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   Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-566/10 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-566/10 P (https://dejure.org/2012,13758)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - C-566/10 P (https://dejure.org/2012,13758)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - C-566/10 P (https://dejure.org/2012,13758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

    Rechtsmittel - Sprachenregelung - Bekanntmachung von allgemeinen Auswahlverfahren für die Einstellung von Verwaltungsräten und Assistenten - Veröffentlichung in drei Amtssprachen - Ergänzung in allen Amtssprachen - Auswahl der Zweitsprache unter drei Amtssprachen - ...

  • EU-Kommission

    Italien / Kommission

    Rechtsmittel - Sprachenregelung - Bekanntmachung von allgemeinen Auswahlverfahren für die Einstellung von Verwaltungsräten und Assistenten - Veröffentlichung in drei Amtssprachen - Ergänzung in allen Amtssprachen - Auswahl der Zweitsprache unter drei Amtssprachen - ...

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Die EU spricht auch Italienisch - aber nur im Prinzip

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • EuG, 16.12.2008 - T-285/07

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-566/10
    Die Bekanntmachung der beiden ersten Auswahlverfahren war Gegenstand der Klage T-166/07; die Bekanntmachung des dritten Auswahlverfahrens wurde mit der Klage T-285/07 angegriffen.

    Das Gericht ließ die Republik Litauen als Streithelfer Italiens in der Rechtssache T-166/07 zu und ebenso die Hellenische Republik in der Rechtssache T-285/07.

    - gemäß den Art. 56, 58 und 61 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 aufzuheben, mit dem über ihre Klagen auf Nichtigerklärung folgender Bekanntmachungen entschieden worden ist:.

    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 aufzuheben.

    Der Gerichtshof prüft unverzichtbare Prozessvoraussetzungen von Amts wegen.(10) Daher ist auf den zunächst überraschenden Umstand einzugehen, dass im Verfahren T-285/07 ein Urteil gegen die Kommission ausgesprochen wurde, obwohl sie am betreffenden Auswahlverfahren nicht beteiligt war.(11).

    Das Urteil des Gerichts vom 13. September 2010, 1talien/Kommission, in den Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 wird aufgehoben.

    13 - So im Ergebnis auch der Beschluss des Gerichts vom 16. Dezember 2008, 1talien/Parlament und Kommission (T-285/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuG, 13.09.2010 - T-166/07

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-566/10
    Die Bekanntmachung der beiden ersten Auswahlverfahren war Gegenstand der Klage T-166/07; die Bekanntmachung des dritten Auswahlverfahrens wurde mit der Klage T-285/07 angegriffen.

    Das Gericht ließ die Republik Litauen als Streithelfer Italiens in der Rechtssache T-166/07 zu und ebenso die Hellenische Republik in der Rechtssache T-285/07.

    - gemäß den Art. 56, 58 und 61 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 aufzuheben, mit dem über ihre Klagen auf Nichtigerklärung folgender Bekanntmachungen entschieden worden ist:.

    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 aufzuheben.

    Das Urteil des Gerichts vom 13. September 2010, 1talien/Kommission, in den Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 wird aufgehoben.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-566/10
    43 - Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA (C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 95), vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a. (C-127/07, Slg. 2008, I-9895, Randnr. 23), vom 7. Juli 2009, S.P.C.M. u. a. (C-558/07, Slg. 2009, I-5783, Randnr. 74), sowie vom 14. September 2010, Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission u. a. (C-550/07 P, Slg. 2010, I-8301, Randnr. 55).

    44 - Urteil Arcelor Atlantique et Lorraine u. a. (zitiert in Fn. 43, Randnr. 47).

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