Rechtsprechung
| LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2015 - 5 Sa 138/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 611 BGB, § 612 BGB, § 615 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 11 Abs 4 S 2 AÜG
Lohnzahlungsanspruch - Leiharbeitnehmer - unentschuldigtes Fehlen - Überstunden - Wirksamkeit Arbeitszeitkontovereinbarung - IWW
§ 394 BGB, § ... 612 BGB, § 11 Abs. 4 AÜG, § 294 BGB, § 296 BGB, § 615 BGB, § 305 ff BGB, § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG, § 615 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 305 ff BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 91 ZPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1
Lohnansprüche eines Leiharbeitnehmer bei Kenntniserlangung der Verleiherin von der Beendigung der Einsatzmöglichkeit durch Dritte und ungültiger Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überstunden, unentschuldigtes Fehlen des Leiharbeitnehmers - und die Lohnzahlung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Lohnzahlungsklage eines Leiharbeitnehmers bei unentschuldigtem Fehlen und Überstunden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Auszahlung von Überstunden eines Leiharbeitnehmers bei unwirksamer Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos
- templin-thiess.de (Kurzinformation)
Arbeitszeitkonto Leiharbeit: Vertragsklauseln müssen eindeutig sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Lohnansprüche eines Leiharbeitnehmers bei Kenntniserlangung der Verleiherin von der Beendigung der Einsatzmöglichkeit durch Dritte und ungültiger Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kein unentschuldigtes Fehlen eines Leiharbeitnehmers durch Warten auf Erteilung eines neuen Auftrages
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 29.04.2014 - 1 Ca 524/12
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2015 - 5 Sa 138/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12
Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2015 - 5 Sa 138/14
Das BAG führt hierzu in seinem Urteil vom 16.04.2014, 5 AZR 483/12, aus: "Das Arbeitszeitkonto im Leihverhältnis darf allerdings nicht dazu eingesetzt werden, § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG zu umgehen und das vom Verleiher zu tragende Beschäftigungsrisiko auf den Leiharbeitnehmer abzuwälzen. - LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 15 Sa 982/14
Leiharbeit - Arbeitszeitkonto - Nichteinsatzzeiten - keine Verrechnung mit …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2015 - 5 Sa 138/14
Ohne Kunden, gibt es keine Arbeitszeit, an die man sich flexibel anpassen müsste (siehe auch zu einer ähnlichen Konstellation LAG Berlin, 17.12.2014, 15 Sa 982/14, Rz. 88).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2015 - 2 Sa 113/15
Verrechnung eines negativen Saldos auf dem Arbeitszeitkonto mit den letzten …
Der Gesetzgeber hat § 615 BGB für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung durch § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG allerdings zu einem zwingenden Gesetz erhoben, von dem man nicht durch Vertrag abweichen kann (vgl. nur BAG 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - NZA 2014, 1262 = DB 2014, 1688; LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 - 5 Sa 138/14 ).Vom Arbeitgeber formulierte schriftliche Regelungen zu den Einzelheiten der Führung des Stundenkontos sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einer Kontrolle anhand der §§ 305 ff BGB Stand halten müssen ( LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 - 5 Sa 138/14 ).
Damit hat der Gesetzgeber § 615 BGB für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zu einem zwingenden Gesetz erhoben, von dem man nicht durch Vertrag abweichen kann (vgl. nur BAG 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - NZA 2014, 1262 = DB 2014, 1688; LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 - 5 Sa 138/14 ).
Auch ist nicht erkennbar, wie und unter welchen Umständen es zu einem "Freizeitausgleich" kommen soll (so schon Arbeitsgericht Stralsund 29. April 2014 - 1 Ca 524/12 - und LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 - 5 Sa 138/14 - aaO).
Bei lebensnaher Auslegung ist das dahin zu verstehen, dass die geschuldete Arbeitszeit pro Kalendermonat erreicht werden muss (so schon LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 aaO).
Auch der vorliegend zur Entscheidung berufenen Kammer des Landesarbeitsgerichts ist es trotz Erörterung dieses Aspekts in der mündlichen Verhandlung nicht gelungen nachzuvollziehen, nach welchen Regeln der Beklagte Buchungen auf dem Stundenkonto vorgenommen hat (ähnlich schon LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 - 5 Sa 138/14 - aaO Randziffer 80).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
Annahmeverzug und Freistellung des Arbeitnehmers zum Ausgleich geleisteter …
Rn. 240 Diese arbeitsvertragliche Regelung gilt im Arbeitsverhältnis der Parteien unabhängig davon, dass die auf dieser Basis tatsächlich getroffene Regelung zur Ausgestaltung des Arbeitszeitkontos wegen Unklarheiten und auch wegen Verstoß gegen § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG nicht wirksam vereinbart wurde (so richtig LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 - 5 Sa 138/14 ; 13. Oktober 2015 - 2 Sa 113/15 und 22. Dezember 2015 - 2 Sa 105/15 ).Das Arbeitszeitkonto im Leiharbeitsverhältnis darf nicht dazu eingesetzt werden, § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG zu umgehen und das vom Verleiher zu tragende Beschäftigungsrisiko auf den Leiharbeitnehmer abzuwälzen (BAG 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - LAG Berlin-Brandenburg 17. Dezember 2014 - 15 Sa 982/14 - LAG Mecklenburg-Vorpommern 19. Februar 2015 aaO).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2025 - L 11 AL 76/24 Auch dieses Vorgehen zeigt bei summarischer Prüfung, dass es der Antragstellerin offensichtlich daran gelegen ist, das vom Verleiher zu tragende Beschäftigungsrisiko auf den Leiharbeitnehmer abzuwälzen (vgl. zur Unwirksamkeit einer einseitigen Belastung des Arbeitszeitkontos durch den Arbeitgeber in verleihfreien Zeiten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Februar 2015 - 5 Sa 138/14; BAG…, Urteil vom 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 Rn. 24).
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