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   BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20   

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BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20 (https://dejure.org/2021,22717)
BAG, Entscheidung vom 15.07.2021 - 6 AZR 207/20 (https://dejure.org/2021,22717)
BAG, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 6 AZR 207/20 (https://dejure.org/2021,22717)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 705 Satz 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO, § 533 ZPO, § 287 Abs. 2 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 1 Abs. 1 MiLoG, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 253 Abs. 1, § 167 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 204 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 204 Abs. 2 Satz 4 BGB, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB, § 286 ZPO, § 287 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 322 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Rechtskraft des gesamten Urteils bei unbeschränkter Rechtsmitteleinlegung; Eintritt der Rechtskraft eines nicht angegriffenen Teils des Urteils; Umkleidezeit als fremdnützige und vergütungspflichtige Arbeitszeit; Dispositionsfreiheit der Tarif-, Betriebs- ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung -Voraussetzungen der Schätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtskraft; Tarifauslegung - Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters; entgegenstehende Rechtskraft durch teilweise Berufungsrücknahme; Auslegung von §§ 54 und 85 Zub-TV; Voraussetzungen der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO ; Voraussetzungen der ...

  • rechtsportal.de

    Rechtskraft; Tarifauslegung - Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters; entgegenstehende Rechtskraft durch teilweise Berufungsrücknahme; Auslegung von §§ 54 und 85 Zub-TV; Voraussetzungen der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO ; Voraussetzungen der ...

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung -Voraussetzungen der Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Umkleidezeiten eines Zugbegleiters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Klage auf Zeitgutschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die teilweise zurückgenommene Berufung - und der Anspruch auf ein faires Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1720
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20
    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat - unter Zurückweisung der hinsichtlich der Rüstzeiten eingelegten Revision des Klägers - mit Urteil vom 7. Februar 2019 (- 6 AZR 84/18 -) das Urteil des Landesarbeitsgerichts in Bezug auf die Feststellung der Vergütungspflicht der Umkleide- und der dabei veranlassten Wegezeiten aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Aus diesem Grund hat der Senat in seinem Urteil vom 7. Februar 2019 (- 6 AZR 84/18 -) die Sache zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    dd) Schließlich führt auch der Umstand, dass der Senat in seiner Entscheidung vom 7. Februar 2019 (- 6 AZR 84/18 -) die Revision des Klägers zurückgewiesen hatte, entgegen der Ansicht der Beklagten nicht zur Unzulässigkeit des im fortgesetzten Berufungsverfahren (wieder) gestellten Leistungsantrags.

    Das hat der Senat mit Urteil vom 7. Februar 2019 (- 6 AZR 84/18 - Rn. 28, 14 f.) bereits entschieden.

    Werden mit dem Urteil über die Hauptklage die Rechtsbeziehungen der Parteien mit Rechtskraftwirkung erschöpfend geregelt, ist bzw. wird die Zwischenfeststellungsklage unzulässig (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 18; 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 16 mwN; vgl. auch BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 19; 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 24) .

    Der Feststellungsantrag des Klägers bezieht sich aber - wie seine Auslegung unter Berücksichtigung der Klagebegründung ergibt - auf die bis August 2020 maßgebliche Unternehmensbekleidung (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 26) .

  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

    Auszug aus BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20
    "Erforderlich" ist nur die Zeit, die der einzelne Arbeitnehmer im Rahmen der objektiven Gegebenheiten unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit benötigt (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 32) .

    bb) Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Zeiten im geltend gemachten Umfang erforderlich waren (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 32) .

    Steht fest (§ 286 ZPO) , dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht die erforderlichen Zeiten bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen (vgl. BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 28, BAGE 160, 167; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 54; zuletzt zu sog. Umwegezeiten BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 31 ff.) .

    Allerdings darf das Gericht nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO eine Schätzung nur vornehmen, wenn unter den Parteien die Höhe einer Forderung streitig und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände entweder unmöglich oder mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zu der Bedeutung des streitigen Teils der Forderung in keinem Verhältnis stehen (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 33 f.) .

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Auszug aus BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20
    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Umkleidezeiten getroffen werden (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 19; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 31 mwN) .

    Wollen die Tarifvertragsparteien die grundsätzlich bestehende Vergütungspflicht des Arbeitgebers ausschließen, muss sich dem Tarifvertrag - jedenfalls im Wege der Auslegung - ein entsprechender übereinstimmender Regelungswille entnehmen lassen (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 35; 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 27 ff.) .

    Werden mit dem Urteil über die Hauptklage die Rechtsbeziehungen der Parteien mit Rechtskraftwirkung erschöpfend geregelt, ist bzw. wird die Zwischenfeststellungsklage unzulässig (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 18; 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 16 mwN; vgl. auch BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 19; 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 24) .

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2013 und damit vor Abschluss des Zub-TV darauf hingewiesen, dass sich einer Norm, die für Beginn und Ende der Arbeitszeit auf den Arbeitsplatz abstellt, nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen lässt, ob es sich beim Umkleiden um Arbeitszeit handelt (zu den wortlautgleichen § 53 des Tarifvertrags für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des AgvMoVe [LfTV] und § 43 Abs. 1 des Tarifvertrags für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 5 - Bahnservice und Vertrieb - [FGr 5-TV] BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 41, 44, BAGE 146, 271) .

    Hierdurch haben sie aber keine Regelung darüber getroffen, ob die tarifliche Arbeitszeit die Zeiten für das An- und Ablegen dieser Kleidungsstücke umfasst, sondern nur die Pflicht zum Tragen einer besonderen Dienstkleidung normiert (vgl. zu § 78 LfTV, § 48 FGr 5-TV BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 42, aaO) .

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

    Auszug aus BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20
    Entscheidend ist allein, dass der entstandene Zeitaufwand auf der Weisung des Arbeitgebers zum Tragen einer vorgeschriebenen Kleidung beruht (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 21, 13, BAGE 160, 167; Volk JbArbR Bd. 56 S. 47, 55 ) .

    Steht fest (§ 286 ZPO) , dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht die erforderlichen Zeiten bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen (vgl. BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 28, BAGE 160, 167; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 54; zuletzt zu sog. Umwegezeiten BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 31 ff.) .

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 124/18

    Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit (MTV der Chemischen

    Auszug aus BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20
    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Umkleidezeiten getroffen werden (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 19; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 31 mwN) .

    Unter Beachtung der Binnenschranken der Betriebsverfassung ist eine gesonderte Vergütungsregelung auch in einer Betriebsvereinbarung möglich (BAG 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 18, 19 ff., BAGE 170, 172; vgl. auch BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 22 ff.) .

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20
    Mit dem Antrag möchte der Kläger noch die Gutschrift von 29 Minuten auf dem für ihn von der Beklagten auf der Grundlage des § 49 Abs. 1 Zub-TV geführten Jahresarbeitszeitkonto, in dem zu verrechnende und anzurechnende Zeiten fortlaufend erfasst werden, erreichen mit der Folge, dass sich der aktuelle Saldo der von ihm zu leistenden Jahresarbeitszeit um die gutgeschriebenen Minuten reduziert (vgl. zu den Anforderungen allgemein zB BAG 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 12, BAGE 170, 172; 15. Mai 2019 - 7 AZR 397/17 - Rn. 11) .

    Unter Beachtung der Binnenschranken der Betriebsverfassung ist eine gesonderte Vergütungsregelung auch in einer Betriebsvereinbarung möglich (BAG 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 18, 19 ff., BAGE 170, 172; vgl. auch BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 22 ff.) .

  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20
    Der nicht angefochtene Teil des Urteils wird daher außer im Fall eines entsprechenden Rechtsmittelverzichts erst dann rechtskräftig, wenn er weder durch Erweiterung der Rechtsmittelanträge noch durch ein Anschlussrechtsmittel in das Rechtsmittelverfahren einbezogen werden kann und damit insoweit jede Möglichkeit einer Änderung im Rechtsmittelzug ausgeschlossen ist (vgl. zum Ganzen: BAG 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 22 f. mwN; BGH 8. Juni 1994 - VIII ZR 178/93 - zu 3 der Gründe mwN; 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93 - zu II 4 b der Gründe mwN; MüKoZPO/Götz 6. Aufl. § 705 Rn. 11 f.; Stein/Jonas/Münzberg ZPO 22. Aufl. § 705 Rn. 8) .

    Eine Erweiterung der Rechtsmittelanträge ist unproblematisch vor Ablauf der Begründungsfrist möglich; danach bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auch nach Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht, sofern die erweiterten Anträge durch die fristgerecht vorgebrachten Anfechtungsgründe (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO) gedeckt sind (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 22; BGH 28. September 2000 - IX ZR 6/99 - zu I der Gründe mwN, BGHZ 145, 256; 8. Juni 1994 - VIII ZR 178/93 - zu 3 der Gründe mwN; MüKoZPO/Rimmelspacher § 520 Rn. 36 mwN) .

  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

    Auszug aus BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20
    Der nicht angefochtene Teil des Urteils wird daher außer im Fall eines entsprechenden Rechtsmittelverzichts erst dann rechtskräftig, wenn er weder durch Erweiterung der Rechtsmittelanträge noch durch ein Anschlussrechtsmittel in das Rechtsmittelverfahren einbezogen werden kann und damit insoweit jede Möglichkeit einer Änderung im Rechtsmittelzug ausgeschlossen ist (vgl. zum Ganzen: BAG 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 22 f. mwN; BGH 8. Juni 1994 - VIII ZR 178/93 - zu 3 der Gründe mwN; 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93 - zu II 4 b der Gründe mwN; MüKoZPO/Götz 6. Aufl. § 705 Rn. 11 f.; Stein/Jonas/Münzberg ZPO 22. Aufl. § 705 Rn. 8) .

    Eine Erweiterung der Rechtsmittelanträge ist unproblematisch vor Ablauf der Begründungsfrist möglich; danach bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auch nach Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht, sofern die erweiterten Anträge durch die fristgerecht vorgebrachten Anfechtungsgründe (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO) gedeckt sind (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 22; BGH 28. September 2000 - IX ZR 6/99 - zu I der Gründe mwN, BGHZ 145, 256; 8. Juni 1994 - VIII ZR 178/93 - zu 3 der Gründe mwN; MüKoZPO/Rimmelspacher § 520 Rn. 36 mwN) .

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

    Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

    Auszug aus BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20
    Dabei kann eine Vergütung auch ganz ausgeschlossen werden, sofern mit der getroffenen Vereinbarung nicht der jedem Arbeitnehmer für tatsächlich geleistete vergütungspflichtige Arbeit nach § 1 Abs. 1 MiLoG zustehende Anspruch auf den Mindestlohn unterschritten wird (vgl. zu Reisezeiten BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 553/17 - Rn. 18 mwN, BAGE 164, 57; allgemein zu Zusammenhangstätigkeiten Volk JbArbR Bd. 56 S. 47, 67 f.) .
  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06

    Darlegungs- und Beweislast für die länger zurückliegende Einzahlung der

  • BGH, 18.11.2020 - VIII ZR 123/20

    Zustimmungsprozess zur Erhöhung der Wohnraummiete: Heranziehung des Berliner

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • BGH, 13.12.1962 - III ZR 89/62
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 497/14

    Widerklage - Klagerücknahme - § 167 ZPO

  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 41/93

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Überlassung des

  • BGH, 01.10.2020 - III ZR 60/19

    Güteantrag, Verjährungshemmung

  • BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 397/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 290/03

    Ergänzung des Klageantrags - Voraussetzungen einer Abänderungsklage - Auslegung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - 20 Sa 1571/16
  • BGH, 08.03.1989 - VIII ZR 53/88

    Auslegung einer individualvertraglich getroffenen Vereinbarung über ein zeitlich

  • OLG Hamm, 06.06.1967 - 20 U 19/67
  • RG, 20.07.1936 - VI 4/36

    1. Zum Verfahren bei der Bewilligung des Armenrechts für den Berufungsrechtszug.

  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Auch wenn die Zurückverweisung auf die Revision der Beklagten hin erfolgte, kann der Kläger in den Grenzen des § 67 ArbGG neue Anträge stellen und seine Berufung dadurch erweitern (BAG 15. Juli 2021 - 6 AZR 207/20 - Rn. 27 mwN; zu § 67 ArbGG BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 74, BAGE 165, 19) .
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2022 - 12 Sa 73/22

    Auslegung einer Ausscheidensklausel in Versorgungszusage; Begriff des

    Dies ist auch nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung möglich, sofern die erweiterten Anträge durch die fristgerecht vorgebrachten Anfechtungsgründe (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO) gedeckt sind (BAG 15.07.2021 - 6 AZR 207/20, juris Rn. 22).
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 270/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide- und Rüstzeiten, Zeitgutschrift für

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (vgl. BAG 15. Juli 2021 - 6 AZR 207/20 - Rn. 31; 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 23) .
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