Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23 |
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Schadensersatz, Unterlassungs-, Feststellungs- und Auskunftsansprüche aus einem Scraping-Vorfall auf einer Social Media Plattform; Immaterieller Schaden wegen eines Kontrollverlustes
- rechtsportal.de
Schadensersatz, Unterlassungs-, Feststellungs- und Auskunftsansprüche aus einem Scraping-Vorfall auf einer Social Media Plattform; Immaterieller Schaden wegen eines Kontrollverlustes
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Urteil zur Haftung bei Scraping-Vorfällen: OLG Köln hebt erstinstanzliches Urteil auf
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Facebook-Datenleck: Kein Schadensersatz wegen Unbestimmtheit des Antrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 29.03.2023 - 13 O 125/22
- OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23
- BGH, 31.10.2024 - VI ZR 10/24
- BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (32)
- OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23
Schadensersatz für Datenleck bei Facebook
Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23
Ungeachtet der Frage, ob man diese durch Auslegung ersichtliche Tatsache nicht schon für die Zulässigkeit ausreichen lassen kann (siehe etwa für einen Fall nach entsprechender Klarstellung OLG Hamm, Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 48 ff. und generell OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 85 ff.), hat der Kläger zudem seinen Anspruch jedenfalls auch zulässig dahingehend konkretisiert, dass er einen Betrag von 500 Euro für das sog. Datenleck und weitere 500 Euro für die unzureichende Auskunft der Beklagten für angemessen hält (Bl. 359 d.A.).Rn. 40 In Bezug auf die sich aus Art. 82 DSGVO grundsätzlich ergebenden Vorgaben für die Zuerkennung von Schadensersatzansprüchen wegen immaterieller Schäden verweist der Senat auf die Ausführungen in den Urteilen der Oberlandesgerichte Hamm vom 15.8.2023 - 7 U 19/23 - und Stuttgart vom 22.11.2023 - 4 U 20/23, jeweils juris.
In Fällen wie dem vorliegenden, in denen sich der geltend gemachte Kontrollverlust auf eine Telefonnummer bezieht, die ihrem Wesen nach nicht ohne weiteres auf strikte Geheimhaltung angelegt ist und hinsichtlich derer der Betroffene - wie hier der Kläger - auch keine in der Vergangenheit praktizierte Geheimhaltung vorgetragen hat, fehlt es an tatsächlichen Anhaltspunkten, die den Rückschluss darauf erlauben, dass der entsprechende Kontrollverlust über dieses personenbezogene Datum schon einen immateriellen Schaden darstellt (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883, Rn. 123, wonach ein "bloß abstrakter Kontrollverlust" nicht ausreicht).
Der Senat folgt insoweit den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 15.8.2023 (…7 U 19/23, juris Rn. 163 ff.; ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883, Rn. 124), wonach für die vom Kläger behaupteten immateriellen Schäden in Form von Angst, Sorge und Unwohlsein jedenfalls auch objektive Beweisanzeichen vorhanden sein müssen, da andernfalls die bloße Bekundung des Betroffenen, einen immateriellen Schaden in Form belastender Gefühle erlitten zu haben, für einen Ersatzanspruch ausreichen würde.
Rn. 68 b. Soweit das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 15.8.2023 (…7 U 19/23, juris, Rn. 208; ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 91) im Hinblick auf die vom Europäischen Gerichtshof im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines sich aus Art. 82 DSGVO ergebenden Schadensersatzanspruchs betonten Gesichtspunkte der Äquivalenz und der Effektivität davon ausgegangen ist, dass diese Rechtsprechung zu den Anforderungen an das Feststellungsinteresse bei Verletzung eines absoluten Rechts auch auf Fälle der Verletzung des "nach Art. 82 DSGVO absolut geschützten Rechtsguts Datenschutz als (abschließende) europarechtliche Ausformung des deutschen allgemeinen Persönlichkeitsrechts" zu übertragen ist, kann diese Frage im Ergebnis hier offen bleiben.
Rn. 74 Soweit das OLG Stuttgart (Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883, Rn. 92 ff.) eine Möglichkeit künftiger immaterieller bzw. gegebenenfalls auch materieller Beeinträchtigungen mit dem Argument bejaht hat, "die (endgültig) verlorene Kontrolle über die Telefonnummer" ermögliche einen weiteren Missbrauch und es bestehe daher "evident die Möglichkeit, dass … weitere materielle oder immaterielle Beeinträchtigungen beim Kläger eintreten könnten", vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
Einen über diesen konkreten Vorfall hinausgehenden allgemeinen Anspruch gegen die Beklagte, bei Betrieb ihres sozialen Netzwerkes die Vorschriften der DSGVO - insbesondere jene zur Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO - zu beachten und einzuhalten, kann der Kläger aber dann nicht mit einem Unterlassungsantrag geltend machen (nur im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 268, wonach der Unterlassungsanspruch zwar zulässig aber unbegründet sei, weil Art. 17 DSGVO allein ein Löschungsrecht bezüglich personenbezogener Daten einräumt, jedoch keine weitergehenden Rechte bezüglich der Datenverarbeitungsvorgänge an sich normiere).
Rn. 81 Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 101) muss die Unbestimmtheit des Antrags auch nicht etwa deshalb hingenommen werden, weil dem Kläger eine exakte Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen auf der Plattform der Beklagten nicht möglich ist und ihm andernfalls kein wirksamer Rechtsschutz gewährt würde.
Rn. 82 b. Daneben ist auch der Antrag zu 3b) unzulässig, ohne dass es darauf ankommt, ob die vom Kläger begehrte Unterlassungsverpflichtung im Hinblick auf die Formulierungen "unübersichtlich" und "unvollständig" zu unbestimmt ist (verneinend OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 102).
Rn. 85 c. Im Hinblick auf die Unzulässigkeit der vom Kläger gestellten Unterlassungsanträge kommt es auf die Frage, ob ein solcher Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Verarbeitung von Daten aus Art. 17 DSGVO hergeleitet werden kann und auf die weitere Frage, ob alternativ oder daneben möglicherweise auch Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht aus §§ 823, 1004 analog BGB geltend gemacht werden können (vgl. zum Streitstand die Ausführungen bei OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23 Rn. 261 ff. sowie Vorlagenfragen 1 ff. bei BGH, Beschl. v. 26.9.2023 - VI ZR 97/22, GRUR-RS 2023, 30210), ebensowenig an wie auf die Frage, ob sich mit dem oben Ausgeführten nicht auch Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB herleiten lassen würden.
Rn. 95 d. Selbst wenn man eine datenschutzrechtliche Pflichtverletzung der Beklagten unterstellt, ergibt sich der Anspruch auf Erstattung der anteiligen Anwaltskosten für das Auskunftsgesuch auch nicht aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO, der Rechtsverfolgungskosten als Teil eines materiellen Ersatzanspruchs umfassen kann (…statt aller Bergt, in: Kühling/Buchner, DSGVO/BDSG, 4. Aufl. 2024, Art. 82 Rn. 19 m.w.N.; siehe auch OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 286).
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23
Ungeachtet der Frage, ob man diese durch Auslegung ersichtliche Tatsache nicht schon für die Zulässigkeit ausreichen lassen kann (siehe etwa für einen Fall nach entsprechender Klarstellung OLG Hamm, Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 48 ff. und generell OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 85 ff.), hat der Kläger zudem seinen Anspruch jedenfalls auch zulässig dahingehend konkretisiert, dass er einen Betrag von 500 Euro für das sog. Datenleck und weitere 500 Euro für die unzureichende Auskunft der Beklagten für angemessen hält (Bl. 359 d.A.).Rn. 40 In Bezug auf die sich aus Art. 82 DSGVO grundsätzlich ergebenden Vorgaben für die Zuerkennung von Schadensersatzansprüchen wegen immaterieller Schäden verweist der Senat auf die Ausführungen in den Urteilen der Oberlandesgerichte Hamm vom 15.8.2023 - 7 U 19/23 - und Stuttgart vom 22.11.2023 - 4 U 20/23, jeweils juris.
Der Senat folgt insoweit den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 15.8.2023 (7 U 19/23, juris Rn. 163 ff.;… ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883, Rn. 124), wonach für die vom Kläger behaupteten immateriellen Schäden in Form von Angst, Sorge und Unwohlsein jedenfalls auch objektive Beweisanzeichen vorhanden sein müssen, da andernfalls die bloße Bekundung des Betroffenen, einen immateriellen Schaden in Form belastender Gefühle erlitten zu haben, für einen Ersatzanspruch ausreichen würde.
Rn. 68 b. Soweit das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 15.8.2023 (7 U 19/23, juris, Rn. 208;… ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23, GRUR-RS 2023, 32883 Rn. 91) im Hinblick auf die vom Europäischen Gerichtshof im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines sich aus Art. 82 DSGVO ergebenden Schadensersatzanspruchs betonten Gesichtspunkte der Äquivalenz und der Effektivität davon ausgegangen ist, dass diese Rechtsprechung zu den Anforderungen an das Feststellungsinteresse bei Verletzung eines absoluten Rechts auch auf Fälle der Verletzung des "nach Art. 82 DSGVO absolut geschützten Rechtsguts Datenschutz als (abschließende) europarechtliche Ausformung des deutschen allgemeinen Persönlichkeitsrechts" zu übertragen ist, kann diese Frage im Ergebnis hier offen bleiben.
Würde man die Anforderungen an den Möglichkeitsnachweis im Rahmen des § 256 Abs. 1 ZPO mit dem OLG Stuttgart (…a.a.O.) so weit absenken, würde die besondere Sachentscheidungsvoraussetzung aus § 256 Abs. 1 ZPO in Fällen wie hier letztlich obsolet (so im Ergebnis auch OLG Hamm, Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 214 ff.).
Rn. 77 aa. Ob der Kläger damit - wie das Oberlandesgericht Hamm (Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 219 ff.) angenommen hat - in der Sache tatsächlich einen Leistungsantrag geltend macht, dessen Zulässigkeit dann an § 259 ZPO scheitert, kann dahinstehen.
Denn jedenfalls fehlt dem Antrag in der konkret gestellten Form das notwendige Rechtsschutzbedürfnis (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 236 ff.).
- EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23
Mit diesen Angaben rügt der Kläger zwar mehr als einen bloßen Verstoß der Beklagten gegen die Vorschriften der DSGVO (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, NJW 2023, 1930).Sein Vortrag reicht jedoch nicht aus, um einen bei ihm entstandenen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO anzunehmen, der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nach dem Recht der Mitgliedstaaten, sondern als autonomer Begriff des Unionsrechts einheitlich unionsrechtlichen auszulegen ist (EuGH, Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, NJW 2023, 1930).
Rn. 48 Zwar ist der Ersatz eines immateriellen Schadens nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, NJW 2023, 1930) nicht davon abhängig, dass dieser Schaden eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle überschreitet.
In diesem Sinne hat auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 4.5.2023 (C-300/21, NJW 2023, 1930 Rn. 37) ausgeführt, dass sich aus den Formulierungen in den Erwägungsgründen 75 und 85 ("…die Risiken ... aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten hervorgehen (könne), die zu einem … Schaden führen könnte" bzw. "… Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten … ein … Schaden… nach sich ziehen (kann)") ergebe, dass der Eintritt eines Schadens im Rahmen einer solchen Verarbeitung nur potentiell sei.
Um daraus einen Schaden ableiten zu können, also einen Nachteil des Betroffenen, der im Sinne von Erwägungsgrund 146 konkret "erlitten" wurde (vgl. EuGH, Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, NJW 2023, 1930 Rn. 58) und damit über die reine Behauptung des entsprechenden Gefühls hinausgeht, muss der Kläger konkrete Indizien vortragen und unter Beweis stellen, die eine solche psychische Beeinträchtigung seiner Person stützen können (vgl. dazu auch die Schlussanträge im Verfahren C-340/21, GRUR-RS 2023, 8707, wonach die Objektivierung einer nachweisbaren Beeinträchtigung der physischen und psychischen Sphäre oder des Beziehungslebens einer Person entscheidend ist).
Im Hinblick auf die in diesem Verfahren formulierte Vorlagefrage Nr. 2 hat der Europäische Gerichtshof bereits in der Entscheidung vom 4.5.2023 (C-300/21, NJW 2023, 1930) entschieden, dass der Betroffene darzulegen und nachzuweisen hat, dass er durch die aus einem Datenschutzverstoß resultierenden negativen Folgen einen immateriellen Schaden erlitten hat.
- BGH, 26.09.2023 - VI ZR 97/22
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Bestehen eines …
Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23
Denn die behaupteten immateriellen Schäden in Form von Angst, Sorge, Unwohlsein sowie Belästigung durch Spam-Anrufe bzw. Spam-SMS könnten, selbst wenn sie beim Kläger tatsächlich vorliegen würden und man sie im Rahmen des Art. 82 Abs. 1 DSGVO ausreichen lassen wollte (vgl. dazu Vorlagefrage 4 im Verfahren BGH, Beschl. v. 26.9.2023 - VI ZR 97/22, GRUR-RS 2023, 30210), jedenfalls nicht kausal auf einen Verstoß der Beklagten gegen Art. 33 Abs. 1, 34 Abs. 1 DSGVO zurückgeführt werden.Wie mit den Parteien in der mündlichen Verhandlung erörtert, hätte der Kläger - was nach der beibehaltenen Antragsfassung aber gerade nicht gewollt ist - ggf. eine Unterlassung der konkret durch die Beklagte begangenen Verletzung verlangen können, wenn man etwa aus Art. 17 DSGVO einen Unterlassungsanspruch ableiten (vgl. Vorlagefragen 1 ff. im Verfahren BGH, Beschl. v. 26.9.2023 - VI ZR 97/22, GRUR-RS 2023, 30210) bzw. einen solchen über §§ 280, 241 Abs. 2 BGB konstruieren wollte (…BGH, Urt. v. 29.7.2021 - III ZR 179/20, NJW 2021, 3179) und man dann aus dem (unterstellten) Verstoß gegen die DSGVO bzw. die damit korrespondierenden Pflichten aus § 241 Abs. 2 BGB eine tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr hätte ableiten können.
Rn. 85 c. Im Hinblick auf die Unzulässigkeit der vom Kläger gestellten Unterlassungsanträge kommt es auf die Frage, ob ein solcher Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Verarbeitung von Daten aus Art. 17 DSGVO hergeleitet werden kann und auf die weitere Frage, ob alternativ oder daneben möglicherweise auch Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht aus §§ 823, 1004 analog BGB geltend gemacht werden können (vgl. zum Streitstand die Ausführungen bei OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2023 - 4 U 20/23 Rn. 261 ff. sowie Vorlagenfragen 1 ff. bei BGH, Beschl. v. 26.9.2023 - VI ZR 97/22, GRUR-RS 2023, 30210), ebensowenig an wie auf die Frage, ob sich mit dem oben Ausgeführten nicht auch Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB herleiten lassen würden.
Rn. 101 Auch die vom Bundesgerichtshof im Verfahren VI ZR 97/22 formulierten Vorlagefragen führen hier nicht zu einer Pflicht des Senats, das Verfahren auszusetzen.
- EuGH, 11.04.2024 - C-741/21
juris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …
Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23
Hilfsweise hat er beantragt, das Verfahren analog § 148 ZPO bis zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den dort anhängigen Verfahren C-189/22, C-741/21, C-687/21, C-667/21, C-340/21 und C-307/22 auszusetzen.Rn. 98 8. Der Senat sieht dagegen keinen Anlass für die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV oder für die Aussetzung des vorliegenden Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Verfahren C-189/22, C-741/21, C-687/21, C-667/21, C-340/21 und C-307/22.
Gleiches gilt für die Vorlagefragen im Verfahren C-741/21, die sich darum drehen, ob Art. 82 DSGVO jede Beeinträchtigung der geschützten Rechtsposition umfasst bzw. wiederum Fragen der Bemessung und des Ausschlusses eines Ersatzanspruchs für immaterielle Schäden thematisieren.
- EuGH, 25.01.2024 - C-687/21
MediaMarktSaturn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …
Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23
Hilfsweise hat er beantragt, das Verfahren analog § 148 ZPO bis zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den dort anhängigen Verfahren C-189/22, C-741/21, C-687/21, C-667/21, C-340/21 und C-307/22 auszusetzen.Rn. 98 8. Der Senat sieht dagegen keinen Anlass für die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV oder für die Aussetzung des vorliegenden Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Verfahren C-189/22, C-741/21, C-687/21, C-667/21, C-340/21 und C-307/22.
Auch die Vorlagefragen im Verfahren C-687/21 sind für die Entscheidung des hiesigen Rechtsstreits nicht erheblich, da der Senat weder von einer mangelnden Bestimmtheit des Art. 82 DSGVO ausgeht noch über den Fall einer irrtümlichen Weitergabe von Daten in ausgedruckter Form zu entscheiden hat.
- LG Bonn, 29.03.2023 - 13 O 125/22
Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.3.2023 (13 O 125/22) teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.Rn. 11 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.3.2023 (13 O 125/22) im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage abzuweisen.
Rn. 17 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.3.2023 (13 O 125/22) teilweise abzuändern und.
- EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …
Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23
Rn. 63 Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.1.2023 (C-154/21, NJW 2023, 973) zur Reichweite des Auskunftsanspruchs anführt, kann auch dies der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen.Damit korrespondiert auch sein Hinweis in der Berufungsbegründung, dass die Beklagte sein Auskunftsverlangen noch nicht vollständig erfüllt habe, weil sie ihm - entsprechend der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 12.1.2023 - C-154/21) - die konkreten Empfänger der "gescrapten" Daten noch nicht benannt habe, obwohl sie mit Hilfe von sog. Logfiles nachvollziehen könne, wann und von wem seine Telefonnummer mit den anderen Daten seines Profils zusammengeführt worden sei.
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23
Rn. 67 a. Bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit einer Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (vgl. BGH, Urt. v. 24.1.2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84;… BGH, Urt. v. 29.6.2021 - VI ZR 52/18, NJW 2021, 1330).Dagegen genügt bei Verletzung eines absoluten Rechts oder aber in solchen Fällen, in denen bereits ein (Teil-)Schaden eingetreten ist, die bloße Möglichkeit des Eintritts eines Schadens (vgl. BGH, Urt. v. 24.1.2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84;… BGH, Urt. v. 29.6.2021 - VI ZR 52/18, NJW 2021, 1330).
- BGH, 29.06.2021 - VI ZR 52/18
A) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person 'gewidmeten', …
Auszug aus OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23
Rn. 67 a. Bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit einer Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (…vgl. BGH, Urt. v. 24.1.2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84; BGH, Urt. v. 29.6.2021 - VI ZR 52/18, NJW 2021, 1330).Dagegen genügt bei Verletzung eines absoluten Rechts oder aber in solchen Fällen, in denen bereits ein (Teil-)Schaden eingetreten ist, die bloße Möglichkeit des Eintritts eines Schadens (…vgl. BGH, Urt. v. 24.1.2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84; BGH, Urt. v. 29.6.2021 - VI ZR 52/18, NJW 2021, 1330).
- BGH, 18.12.2015 - V ZR 160/14
Benutzung eines kostenpflichtigen, privaten Parkplatzes: …
- BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich
- BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19
Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine …
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20
Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
- OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21
Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
- BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22
Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten …
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19
Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer
- BGH, 05.10.2021 - VI ZR 136/20
Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht …
- BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04
"Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im …
- BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10
Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen …
- BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04
Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren
- BGH, 08.05.2014 - I ZR 217/12
Klage eines insolventen Möbelhandelsunternehmen auf Rückgewähr überzahlter …
- BGH, 02.12.2015 - IV ZR 28/15
Kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers …
- BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21
Aussetzung des Verfahrens in Sachen VI ZR 225/21 (Löschung der Eintragung über …
- BGH, 01.06.2016 - IV ZR 507/15
Private Rentenversicherung/kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch …
- BGH - VI ZR 111/21 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Prüfung von DSGVO-Schadenersatz
- BGH, 28.04.2023 - V ZR 270/21
Berufung: Zulässigkeit hilfsweise erhobener Klageansprüche; gleichzeitige …
- BGH, 08.09.2011 - III ZR 236/10
Amtshaftung: Verpflichtung einer Kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung …
- BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22
Verkehrsunfallbedingter Schadensersatz bei Verletzung des Sicherungseigentums an …
- BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09
TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das …
- LG Bonn, 03.06.2025 - 13 O 156/24
Erfolglose Klage gegen Meta (Facebook) wegen Datenübertragung in die USA; …
Insoweit wird auf das Urteil des OLG Köln (Urteil vom 29.03.2023, 15 U 67/23 zu LG Bonn, 13 O 125/22) Bezug genommen.Die materielle Prüfung würde damit unzulässig ins Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.03.2023, 15 U 67/23).
- OLG Schleswig, 24.04.2025 - 5 U 59/23
Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen des Verlusts der Kontrolle über …
Der Kläger kann die Auswahl, über welche selbständigen Ansprüche bis zur Höhe der eingeklagten Forderung entschieden werden soll, nicht dem Gericht überlassen (BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22; BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZR 108/09; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 49; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 30).Rn. 37 Dessen zeitlicher, sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich ist eröffnet (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 56 ff., OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 33); auch lassen sich Verstöße der Beklagten gegen die DSGVO im Zuge der Datenverarbeitung feststellen (OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 56, 84 ff.; letztlich offen gelassen ("Der Beklagten dürften Verstöße […] vorzuwerfen sein, […]") vom OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 35 f.; vgl. dazu BGH…, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, Rn. 86 ff.).
Rn. 52 Die personenbezogenen Daten (konkret jedenfalls Telefonnummer, Facebook-ID, Familienname, Vorname sowie Geschlecht) hat die Beklagte auch im Sinne von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 2 DSGVO automatisiert verarbeitet (OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 77 ff.; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 33; vgl. BGH…, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, Rn. 19).
Rn. 56 Die Beklagte hat auch als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO gehandelt, da sie Inhaberin des sozialen Netzwerkes ist, von dem die Daten der klägerischen Partei "gescrapt" wurden und da sie innerhalb dieses Netzwerks selbst auch den entsprechenden Suchautomatismus durch das CIT zur Verfügung gestellt hat, der im Rahmen des streitgegenständlichen Datenschutzvorfalls benutzt wurde (OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 34; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 89).
- OLG Schleswig, 27.03.2025 - 5 U 61/23
Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen des Verlusts der Kontrolle über …
Der Kläger kann die Auswahl, über welche selbständigen Ansprüche bis zur Höhe der eingeklagten Forderung entschieden werden soll, nicht dem Gericht überlassen (BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22; BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZR 108/09; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 49; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 30).Rn. 33 Dessen zeitlicher, sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich ist eröffnet (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 56 ff., OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 33); auch lassen sich Verstöße der Beklagten gegen die DSGVO im Zuge der Datenverarbeitung feststellen (OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 56, 84 ff.; letztlich offen gelassen ("Der Beklagten dürften Verstöße […] vorzuwerfen sein, […]") vom OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 35 f.; vgl. dazu BGH…, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, Rn. 86 ff.).
Rn. 48 Die personenbezogenen Daten (konkret jedenfalls Telefonnummer, Facebook-ID, Familienname, Vorname sowie Geschlecht) hat die Beklagte auch im Sinne von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 2 DSGVO automatisiert verarbeitet (OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 77 ff.; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 33; vgl. BGH…, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, Rn. 19).
Rn. 52 Die Beklagte hat auch als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO gehandelt, da sie Inhaberin des sozialen Netzwerkes ist, von dem die Daten der klägerischen Partei "gescrapt" wurden und da sie innerhalb dieses Netzwerks selbst auch den entsprechenden Suchautomatismus durch das CIT zur Verfügung gestellt hat, der im Rahmen des streitgegenständlichen Datenschutzvorfalls benutzt wurde (OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 34; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 89).
Rn. 226 Ob ein solcher Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Verarbeitung von Daten (allein) aus Art. 17 DSGVO hergeleitet werden kann und ob alternativ oder daneben möglicherweise auch Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht aus §§ 823, 1004 analog BGB geltend gemacht werden können (vgl. zum Streitstand die Ausführungen bei OLG Stuttgart…, Urteil vom 22. November 2023 - 4 U 20/23 Rn. 261 ff. sowie Vorlagenfragen 1 ff. bei BGH, Beschluss vom 26. September 2023 - VI ZR 97/22), kann offen bleiben, da sich jedenfalls mit dem oben Ausgeführten vertragliche Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB ergeben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 82).
- OLG Schleswig, 20.03.2025 - 5 U 96/23
Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall bei einem sozialen …
Der Kläger kann die Auswahl, über welche selbständigen Ansprüche bis zur Höhe der eingeklagten Forderung entschieden werden soll, nicht dem Gericht überlassen (BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22; BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZR 108/09; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 49; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 30).Rn. 48 Dessen zeitlicher, sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich ist eröffnet (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 56 ff., OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 33); auch lassen sich Verstöße der Beklagten gegen die DSGVO im Zuge der Datenverarbeitung feststellen (OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 56, 84 ff.; letztlich offen gelassen ("Der Beklagten dürften Verstöße [...] vorzuwerfen sein, [...]") vom OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 35 f.; vgl. dazu BGH…, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, Rn. 86 ff.).
Rn. 62 Die personenbezogenen Daten (konkret jedenfalls Telefonnummer, Facebook-ID, Familienname, Vorname sowie Geschlecht) hat die Beklagte auch im Sinne von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 2 DSGVO automatisiert verarbeitet (OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 77 ff.; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 33; vgl. BGH…, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, Rn. 19).
Rn. 66 Die Beklagte hat auch als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO gehandelt, da sie Inhaberin des sozialen Netzwerkes ist, von dem die Daten der klägerischen Partei "gescrapt" wurden und da sie innerhalb dieses Netzwerks selbst auch den entsprechenden Suchautomatismus durch das CIT zur Verfügung gestellt hat, der im Rahmen des streitgegenständlichen Datenschutzvorfalls benutzt wurde (OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 34; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 89).
Rn. 237 Ob ein solcher Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Verarbeitung von Daten (allein) aus Art. 17 DSGVO hergeleitet werden kann und ob alternativ oder daneben möglicherweise auch Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht aus §§ 823, 1004 analog BGB geltend gemacht werden können (vgl. zum Streitstand die Ausführungen bei OLG Stuttgart…, Urteil vom 22. November 2023 - 4 U 20/23 Rn. 261 ff. sowie Vorlagenfragen 1 ff. bei BGH, Beschluss vom 26. September 2023 - VI ZR 97/22), kann offen bleiben, da sich jedenfalls mit dem oben Ausgeführten vertragliche Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB ergeben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 82).
- OLG Schleswig, 10.04.2025 - 5 U 99/23
Scraping - Schadensersatz wegen Datenschutzverstoß bei einem Sozialen Netzwerk; …
Der Kläger kann die Auswahl, über welche selbständigen Ansprüche bis zur Höhe der eingeklagten Forderung entschieden werden soll, nicht dem Gericht überlassen (BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22; BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZR 108/09; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 49; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 30).Rn. 36 Dessen zeitlicher, sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich ist eröffnet (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 56 ff., OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 33); auch lassen sich Verstöße der Beklagten gegen die DSGVO im Zuge der Datenverarbeitung feststellen (OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 56, 84 ff.; letztlich offen gelassen ("Der Beklagten dürften Verstöße [...] vorzuwerfen sein, [...]") vom OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 35 f.; vgl. dazu BGH…, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, Rn. 86 ff.).
Rn. 51 Die personenbezogenen Daten (konkret jedenfalls Telefonnummer, Facebook-ID, Familienname, Vorname sowie Geschlecht) hat die Beklagte auch im Sinne von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 2 DSGVO automatisiert verarbeitet (OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 77 ff.; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 33; vgl. BGH…, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, Rn. 19).
Rn. 55 Die Beklagte hat auch als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO gehandelt, da sie Inhaberin des sozialen Netzwerkes ist, von dem die Daten der klägerischen Partei "gescrapt" wurden und da sie innerhalb dieses Netzwerks selbst auch den entsprechenden Suchautomatismus durch das CIT zur Verfügung gestellt hat, der im Rahmen des streitgegenständlichen Datenschutzvorfalls benutzt wurde (OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 34; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 89).
Rn. 213 Ob ein solcher Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Verarbeitung von Daten (allein) aus Art. 17 DSGVO hergeleitet werden kann und ob alternativ oder daneben möglicherweise auch Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht aus §§ 823, 1004 analog BGB geltend gemacht werden können (vgl. zum Streitstand die Ausführungen bei OLG Stuttgart…, Urteil vom 22. November 2023 - 4 U 20/23 Rn. 261 ff. sowie Vorlagenfragen 1 ff. bei BGH, Beschluss vom 26. September 2023 - VI ZR 97/22), kann offen bleiben, da sich jedenfalls mit dem oben Ausgeführten vertragliche Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB ergeben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 82).
- OLG Schleswig, 20.03.2025 - 5 U 101/23
Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen des Verlusts der Kontrolle über …
Der Kläger kann die Auswahl, über welche selbständigen Ansprüche bis zur Höhe der eingeklagten Forderung entschieden werden soll, nicht dem Gericht überlassen (BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22; BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZR 108/09; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 49; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 30).Rn. 33 Dessen zeitlicher, sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich ist eröffnet (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 56 ff., OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 33); auch lassen sich Verstöße der Beklagten gegen die DSGVO im Zuge der Datenverarbeitung feststellen (OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 56, 84 ff.; letztlich offen gelassen ("Der Beklagten dürften Verstöße […] vorzuwerfen sein, […]") vom OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 35 f.; vgl. dazu BGH…, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, Rn. 86 ff.).
Rn. 48 Die personenbezogenen Daten (konkret jedenfalls Telefonnummer, Facebook-ID, Familienname, Vorname sowie Geschlecht) hat die Beklagte auch im Sinne von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 2 DSGVO automatisiert verarbeitet (OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 77 ff.; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 33; vgl. BGH…, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24, Rn. 19).
Rn. 52 Die Beklagte hat auch als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO gehandelt, da sie Inhaberin des sozialen Netzwerkes ist, von dem die Daten der klägerischen Partei "gescrapt" wurden und da sie innerhalb dieses Netzwerks selbst auch den entsprechenden Suchautomatismus durch das CIT zur Verfügung gestellt hat, der im Rahmen des streitgegenständlichen Datenschutzvorfalls benutzt wurde (OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 34; OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 89).
Rn. 226 Ob ein solcher Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer Verarbeitung von Daten (allein) aus Art. 17 DSGVO hergeleitet werden kann und ob alternativ oder daneben möglicherweise auch Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht aus §§ 823, 1004 analog BGB geltend gemacht werden können (vgl. zum Streitstand die Ausführungen bei OLG Stuttgart…, Urteil vom 22. November 2023 - 4 U 20/23 Rn. 261 ff. sowie Vorlagenfragen 1 ff. bei BGH, Beschluss vom 26. September 2023 - VI ZR 97/22), kann offen bleiben, da sich jedenfalls mit dem oben Ausgeführten vertragliche Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB ergeben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris Rn. 82).
- OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 16 U 45/23
Scraping, immaterieller Schaden, Kontrollverlust, Handynummer
Die Klägerin hat die ihr vom Senat benannte mehrdeutige Formulierung aus ihrer erstinstanzlichen Replik und aus ihrer Berufungsbegründung, "die Klägerseite gibt die Telefonnummer stets bewusst und zielgerichtet weiter, und macht diese nicht wahl- und grundlos der Öffentlichkeit zugängig, wie etwa im Internet", auf den erteilten richterlichen Hinweis nicht klargestellt und hat nicht erklärt, die Mobilfunknummer nicht schon zuvor im Internet veröffentlicht zu haben (vgl. zu vergleichbaren Fallgestaltungen auch OLG Hamm…, Urteil vom 21. Juni 2024 - 7 U 154/23, juris, Rn. 51; OLG Köln, Urteile vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 33/23, juris, Rn. 37, und I-15 U 67/23, juris, Rn. 42).Sie lassen infolgedessen keinen Rückschluss auf individuelle Empfindungen der Klägerin zu (siehe auch OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris, Rn. 162 ff.; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris, Rn. 48 ff.).
Die Entscheidung darüber, was der Beklagten konkret verboten sein soll beziehungsweise von ihr an Sicherheitsvorkehrungen verlangt werden kann, bleibt letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen (siehe OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris, Rn. 75).
Mithilfe dieses Wissens kann sie unstreitig durch Überprüfung und gegebenenfalls Veränderung der Suchbarkeitseinstellungen ihres A.-Accounts ohne gerichtliche Hilfe selbst Vorsorge dafür treffen, dass eine entsprechende Datenverarbeitung zukünftig nicht mehr stattfindet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris, Rn. 81).
- LG Kiel, 28.11.2024 - 6 O 255/24 Rn. 58 cc) Der Beklagten dürften zudem Verstöße gegen Artt. 5 Abs. 1 lit. b), 25 Abs. 2, 32 Abs. 1 DSGVO zur Last fallen, da sie keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, die sicherstellen konnten, dass durch die Voreinstellungen zur Suchbarkeit des Profils anhand der Telefonnummer und das Zur-Verfügung-Stellen des Kontaktimporttools nur solche personenbezogenen Daten des Klägers verarbeitet wurden, die für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich waren (OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 67/23, GRUR-RS 2023, 37347 Rn. 22; vgl. auch BGH…, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 31967 Rn. 22, 85 ff.).
Durch die unterlassene bzw. verspätete Meldung des Scraping-Vorfalls gegenüber dem Kläger und der irischen Datenschutzbehörde dürfte zudem ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 1 bzw. Art. 34 Abs. 1 DSGVO gegeben sein (OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 67/23, GRUR-RS 2023, 37347 Rn. 22).
Ein Kontrollverlust setzt begrifflich voraus, dass die Kontrolle über die jeweilige personenbezogene Angabe ursprünglich bestand und ohne den Willen des Betroffenen an Dritte gelangte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 67/23, GRUR-RS 2023, 37347 Rn. 29).
Rn. 73 (d) Soweit die Beklagte möglicherweise gegen die Benachrichtigungs- und Meldepflichten gemäß Artt. 33 Abs. 1, 34 Abs. 1 DSGVO verstoßen hat, fehlt es jedenfalls an einem hinreichend substantiierten Vortrag zum geltend gemachten Schaden (BGH…, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR-RS 2024, 31967 Rn. 26; OLG Köln, Urteil vom 07.12.2023 - 15 U 67/23, GRUR-RS 2023, 37347 Rn.42 ff.).
- OLG München, 24.04.2024 - 34 U 2306/23
Kein immaterieller Schaden durch angeblichen Kontrollverlust hinsichtlich …
Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln verwiesen (Urteil vom 07.12.2023, 15 U 67/23, GRUR-RS 2023, 37347, Rn. 83 f.), die sich der Senat umfänglich zu eigen macht. - OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 16 U 47/23
Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft aufgrund angenommener …
Sie lassen infolgedessen keinen Rückschluss auf individuelle Empfindungen des Klägers zu (siehe auch OLG Hamm…, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23, juris, Rn. 162 ff.; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris, Rn. 48 ff.).Die Entscheidung darüber, was der Beklagten konkret verboten sein soll beziehungsweise von ihr an Sicherheitsvorkehrungen verlangt werden kann, bleibt letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen (siehe OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris, Rn. 75).
Mithilfe dieses Wissens kann er unstreitig durch Überprüfung und gegebenenfalls Veränderung der Suchbarkeitseinstellungen seines A.-Accounts ohne gerichtliche Hilfe selbst Vorsorge dafür treffen, dass eine entsprechende Datenverarbeitung zukünftig nicht mehr stattfindet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23, juris, Rn. 81).
- ArbG Düsseldorf, 15.02.2024 - 2 Ca 4416/23
Kein Anspruch auf Schadensersatz durch bloßer Verstoß gegen die Bestimmungen der …
- LG Dortmund, 24.01.2024 - 3 O 37/23
Meta, Scraping, Darlegung, Schaden, Streitwert
- OLG Naumburg, 26.06.2025 - 9 U 88/23
Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung; Kontrollverlust und Streitwert …
- OLG Schleswig, 16.10.2024 - 5 U 56/24
Verlässlichkeit von haveibeenpwned.com zu vernachlässigen - Zur Darlegungs- und …
- OLG Naumburg, 15.10.2024 - 9 W 37/24
- LG Hof, 19.02.2025 - 12 O 144/24
Auskunftserteilung, Nichtvermögensrechtliche Angelegenheit, …
- LG Bonn, 21.06.2024 - 20 O 10/24
- OLG Stuttgart, 17.12.2024 - 4 W 48/24
Streitwertfestsetzung in einem Verfahren wegen Verletzung der Datensicherheit von …
- OLG Naumburg, 21.06.2024 - 9 W 17/24
Ansprüche nach der Datenschutzgrundverordnung: Herabsetzung des Streitwertes …
- LG Neuruppin, 19.07.2024 - 5 O 201/23
- LG Hamburg, 14.08.2024 - 308 O 110/23
Scraping-Vorfall bei einem sozialen Online-Netzwerk
- LG Kiel, 12.07.2024 - 4 O 152/23
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