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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06   

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https://dejure.org/2007,1105
BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06 (https://dejure.org/2007,1105)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06 (https://dejure.org/2007,1105)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 (https://dejure.org/2007,1105)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 GG; Art. 12 GG; Art. 8 EMRK; Art. 6 EMRK; § 110a Satz 2 StPO; § 100b StPO
    Telekommunikationsüberwachung bei einem Dritten (Begriff der "bestimmten Tatsache"; Nachrichtenmittler); Fernmeldegeheimnis; Berufsfreiheit (Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt); Fall "el-Masri"

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Überwachung der Telekommunikation eines Rechtsanwalts wegen unzureichender Beachtung der Eingriffsvoraussetzungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der Berufsausübungsfreiheit unvereinbar

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Überwachung der Telekommunikation eines anwaltlichen Vertreters des zeitweise entführten al-Masri; Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aufgrund der Kenntnisverschaffung der staatlichen Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten; Beurteilung ...

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; StPO § 33 a; ; StPO § 53 Abs. 1; ; StPO § 100 a; ; StPO § 100 a Satz 1; ; StPO § 100 a Satz 2; ; StPO § 100 b; ; StPO § 100 h; ; StPO § 100 h Abs. 2; ; StPO § 148; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 10; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 10 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; MRK Art. 8 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Überwachung der Telekommunikation eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100a; GG Art. 10 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Überwachung der Telekommunikation eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde des Anwalts von El Masri gegen Telefonüberwachung erfolgreich

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Telefonüberwachung des Strafverteidigers

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Telefonüberwachung des Strafverteidigers

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verfassungs-beschwerde gegen Telefonüberwachung erfolgreich

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verfassungs-beschwerde gegen Telefonüberwachung erfolgreich

  • beck.de (Leitsatz)

    Überwachung der Telekommunikation eines Rechtsanwalts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Telefonüberwachung erfolgreich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 119
  • NJW 2007, 2752
  • NVwZ 2008, 75 (Ls.)
  • StV 2007, 561 (Ls.)
  • MMR 2007, 500
  • DVBl 2007, 760
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Das Abhören der berufsbezogenen Gespräche des Beschwerdeführers berührt den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG, das dem Rechtsanwalt eine von staatlicher Kontrolle und Bevormundung freie Berufsausübung gewährleistet und dazu insbesondere das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant schützt (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    Die Tätigkeit des Rechtsanwalts liegt dabei auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Mit der grundrechtlichen Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses soll vermieden werden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt anders verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder Kommunikationsinhalte gewinnen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 107, 299 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Mit der grundrechtlichen Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses soll vermieden werden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt anders verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder Kommunikationsinhalte gewinnen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 106, 28 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 106, 28 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 106, 28 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05

    Abhören eines Verteidigergespräches in der JVA; Freiheit der Berufsausübung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Zum Tatbestandsmerkmal "bestimmte Tatsachen" hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Verdachtsgründe über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen müssen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, S. 2974 zu § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO).
  • OLG Schleswig, 29.04.2021 - 2 Ws 47/21

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei der Auswertung der

    Vage Anhaltspunkte oder gar bloße Vermutungen reichen nicht (BVerfG NJW 2007, 2752 f.; BGH StV 2017, 434; Kinzig StV 2004, 563).
  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09

    Freier Verteidigerverkehr (Abgrenzung; unmittelbarer Zusammenhang mit dem

    Die Tätigkeit des Rechtsanwalts liegt dabei auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 -, NJW 2007, S. 2752 ).
  • BVerfG, 21.03.2023 - 2 BvR 626/20

    Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch Telekommunikationsüberwachung beim

    a) Das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (BVerfGE 67, 157 ; 106, 28 ; 115, 166 ; 120, 274 ; 124, 43 ; BVerfGK 11, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 1454/13 -, Rn. 33).

    Mit der grundrechtlichen Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses soll vermieden werden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt verändert verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder Kommunikationsinhalte gewinnen (BVerfGE 100, 313 ; 129, 208 ; BVerfGK 11, 119 ).

    Erforderlich ist, dass aufgrund der Lebenserfahrung oder der kriminalistischen Erfahrung fallbezogen aus Zeugenaussagen, Observationen oder anderen sachlichen Beweisanzeichen auf die Eigenschaft als Nachrichtenmittler geschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 107, 299 ; BVerfGK 11, 119 ).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - VGH B 10/19

    Versagung eines Rechtsanwaltsbesuchs bei einem Untersuchungshäftling mangels

    Aus Sicht des Verteidigers unterfallen die hier in Rede stehenden Kommunikationsrechte dem Schutzbereich der Berufsfreiheit, weil sie für ihn elementare Grundlage seiner Tätigkeit sind (vgl. Thomas/Kämpfer, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2014, § 148 Rn. 2; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 -, NJW 2007, 2752 [2753]; Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, 2974 [2975]).

    Darüber hinaus liegt die Tätigkeit des Rechtsanwalts auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege; die fundamentale objektive Bedeutung der "freien Advokatur" hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehoben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266 [282] m.w.N.; vgl. zu alldem BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, BVerfGE 113, 29 [49]; Beschluss vom 18. April 2007 - 2 BvR 2094/05 -, NJW 2007, 2749 [2750 f.]; Beschluss vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 -, NJW 2007, 2752 [2753]; Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 2 BvR 256/09 -, NJW 2010, 1740).

  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes;

    Er muss auch nicht "im Lager" des Beschuldigten stehen (SKStPO/Greco/Wolter, 6. Aufl., § 100a Rn. 98; KMR/Bär, StPO, 119. EL, § 100a Rn. 68; offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06, NJW 2007, 2752, 2753, allerdings unter nicht nachvollziehbarem Hinweis auf den "Gesetzeswortlaut").
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 1 S 3351/21

    Landesamt für Verfassungsschutz; Beobachtung eines Personenzusammenschlusses;

    Damit hatte die Beobachtung beschränkende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entfaltung des Klägers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05 -, juris Rn. 42; Beschl. v. 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06 -, juris Rn. 22).
  • BGH, 23.03.2010 - StB 7/10

    Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

    aa) Die beantragte Ermittlungsmaßnahme greift auch bei Berücksichtigung der zum Schutz des der Begehung einer Straftat nicht verdächtigen Anschlussinhabers und der etwaigen weiteren berechtigten Nutzer vorgesehenen Beschränkungen und der erkennbaren diesbezüglichen Bemühungen der Ermittlungsbehörden in erheblicher Weise in den Schutzbereich des durch Art. 10 GG gewährleisteten Post- und Fernmeldegeheimnisses ein (BVerfG NJW 2003, 1787, 1788 ff.; 2007, 2752).
  • LG Hamburg, 04.03.2020 - 621 Qs 7/20

    Rechtmäßigkeit einer Telefonüberwachungsmaßnahme gegen einen Nachrichtenmittler

    b) Nur ergänzend wird zu der hier in Rede stehenden und von dem Beschwerdeführer angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschluss vom 30.04.2007, 2 BvR 2151/06, juris) Stellung genommen:.
  • LG Hamburg, 17.03.2008 - 628 Qs 11/08

    Telefonüberwachung: Zulässigkeit bei mehr als viermonatigem Zurückliegen der

    Zum Tatbestandsmerkmal "bestimmte Tatsachen" hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Verdachtsgründe über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.04.2007, 2 BvR 2151/06, nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4142
BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07 (https://dejure.org/2007,4142)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2007 - 1 StR 251/07 (https://dejure.org/2007,4142)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 (https://dejure.org/2007,4142)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; Art. 6 EMRK; § 110a StPO; § 74 StGB
    Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein Beweisverwertungsverbot; Einstufung als nichtamtliche Vertrauenspersonen); Tenorierung bei der Einziehung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweisverwertungsverbot beim Einsatz verdeckter Ermittler; Erforderlichkeit der richterlichen Zustimmung beim Einsatz verdeckter Ermittler; Kennzeichnung bei der Einziehung von Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 357; ; StPO § 110a; ; StPO § 110a Abs. 2; ; BRRG § 2; ; BRRG §§ 35 ff.; ; BtMG § 33 Abs. 2; ; KriegswaffenkontrollG § 24 Abs. 1; ; StGB § 74 Abs. 1; ; StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 110a Abs. 2
    Ausländische Polizeibeamte als verdeckte Ermittler

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 713
  • NStZ-RR 2010, 72
  • StV 2007, 561
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • BGH, 13.02.2004 - 3 StR 501/03

    Einziehung von Betäubungsmitteln (Bezeichnung des einzuziehenden Rauschgifts;

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • BGH, 25.04.2007 - 2 StR 86/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kuriertätigkeit); Einziehung

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • BGH, 28.11.2006 - 4 StR 404/06

    Tenorierung bei der Einziehung von Gegenständen

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91

    Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Sind Gegenstände einzuziehen, ist es grundsätzlich tunlich, die Gegenstände in der Urteilsformel oder, sofern es sich um eine Vielzahl von Gegenständen handelt, jedenfalls in einer Anlage hierzu (vgl. BGHSt 9, 88, 90) so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen ist.
  • BGH, 17.12.1999 - 1 StR 630/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Berichtigung

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07
    Es muss bei der aus dem Urteilstenor ersichtlichen und verkündeten Höhe verbleiben (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1999 - 1 StR 630/99).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 562/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff des sexuellen Handlungen:

    Die ohne jede nähere Erläuterung aus § 74 StGB hergeleitete Entscheidung über die Einziehung der bei "den Angeklagten sichergestellten Laptops mit Ladekabeln und der "bei den Angeklagten sichergestellten Kameras" hat schon deshalb keinen Bestand, weil weder die Urteilsformel noch die Urteilsgründe eine hinreichende Bezeichnung der betroffenen Gegenstände enthalten und deshalb weder für die Vollstreckungsbehörde, noch für die Beteiligten Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07, wistra 2007, 427 f.; Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93, Rn. 40, insoweit in BGHSt 40, 97 und NStZ 1994, 390 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Vielmehr hätte es der Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Betäubungsmittels im Urteilstenor bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07, NStZ 2007, 713).
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 653/07

    Wirksamkeit der Ladung zur Hauptverhandlung trotz Verstoßes gegen die

    Die Urteilsgründe enthalten jedoch die bei Betäubungsmitteln erforderlichen Angaben über deren Menge (vgl. UA S. 14 f.), so dass der Senat die konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Betäubungsmittel gemäß § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen kann (st. Rspr. vgl. nur Senat, Beschl. vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 - insofern nicht abgedruckt in NStZ 2007, 713 f.).
  • OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18

    Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte

    Soweit die Einziehungsentscheidung des Amtsgerichts rechtlichen Bedenken unterliegt, weil sie die einzuziehenden Gegenstände entgegen den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. (BGHSt 8, 295, 211; BGH NJW 1994, 1421; BGH NStZ 2007, 713) nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgange Klarheit über Gegenstand und Umfang besteht, kann der Senat diese in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO der Konkretisierung zuführen, da die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten.
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen diese aber im Urteilstenor so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2016 - 1 StR 453/16, NStZ 2017, 88; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 117/17; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07, wistra 2007, 427, 428).
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14

    Einziehung (Angabe der einzuziehenden Gegenstände im Urteil)

    a) Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 (insoweit in NStZ 2007, 713 f. nicht veröffentlicht) und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424 mwN).

    c) Der Senat kann - was grundsätzlich möglich wäre (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 mwN und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424) - auch nicht gemäß § 354 Abs. 1 StPO unter Rückgriff auf die Urteilsgründe die gebotene Konkretisierung hinsichtlich der Einziehungsgegenstände selbst vornehmen.

  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15

    Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Hierzu gehört im Falle der Einziehung von Betäubungsmitteln auch die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07).
  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10

    Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung

    Da sich die Anordnung auch mit Hilfe der Urteilsgründe nicht so genau konkretisieren lässt, dass sie vom Senat ergänzt werden könnte (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007, 1 StR 251/07), ist sie aufzuheben.
  • OLG Köln, 14.09.2018 - 1 RVs 199/18

    Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

    Die der Einziehung unterliegende Gegenstände sind im Urteilstenor genau und so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgane Klarheit über Gegenstand und Umfang besteht (BGHSt 8, 295, 211; BGH NJW 1994, 1421; BGH NStZ 2007, 713); dabei sind Bezugnahmen auf den Akteninhalt, namentlich auf ein Asservatenverzeichnis oder die Anklageschrift, unzulässig (vgl. Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 33, Rn. 22).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 760/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5664
BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 760/07 (https://dejure.org/2007,5664)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.2007 - 2 BvR 760/07 (https://dejure.org/2007,5664)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 2007 - 2 BvR 760/07 (https://dejure.org/2007,5664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Anforderungen an Sachentscheidungen der Revisionsgerichte im Bereich der Strafzumessung; Verhältnis des § 354 Abs. 1a S. 1 Strafprozessordnung (StPO) zu dessen S. 2

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 354 Abs. 1a; ; StPO § 354 Abs. 1a Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1a Satz 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; StPO § 354 Abs. 1a
    Verfassungsmäßigkeit einer eigenen Strafzumessungsentscheidung des Revisionsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 710
  • StV 2007, 561
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 760/07
    Anderenfalls werden grundrechtliche Positionen des Angeklagten, insbesondere sein Anspruch auf ein faires Verfahren, verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05 und 2 BvR 136/05 -, Absatz-Nr. 92-96; www.bverfg.de/entscheidungen).
  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 760/07
    Vielmehr kann eine eigene Entscheidung des Revisionsgerichts sogar veranlasst sein, wenn eine Zurückverweisung der Strafsache an das Tatgericht das Verfahren weiter - in einer für den Angeklagten unzumutbaren Weise - verzögern würde (vgl. BGH, NStZ 1997, S. 29).
  • BGH, 08.11.2007 - 4 StR 522/07

    Unzulässige Mathematisierung der Strafzumessung; einschränkende Auslegung der

    In Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 354 Abs. 1 a StPO (Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 136, 1447/05 - NStZ 2007, 598 - und vom 14. August 2007 - 2 BvR 760/07 - StV 2007, 561) hätte der Senat auch Bedenken, dass § 354 Abs. 1 a Satz 2 StPO dem Revisionsgericht eine so weit reichende Befugnis zu eigener Sachentscheidung einräumt, wie sie dem bezifferten Antrag des Generalbundesanwalts zu Grunde liegt.

    Eine eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts kommt dabei aber regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn ihm die tatsächlichen Grundlagen für eine Strafzumessung fehlen (BVerfG StV 2007, 561).

  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 376/07

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Über die Kompensation kann der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst entscheiden (vgl. zur Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils durch das Revisionsgericht BGHR StPO § 354 Abs. 1a Satz 2 Herabsetzung 1; Senat, Urt. vom 8. Februar 2007 - 3 StR 493/06 - Verfassungsbeschwerde verworfen durch BVerfG (Kammer) NStZ 2007, 710).

    In der Hauptverhandlung vor dem Senat (vgl. BVerfG (Kammer) NStZ 2007, 710, 711; BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 2) hatte der Angeklagte Gelegenheit vorzutragen, wie sich die Verfahrensverzögerung für ihn ausgewirkt hat.

  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Die Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 MRK) nimmt der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vor, und zwar sowohl bezüglich der im Revisionsverfahren entstandenen und von Amts wegen zu berücksichtigenden (vgl. BVerfG NStZ 2007, 710, 711; BGH NStZ-RR 2005, 320, 321; NStZ 2005, 445 Rdn. 3; § 354 Abs. 2 StPO; Senat, Beschluß vom 14. Mai 2008 - (2/5) 1 Ss 96/06 (14/06) -) als auch für die des gesamten Verfahrens (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 22; ebenfalls noch zur Strafzumessungslösung).

    Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hätte damit den Senat (wäre er zu dem Ergebnis gelangt, es sei die vorgenannte Vorschrift anzuwenden) gezwungen, entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Lasten des Angeklagten mit der Folge weiterer erheblicher Verfahrensverzögerung von der Kompensation für die bisher geschehene abzusehen, das Urteil insoweit aufzuheben und die Sache allein wegen der vollstreckungsrechtlichen Kompensation an das Landgericht zurückzuverweisen, ohne daß das der Aufklärung neu hinzugetretener Tatsachen gedient (vgl. BVerfG NStZ 2007, 710, 711) hätte.

  • OLG München, 07.04.2010 - 5St RR (II) 80/10

    Beschränkung der Revision auf die Anfechtung der Gesamtstrafe

    In Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 354 Abs. 1 a StPO (Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 136, 1447/05 - NStZ 2007, 598 - und vom 14. August 2007 - 2 BvR 760/07 - StV 2007, 561) hat der Senat auch Bedenken, dass § 354 Abs. 1 a Satz 2 StPO dem Revisionsgericht eine so weit reichende Befugnis zu eigener Sachentscheidung einräumt, wie sie dem bezifferten Antrag der Generalstaatsanwaltschaft zu Grunde liegt.

    Eine eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts kommt regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn ihm die tatsächlichen Grundlagen für eine Strafzumessung fehlen (BVerfG StV 2007, 561) oder eine umfassende neue Gesamtabwägung mit eigener Gewichtung aller maßgeblichen Strafzumessungsgesichtspunkte erforderlich ist.

  • BGH, 27.09.2007 - 4 StR 251/07

    Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot;

    Er macht von der Möglichkeit eigener Sachentscheidung nach § 354 Abs. 1 a Satz 2 StPO Gebrauch, da neue strafzumessungsrelevante Umstände weder ersichtlich noch vom Beschwerdeführer geltend gemacht worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 760/07).
  • BGH, 09.04.2008 - 2 StR 31/08

    Strafzumessung (Berücksichtigung einer tilgungsreifen Vorstrafe); eigene

    Er macht von der Möglichkeit eigener Sachentscheidung nach § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO Gebrauch, da neue strafzumessungsrelevante Umstände weder ersichtlich noch vom Beschwerdeführer geltend gemacht worden sind (BVerfG NStZ 2007, 710; BGH NStZ 2008, 22).
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