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   ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19   

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ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19 (https://dejure.org/2019,35226)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19 (https://dejure.org/2019,35226)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 5 Ca 1201/19 (https://dejure.org/2019,35226)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Altersdiskriminierung nach AGG / Rechtsmissbrauchseinwand

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Benachteiligung nach AGG - Rechtsmissbrauch des Entschädigungsverlangen

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Entschädigung bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Entschädigung nach AGG: Kein Anspruch bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung?

  • IWW (Kurzinformation)

    AGG - Rentner bewirbt sich, nur um eine Entschädigung zu kassieren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die mißbräuchliche Bewerbung - und die angebliche Diskriminierung des Stellenbewerbers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Stellenbewerbung - Wenn es dem Bewerber nur um eine Entschädigung geht...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung

  • esche.de (Kurzinformation)

    AGG: Diskriminierung im Bewerbungsverfahren vs. provokative Scheinbewerbung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Keine altersdiskriminierende Ablehnung bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Diskriminierungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 70
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16

    Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der

    Auszug aus ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19
    Das Entschädigungsverlangen eines Bewerbers ist rechtsmissbräuchlich, wenn er sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern zu dem Zweck, den Status eines Bewerbers iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, eine Entschädigung geltend zu machen (Anschluss an BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16 - Rn. 45).

    Der Kläger hat sich nicht beworben, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, vielmehr ging es ihm mit der Bewerbung darum, nur den formalen Status eines Bewerbers iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, eine Entschädigung geltend zu machen (vgl. dazu BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16 - Rn. 45) .

    Der Ausnutzung einer rechtsmissbräuchlich erworbenen Rechtsposition kann demnach der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen (BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16 - Rn. 47; vgl. auch bereits BGH 6. Februar 2002 - X ZR 215/00 - zu I 2 c der Gründe) .

    Hat der Anspruchsteller sich die günstige Rechtsposition aber gerade durch ein treuwidriges Verhalten verschafft, liegt eine unzulässige Rechtsausübung iSv. § 242 BGB vor (BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16 - Rn. 47 unter Verweis auf BGH 28. Oktober 2009 - IV ZR 140/08 - Rn. 21) .

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den - rechtshindernden - Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regeln der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (vgl. zuletzt BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16 - Rn. 48) .

    Unter diesen engen Voraussetzungen begegnet der Rechtsmissbrauchseinwand nach § 242 BGB auch keinen unionsrechtlichen Bedenken (vgl. EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15 - Rn. 35 ff.; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16 - Rn. 49) .

    aa) Das Verbot des Rechtsmissbrauchs ist ein anerkannter Grundsatz des Unionsrechts (vgl. EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15 - Rn. 37; 28. Januar 2016 - C-50/14 - Rn. 65; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16 - Rn. 50).

    dd) Damit handelt eine Person, die mit ihrer Bewerbung nicht die betreffende Stelle erhalten, sondern nur die formale Position eines Bewerbers iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG erlangen will mit dem alleinigen Ziel, eine Entschädigung oder Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG geltend zu machen, auch nach Unionsrecht rechtsmissbräuchlich (EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15 - Rn. 35 ff.; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16 - Rn. 54).

  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19
    Unter diesen engen Voraussetzungen begegnet der Rechtsmissbrauchseinwand nach § 242 BGB auch keinen unionsrechtlichen Bedenken (vgl. EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15 - Rn. 35 ff.; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16 - Rn. 49) .

    aa) Das Verbot des Rechtsmissbrauchs ist ein anerkannter Grundsatz des Unionsrechts (vgl. EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15 - Rn. 37; 28. Januar 2016 - C-50/14 - Rn. 65; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16 - Rn. 50).

    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte (ua. EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15 - Rn. 40; 17. Dezember 2015 - C-419/14 - Rn. 36) die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (vgl. EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13 - Rn. 56) .

    Das Missbrauchsverbot ist allerdings nicht relevant, wenn das fragliche Verhalten eine andere Erklärung haben kann als nur die Erlangung eines Vorteils (EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15 - Rn. 40; 13. März 2014 - C-155/13 - Rn. 33) .

    dd) Damit handelt eine Person, die mit ihrer Bewerbung nicht die betreffende Stelle erhalten, sondern nur die formale Position eines Bewerbers iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG erlangen will mit dem alleinigen Ziel, eine Entschädigung oder Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG geltend zu machen, auch nach Unionsrecht rechtsmissbräuchlich (EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15 - Rn. 35 ff.; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 562/16 - Rn. 54).

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

    Auszug aus ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19
    Ein Bewerber, der Ansprüche wegen einer behaupteten Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes geltend macht, muss zumindest Indizien vortragen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt ist (Anschluss an BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 15).

    b) Der Kläger wurde auch - dadurch, dass er nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und nicht eingestellt wurde - unmittelbar iSv. § 3 Abs. 1 AGG benachteiligt, denn er hat eine ungünstigere Behandlung erfahren als der oder die letztlich eingestellten Person/en (vgl. dazu zuletzt BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 15).

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 15).

    Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (vgl. EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - Rn. 85; BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 15) .

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. dazu zuletzt BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 15).

  • EuGH, 17.12.2015 - C-419/14

    Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website

    Auszug aus ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19
    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte (ua. EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15 - Rn. 40; 17. Dezember 2015 - C-419/14 - Rn. 36) die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (vgl. EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13 - Rn. 56) .

    Diese Regeln dürfen jedoch die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigen (EuGH 17. Dezember 2015 - C-419/14 - Rn. 65) .

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

    Auszug aus ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht gestattet (etwa EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13 - Rn. 55; 9. März 1999 - C-212/97 - [Rn. 24; 2. Mai 1996 - C-206/94 - Rn. 24) .

    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte (ua. EuGH 28. Juli 2016 - C-423/15 - Rn. 40; 17. Dezember 2015 - C-419/14 - Rn. 36) die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (vgl. EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13 - Rn. 56) .

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Auszug aus ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19
    (1) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20) .

    Sie sind auch nicht als "untrennbar" mit einem bestimmten Alter verbunden anzusehen (vgl. dazu BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 30).

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19
    Rechtsmissbrauch ist anzunehmen, sofern diese Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (vgl. ua. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13 - Rn. 123 ff.; 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 48 ff.; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 32 ff., BAGE 155, 149) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Auszug aus ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19
    Rechtsmissbrauch ist anzunehmen, sofern diese Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (vgl. ua. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13 - Rn. 123 ff.; 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 48 ff.; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 32 ff., BAGE 155, 149) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Auszug aus ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19
    Rechtsmissbrauch ist anzunehmen, sofern diese Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (vgl. ua. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13 - Rn. 123 ff.; 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 48 ff.; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 32 ff., BAGE 155, 149) .
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht gestattet (etwa EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13 - Rn. 55; 9. März 1999 - C-212/97 - [Rn. 24; 2. Mai 1996 - C-206/94 - Rn. 24) .
  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei

  • EuGH, 28.01.2016 - C-50/14

    CASTA u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Art. 49 AEUV

  • EuGH, 13.03.2014 - C-155/13

    SICES u.a. - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 341/2007 - Art. 6 Abs. 4 -

  • EuGH, 26.09.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

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