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   EuG, 30.11.2022 - T-401/21   

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https://dejure.org/2022,34079
EuG, 30.11.2022 - T-401/21 (https://dejure.org/2022,34079)
EuG, Entscheidung vom 30.11.2022 - T-401/21 (https://dejure.org/2022,34079)
EuG, Entscheidung vom 30. November 2022 - T-401/21 (https://dejure.org/2022,34079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    KN/ Parlament

    Institutionelles Recht - Mitglied des EWSA - Entlastungsverfahren für die Ausführung des Haushaltsplans des EWSA für das Haushaltsjahr 2019 - Entschließung des Parlaments, in der der Kläger als Mobbing-Täter bezeichnet wird - Nichtigkeitsklage - Nicht anfechtbare ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Institutionelles Recht - Mitglied des EWSA - Entlastungsverfahren für die Ausführung des Haushaltsplans des EWSA für das Haushaltsjahr 2019 - Entschließung des Parlaments, in der der Kläger als Mobbing-Täter bezeichnet wird - Nichtigkeitsklage - Nicht anfechtbare ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuG, 08.07.2008 - T-48/05

    DAS OLAF UND DIE KOMMISSION HABEN SICH, INDEM SIE DEN GERICHTSBEHÖRDEN UND DER

    Auszug aus EuG, 30.11.2022 - T-401/21
    Andererseits können Art. 6 Abs. 2 EMRK und Art. 48 Abs. 1 der Charta die Behörden mit Blick auf Art. 10 EMRK und Art. 11 der Charta, die das Recht auf freie Meinungsäußerung garantieren, nicht daran hindern, die Öffentlichkeit über laufende strafrechtliche Ermittlungen zu informieren, sondern verlangen, dass sie dies mit aller Diskretion und Zurückhaltung tun, die die Achtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung gebietet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 212 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Rechtsprechung hat jedoch betont, dass es bei der Beurteilung, ob ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung vorliegt, wichtig ist, den wirklichen Sinn der fraglichen Erklärungen und nicht ihre wörtliche Bedeutung sowie die besonderen Umstände, unter denen sie abgegeben wurden, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 211 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen ist, soweit der Kläger ein Verhalten des Parlaments angreift, daran zu erinnern, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit eine Ausprägung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2008, Franchet und Byk/Kommission, T-48/05, EU:T:2008:257, Rn. 213).

  • EuG, 06.06.2019 - T-399/17

    Das Gericht weist die Klage ab, mit der der ehemalige EU-Kommissar John Dalli

    Auszug aus EuG, 30.11.2022 - T-401/21
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Beachtung der Unschuldsvermutung, die in Art. 6 Abs. 2 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) und in Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) niedergelegt ist, verlangt, dass jede Person, die einer Straftat beschuldigt wird, bis zum gesetzlichen Nachweis ihrer Schuld als unschuldig gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juni 2019, Dalli/Kommission, T-399/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:384, Rn. 168 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Einerseits beschränkt sich dieser Grundsatz nicht auf eine Verfahrensgarantie in Strafsachen; sein Anwendungsbereich ist weiter gefasst und verlangt, dass keine Behörde eine Person für schuldig erklärt, bevor ihre Schuld von einem Gericht festgestellt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juni 2019, Dalli/Kommission, T-399/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:384, Rn. 173 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn für Erklärungen, die von einer Behörde nach Abschluss einer Untersuchung des OLAF abgegeben wurden, ist bereits entschieden worden, dass die Beachtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung es nicht ausschließt, dass im Bestreben, die Öffentlichkeit so genau wie möglich über die im Zusammenhang mit etwaigen Funktionsstörungen oder Betrugsfällen ergriffenen Maßnahmen zu informieren, ein Unionsorgan die wichtigsten Ergebnisse eines OLAF-Berichts, der ein Mitglied eines Organs betrifft, mit ausgewogenen und maßvollen Worten und in einer im Wesentlichen tatsachenbasierten Art und Weise wiedergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juni 2019, Dalli/Kommission, T-399/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:384, Rn. 175 bis 178).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

    Auszug aus EuG, 30.11.2022 - T-401/21
    Insoweit ist entschieden worden, dass der in Art. 15 AEUV verankerte Grundsatz der Transparenz eine bessere Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess ermöglicht und eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System gewährleistet (Urteil vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 68).

    Somit zielt im Rahmen des Entlastungsverfahrens die Veröffentlichung der angefochtenen Rechtsakte darauf ab, die öffentliche Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans zu stärken und zur angemessenen Verwendung der öffentlichen Mittel durch die Unionsverwaltung beizutragen (vgl. entsprechend Urteil vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

    Auszug aus EuG, 30.11.2022 - T-401/21
    Solche Informationen sind geeignet, zur öffentlichen Debatte über eine Frage von allgemeinem Interesse beizutragen, und dienen deshalb dem öffentlichen Interesse (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2003, Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, EU:C:2003:294, Rn. 85).
  • EuGH, 11.07.2013 - C-439/11

    Ziegler / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.11.2022 - T-401/21
    Was die Pflicht zur Unparteilichkeit angeht, die nach Ansicht des Klägers verletzt worden ist, so umfasst diese zum einen die subjektive Unparteilichkeit in dem Sinne, dass kein Mitglied des betreffenden Organs, das mit dem Fall befasst ist, eine Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile zeigen darf, und zum anderen die objektive Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um insoweit jeden berechtigten Zweifel auszuschließen (vgl. Urteil vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 155 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.10.2006 - T-193/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER MASSNAHME, MIT DER DAS

    Auszug aus EuG, 30.11.2022 - T-401/21
    Im Hinblick auf das in Art. 41 der Charta vorgesehene Recht auf eine gute Verwaltung ist darauf hinzuweisen, dass dieses als solches dem Einzelnen keine Rechte verleiht, außer wenn es Ausdruck spezifischer Rechte ist, wie des Rechts darauf, dass die eigenen Angelegenheiten unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden (Urteil vom 4. Oktober 2006, Tillack/Kommission, T-193/04, EU:T:2006:292, Rn. 127).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-615/19

    Institutionelles Recht

    Auszug aus EuG, 30.11.2022 - T-401/21
    Sofern eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist die Klage insgesamt abzuweisen, ohne dass die anderen Voraussetzungen der außervertraglichen Haftung der Union zu prüfen sind (vgl. Urteil vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.07.2012 - T-308/10

    Kommission / Nanopoulos

    Auszug aus EuG, 30.11.2022 - T-401/21
    Folglich kann eine Verletzung der Unschuldsvermutung nicht nur von einem Richter oder einem Gericht, sondern auch von anderen öffentlichen Stellen ausgehen (vgl. Urteil vom 12. Juli 2012, Kommission/Nanopoulos, T-308/10 P, EU:T:2012:370, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 18.02.2016 - 6091/06

    RYWIN c. POLOGNE

    Auszug aus EuG, 30.11.2022 - T-401/21
    Ferner ist entschieden worden, dass eine parlamentarische Versammlung, solange eine Person, die einer Straftat beschuldigt wird, noch nicht rechtskräftig von einem Gericht verurteilt worden ist, den Grundsatz der Unschuldsvermutung beachten muss und daher verpflichtet ist, Diskretion und Zurückhaltung an den Tag zu legen, wenn sie sich in einer Entschließung zu Tatsachen äußert, derentwegen gegen diese Person ein Strafverfahren geführt wird (vgl. in diesem Sinne EGMR, 18. Februar 2016, Rywin/Polen, CE:ECHR:2016:0218JUD000609106, §§ 207 und 208 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.07.2016 - T-483/13

    Oikonomopoulos / Kommission - Außervertragliche Haftung - Schäden, die von der

    Auszug aus EuG, 30.11.2022 - T-401/21
    Außerdem verfügen die Organe über einen gewissen Ermessensspielraum bei der Frage, inwieweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung einer den öffentlichen Stellen übertragenen Aufgabe erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juli 2016, 0ikonomopoulos/Kommission, T-483/13, EU:T:2016:421, Rn. 57, nicht veröffentlicht, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

  • EuGH, 16.12.2020 - C-597/18

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die

  • EuG, 17.09.1992 - T-138/89

    Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen

  • EuG, 09.12.2010 - T-526/08

    Kommission / Strack - Rechtsmittel - Anschlussrechtsmittel - Öffentlicher Dienst

  • EuG, 04.05.2005 - T-86/03

    Holcim (France) / Kommission - Durchführung eines Urteils des Gerichts -

  • EuG, 30.09.2003 - T-214/02

    Martínez Valls / Parlament

  • EuG, 08.11.2018 - T-724/16

    Cocchi und Falcione / Kommission

  • EuG, 01.02.2012 - T-237/09

    Région wallonne / Kommission

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