Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 22a) |
1Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. 2Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen. 3Der Mangel der Vollmacht kann in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden. 4Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt oder Notar auftritt. 5Im Übrigen gelten die §§ 81 bis 87 und 89 der Zivilprozessordnung entsprechend.
ermächtigung § 14aFormulare; Verordnungs-
ermächtigung § 14bNutzungspflicht für Rechtsanwälte, Notare und Behörden § 15Bekanntgabe; formlose Mitteilung § 16Fristen § 17Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 18Antrag auf Wiedereinsetzung § 19Entscheidung über die Wiedereinsetzung § 20Verfahrensverbindung und -trennung § 21Aussetzung des Verfahrens § 22Antragsrücknahme; Beendigungserklärung § 22aMitteilungen an die Familien- und Betreuungsgerichte
Rechtsprechung zu § 11 FamFG
148 Entscheidungen zu § 11 FamFG in unserer Datenbank:
- BayObLG, 02.06.2022 - 102 VA 7/22
Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit dem öffentlichen ...
- OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 392/16
Formbedürfnis für Antragstellung und Vollmacht bei Vertretung im ...
- BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22
Prüfung der Vollmacht eines Verfahrensbeteiligten bei dessen Vertretung durch ...
- OLG Frankfurt, 24.09.2020 - 20 VA 9/19
Rechtliches Interesse des Rechtsschutzversicherers an Akteneinsicht
- OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 8 W 88/19
Wohnungsgrundbuchsache: Nachweis der Vollmacht des Rechtsanwalts bei für eine ...
- BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 22/21
Abschiebungshaftsache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde trotz fehlender ...
- BayObLG, 22.11.2021 - 102 VA 119/21
Akteneinsicht in bei der urheberrechtlichen Schiedsstelle geführtes Verfahren
- OLG Bremen, 14.09.2021 - 5 W 27/21
Zulässigkeit der Stellvertretung im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins; ...
- OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22
Gerichtliche Ernennung des Testamentvollstreckers durch Verfügung statt Beschluss
- VG Mainz, 06.09.2019 - 1 L 629/19
Anforderungen an die Fortsetzung eines Beschwerdeverfahrens nach EUV 2016/679 Art ...
§ 11 FamFG in Nachschlagewerken
- § 11 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Familienverfahrensgesetz
Querverweise
Auf § 11 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 113 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 150
- Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
- § 3 (Gerichtliche Vertretung)