Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zur aktuellen Fassung von § 539 ZPO.
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Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 539 ZPO a.F.
1.559 Entscheidungen zu § 539 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 15.02.2024 - VII ZR 42/22
Auftragssumme als Bezugsgröße: Vertragsstrafenklausel unwirksam!
- BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 284/15
Berufungsverfahren: Vorraussetzungen der Urteilsaufhebung und Zurückverweisung ...
- BGH, 26.10.2023 - IX ZR 250/22
Voraussetzung für Zurückverweisung an 1. Instanz wegen Verfahrensmangels?
- BGH, 19.05.1999 - IV ZR 209/98
Zurückverweisung bei Verfahrensfehlern
- OLG München, 15.07.2016 - 10 U 4590/15
Aufhebung und Zurückverweisung bei unterlassener Einholung eines ...
- OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
Teilurteil über Restwerklohnforderung bei Widerklage auf Rückzahlung einer ...
- LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14
Unzulässiges Teilurteil
- KG, 24.05.2005 - 1 AR 20/03
Kostenrecht: Zur Nichterhebung der Gerichtskosten des Berufungsverfahrens bei ...
- BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99
Aussetzungszwang
- BGH, 18.02.1997 - XI ZR 317/95
Anfechtung einer im Berufungsverfahren erfolgten Aufhebung und Zurückverweisung
Querverweise
Auf § 539 ZPO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozeßordnung
- Rechtsmittel
- Berufung
- § 540