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   BGH, 10.02.2021 - VII ZR 44/20   

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https://dejure.org/2021,4749
BGH, 10.02.2021 - VII ZR 44/20 (https://dejure.org/2021,4749)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2021 - VII ZR 44/20 (https://dejure.org/2021,4749)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - VII ZR 44/20 (https://dejure.org/2021,4749)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der Pflichten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Auftrag zur Prüfung des Anlageprospekts hinsichtlich Abtretung des Regressanspruchs; Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nach dem ...

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör: Unterlassener gerichtlicher Hinweis auf einen überraschenden rechtlichen Gesichtspunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 426 Abs. 2
    Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der Pflichten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Auftrag zur Prüfung des Anlageprospekts hinsichtlich Abtretung des Regressanspruchs; Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nach dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2021, 1011
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - VII ZR 44/20
    Damit wären auch die Schulden der M. T. GmbH untergegangen, da es ein Schuldverhältnis ohne einen Schuldner nicht gibt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - XI ZR 243/02, BGHZ 153, 337, juris Rn. 12; MünchKommGmbHG/Müller, 3. Aufl., § 74 Rn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2013 - VII ZR 63/11

    Baumängelgewährleistung im VOB-Vertrag: Ende der Verjährungshemmung bei

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - VII ZR 44/20
    Es hat in einem solchen Fall auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 63/11 Rn. 8, BauR 2013, 1439 = NZBau 2013, 491).
  • BGH, 21.06.2017 - VII ZR 41/17

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neue Angaben zur Bemessung der Beschwer

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - VII ZR 44/20
    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht, und zwar nach Maßgabe der dem Parteivorbringen zu diesem Zeitpunkt zugrundeliegenden tatsächlichen Angaben zum Wert (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZR 41/17 Rn. 11, NJW 2017, 3164).
  • BGH, 16.12.1998 - XII ZB 105/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung der Gegenpartei zur Zustimmung zum

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - VII ZR 44/20
    Dieses Interesse ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessen (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - XII ZB 105/97, NJW 1999, 723 juris Rn. 7).
  • BGH, 22.11.2023 - VII ZR 6/23

    Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes der Berufung einer zur Gewährung

    Das Berufungsgericht hat diesen Gesichtspunkt vor Erlass des die Berufung der Beklagten als unzulässig verwerfenden Beschlusses den Parteien nicht zur Kenntnis gebracht, obwohl es sich um einen von den Parteien nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt handelte, auf den es seine Entscheidung stützen wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - VII ZR 81/20 Rn. 10, BauR 2021, 1342; Beschluss vom 10. Februar 2021 - VII ZR 44/20 Rn. 19, BauR 2021, 1011; Beschluss vom 12. Mai 2020 - VIII ZR 171/19 Rn. 13, NJW 2020, 2730, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2021 - II ZR 244/19

    Unzulässigkeit der Nichtzlassungsbeschwerde wegen nicht ausreichender Darlegung

    Dieses Interesse ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 10; Beschluss vom 10. Februar 2021 - VII ZR 44/20, BauR 2021, 1011 Rn. 13).

    Der Wert der Beschwer bei einer Zug-um-Zug abzutretenden Forderung entspricht nach diesen Grundsätzen nicht stets ihrem Nennwert (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2021 - VII ZR 44/20, BauR 2021, 1011 Rn. 14).

  • BGH, 21.04.2021 - VII ZR 81/20

    Verletzung des Rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung des

    Es hat in einem solchen Fall auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und dem Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2021 - VII ZR 44/20 Rn. 19, juris).
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