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   EuG, 10.10.2018 - T-93/16   

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https://dejure.org/2018,32254
EuG, 10.10.2018 - T-93/16 (https://dejure.org/2018,32254)
EuG, Entscheidung vom 10.10.2018 - T-93/16 (https://dejure.org/2018,32254)
EuG, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - T-93/16 (https://dejure.org/2018,32254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rheinmetall Waffe Munition / EUIPO (VANGUARD)

    Unionsmarke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Wortmarke VANGUARD - Absolute Eintragungshindernisse - Kein beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Rheinmetall Waffe Munition / EUIPO (VANGUARD)

    Unionsmarke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Wortmarke VANGUARD - Absolute Eintragungshindernisse - Kein beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Rheinmetall Waffe Munition / EUIPO (VANGUARD)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unionsmarke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Wortmarke VANGUARD - Absolute Eintragungshindernisse - Kein beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • EuG, 07.11.2014 - T-567/12

    Kaatsu Japan / HABM (KAATSU)

    Auszug aus EuG, 10.10.2018 - T-93/16
    Zudem werden nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 Zeichen und Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird, dienen können, als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen (vgl. Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 7. November 2014, Kaatsu Japan/HABM [KAATSU], T-567/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:937, Rn. 28).

    Schließlich ist der beschreibende Charakter eines Zeichens im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und nach dem Verständnis der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 7. November 2014, KAATSU, T-567/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:937, Rn. 30).

    Außerdem obliegt es dem EUIPO, den beschreibenden Charakter eines Zeichens nicht abstrakt, sondern vielmehr im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und nach dem Verständnis der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 7. November 2014, KAATSU, T-567/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:937, Rn. 30).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 10.10.2018 - T-93/16
    Die Bestimmung erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Mai 1999, Windsurfing Chiemsee, C-108/97 und C-109/97, EU:C:1999:230, Rn. 25, und vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31).

    Zudem werden nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 Zeichen und Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird, dienen können, als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen (vgl. Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 7. November 2014, Kaatsu Japan/HABM [KAATSU], T-567/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:937, Rn. 28).

    Ein Wortzeichen kann daher nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32, und vom 31. Mai 2016, Warimex/EUIPO [STONE], T-454/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:325, Rn. 83).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 10.10.2018 - T-93/16
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn diese Marken nicht nur in einer gewöhnlichen Werbebotschaft bestehen, sondern eine gewisse Originalität oder Prägnanz aufweisen, ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand erfordern oder bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen Denkprozess auslösen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 56 und 57).

    Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sie eine, und sei es auch einfache, Sachaussage enthalten und dennoch geeignet sein kann, den Verbraucher auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren und Dienstleistungen hinzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 57), was die Beschwerdekammer zu prüfen hatte.

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus EuG, 10.10.2018 - T-93/16
    In Anbetracht des ganz besonderen Charakters der in Frage stehenden Waren und des hohen Grades an Spezialisierung der maßgeblichen Verkehrskreise lässt sich aus dem bloßen Verweis auf allgemeine Wörterbücher in englischer Sprache wie die oben in Rn. 27 angeführten - ohne weitere Belege und ohne Angaben aus der Literatur oder spezialisierteren Quellen - zweitens nicht schließen, dass die in Frage stehende Marke für diese Waren beschreibend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. April 2007, HABM/Celltech, C-273/05 P, EU:C:2007:224, Rn. 43).

    Da die Beschwerdekammer ihre Behauptungen, der Begriff "Vanguard" könne nicht nur militärische Einheiten, sondern auch Polizeieinheiten und Spezialeinheiten bezeichnen, und Polizeieinheiten und Spezialeinheiten könnten die beanspruchten Waren verwenden, nicht rechtlich hinreichend substantiiert hat, hat sie die Richtigkeit der in den Rn. 30 bis 32 des vorliegenden Urteils angeführten Feststellungen, auf deren Grundlage sie den Schluss gezogen hat, dass die angemeldete Marke beschreibend sei, nicht dargetan (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. April 2007, HABM/Celltech, C-273/05 P, EU:C:2007:224, Rn. 43).

  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 10.10.2018 - T-93/16
    Schließlich ist der beschreibende Charakter eines Zeichens im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und nach dem Verständnis der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 7. November 2014, KAATSU, T-567/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:937, Rn. 30).

    Außerdem obliegt es dem EUIPO, den beschreibenden Charakter eines Zeichens nicht abstrakt, sondern vielmehr im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und nach dem Verständnis der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 7. November 2014, KAATSU, T-567/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:937, Rn. 30).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus EuG, 10.10.2018 - T-93/16
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Unterscheidungskraft eines Zeichens überdies zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die es angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, EU:C:2004:645, Rn. 43, vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-24/05 P, EU:C:2006:421, Rn. 23, und vom 15. Mai 2014, Louis Vuitton Malletier/HABM, C-97/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:324, Rn. 50).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-24/05

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE RECHTSMITTEL DER AUGUST STORCK KG GEGEN DIE URTEILE DES

    Auszug aus EuG, 10.10.2018 - T-93/16
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Unterscheidungskraft eines Zeichens überdies zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die es angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, EU:C:2004:645, Rn. 43, vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-24/05 P, EU:C:2006:421, Rn. 23, und vom 15. Mai 2014, Louis Vuitton Malletier/HABM, C-97/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:324, Rn. 50).
  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

    Auszug aus EuG, 10.10.2018 - T-93/16
    Für die Feststellung, dass ein Wortzeichen keine Unterscheidungskraft hat, genügt es zudem, dass dessen semantischer Gehalt den Verbraucher auf ein Merkmal der Ware hinweist, das deren Verkehrswert betrifft und, ohne präzise zu sein, eine verkaufsfördernde oder eine Werbebotschaft enthält, die von den maßgeblichen Verkehrskreisen in erster Linie als eine solche und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren wahrgenommen werden wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 2003, Best Buy Concepts/HABM [BEST BUY], T-122/01, EU:T:2003:183, Rn. 30, vom 23. September 2009, France Télécom/HABM [UNIQUE], T-396/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:353, Rn. 17, und vom 15. Dezember 2009, Media-Saturn/HABM [BEST BUY], T-476/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:508, Rn. 19).
  • EuG, 15.12.2009 - T-476/08

    Media-Saturn / HABM (BEST BUY) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 10.10.2018 - T-93/16
    Für die Feststellung, dass ein Wortzeichen keine Unterscheidungskraft hat, genügt es zudem, dass dessen semantischer Gehalt den Verbraucher auf ein Merkmal der Ware hinweist, das deren Verkehrswert betrifft und, ohne präzise zu sein, eine verkaufsfördernde oder eine Werbebotschaft enthält, die von den maßgeblichen Verkehrskreisen in erster Linie als eine solche und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren wahrgenommen werden wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 2003, Best Buy Concepts/HABM [BEST BUY], T-122/01, EU:T:2003:183, Rn. 30, vom 23. September 2009, France Télécom/HABM [UNIQUE], T-396/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:353, Rn. 17, und vom 15. Dezember 2009, Media-Saturn/HABM [BEST BUY], T-476/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:508, Rn. 19).
  • EuGH, 15.05.2014 - C-97/12

    Vuitton Malletier / HABM

    Auszug aus EuG, 10.10.2018 - T-93/16
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Unterscheidungskraft eines Zeichens überdies zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die es angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile vom 21. Oktober 2004, HABM/Erpo Möbelwerk, C-64/02 P, EU:C:2004:645, Rn. 43, vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-24/05 P, EU:C:2006:421, Rn. 23, und vom 15. Mai 2014, Louis Vuitton Malletier/HABM, C-97/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:324, Rn. 50).
  • EuG, 09.10.2002 - T-360/00

    Dart Industries / OHMI (UltraPlus)

  • EuG, 16.03.2016 - T-90/15

    Schoeller Corporation / OHMI - Sqope (SCOPE) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 23.09.2009 - T-396/07

    France Télécom / HABM (UNIQUE)

  • EuG, 22.09.2016 - T-237/15

    Labowicz / EUIPO - Pure Fishing (NANO)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

  • EuG, 27.02.2002 - T-219/00

    Ellos / HABM (ELLOS)

  • EuG, 18.10.2016 - T-56/15

    Raimund Schmitt Verpachtungsgesellschaft / EUIPO (Brauwelt) - Unionsmarke -

  • EuG, 23.01.2014 - T-68/13

    Novartis / HABM (CARE TO CARE)

  • EuG, 31.05.2016 - T-454/14

    Warimex / EUIPO (STONE) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke STONE -

  • EuG, 17.03.2021 - T-226/20

    Steinel/ EUIPO (MobileHeat) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Gemäß der Rechtsprechung obliegt es nämlich dem EUIPO, die Bedeutung eines Zeichens im Rahmen der Beurteilung seines beschreibenden Charakters nicht abstrakt, sondern vielmehr im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und nach dem Verständnis der maßgeblichen Verkehrskreise zu untersuchen (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2018, Rheinmetall Waffe Munition/EUIPO [VANGUARD], T-93/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:671, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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