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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17   

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https://dejure.org/2017,45603
BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17 (https://dejure.org/2017,45603)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2017 - 1 StR 173/17 (https://dejure.org/2017,45603)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2017 - 1 StR 173/17 (https://dejure.org/2017,45603)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG; § 2 Abs. 5 KraftStG; § 6 KraftStG; § 7 Nr. 3 KraftStG; § 15 Abs. 1 KraftStDV; § 267 Abs. 1 StGB; § 242 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 22 StVG
    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen: Bestehen einer Steuererklärungspflicht, keine Strafbarkeit der bloßen Nichtzahlung von Steuern); Urkundenfälschung (Kraftfahrzeugkennzeichen als ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 1 Abs 1 Nr 3 KraftStG, § 2 Abs 5 KraftStG
    Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 23 Abs. 2 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 StGB, § 49 Abs. 1, § 243 Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 8 Abs. 1 Satz 2 FZV, § 267 StGB, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 3 Satz 1 FZV, §§ 18, 23 StVZO, § 22 StVG, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 6 Abs. 1 PflVG, § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StVG, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 3 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung, § 11 KraftStDV, § 16 Abs. 1 Satz 2 der KraftStDV, § 15 Abs. 1 KraftStDV, § 132 Abs. 3 Satz 2 GVG, § 154 Abs. 2 StPO, § 154a Abs. 2 StPO, § 430 Abs. 1 a.F. StPO

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen; Verwendung von "Dublettenkennzeichen"

  • rewis.io

    Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen; Verwendung von "Dublettenkennzeichen"

  • rechtsportal.de

    Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen; Verwendung von "Dublettenkennzeichen"

  • datenbank.nwb.de

    Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verklammerung mehrerer Taten bei Urkundenfälschung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verklammerung mehrerer Taten bei Urkundenfälschung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Urkundenfälschung bei Verwendung von KFZ-Kennzeichen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Fahren mit Dublettenkennzeichen: Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dublettenkennzeichen - am falschen Fahrzeug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falsche Kfz-Kennzeichen - und die strafrechtlichen Konkurrenzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung - durch die widerrechtliche Autonutzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 87
  • NStZ 2018, 344
  • StV 2018, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17
    Nur das mit der Stempelplakette versehene Kennzeichen verkörpert die Erklärung der Zulassungsbehörde als Ausstellerin, dass das Fahrzeug unter diesem Kennzeichen für einen bestimmten, im Fahrzeugregister eingetragenen Halter zum öffentlichen Verkehr zugelassen worden ist (BGH, Urteile vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 70 und vom 14. Mai 1987 - 4 StR 49/87, BGHSt 34, 375, 376 mwN).

    Dann liegt keine Urkunde im Sinne des § 267 StGB vor, sondern nur ein Kennzeichen im Sinne der Strafvorschrift des § 22 StVG (BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 70).

    Entsprechendes würde auch gelten, wenn sich das Anbringen der "Dublettenkennzeichen' nur als Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StVG darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62; BGHSt 18, 66, 71; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. § 22 StVG Rn. 10).

  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17
    Es hat aber übersehen, dass dann, wenn der Täter schon beim Anbringen der Kennzeichen den Vorsatz hat, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).

    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, auf der Fahrt begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, jeweils aaO und vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871).

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17
    Dass diese Verbindung durch das gemeinsame subjektive Element zur Annahme einer natürlichen Handlungseinheit führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124), hat das Landgericht nicht ersichtlich in den Blick genommen.

    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, auf der Fahrt begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, jeweils aaO und vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871).

  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16

    Urkundenfälschung (Nutzung gestohlener amtlicher Kennzeichen im öffentlichen

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17
    Dass diese Verbindung durch das gemeinsame subjektive Element zur Annahme einer natürlichen Handlungseinheit führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124), hat das Landgericht nicht ersichtlich in den Blick genommen.

    Es hat aber übersehen, dass dann, wenn der Täter schon beim Anbringen der Kennzeichen den Vorsatz hat, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).

  • BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16

    Besonders schwerer Fall der Bestechung (bandenmäßige Begehung; Zustandekommen

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17
    Dass diese Verbindung durch das gemeinsame subjektive Element zur Annahme einer natürlichen Handlungseinheit führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124), hat das Landgericht nicht ersichtlich in den Blick genommen.

    Es hat aber übersehen, dass dann, wenn der Täter schon beim Anbringen der Kennzeichen den Vorsatz hat, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).

  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 95/14

    Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer verfälschten Urkunde:

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17
    Es hat aber übersehen, dass dann, wenn der Täter schon beim Anbringen der Kennzeichen den Vorsatz hat, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).

    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, auf der Fahrt begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, jeweils aaO und vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871).

  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17
    Die einzuziehenden Gegenstände sind im Urteilstenor konkret zu bezeichnen, um Klarheit über den Umfang der Einziehung für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde zu schaffen und um eine ordnungsgemäße Vollstreckung zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55, BGHSt 8, 205, 211 f.; Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314 und vom 21. Juni 2017 - 1 StR 195/17).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17
    Die einzuziehenden Gegenstände sind im Urteilstenor konkret zu bezeichnen, um Klarheit über den Umfang der Einziehung für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde zu schaffen und um eine ordnungsgemäße Vollstreckung zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55, BGHSt 8, 205, 211 f.; Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314 und vom 21. Juni 2017 - 1 StR 195/17).
  • BGH, 21.06.2017 - 1 StR 195/17

    Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände (hier: Betäubungsmittel);

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17
    Die einzuziehenden Gegenstände sind im Urteilstenor konkret zu bezeichnen, um Klarheit über den Umfang der Einziehung für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde zu schaffen und um eine ordnungsgemäße Vollstreckung zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55, BGHSt 8, 205, 211 f.; Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314 und vom 21. Juni 2017 - 1 StR 195/17).
  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Auszug aus BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17
    Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO kann danach nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist (BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - 1 StR 573/16; Urteil vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 227, 231 mwN).
  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99

    Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen

  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 573/16

    Betrug (Vermögensschaden: Schadensberechnung bei Hingabe eines Darlehens);

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 49/87

    Unberechtigte Verwendung eines roten Kennzeichens

  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16

    Urkundenfälschung (Gebrauchmachen; Mehrfachgebrauch); Konkurrenzen

  • BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Schaumweinsteuer: Entstehen der

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 43/13

    Einziehung als bestimmender Strafzumessungsgrund

  • BGH, 02.02.1987 - 3 StR 486/86

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Tateinheit

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 447/85

    Klassifizierung der Tat im Urteilstenor - Anführung der Tat in der entsprechenden

  • BFH, 27.06.1973 - II R 179/71

    Kraftfahrzeugsteuer - Zuordnung zu Verkehrsteuern - Abgrenzung zu

  • BGH, 17.10.1995 - 4 StR 549/95

    Strafmildernde Berücksichtigung - Wert - Eingezogener Gegenstand

  • BGH, 11.07.2017 - 5 StR 202/17

    Rechtsfehlerhafte Annahme von Tatmehrheit bei innerhalb kürzester Zeitspanne

  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 264/14

    Kein Teilfreispruch bei Verurteilung wegen nur einiger von mehreren

  • BGH, 06.12.1960 - 1 StR 520/60

    Verurteilung wegen Einschleichdiebstahls - Gebrauchen eines nicht

  • BGH, 04.02.1969 - 1 StR 276/68

    Führen von Kraftfahrzeugen ohne Fahrerlaubnis - Gefahr für die öffentliche

  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 209/62

    Kraftfahrzeugsteuerpflicht für hinter einem anderen Kraftfahrzeug mitgeführter

  • BGH, 22.12.1959 - 5 StR 570/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1959 - 4 StR 301/59
  • BFH, 22.11.2018 - V R 65/17

    Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

    Bei dieser Sachlage ist außerdem § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO erfüllt, da den Unternehmer hier als Empfänger von Gutschriften mit dem Regelsteuersatz eine besondere Verpflichtung zur Aufklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen trifft (vgl. hierzu BGH-Beschluss vom 23. August 2017 1 StR 173/17, wistra 2018, 130).
  • BGH, 15.12.2022 - 1 StR 295/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Blanketttatbestand: erforderliche

    Ob ein Verstoß gegen § 15 Abs. 1 KraftStDV zu einer Strafbarkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO führen kann, hat der Senat bislang dahinstehen lassen (BGH, Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 173/17 Rn. 31 (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 15 Abs. 1 KraftStDV mit Wirkung zum 20. Juli 2017)).

    a) Teilweise wird dies angenommen (vgl. Krumm in Tipke/Kruse AO, § 370 Rn. 67 (Stand: Mai 2022); Gehm, ZWH 2018, 71, 74).

    Insbesondere bestimme das Kraftfahrzeugsteuergesetz zumindest im Zuge einer Auslegung hinreichend deutlich und vorhersehbar, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Verordnungsermächtigung des § 15 Abs. 1 KraftStG Gebrauch gemacht werden und welchen Inhalt die Verordnung haben könne (vgl. Gehm, ZWH 2018, 71, 74).

    c) Mitunter wird die Frage der Tatbestandsmäßigkeit nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO in Verbindung mit § 15 Abs. 1 KraftStDV offengelassen (vgl. Jäger in Klein, AO, 16. Aufl., § 370 Rn. 61b; MüKo-StGB/Schmitz/Wulf, 3. Aufl., AO § 370 Rn. 309 ff.; Ebner, HFR 2018, 495, 497).

    Er hat auch die Senatsentscheidung aus dem Jahr 2017, in welcher der Senat das Bestehen einer wirksamen Verordnungsermächtigung ausdrücklich offengelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 173/17 Rn. 31), nicht zum Anlass genommen, eine klare Regelung zu schaffen, obschon er gerade § 15 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2184) geändert hat.

  • BGH, 29.01.2019 - 4 StR 593/18

    Urkundenfälschung (ausländische Kennzeichen an PKW)

    Diesbezüglich hätte es indes näherer Feststellungen im Urteil bedurft, da sich die Eigenschaft von an Fahrzeugen angebrachten Kennzeichen als (zusammengesetzte) Urkunde im Sinne des § 267 StGB, zumal bei ausländischen Kennzeichen, nicht von selbst versteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 70 (zu ungestempelten oder entstempelten Kennzeichen); Beschlüsse vom 16. Mai 1989 - 1 StR 227/89, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 3 (zu ausländischen Kennzeichen); vom 23. August 2017 - 1 StR 173/17, NStZ 2018, 344 (zu Dublettenkennzeichen); Erb in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 267 Rn. 80 mit Fn. 185; Zieschang in LK-StGB, 12. Aufl., § 267 Rn. 148).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2018 - Ss 44/18

    Strafverfahren wegen Betruges durch Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen mit

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat teilt, Kfz-Kennzeichenschilder zusammen mit der Stempelplakette der Zulassungsstelle, mit der sie versehen sind, und dem Kraftfahrzeug, an dem sie angebracht sind, eine zusammengesetzte Urkunde bilden (vgl. BGHSt 45, 197, 200; BGH, Beschluss vom 23.08.2017 - 1 StR 173/17 -, juris Rn. 23; Fischer, a.a.O., § 267 Rn. 7, jew. m.w.N.).

    Das bedeutet, dass bei Verwendung ungestempelter oder entstempelter Kennzeichen mangels Urkundeneigenschaft nicht § 267 StGB, sondern lediglich der Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 StVG Anwendung finden kann (vgl. BGHSt 18, 66 ff.; BGH, Beschluss vom 23.08.2017 - 1 StR 173/17 -, juris Rn. 23; Fischer, a.a.O.).

  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, auf der Fahrt begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat dann zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, Rn. 7; Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 173/17, NJW 2018, 87, Rn. 24 m. Anm. Hoven; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, Tz. 10; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871, Rn. 5 mwN).
  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 489/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum vertypten

    Abgesehen davon, dass wegen des Vorliegens mehrerer Regelbeispiele und der weiteren Zumessungsgesichtspunkte ein Entfallen der Regelwirkung nicht naheliegt, hat die Strafkammer die Strafen jeweils dem unteren Bereich des nach § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmens des § 243 Abs. 1 StGB entnommen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 173/17, NJW 2018, 87 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17   

Zitiervorschläge
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BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17 (https://dejure.org/2017,45285)
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BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 (https://dejure.org/2017,45285)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff: verkehrsfeindlicher Inneneingriff; konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert: Beinahe-Unfall)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 315b Abs. 1 StGB, § 315c StGB, § 315b StGB, § 69 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafbarkeit des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff; Missbrauch des Fahrzeugs mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz; Verkehrsatypische "Pervertierung" eines ...

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Verkehrsfeindlicher Inneneingriff

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Strafbarkeit des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff; Missbrauch des Fahrzeugs mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz; Verkehrsatypische "Pervertierung" eines ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Strafbarkeit des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff; Missbrauch des Fahrzeugs mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz; Verkehrsatypische "Pervertierung" eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Dauerbrenner "gefährlicher Eingriff: in dubio contra reum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Straßenverkehrsgefährdung - und der verkehrsfeindliche Inneneingriff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz;

    Auszug aus BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17
    Erst dann liegt eine über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrsatypische "Pervertierung' eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff' in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123; vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFo 2010, 259; vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392).

    Ein Verkehrsvorgang, bei dem es zu einem "Beinahe-Unfall' gekommen ist, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen', erschließt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124; vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 1).

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17
    Erst dann liegt eine über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrsatypische "Pervertierung' eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff' in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123; vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFo 2010, 259; vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392).
  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher

    Auszug aus BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17
    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17, NStZ-RR 2017, 224; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 f.; vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 6).
  • BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09

    Konkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung; gefährlicher Eingriff in den

    Auszug aus BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17
    Erst dann liegt eine über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrsatypische "Pervertierung' eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff' in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123; vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFo 2010, 259; vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Befahren einer Kraftfahrstraße entgegen der

    Auszug aus BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17
    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17, NStZ-RR 2017, 224; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 f.; vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 6).
  • BGH, 15.03.2017 - 4 StR 53/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkreter Gefährdungserfolg:

    Auszug aus BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17
    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17, NStZ-RR 2017, 224; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 f.; vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 6).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10

    Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17
    Erst dann liegt eine über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrsatypische "Pervertierung' eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff' in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123; vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFo 2010, 259; vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392).
  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Auszug aus BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17
    Ein Verkehrsvorgang, bei dem es zu einem "Beinahe-Unfall' gekommen ist, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen', erschließt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124; vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 1).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17, Rn. 4; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NZV 1996, 37; Beschluss vom 15. Februar 1963 - 4 StR 404/62, BGHSt 18, 271, 272 f.).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 Rn. 3 f. und Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 4).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26, vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 Rn. 3 f. und vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 4).
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17, insoweit nicht abgedruckt in StV 2018, 429; vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 Rn. 3 f.; Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15500
BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16 (https://dejure.org/2017,15500)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2017 - 4 StR 581/16 (https://dejure.org/2017,15500)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2017 - 4 StR 581/16 (https://dejure.org/2017,15500)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 Nr 1 StGB, § 315b Abs 1 Nr 2 StGB, § 315b Abs 1 Nr 3 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Eintritt der Tatvollendung; Mindestwert für eine "Sache von bedeutendem Wert"

  • IWW

    § 315b Abs. 1 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB, § 354 Abs. 1a StPO, § 154a Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal einer fremden Sache von bedeutendem Wert

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Eintritt der Tatvollendung; Mindestwert für eine "Sache von bedeutendem Wert"

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal einer fremden Sache von bedeutendem Wert

  • datenbank.nwb.de

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Eintritt der Tatvollendung; Mindestwert für eine "Sache von bedeutendem Wert"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne dieser Vorschrift erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (vgl. nur Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 251/14, NStZ 2015, 278).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16
    Dabei liegt die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei mindestens 750 EUR, wobei die Gefährdung des vom Täter geführten Fahrzeugs außer Betracht zu bleiben hat (Senatsbeschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 5; vgl. auch SSW-StGB/Ernemann, 3. Aufl., § 315c Rn. 25 mwN).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16
    Da dem Senat eine Entscheidung gemäß § 354 Abs. 1a StPO in Verbindung mit einer Verfolgungsbeschränkung im Sinne von § 154a Abs. 2 StPO in der vorliegenden Fallkonstellation verwehrt ist (vgl. BVerfGE 118, 212, 242), obgleich die Angemessenheit der verhängten Strafe angesichts des Tatbildes hier auf der Hand liegt, bedarf die Sache im Umfang der Aufhebung neuer Verhandlung und Entscheidung.
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16
    Zwar hat sich das Landgericht rechtsfehlerfrei davon überzeugt, dass sich der Angeklagte eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht hat; diese Delikte stehen jedoch jeweils in Tateinheit mit dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, sodass die Aufhebung auf diese zu erstrecken war (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11, NJW 2012, 325, 328).
  • BGH, 17.08.2010 - 3 StR 265/10

    Sexuelle Nötigung (Taterfolg; Vornahme sexueller Handlungen des Opfers an sich

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16
    Auch die - ersichtlich nicht angefochtene, auf der Grundlage eines Anerkenntnisses des Angeklagten getroffene - Adhäsionsentscheidung bleibt von der Aufhebung unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 3 StR 265/10, StV 2011, 160 mwN).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Taterfolg: konkrete Gefährdung von

    Auszug aus BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne dieser Vorschrift erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (vgl. nur Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 251/14, NStZ 2015, 278).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 StGB liegt vor, wenn durch eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 581/16 Rn. 3, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 Rn. 17).
  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

    Sowohl § 315b als auch § 315c StGB setzen die Gefährdung von fremden Sachen von bedeutendem Wert voraus (zu den erforderlichen Feststellungen siehe BGH, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83; vom 20. Oktober 2009 ? 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216; vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, DAR 2013, 709 m. Anm. Ernst; vom 13. April 2017 - 4 StR 581/16, StraFo 2017, 252; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NJW 2019, 615).
  • OLG Bamberg, 22.11.2017 - 3 OLG 130 Ss 120/17

    Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch - Maßgeblichkeit des sog.

    Die Aufhebung erstreckt sich auf die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich verwirklichter Beleidigung (st.Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - 2 StR 57/16 [bei juris] und 13.04.2017 - 4 StR 581/16 = StraFo 2017, 252 m.w.N.).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 166/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Wert des

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ? insbesondere anhand der Beschreibung der betroffenen Fahrzeuge, der an ihnen verursachten Schäden und der mitgeteilten Reparaturkosten ? ergibt sich jedoch, dass die Wertgrenze von 750 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2017 ? 4 StR 581/16, juris Rn. 3 mwN) in allen Fällen außer Fall II.15. der Urteilsgründe jeweils erheblich überschritten wurde.
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