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   BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09   

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https://dejure.org/2011,4888
BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09 (https://dejure.org/2011,4888)
BAG, Entscheidung vom 09.06.2011 - 2 AZR 703/09 (https://dejure.org/2011,4888)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 (https://dejure.org/2011,4888)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 SGB 9, § 2 Abs 2 SGB 9, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 2 SGB 9, § 87 Abs 1 SGB 9
    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 SGB 9, § 2 Abs 2 SGB 9, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 2 SGB 9, § 87 Abs 1 SGB 9
    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Notwendigkeit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes bei der fristlosen Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Kenntnis des Arbeitgebers von der Antragstellung auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt vor Ausspruch der Kündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Schwerbehinderten bedurfte der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts; Kündigung von Schwerbehinderten; Notwendigkeit einer vorherigen Zustimmung des Integrationsamts; Fehlende Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung; Zeitnahe ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungszeitpunkt - Sonderkündigungsschutz

  • bag-urteil.com

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

  • Betriebs-Berater

    Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes (Schwerbehinderung)

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 85; SGB IX § 91 Abs. 1
    Kündigung von Schwerbehinderten; Notwendigkeit einer vorherigen Zustimmung des Integrationsamts; Fehlende Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung; Zeitnahe Hinweispflicht des Arbeitnehmers auf die Schwerbehinderung; Folgen der Kenntnis des Arbeitgebers von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Schwerbehinderten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes (Schwerbehinderung)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Schwerbehinderten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderung: Sonderkündigungsschutz

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer // Kenntnis vom Antrag beim Integrationsamt ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 56
  • BB 2011, 2228
  • NZA-RR 2011, 516
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09
    Das ergibt sich schon daraus, dass § 85 iVm. § 2 SGB IX mit der "Schwerbehinderung" ohnehin auf einen objektiven Grad der Behinderung und nicht auf dessen behördliche Feststellung abstellt (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 324/06 - Rn. 24, BAGE 124, 43; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 15, AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5) .

    b) Danach kann der Arbeitgeber regelmäßig keinen Vertrauensschutz für sich in Anspruch nehmen, wenn er die Schwerbehinderung oder den Antrag vor Ausspruch der Kündigung kannte und deshalb mit dem Zustimmungserfordernis rechnen musste (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, AP SGB IX § 85 Nr. 8 = EzA SGB IX § 85 Nr. 6; 6. September 2007 - 2 AZR 324/06 - Rn. 25, BAGE 124, 43) .

    Erhält er auf seinen form- und fristgerecht gestellten Antrag ein Negativattest, beseitigt dieses, jedenfalls wenn es bestandskräftig ist, die Kündigungssperre (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 324/06 - Rn. 15, BAGE 124, 43) .

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09
    Dass er sich erst nach Ablauf dieser Frist auf seine Schwerbehinderung und einen daraus resultierenden Unwirksamkeitsgrund berufen hat, ist mit Blick auf die Klageerhebungsfrist unschädlich; er hat die erforderliche Rüge ordnungsgemäß (§ 6 KSchG) innerhalb des ersten Rechtszugs nachgeholt (vgl. BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 395/07 - Rn. 15, BAGE 129, 25; 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 65 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 84) .

    Ausreichend ist die objektive Existenz eines geeigneten Bescheides, der die Schwerbehinderung nachweist (BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 395/07 - Rn. 28, BAGE 129, 25) .

    Bezweifelt er die ihm mitgeteilte Schwerbehinderung oder Antragstellung, kann er die Anerkennung bestreiten und sich auf diese Weise Klarheit verschaffen (BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 395/07 - aaO) .

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09
    Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt damit grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits anerkannt (oder eine Gleichstellung erfolgt) ist oder die Stellung des Antrags auf Anerkennung der Schwerbehinderung (bzw. auf Gleichstellung) mindestens drei Wochen zurückliegt (BAG 29. November 2007 - 2 AZR 613/06 - Rn. 15, AP SGB IX § 90 Nr. 5 = EzA SGB IX § 90 Nr. 3; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - BAGE 121, 335) .

    Hat demnach der Arbeitnehmer seinen Antrag nicht mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt und liegt im Kündigungszeitpunkt auch noch kein Bescheid vor, der seine Schwerbehinderung feststellt, kann er keinen besonderen Kündigungsschutz beanspruchen (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 43, BAGE 121, 335) .

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09
    Dies trägt dem Verwirkungsgedanken (§ 242 BGB) Rechnung und ist aus Gründen des Vertrauensschutzes gerechtfertigt (BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - Rn. 16, BAGE 125, 345; 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - zu II 3 a der Gründe, AP SGB IX § 85 Nr. 1 = EzA SGB IX § 85 Nr. 3) .

    Der Arbeitgeber ist auch dann nicht schutzbedürftig, wenn die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers offenkundig ist und er deshalb auch ohne Kenntnis von Anerkennung oder Antragstellung Anlass hatte, vorsorglich die Zustimmung zur Kündigung zu beantragen (BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - Rn. 15, 20, BAGE 125, 345) .

  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03

    Kündigung, schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09
    Dies trägt dem Verwirkungsgedanken (§ 242 BGB) Rechnung und ist aus Gründen des Vertrauensschutzes gerechtfertigt (BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - Rn. 16, BAGE 125, 345; 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - zu II 3 a der Gründe, AP SGB IX § 85 Nr. 1 = EzA SGB IX § 85 Nr. 3) .

    Das Erfordernis trägt zugleich dem Gebot der Rechtssicherheit Rechnung (BAG 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - zu II 3 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05

    Schwerbehinderte; Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09
    Das ergibt sich schon daraus, dass § 85 iVm. § 2 SGB IX mit der "Schwerbehinderung" ohnehin auf einen objektiven Grad der Behinderung und nicht auf dessen behördliche Feststellung abstellt (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 324/06 - Rn. 24, BAGE 124, 43; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 15, AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5) .

    Gleichwohl trifft den Arbeitnehmer - sowohl im Fall der außerordentlichen als auch der ordentlichen Kündigung - bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung bzw. der Antragstellung die Obliegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist - die in der Regel drei Wochen beträgt - auf den besonderen Kündigungsschutz hinzuweisen (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, AP SGB IX § 85 Nr. 8 = EzA SGB IX § 85 Nr. 6; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - zu II 3 b der Gründe, AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5) .

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09
    Gleichwohl trifft den Arbeitnehmer - sowohl im Fall der außerordentlichen als auch der ordentlichen Kündigung - bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung bzw. der Antragstellung die Obliegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist - die in der Regel drei Wochen beträgt - auf den besonderen Kündigungsschutz hinzuweisen (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, AP SGB IX § 85 Nr. 8 = EzA SGB IX § 85 Nr. 6; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - zu II 3 b der Gründe, AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5) .

    b) Danach kann der Arbeitgeber regelmäßig keinen Vertrauensschutz für sich in Anspruch nehmen, wenn er die Schwerbehinderung oder den Antrag vor Ausspruch der Kündigung kannte und deshalb mit dem Zustimmungserfordernis rechnen musste (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, AP SGB IX § 85 Nr. 8 = EzA SGB IX § 85 Nr. 6; 6. September 2007 - 2 AZR 324/06 - Rn. 25, BAGE 124, 43) .

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 699/06

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09
    Dass er sich erst nach Ablauf dieser Frist auf seine Schwerbehinderung und einen daraus resultierenden Unwirksamkeitsgrund berufen hat, ist mit Blick auf die Klageerhebungsfrist unschädlich; er hat die erforderliche Rüge ordnungsgemäß (§ 6 KSchG) innerhalb des ersten Rechtszugs nachgeholt (vgl. BAG 11. Dezember 2008 - 2 AZR 395/07 - Rn. 15, BAGE 129, 25; 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 65 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 84) .
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 613/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09
    Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt damit grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits anerkannt (oder eine Gleichstellung erfolgt) ist oder die Stellung des Antrags auf Anerkennung der Schwerbehinderung (bzw. auf Gleichstellung) mindestens drei Wochen zurückliegt (BAG 29. November 2007 - 2 AZR 613/06 - Rn. 15, AP SGB IX § 90 Nr. 5 = EzA SGB IX § 90 Nr. 3; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - BAGE 121, 335) .
  • LAG Sachsen, 21.08.2009 - 3 Sa 698/08

    Berufung auf Schwerbehinderteneigenschaft; Kenntnis des Arbeitgebers; Verwirkung

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. August 2009 - 3 Sa 698/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

    Der Kläger hat sich auch innerhalb von drei Wochen und damit innerhalb einer angemessenen Frist auf den im Zeitpunkt der Kündigungserklärung bereits bestehenden Schwerbehindertenschutz berufen, so dass dieser Schutz nicht verwirkt ist (st. Rspr. zuletzt BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 22, EzA SGB IX § 85 Nr. 7) .
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Zwar ist der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Arbeitgeber dann entbehrlich, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - EzA SGB IX § 85 Nr. 7; 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - mwN, BAGE 125, 345 = AP SGB IX § 85 Nr. 5 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 83) .
  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt damit grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits anerkannt (oder eine Gleichstellung erfolgt) ist oder die Stellung des Antrags auf Anerkennung der Schwerbehinderung (bzw. auf Gleichstellung) mindestens drei Wochen zurückliegt (vgl. zu § 90 Abs. 2a SGB IX aF: BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 18; 29. November 2007 - 2 AZR 613/06 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - aaO) .
  • BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Das ist der Fall, wenn die Schwerbehinderung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung "offensichtlich" bzw. "offenkundig" ist (vgl. BVerwG 12. Juli 2012 - 5 C 16/11 - Rn. 25, BVerwGE 143, 325; BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 25; 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - Rn. 17, BAGE 125, 345; 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - Rn. 30 ff.) .
  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 742/12

    Benachteiligung wegen des Geschlechts - Schwangerschaft - Kündigung -

    Die fehlende Zustimmung der obersten Landesbehörde nach § 9 Abs. 3 MuSchG führt nicht zur Nichtigkeit der Kündigung, außerdem müssten auch Unwirksamkeits- und Nichtigkeitsgründe innerhalb der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG geltend gemacht werden (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 22) .
  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 827/13

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Er muss daher jedenfalls dann auf die Bestandskraft des Rentenbescheids als Grundlage für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertrauen können, wenn er nicht bis zum Ablauf der Klagefrist nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG über die Rücknahme oder Einschränkung des Rentenantrags unterrichtet wird (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 22 zur Obliegenheit des schwerbehinderten Arbeitnehmers, den Arbeitgeber über seine Schwerbehinderung zu unterrichten) .
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15

    Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung

    Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt damit grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits anerkannt (oder eine Gleichstellung erfolgt) ist oder die Stellung des Antrags auf Anerkennung der Schwerbehinderung (bzw. auf Gleichstellung) mindestens drei Wochen (§ 69 Abs. 1 Satz 2, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX) zurückliegt (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 18; 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 18; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 38 ff., BAGE 121, 335) .
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 991/11

    Zustimmungsbescheid des Integrationsamts - keine aufschiebende Wirkung von

    Eine ohne wirksame Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist nach § 134 BGB nichtig (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 14) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 505/11

    Krankheitsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung des

    Dabei kann zugunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, dass ihr im Kündigungszeitpunkt der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85, 90 Abs. 2 a SGB IX zustand ( zu den Voraussetzungen für das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes vgl. BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 18, NZA-RR 2011, 516 ).

    Das Erfordernis trägt zugleich dem Gebot der Rechtssicherheit Rechnung ( st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 21 und 22, NZA-RR 2011, 516 ).

  • LAG Düsseldorf, 08.09.2011 - 5 Sa 672/11

    Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte bei kurzer Überschreitung der

    Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt damit grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits anerkannt ist oder die Stellung des Antrags auf Anerkennung der Schwerbehinderung mindestens drei Wochen zurückliegt (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 703/09 - zitiert nach juris; BAG 29.11.2007 - 2 AZR 613/06 - AP Nr. 5 zu § 90 SGB IX).

    Illoyal verspätet im Sinne des Verwirkungstatbestands ist eine Berufung auf die Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber dem Arbeitgeber nach allem jedenfalls dann nicht, wenn sie zugleich mit der Zustellung der fristgerecht erhobenen Klage erfolgt (BAG 23.02.2010 - 2 AZR 659/08 - AP Nr. 8 zu § 85 SGB IX; vgl. auch: BAG 09.06.2011, a.a.O.).

  • LAG Thüringen, 12.07.2018 - 3 Sa 104/16

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Sachkundenachweis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 2/17

    Sonderkündigungsschutz - Nachweis der Schwerbehinderung - Offenkundigkeit

  • LAG Hamm, 30.05.2012 - 5 Sa 638/11

    Streit um Rolex entschieden

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