    Gebühren für mehrere Auskunftsersuche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 11/09
    Die IP-Adresse bei privaten Internet-Anschlüssen ändert sich in der Regel mindestens einmal täglich so dass zum Zeitpunkt der Antragstellung oft noch nicht erkennbar ist, wie viele Verletzer sich letztlich hinter mehreren vom Verletzten bereits ermittelten IP-Adressen verbergen (vgl. OLG Karlsruhe, 15.01.2009, 6 W 4/09, JURIS).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101, Rdn. 70).

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).

  • OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gerichtskostenansatz für einen Antrag auf

    Der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt unterscheidet sich auch dann für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in wesentlichen Punkten und bildet jeweils einen inhaltlich gesonderten Antrag, wenn mehrere unterschiedliche Werke zum Download angeboten werden (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 9.10.2008, 6 W 123/08, GRUR-RR 2009, 38 OLG Düsseldorf, I-10 W 11/09, Beschl. v. 12.3.2009).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2011 - 6 W 69/11

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Kostenansatz bei

    Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 15.01.2009 (6 W 4/09, InstGE 11, 29 = WRP 2009, 335) dargelegten Auffassung fest, dass die Festgebühr nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO mehrfach anfällt, wenn in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen (ebenso OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; a.A. OLG München, GRUR-RR 2011, 230).

    Diese Auffassung wird von den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 12.03.2009 - 10 W 11/09, OLGR Düsseldorf 2009, 525) und Frankfurt (Beschluss vom 15.04.2009 - 11 W 27/09, OLGR Frankfurt 2009, 579 = GRUR-RR 2009, 407) geteilt; das Oberlandesgericht München (GRUR-RR 2011, 230) ist dagegen der Auffassung, maßgeblich sei allein, dass formal eine Antragsschrift vorliege und eine Gerichtsentscheidung verlangt werde.

  • OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12

    Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).

  • OLG Köln, 01.03.2009 - 2 Wx 14/09

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

    Ferner hat inzwischen das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluß vom 12. März 2009 - I - 10 W 11/09 - ausgesprochen, daß die Entscheidung über einen Antrag gemäß § 101 Abs. 9 UrhG unabhängig von der Anzahl der ermittelten IP-Adressen nur eine Gebühr nach § 128 c KostO in Höhe von EUR 200,-- auslöse.
  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13

    Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]); jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1894/10

    Gerichtskosten: Gebührenanfall für eine richterliche Gestattungsanordnung über

    Wenn also andere Oberlandesgerichte trotz des Vorliegens nur einer Antragsschrift einen mehrfachen Anfall der Festgebühr unter der Voraussetzung annehmen , dass dem Antrag Verletzungshandlungen zugrunde liegen , die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben (so OLG Karlsruhe OLGR 2009, 495 = MMR 2009, 263 und OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 415 = JurBüro 2009, 321 = MMR 2009, 476) , oder dass es sich um die Verletzung mehrerer urheberrechtlicher Werke handelt (so OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 407 = MMR 2009, 551) , vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen .
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 440/17

    Gerichtsgebühren bei Stellung von Auskunftsersuchen gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wegen

    Wird das Auskunftsbegehren auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, so liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV-GNotKG auslösen (vgl. I-10 W 11/09, Beschluss vom 12. März 2009).
  • OLG Hamm, 21.12.2009 - 4 W 57/09

    Geschäftswert für Auskunftsansprüche nach § 101 UrhG

    Dies spricht dafür, für den Verfahrensgegenstand und seine Bewertung ebenfalls an das jeweilige Werk anzuknüpfen und Anträge nach § 101 IX UrhG, mit denen die Verletzung eines einzigen Werks geltend gemacht werden, einheitlich und insoweit unabhängig von der Zahl der mitgeteilten IP-Adressen zu bewerten (Köln a.a.O.; so auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.03.2009, Az. I-10 W 11/09, MMR 2009, 476; und OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009, Az. 6 W 4/09, MMR 2009, 263, betr. gerichtl. Festgebühr nach § 128 c I Nr. 4 KostO a.F. = 128 e I Nr. 4 n.F.).
  • OLG Köln, 07.01.2014 - 2 Wx 302/13

    Verwirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1868/10

    Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen:

  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12

    Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 441/17

    Gerichtsgebühren beim Verbindung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen nach

  • LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12

    Gerichtsgebühren für eine Auskunft nach § 101 UrhG fallen für jedes Werk

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 442/17

    Gerichtskosten bei Zusammenfassung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen

  • LG Düsseldorf, 13.11.2017 - 212 O 270/17

    Gebührenbestimmung bei Geltendmachung des Gestattungsanspruchs in Bezug auf eine

  • LG Köln, 12.04.2010 - 9a OH 820/09

    Erinnerung gegen eine Gebührenentscheidung betreffend eine Entscheidung über "den

  • OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1900/10

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Tauschbörse: Erhöhung des

  • OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1906/10

    Gestattungsverfahren betreffend einen Auskunftsanspruch gegen den

  • LG Düsseldorf, 13.11.2017 - 212 O 259/17

    Gebührenbestimmung bei Geltendmachung des Gestattungsanspruchs in Bezug auf eine

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6235
OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08 (https://dejure.org/2009,6235)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.05.2009 - 17 U 467/08 (https://dejure.org/2009,6235)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 17 U 467/08 (https://dejure.org/2009,6235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Eigenmächtig vorgenommene Buchung einer Bank ohne Überweisungsvertrag

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit einer in Abweichung von einem Überweisungsvertrag vorgenommenen vorläufigen Gutschrift auf einem Konto des späteren Insolvenzschuldners

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 2; ; InsO § 132 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Anfechtung nach § 132 InsO

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 2; InsO § 132 Abs. 1 Nr. 1
    Anfechtbarkeit einer in Abweichung von einem Überweisungsvertrag vorgenommenen vorläufigen Gutschrift auf einem Konto des späteren Insolvenzschuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 246 (Ls.)
  • WM 2009, 1899
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04

    Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Nach der für die Praxis maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet dies einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch der Beklagten gegen die Schuldnerin (vgl. nur BGH NJW 2005, 3213, 3214 f. und 2006, 503, 504, jeweils m.w.N.).

    Nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 3213, 3215) gilt das nicht nur für irrtumsbedingte Fehler, sondern auch dann, wenn die Bank - wie die Beklagte - eigenmächtig von dem Überweisungsvertrag abweicht.

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 252/93

    Rechte der Bank im Insolvenzverfahren ihrs Kunden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Diese dauernde Einrede hätte sie nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Verwalter entgegenhalten können (vgl. nur BGH NJW 1995, 1484, 1485 und zuletzt NZI 2009, 235, 237).

    Denn der umgebuchte Teilbetrag der Gutschrift hätte den Insolvenzgläubigern zu keinem Zeitpunkt als Zugriffsobjekt zur Verfügung gestanden (vgl. BGH NJW 1995, 1484, 1485 und BKR 2003, 641, 643).

  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 283/02

    Ausgleich unberechtigter Buchungen der kontoführenden Bank im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Dabei kann offen bleiben, ob eine nicht autorisierte Belastungsbuchung, die eine Bank als Zahlstelle oder - wie hier - zugleich als Gläubigerin vornimmt, schon wegen ihrer rein deklaratorischen Bedeutung (dazu BGH BKR 2003, 641, 642 m.w.N.) als Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. InsO ausscheidet (so - für eine nicht genehmigte Lastschrift - BGH WM 2009, 662, 664).

    Denn der umgebuchte Teilbetrag der Gutschrift hätte den Insolvenzgläubigern zu keinem Zeitpunkt als Zugriffsobjekt zur Verfügung gestanden (vgl. BGH NJW 1995, 1484, 1485 und BKR 2003, 641, 643).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Denn sie widersprechen dem aus den Akten ersichtlichen Parteivortrag erster Instanz, den das Berufungsgericht auch nach neuem Recht zu berücksichtigen hat (vgl. nur BGH NJW 2004, 1876, 1878), und dieser Widerspruch begründet Zweifel an ihrer Richtigkeit, die eine erneute Feststellung gebieten (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts des Berechtigten aus einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Diese dauernde Einrede hätte sie nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Verwalter entgegenhalten können (vgl. nur BGH NJW 1995, 1484, 1485 und zuletzt NZI 2009, 235, 237).
  • BGH, 15.11.2005 - XI ZR 265/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Abwicklung von Zahlungsverkehraufträgen in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Nach der für die Praxis maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet dies einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch der Beklagten gegen die Schuldnerin (vgl. nur BGH NJW 2005, 3213, 3214 f. und 2006, 503, 504, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 78/07

    Berechtigung der Bank zur Belastung des Kontos des Schuldners auf der Grundlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Dabei kann offen bleiben, ob eine nicht autorisierte Belastungsbuchung, die eine Bank als Zahlstelle oder - wie hier - zugleich als Gläubigerin vornimmt, schon wegen ihrer rein deklaratorischen Bedeutung (dazu BGH BKR 2003, 641, 642 m.w.N.) als Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. InsO ausscheidet (so - für eine nicht genehmigte Lastschrift - BGH WM 2009, 662, 664).
  • BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 216/99

    Widersprüchliche Feststellungen im Berufungsurteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Denn die abweichenden Feststellungen des Landgerichts sind auch in sich widersprüchlich, so dass ihnen keine Beweiskraft nach § 314 ZPO zukommt (vgl. nur BGH NJW 2000, 3007 f.).
  • OLG Jena, 14.05.2021 - 9 U 189/20
    Ein Bereicherungsanspruch wegen einer Fehlbuchung richtet sich nicht auf Zahlung, sondern auf Zustimmung zur Berichtigung der Fehlbuchung (BGH, Urteil vom 29.05.1978. II ZR 166/77; BGHZ 72, 9 ff. = NJW 1978, 2149 ff., juris Rn. 10; OLG Karlsruhe Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Karlsruhe , Urteil vom 19.05.2009, 17 U 467/08, WM 2009, 1899 ff., juris Rn.17).
  • LSG Bayern, 28.08.2009 - L 18 U 3/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Statthaftigkeit - Antrag auf einstweilige

    In dem Hauptsacheverfahren (L 17 U 467/08) streiten die Beteiligten um die Neufeststellung einer Verletztenrente.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 20.11.2008 - 3 U 158/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15563
OLG Rostock, 20.11.2008 - 3 U 158/08 (https://dejure.org/2008,15563)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.11.2008 - 3 U 158/08 (https://dejure.org/2008,15563)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. November 2008 - 3 U 158/08 (https://dejure.org/2008,15563)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Grundbuchbereinigung: Auslegung der Verpflichtung einer Vertragspartei eines Grundstückskaufvertrages zur Duldung eines unentgeltlichen Leitungsrechts; Einwendungen des Schuldners im Falle einer Abtretungskette

  • Deutsches Notarinstitut

    GBBerG § 9 Abs. 3; SachenR-DV § 1; BGB §§ 328, 404
    Vertragliche Verpflichtung des Käufers zur unentgeltlichen Duldung von Leitungen nicht auch bei späterem Weiterverkauf gegen den Weiterkäufer als Einwendung gegen gesetzliche Ausgleichsansprüche für erst später eingetragene Leitungsrecht nach Grundbuchbereinigungsgesetz

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur einer Duldungspflicht zugunsten Dritter in einem Grundstückskaufvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwendung des Schuldners gegenüber Ausgleichsansprüchen des Grundstückseigentümers für gesetzlich entstandene Leitungsrechte eines Entsorgungsunternehmens in den neuen Bundesländern durch kaufvertragliche Verpflichtung zur unentgeltlichen Duldung

  • Judicialis

    GBBerG § 9; ; GBBerG § 9 Abs. 3; ; GBBerG § 9 Abs. 5; ; SachenR-DV § 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 255; ; BGB § 328; ; BGB § 398; ; BGB § 404

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsnatur einer Duldungspflicht zugunsten Dritter in einem Grundstückskaufvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.06.1994 - XI ZR 183/93

    Verzicht auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen aus einem Wechsel

    Auszug aus OLG Rostock, 20.11.2008 - 3 U 158/08
    Ein Erlassvertrag zugunsten Dritter, auf den § 328 BGB angewendet werden kann, wird jedoch von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht zugelassen (BGH Urt. v. 21.06.1994, XI ZR 183/93, BGHZ 126, 261 = NJW 1994, 2483; BGH, Beschl. v. 26.04.2002, BLw 32/01, VIZ 2002, 528 = MDR 2002, 1183; Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., Rn. 8 vor § 328).

    Der Inhalt einer solchen Stillhalteabrede ist im Wege der §§ 133, 157 BGB auszulegen (BGH, Urt. v. 21.06.1994, XI ZR 183/93, MDR 1994, 1203).

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen aus einer

    Auszug aus OLG Rostock, 20.11.2008 - 3 U 158/08
    Ein Erlassvertrag zugunsten Dritter, auf den § 328 BGB angewendet werden kann, wird jedoch von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht zugelassen (BGH Urt. v. 21.06.1994, XI ZR 183/93, BGHZ 126, 261 = NJW 1994, 2483; BGH, Beschl. v. 26.04.2002, BLw 32/01, VIZ 2002, 528 = MDR 2002, 1183; Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., Rn. 8 vor § 328).

    So erstreckt es sich auch auf Dritte, wenn diese bereits in der Vereinbarung genannt werden (BGH, Beschl. v. 26.04.2002, BLw 32/01, VIZ 2002, 528 = MDR 2002, 1183; BGH, Urt. v. 25.05.1993, VI ZR 272/92, MDR 1993, 848).

  • BGH, 25.05.1993 - VI ZR 272/92

    Erlaß der Schadensersatzforderung durch Regreßverzicht in Teilungsbakommen -

    Auszug aus OLG Rostock, 20.11.2008 - 3 U 158/08
    So erstreckt es sich auch auf Dritte, wenn diese bereits in der Vereinbarung genannt werden (BGH, Beschl. v. 26.04.2002, BLw 32/01, VIZ 2002, 528 = MDR 2002, 1183; BGH, Urt. v. 25.05.1993, VI ZR 272/92, MDR 1993, 848).
  • OLG Dresden, 26.05.2004 - 6 U 2231/03

    Bestimmung des Anspruchsberechtigten

    Auszug aus OLG Rostock, 20.11.2008 - 3 U 158/08
    Ein Anspruch auf Ausgleichsentschädigung nach § 9 Abs. 3 GBBerG, § 1 SachenR-DV gegenüber den Beklagten als aus der Grunddienstbarkeit Berechtigte ist in der Person der THA entstanden, da diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 1 SachenR-DV (11.01.1995) Eigentümerin des von den Leitungsrechten betroffenen Grundstücks war (ebenso OLG Dresden, Urt. v. 26.05.2004, 6 U 2231/03, NotBZ 2005, 81 mit Anm. Maaß).
  • OLG Koblenz, 24.05.2007 - 5 U 145/07

    Rechtsfolgen einer Abrede, einen Prozess über einen Darlehensrückzahlungsanspruch

    Auszug aus OLG Rostock, 20.11.2008 - 3 U 158/08
    Hingegen hat das OLG Koblenz eine Erstreckung des pactum de non petendo auf die aus einem Kreditvertrag mithaftende Ehefrau verneint, weil diese bei der Vereinbarung des Stillhalteabkommens nicht erkennbar einbezogen gewesen sei (OLG Koblenz, Urt. v. 24.05.2007, 5 U 145/07, ZIP 2007, 2021).
  • LG Bonn, 03.06.2008 - 10 O 396/07

    Öffentlich-rechtliche Überlagerung zivilrechtlicher Ansprüche im Eisenbahnrecht

    Auszug aus OLG Rostock, 20.11.2008 - 3 U 158/08
    Dem hieraus Verpflichteten soll sogar der Einwand der Nichteinklagbarkeit seiner Forderung entgegenstehen, so dass die Klage als unzulässig abzuweisen wäre (vgl. hierzu auch LG Bonn, Urt. v. 03.06.2008, 10 O 400/07; LG Bonn, Urt. v. 03.06.2008, 10 O 396/07), was der Senat im Berufungsverfahren jedenfalls offen lassen kann.
  • OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01

    Zum Umfang der Bindungswirkung des Berufungsgerichts im Falle der Aufhebung und

    Auszug aus OLG Rostock, 20.11.2008 - 3 U 158/08
    Ebenso kann ein enger Haftungsverbund etwa bei Gesamtschuldnern oder der Stufenhaftung des § 255 BGB genügen (OLG Naumburg, Urt. v. 08.04.2003, 11 U 255/01, NJW-RR 2004, 144).
  • LG Bonn, 03.06.2008 - 10 O 400/07

    Öffentlich-rechtliche Überlagerung zivilrechtlicher Ansprüche im Eisenbahnrecht

    Auszug aus OLG Rostock, 20.11.2008 - 3 U 158/08
    Dem hieraus Verpflichteten soll sogar der Einwand der Nichteinklagbarkeit seiner Forderung entgegenstehen, so dass die Klage als unzulässig abzuweisen wäre (vgl. hierzu auch LG Bonn, Urt. v. 03.06.2008, 10 O 400/07; LG Bonn, Urt. v. 03.06.2008, 10 O 396/07), was der Senat im Berufungsverfahren jedenfalls offen lassen kann.
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