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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11219
LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17 (https://dejure.org/2018,11219)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.02.2018 - 8 Sa 833/17 (https://dejure.org/2018,11219)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 8 Sa 833/17 (https://dejure.org/2018,11219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 613a Abs. 1 S. 1 BGB; § 613a Abs. 6 BGB
    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch ausdrückliche Verzichtserklärung

  • IWW

    § 613a Abs. 5 BGB, § ... 613a BGB, §§ 305 ff. BGB, § 174 Abs. 1 BGB, §§ 134, 138, 142 BGB, § 613a Abs. 2 Satz 2 BGB, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, 66 Abs. 1, § 613a Abs. 6 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 613a Abs. 1 BGB, § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG, § 613 a Abs. 6 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 1 Ziff. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch ausdrückliche Verzichtserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch ausdrückliche Verzichtserklärung

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.11.2015 - 8 AZR 773/14

    Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17
    § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB bewirkt, dass im Fall eines Betriebsübergangs der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt; in diesem Fall findet kraft Gesetzes "automatisch" ein Arbeitgeberwechsel statt ( BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - juris Rn. 16;… vgl. ua. EuGH 24. Januar 2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 35, Slg. 2002, I-969).

    Der Arbeitnehmer soll nicht verpflichtet werden, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (…BT-Drs. 14/7760 S. 20 unter Hinweis auf BAG 22. April 1993 - 2 AZR 50/92 - juris Rn. 15;… vgl. auch EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 32, Slg. 1992, I-6577;… BAG 24. April 2014 - 8 AZR 369/13 - Rn. 18, BAGE 148, 90; BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - juris Rn. 17).

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17
    Ein (späterer) Widerspruch gegen einen (Teil-)Betriebsübergang - wie vorliegend - ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht verzichtet oder dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber ausdrücklich zugestimmt hat (…hM und st. Rspr. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - juris Rn. 22;… 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - juris Rn. 23; 15. Februar 2007 - Rudkowski NZA 2010, 739, 740; Göpfert/Siegrist, ArbR Aktuell 2010, 107; offengelassen: BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.18).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.19, 21;… 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - juris Rn. 27;… 17.Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn. 31 ff.;… 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - juris Rn. 26, 30).

  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 123/82

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung wegen Übergang des Betriebes auf Erwerber - …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17
    Ein (späterer) Widerspruch gegen einen (Teil-)Betriebsübergang - wie vorliegend - ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht verzichtet oder dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber ausdrücklich zugestimmt hat (…hM und st. Rspr. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - juris Rn. 22; 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - juris Rn. 23; 15. Februar 2007 - Rudkowski NZA 2010, 739, 740; Göpfert/Siegrist, ArbR Aktuell 2010, 107; offengelassen: BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.18).

    Der Arbeitgeber darf sich auf die vorausgegangene zustimmende Erklärung des Arbeitnehmers verlassen und richtet sich darauf auch ein ( BAG 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - juris Rn. 23).

  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.19, 21;… 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - juris Rn. 27;… 17.Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn. 31 ff.; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - juris Rn. 26, 30).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02

    Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17
    § 613a Abs. 1 BGB dient im Zusammenwirken mit der in § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB getroffenen Regelung, wonach Kündigungen unwirksam sind, die der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber wegen des Betriebsübergangs ausspricht, dem arbeitsrechtlichen Bestandsschutz (vgl. etwa BAG 20. März 2003 - 8 AZR 97/02 - juris Rn. 17).
  • EuGH, 18.03.1986 - 24/85

    Spijkers / Benedik

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17
    Die Kontinuität der im Rahmen einer wirtschaftlichen Einheit bestehenden Arbeitsverhältnisse soll unabhängig von einem Inhaberwechsel sichergestellt werden (…vgl. EuGH 29. Juli 2010 - C-151/09 - [UGT-FSP] Rn. 22 mwN, Slg. 2010, I-7591; 18. März 1986 - 24/85 - [Spijkers] Rn. 11, Slg. 1986, 1119).
  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.19, 21;… 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - juris Rn. 27; 17.Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn. 31 ff.;… 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - juris Rn. 26, 30).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17
    Ein (späterer) Widerspruch gegen einen (Teil-)Betriebsübergang - wie vorliegend - ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht verzichtet oder dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber ausdrücklich zugestimmt hat (hM und st. Rspr. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - juris Rn. 22;… 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - juris Rn. 23; 15. Februar 2007 - Rudkowski NZA 2010, 739, 740; Göpfert/Siegrist, ArbR Aktuell 2010, 107; offengelassen: BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.18).
  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 369/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach § …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17
    Der Arbeitnehmer soll nicht verpflichtet werden, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (…BT-Drs. 14/7760 S. 20 unter Hinweis auf BAG 22. April 1993 - 2 AZR 50/92 - juris Rn. 15;… vgl. auch EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 32, Slg. 1992, I-6577; BAG 24. April 2014 - 8 AZR 369/13 - Rn. 18, BAGE 148, 90;… BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - juris Rn. 17).
  • EuGH, 24.01.2002 - C-51/00

    Temco - "Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17
    § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB bewirkt, dass im Fall eines Betriebsübergangs der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt; in diesem Fall findet kraft Gesetzes "automatisch" ein Arbeitgeberwechsel statt (… BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - juris Rn. 16; vgl. ua. EuGH 24. Januar 2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 35, Slg. 2002, I-969).
  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 50/92

    Betriebsübergang -Adressat des Widerspruchs des Arbeitnehmers

  • EuGH, 29.07.2010 - C-151/09

    UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von …

  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08

    Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • EuGH, 16.12.1992 - C-138/91
  • LAG Saarland, 12.08.2009 - 2 Sa 52/09
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. Februar 2018 - 8 Sa 833/17 - aufgehoben.

    Ob ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht oder dessen Ausübung zudem eine ordnungsgemäße Unterrichtung iSv. § 613a Abs. 6 Satz 1 iVm. § 613a Abs. 5 BGB (dafür LAG Saarland 12. August 2009 - 2 Sa 52/09 - dagegen das hier angegriffene Berufungsurteil LAG Niedersachsen 5. Februar 2018 - 8 Sa 833/17 -) oder jedenfalls eine zutreffende Unterrichtung in Textform über die "grundlegenden Informationen" (…vgl. ua. BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - Rn. 15, BAGE 153, 296) voraussetzt, kann vorliegend offen bleiben, da die Klägerin allenfalls zeitweilig, nämlich höchstens für die Zeit bis kurz vor Ablauf der im Unterrichtungsschreiben der Schuldnerin vom 5. August 2015 angeführten Frist von einem Monat nach Zugang der Unterrichtung auf die Ausübung ihres Widerspruchsrechts verzichtet hat.

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 208/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang …

    Ob ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht oder dessen Ausübung zudem eine ordnungsgemäße Unterrichtung iSv. § 613a Abs. 6 Satz 1 iVm. § 613a Abs. 5 BGB (dafür LAG Saarland 12. August 2009 - 2 Sa 52/09 - dagegen LAG Niedersachsen 5. Februar 2018 - 8 Sa 833/17 - sowie ua. das hier angegriffene Berufungsurteil) oder jedenfalls eine zutreffende Unterrichtung in Textform über die "grundlegenden Informationen" (…vgl. ua. BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - Rn. 15, BAGE 153, 296) voraussetzt, kann vorliegend offen bleiben, da der Kläger allenfalls zeitweilig, nämlich höchstens für die Zeit bis kurz vor Ablauf der im Unterrichtungsschreiben der Schuldnerin vom 5. August 2015 angeführten Frist von einem Monat nach Zugang der Unterrichtung auf die Ausübung seines Widerspruchsrechts verzichtet hat.
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 202/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang …

    Ob ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht oder dessen Ausübung zudem eine ordnungsgemäße Unterrichtung iSv. § 613a Abs. 6 Satz 1 iVm. § 613a Abs. 5 BGB (dafür LAG Saarland 12. August 2009 - 2 Sa 52/09 - dagegen LAG Niedersachsen 5. Februar 2018 - 8 Sa 833/17 - sowie ua. das hier angegriffene Berufungsurteil) oder jedenfalls eine zutreffende Unterrichtung in Textform über die "grundlegenden Informationen" (…vgl. ua. BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - Rn. 15, BAGE 153, 296) voraussetzt, kann vorliegend offen bleiben, da der Kläger allenfalls zeitweilig, nämlich höchstens für die Zeit bis kurz vor Ablauf der im Unterrichtungsschreiben der Schuldnerin vom 5. August 2015 angeführten Frist von einem Monat nach Zugang der Unterrichtung auf die Ausübung seines Widerspruchsrechts verzichtet hat.
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 230/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang …

    Ob ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht oder dessen Ausübung zudem eine ordnungsgemäße Unterrichtung iSv. § 613a Abs. 6 Satz 1 iVm. § 613a Abs. 5 BGB (dafür LAG Saarland 12. August 2009 - 2 Sa 52/09 - dagegen LAG Niedersachsen 5. Februar 2018 - 8 Sa 833/17 - sowie ua. das hier angegriffene Berufungsurteil) oder jedenfalls eine zutreffende Unterrichtung in Textform über die "grundlegenden Informationen" (…vgl. ua. BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - Rn. 15, BAGE 153, 296) voraussetzt, kann vorliegend offen bleiben, da die Klägerin allenfalls zeitweilig, nämlich höchstens für die Zeit bis kurz vor Ablauf der im Unterrichtungsschreiben der Schuldnerin vom 5. August 2015 angeführten Frist von einem Monat nach Zugang der Unterrichtung auf die Ausübung ihres Widerspruchsrechts verzichtet hat.
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 228/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang …

    Ob ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht oder dessen Ausübung zudem eine ordnungsgemäße Unterrichtung iSv. § 613a Abs. 6 Satz 1 iVm. § 613a Abs. 5 BGB (dafür LAG Saarland 12. August 2009 - 2 Sa 52/09 - dagegen LAG Niedersachsen 5. Februar 2018 - 8 Sa 833/17 - sowie ua. das hier angegriffene Berufungsurteil) oder jedenfalls eine zutreffende Unterrichtung in Textform über die "grundlegenden Informationen" (…vgl. ua. BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - Rn. 15, BAGE 153, 296) voraussetzt, kann vorliegend offen bleiben, da der Kläger allenfalls zeitweilig, nämlich höchstens für die Zeit bis kurz vor Ablauf der im Unterrichtungsschreiben der Schuldnerin vom 5. August 2015 angeführten Frist von einem Monat nach Zugang der Unterrichtung auf die Ausübung seines Widerspruchsrechts verzichtet hat.
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 203/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang …

    Ob ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht oder dessen Ausübung zudem eine ordnungsgemäße Unterrichtung iSv. § 613a Abs. 6 Satz 1 iVm. § 613a Abs. 5 BGB (dafür LAG Saarland 12. August 2009 - 2 Sa 52/09 - dagegen LAG Niedersachsen 5. Februar 2018 - 8 Sa 833/17 - sowie ua. das hier angegriffene Berufungsurteil) oder jedenfalls eine zutreffende Unterrichtung in Textform über die "grundlegenden Informationen" (…vgl. ua. BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - Rn. 15, BAGE 153, 296) voraussetzt, kann vorliegend offen bleiben, da der Kläger allenfalls zeitweilig, nämlich höchstens für die Zeit bis kurz vor Ablauf der im Unterrichtungsschreiben der Schuldnerin vom 5. August 2015 angeführten Frist von einem Monat nach Zugang der Unterrichtung auf die Ausübung seines Widerspruchsrechts verzichtet hat.
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 229/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang …

    Ob ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht oder dessen Ausübung zudem eine ordnungsgemäße Unterrichtung iSv. § 613a Abs. 6 Satz 1 iVm. § 613a Abs. 5 BGB (dafür LAG Saarland 12. August 2009 - 2 Sa 52/09 - dagegen LAG Niedersachsen 5. Februar 2018 - 8 Sa 833/17 - sowie ua. das hier angegriffene Berufungsurteil) oder jedenfalls eine zutreffende Unterrichtung in Textform über die "grundlegenden Informationen" (…vgl. ua. BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - Rn. 15, BAGE 153, 296) voraussetzt, kann vorliegend offen bleiben, da der Kläger allenfalls zeitweilig, nämlich höchstens für die Zeit bis kurz vor Ablauf der im Unterrichtungsschreiben der Schuldnerin vom 5. August 2015 angeführten Frist von einem Monat nach Zugang der Unterrichtung auf die Ausübung seines Widerspruchsrechts verzichtet hat.
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