Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Vierter Teil - Verfassung der Aktiengesellschaft (§§ 76 - 149) |
| Zweiter Abschnitt - Aufsichtsrat (§§ 95 - 116) |
(1) Den Aufsichtsratsmitgliedern kann für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden. Sie kann in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt werden. Sie soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen. Ist die Vergütung in der Satzung festgesetzt, so kann die Hauptversammlung eine Satzungsänderung, durch welche die Vergütung herabgesetzt wird, mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen.
(2) Den Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats kann nur die Hauptversammlung eine Vergütung für ihre Tätigkeit bewilligen. Der Beschluß kann erst in der Hauptversammlung gefaßt werden, die über die Entlastung der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats beschließt.
(3) Wird den Aufsichtsratsmitgliedern ein Anteil am Jahresgewinn der Gesellschaft gewährt, so berechnet sich der Anteil nach dem Bilanzgewinn, vermindert um einen Betrag von mindestens vier vom Hundert der auf den geringsten Ausgabebetrag der Aktien geleisteten Einlagen. Entgegenstehende Festsetzungen sind nichtig.
Rechtsprechung zu § 113 AktG
49 Entscheidungen zu § 113 AktG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 03.07.2006 - II ZR 151/04
Gesellschaftsrecht - Rückgewähr der Beratungsvergütung
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.11.2006 - II ZR 279/05
Gesellschaftsrecht - Aktienrecht: Beratungsvertrag mit Aufsichtsratsbeteiligung
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 21.09.2005 - 1 U 14/05
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit eines Beratervertrages zwischen einer ...
- OLG Frankfurt, 21.09.2005 - 1 U 14/05
- BGH, 04.07.1994 - II ZR 197/93
Wahlrecht der Treuhand hinsichtlich der Rechtsform eines umzuwandelnden ...
- BGH, 25.03.1991 - II ZR 188/89
Beratungsvertrag mit Aufsichtsratsmitglied
- OLG Hamburg, 17.01.2007 - 11 U 48/06
Aktiengesellschaft: Beratungsvertrag mit einer Rechtsanwaltssozietät bei ...
- LG Köln, 12.01.2012 - 91 O 77/11
- BGH, 30.03.1998 - II ZR 20/97
Stille Gesellschaft als Publikumsgesellschaft; Aufwendungsersatzanspruch von ...
- BGH, 27.04.2009 - II ZR 160/08
Gesellschaftsrecht - Bereicherungsanspruch gegen die Aktiengesellschaft
Zum selben Verfahren:
- LG Duisburg, 31.08.2007 - 22 O 340/06
- OLG Düsseldorf, 20.05.2008 - 23 U 128/07
Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung ...
- BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05
Gesellschaftsrecht - Ausschluss des Stimmrechts eines von drei Aufsichtsräten
- OLG Naumburg, 30.11.1999 - 1 U 87/99
Rechtsberatungsvertrag zwischen Genossenschaft und Rechtsanwalt als Vorsitzender ...
- BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des ...
- LG Köln, 08.05.2002 - 91 O 204/00
- OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 136/08
Garantievertrag: Auslegung des Vertrages und Bestimmung der Höhe einer ...
- OLG Köln, 26.05.1989 - 19 U 159/88
- FG Hessen, 13.04.2011 - 4 V 1964/10
Beratervertrag; Nichtigkeit; verdeckte Gewinnausschüttung
- OLG München, 24.09.2008 - 7 U 4230/07
Zur Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses
Literatur im Internet zu § 113 AktG
Querverweise
- Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
- Geltungsbereich
- § 1 (Erfasste Unternehmen)
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Vertretung und Geschäftsführung
- § 52 (Aufsichtsrat)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 35 (Aufsichtsrat)
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