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   BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21   

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BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21 (https://dejure.org/2022,4409)
BAG, Entscheidung vom 08.03.2022 - 1 ABR 19/21 (https://dejure.org/2022,4409)
BAG, Entscheidung vom 08. März 2022 - 1 ABR 19/21 (https://dejure.org/2022,4409)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit - Unterlassungsanspruch - Wiederholungsgefahr - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 BetrVG, § 3 Abs 5 BetrVG, § 21a Abs 1 S 1 BetrVG, § 21b BetrVG, § 23 Abs 3 BetrVG
    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit - Unterlassungsanspruch - Wiederholungsgefahr - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

  • IWW

    § 111 Satz 3 Nr. 3 BetrVG, § ... 83 Abs. 3 ArbGG, § 10 ArbGG, § 1 Abs. 2 BetrVG, § 21a Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 21b BetrVG, § 21a Abs. 1 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 111 Satz 1 BetrVG, § 111 BetrVG, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KSchG, § 613a BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 2 UmwG, § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, §§ 111 ff. BetrVG, § 87 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14/EG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 256 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsantrag im Beschlussverfahren; Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft als Spaltung eines Gemeinschaftsbetriebs; Fortbestand des Betriebsrats bei Untergang des Gemeinschaftsbetriebs; Indizwirkung für Wiederholungsgefahr beim Unterlassungsanspruch des ...

  • rewis.io

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit - Unterlassungsanspruch - Wiederholungsgefahr - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit - Unterlassungsanspruch - Wiederholungsgefahr - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Gemeinschaftsbetrieb; Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft; Beteiligtenfähigkeit; Unterlassungsanspruch; Wiederholungsgefahr; feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Gemeinschaftsbetrieb; Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft; Beteiligtenfähigkeit; Unterlassungsanspruch; Wiederholungsgefahr; feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit - Unterlassungsanspruch - Wiederholungsgefahr - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Die Verletzung eines Beteiligungsrechts des Betriebsrats ist kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Allgemeiner Unterlassungsanspruch gegen Betriebsänderungen weiter offen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsspaltung eines Gemeinschaftsbetriebes - und der Betriebsrat

  • bag-urteil.com (Tenor)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1068
  • DB 2022, 1780
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21
    Zwar ist bei einem - wie hier - auf die Abwehr künftiger Beeinträchtigungen gerichteten Unterlassungsanspruch das verlangte Verbot in aller Regel rechtsschutzgewährend so auszulegen, dass es auf die Untersagung der im Anlassfall liegenden, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise gerichtet ist (vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 11 mwN, BAGE 171, 340) .

    Hingegen erstreckt sich der Antrag - abweichend von einem sonst regelmäßig zugrunde zu legenden anlassfallorientierten Verständnis (vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 11 mwN, BAGE 171, 340) - nicht auf von der Arbeitgeberin veranlasste Auflösungen einer ggf. künftigen mit einem oder mehreren Unternehmen vereinbarten gemeinsamen Betriebsführung des Verteilzentrums.

    Im Rahmen eines Unterlassungsbegehrens sind gewisse Generalisierungen hinzunehmen, wenn - wie hier - zum Verständnis für im Antrag verwendete Begrifflichkeiten entweder auf dessen Begründung zurückgegriffen werden kann oder eine weitere Konkretisierung im Streitfall nicht möglich und damit die gewählte Antragsformulierung zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (vgl. auch BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 13 mwN, BAGE 171, 340; BGH 26. Januar 2017 - I ZR 207/14 - Rn. 18) .

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21
    Der Betriebsrat bleibt in diesem Fall im Amt und behält - neben einem Übergangsmandat iSv. § 21a Abs. 1 BetrVG für den abgespaltenen Betriebsteil - das ihm durch die Wahl übertragene Mandat zur Vertretung der Belegschaftsinteressen und zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 48 mwN, BAGE 142, 36; 18. März 2008 - 1 ABR 77/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 126, 169) .

    Entscheidend ist vielmehr auch in einem solchen Fall, ob dessen Identität erhalten bleibt, weil ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang mit dem Ursprungsbetrieb gegeben und das betriebliche Substrat, auf das sich das Betriebsratsamt bezieht, weitgehend unverändert geblieben ist (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 142, 36) .

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21
    Bei der Beendigung einer gemeinschaftlichen Betriebsführung kann ein sich darauf beziehender Interessenausgleich jedoch nur gemeinsam von allen betriebsführenden Unternehmen verhandelt und vereinbart werden, weil hiervon stets der Betrieb als Ganzes betroffen ist (vgl. BAG 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu A II 2 e aa der Gründe, BAGE 103, 312; Fitting 31. Aufl. § 1 Rn. 148; Wißmann NZA 2001, 409, 411) .
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21
    Es soll ein Mindestmaß gesetzmäßigen Verhaltens des Arbeitgebers im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung sichergestellt werden, indem der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten angehalten wird (vgl. BAG 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 72 mwN, BAGE 166, 79) .
  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21
    Im Rahmen eines Unterlassungsbegehrens sind gewisse Generalisierungen hinzunehmen, wenn - wie hier - zum Verständnis für im Antrag verwendete Begrifflichkeiten entweder auf dessen Begründung zurückgegriffen werden kann oder eine weitere Konkretisierung im Streitfall nicht möglich und damit die gewählte Antragsformulierung zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (vgl. auch BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 13 mwN, BAGE 171, 340; BGH 26. Januar 2017 - I ZR 207/14 - Rn. 18) .
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21
    Der Senat musste nicht entscheiden, ob zur Gewährleistung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen ein solcher zukunftsbezogener Unterlassungsanspruch - vergleichbar demjenigen aus § 87 BetrVG - anzuerkennen ist (grundlegend zu einem Unterlassungsanspruch aus § 87 BetrVG BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364) .
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19

    Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21
    Der auf die Unterbindung künftiger Verletzungshandlungen gerichtete allgemeine Unterlassungsanspruch setzt eine Wiederholungsgefahr voraus (vgl. etwa BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 18/19 - Rn. 24 mwN, BAGE 171, 378; 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 54, BAGE 162, 98) .
  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21
    Sie vermag allerdings nur solche Handlungen zu umfassen, die im Kern mit der bereits erfolgten gleichartig sind (vgl. BAG 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 39 mwN, BAGE 150, 50) .
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21
    Der auf die Unterbindung künftiger Verletzungshandlungen gerichtete allgemeine Unterlassungsanspruch setzt eine Wiederholungsgefahr voraus (vgl. etwa BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 18/19 - Rn. 24 mwN, BAGE 171, 378; 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 54, BAGE 162, 98) .
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21
    Ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst, weil die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. zum sog. "acte clair" etwa EuGH 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports] Rn. 33) .
  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

  • BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 20.02.2018 - 1 ABR 53/16

    Mitbestimmung bei der betrieblichen Entgeltgestaltung - Tarifvorbehalt

  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16

    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20

    Verletzung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsspaltung

  • ArbG Bonn, 04.11.2020 - 2 BV 30/20

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen

  • BAG, 17.10.2023 - 1 ABR 24/22

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Handyverbot während Arbeitszeit

    Während der Unterlassungsanspruch auf die Untersagung künftigen Verhaltens abzielt (vgl. BAG 15. November 2022 - 1 ABR 5/22 - Rn. 21; 8. März 2022 - 1 ABR 19/21 - Rn. 36 mwN) , richtet sich der Beseitigungsanspruch darauf, die unter Verletzung des Mitbestimmungsrechts eingetretene Lage zu beenden (BAG 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 84, BAGE 174, 233) .
  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 5/22

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Ordnungsverhalten - kollektiver Tatbestand -

    In einem Beschlussverfahren kann nach § 83 Abs. 3 ArbGG nur eine Person, Vereinigung oder Stelle zu hören sein, die nach § 10 ArbGG partei- und damit beteiligtenfähig ist (BAG 8. März 2022 - 1 ABR 19/21 - Rn. 11 mwN) .

    Die Verletzungshandlung in der Vergangenheit indiziert die für den allgemeinen Unterlassungsanspruch notwendige Wiederholungsgefahr (vgl. BAG 8. März 2022 - 1 ABR 19/21 - Rn. 36 mwN) .

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22

    Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang

    (a) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen besteht, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird (BAG 8. März 2022 - 1 ABR 19/21 - Rn. 14) .
  • BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20

    Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung

    Eine gerügte Verletzung ggf. mit der Auflösung der Betriebsführungsgemeinschaft verbundener Mitbestimmungsrechte war Gegenstand einer beim Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts unter - 1 ABR 19/21 - geführten Rechtsbeschwerde des zu 1.

    Zwar haben der Antragsteller und die Beteiligten zu 2., 3. und 4. jeweils einen das Rechtsbeschwerdeverfahren - 1 ABR 19/21 - betreffenden Schriftsatz zur Akte gereicht; sie haben sich aber nicht konkret zur Spaltung und Identität des Betriebs in tatsächlicher Hinsicht verhalten.

    bb) Dem Senat ist auch eine Prüfung aufgrund gerichtskundiger, die Verfahren - 1 ABR 19/21 - und - 1 ABR 20/21 - betreffender Tatsachen verwehrt.

  • BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22

    Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt

    Es soll ein Mindestmaß gesetzmäßigen Verhaltens des Arbeitgebers im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung sichergestellt werden, indem der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten angehalten wird (BAG 8. März 2022 - 1 ABR 19/21 - Rn. 41; 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 72, BAGE 166, 79) .
  • BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 133/20

    Bindung an übereinstimmende Erledigungserklärungen

    Demgegenüber müsste der Senat im vorliegenden Fall bei Entfall der übereinstimmenden Erledigungserklärungen wegen der erneuten, einseitig gebliebenen Erledigungserklärung des Klägers aus dem Schriftsatz vom 2. März 2021 nach § 91a ZPO darüber entscheiden, ob die für erledigt erklärten Anträge ursprünglich zulässig und begründet gewesen sind, im Ergebnis also ein Rechtsgutachten erstatten, das den Gerichten verwehrt ist (vgl. zB BAG 8. März 2022 - 1 ABR 19/21 - Rn. 52) .
  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

    In solchen Fällen soll ein Mindestmaß gesetzmäßigen Verhaltens des Arbeitgebers im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung sichergestellt werden, indem der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten angehalten wird (vgl. BAG 8. März 2022 - 1 ABR 19/21 - Rn. 41 mwN) .
  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 15/21

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Beendigung der Maßnahme

    Es soll ein Mindestmaß gesetzmäßigen Verhaltens des Arbeitgebers im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung sichergestellt werden, indem der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten angehalten wird (BAG 8. März 2022 - 1 ABR 19/21 - Rn. 41 mwN) .
  • LAG Hamburg, 14.06.2023 - 7 TaBV 1/23

    Teilnahme an einer Verhandlung im Wege der Videokonferenz - Größe des

    Es soll ein Mindestmaß gesetzmäßigen Verhaltens des Arbeitgebers im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung sichergestellt werden, indem der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten angehalten wird (BAG, Beschluss vom 8. März 2022 - 1 ABR 19/21 -, Rn. 41, juris).
  • LAG Hessen, 04.09.2023 - 16 TaBV 45/23
    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 8. März 2022 - 1 ABR 19/21 - Rn. 24; 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 21).
  • LAG Köln, 01.03.2023 - 3 Sa 393/22

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Erforderlichkeit einer Abmahnung vor

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