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   LAG Nürnberg, 03.03.2021 - 2 Sa 343/20   

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LAG Nürnberg, 03.03.2021 - 2 Sa 343/20 (https://dejure.org/2021,7471)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03.03.2021 - 2 Sa 343/20 (https://dejure.org/2021,7471)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03. März 2021 - 2 Sa 343/20 (https://dejure.org/2021,7471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BUrlG § 9; Manteltarifvertrag vom 01.04.2018 für die Arbeitnehm... er der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV) § 10, § 18; Tarifvertrag Tarifliches Urlaubsgeld vom 08.02.2018 für die bayerische Metall- und Elektroindustrie (TV T-ZUG)
    Erkrankung während tariflicher Freistellungszeit

  • IWW

    § 10 MTV, § 18 MTV, § 10 A MTV, § 9 BUrlG, § 10 A Ziff. 4 MTV, ... § 18 A Ziff. 5 MTV, § 128 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 128 Abs. 2 ZPO, § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 10 A Ziff. 3 MTV, § 10 A Ziff. 4 Abs. 2 Satz 1 MTV, §§ 9 BUrlG, 18 A Ziff. 5 MTV, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 18 A MTV, § 10 A Ziff. 4 Abs. 3 MTV, § 10 A Ziff. 2 MTV, § 10 A Ziff. 4 Abs. 5 MTV, § 1 BUrlG, § 18 A Ziff. 1 MTV, § 8 BUrlG, § 18 A Ziff. 1 Satz 2 MTV, § 10 A Ziff. 5 MTV, § 10 A Ziff.4 Abs. 3 MTV, § 275 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 10 A Ziff. 4 Abs. 2 Satz 3 MTV, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 18 A Ziff. 3 (II) Satz 2 MTV, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 9 BUrlG, §§ 10, 18 Manteltarifvertrag vom 01.04.2018 für die ... Arbeitnehmer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV), Tarifvertrag Tarifliches Urlaubsgeld vom 08.02.2018 für die bayerische Metall- und Elektroindustrie (TV T-ZUG)
    Tarifliche Freistellungszeit - Arbeitsunfähigkeit - bayerische Metall- und Elektroindustrie

  • rewis.io

    Arbeitnehmer, Erkrankung, Arbeitgeber, Arbeitszeit, Betriebsrat, Bewilligung, Krankheit, Tarifvertragsparteien, Freistellung, Erholungsurlaub, Anspruch, Berufung, Freistellungsanspruch, Auslegung, gesetzlichen Form, Freistellung des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.03.2021 - 2 Sa 343/20
    Diese Bestimmungen gelten unmittelbar nur für den gesetzlich garantierten Erholungsurlaub (vgl. BAG 11.09.2003 - 6 AZR 374/02; BAG 02.12.1987 - 5 AZR 652/86) bzw. für den tariflichen Erholungsurlaub.

    Eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Freistellungszeitraum macht die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs nicht hinfällig (vgl. BAG 11.09.2003 - 6 AZR 374/02 Rn 26 mwN).

    Dabei muss der Wille der Tarifvertragsparteien erkennbar sein, dass sie, abweichend von den allgemeinen Grundsätzen, eine Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitszeitausgleich ausnahmsweise ausschließen wollten, falls der Arbeitnehmer nach bereits erfolgter Festlegung des Arbeitszeitausgleichs im Ausgleichszeitraum arbeitsunfähig erkrankt (vgl. BAG vom 11.09.2003 - 6 AZR 374/02 - Rn 27; LAG Hamm 25.11.2020 - 6 Sa 695/20, Rn 93).

    Aus dem Tarifwortlaut geht nicht hervor, dass die Tarifvertragsparteien, abweichend von den allgemeinen Grundsätzen, eine Erfüllung des Anspruchs auf Freistellungszeit ausnahmsweise ausschließen wollten, falls der Arbeitnehmer nach bereits erfolgter einvernehmlicher Festlegung der Freistellungszeit während der Freistellung arbeitsunfähig erkrankt (vgl. BAG 11.09.2003 - 6 AZR 374/02 Rn 28).

  • LAG Hamm, 25.11.2020 - 6 Sa 695/20

    Freistellung statt tariflichem Zusatzgeld, keine Erfüllung im Falle von

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.03.2021 - 2 Sa 343/20
    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer für diese Tage arbeitsunfähig erkrankt (entgegen LAG Hamm 25.11.2020 - 6 Sa 695/20).

    Diese Rechtsauffassung teile auch das LAG Hamm im Urteil vom 25.11.2020 - Az. 6 Sa 695/20.

    Insgesamt handelt es sich bei § 10 A MTV um ein vom Urlaub unabhängiges, eigenständiges Regelungswerk hinsichtlich eines Freistellungsanspruchs (ebenso LAG Hamm 25.11.2020 - 6 Sa 695/20 Rn 90 für die insoweit inhaltlich gleichlautenden tariflichen Regelungen für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen).

    Dabei muss der Wille der Tarifvertragsparteien erkennbar sein, dass sie, abweichend von den allgemeinen Grundsätzen, eine Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitszeitausgleich ausnahmsweise ausschließen wollten, falls der Arbeitnehmer nach bereits erfolgter Festlegung des Arbeitszeitausgleichs im Ausgleichszeitraum arbeitsunfähig erkrankt (vgl. BAG vom 11.09.2003 - 6 AZR 374/02 - Rn 27; LAG Hamm 25.11.2020 - 6 Sa 695/20, Rn 93).

  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.03.2021 - 2 Sa 343/20
    Auch ist der Freistellungsanspruch nicht an das Kalenderjahr gekoppelt, sondern besteht in allen anderen Fällen ohne weiteres fort (BAG 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 - Rn 46 zu den entsprechenden Regelungen des TV T-ZUG und MTV 2018 in Nordrhein-Westfalen).

    Daraus folgt zwar, dass der Freistellungsanspruch über das Kalenderjahr hinaus im bestehenden Arbeitsverhältnis erhalten bleibt und ein Fall der Unmöglichkeit im Sinne von § 275 BGB nach Ablauf des Kalenderjahres nicht vorliegt (BAG 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 - Rn 46 zu den entsprechenden Regelungen des TV T-ZUG und MTV 2018 in Nordrhein-Westfalen, anders das Erstgericht und das LAG Hamm a.a.O).

    Wird der Arbeitnehmer vor Jahresende aber wieder arbeitsfähig, bleibt der Freistellungsanspruch unabhängig vom Jahresende bestehen (BAG 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 - Rn 46).

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.03.2021 - 2 Sa 343/20
    Die Frage, ob die Inanspruchnahme tariflicher Freistellungszeit i.S.v. § 10 A MTV während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich ist, ist nicht anhand begrifflicher Erwägungen oder allgemeiner schuldrechtlicher Grundsätze, sondern durch Auslegung der Tarifvorschrift selbst zu beantworten (vgl. BAG 04.09.1985 - 7 AZR 531/82 Rn 19).

    Dies geschieht durch eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, durch die der Arbeitgeber auf sein vertragliches Recht auf Leistung der versprochenen Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die entsprechende Dienstleistungspflicht des Arbeitnehmers zum Erlöschen bringt (vgl. BAG 04.09.1985 - 7 AZR 531/82 Rn 20).

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 29/17

    Job-Ticket - Fahrwegpfleger in Einsatzwechseltätigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.03.2021 - 2 Sa 343/20
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (BAG 22.03.2018 - 6 AZR 29/17 Rn 12 m.w.N).
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 759/12

    Stundenabzug im Arbeitszeitkonto nach § 5 Abs. 8 TV Azk

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.03.2021 - 2 Sa 343/20
    Eine solche Leistungsklage kommt freilich nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber ein T-Zug-Konto führt und dieses Konto den Anspruch nach der zu Grunde liegenden Abrede verbindlich bestimmt (vgl. für ein Arbeitszeitkonto BAG 31.07.2014 - 6 AZR 759/12 Rn. 20 mwN).
  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 547/14

    Betriebliche Übung - Jubiläumsurlaub - Änderung der Jubiläumsleistung nach dem

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.03.2021 - 2 Sa 343/20
    Aus der Klagebegründung wird aber deutlich, dass die Klägerin die Feststellung begehrt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr einen Freistellungstag nach § 10 A Ziff. 4 MTV zu gewähren (vgl. BAG 17.11.2015 - 9 AZR 547/14 zum "Urlaubskonto").
  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 652/86

    Nachgewährung von Freischichten wegen Krankheit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.03.2021 - 2 Sa 343/20
    Diese Bestimmungen gelten unmittelbar nur für den gesetzlich garantierten Erholungsurlaub (vgl. BAG 11.09.2003 - 6 AZR 374/02; BAG 02.12.1987 - 5 AZR 652/86) bzw. für den tariflichen Erholungsurlaub.
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2021 - 8 Sa 754/20

    Tarifliches Zusatzgeld; Freistellungstage Metallindustrie NR

    Während das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 20.01.2021 zum Az. 4 AZR 283/20 (NZA 2021, 792, Rdz. 49) und vom 11.11.2020 zum Az. 4 AZR 210/20 (AP Nr. 237 zu § 1 TVG Auslegung, Rdz. 46, in diesem Sinne auch LAG Nürnberg, Urteil vom 03.03.2021 - 2 Sa 343/20, juris, Rdz. 67) von einem Fortbestand des Erfüllungsanspruchs auf die Gewährung von Freistellungstagen über das Jahresende hinaus ausging, judizierte das LAG Hamm (Urteil vom 25.11.2020 - 6 Sa 695/20, juris, Rdz. 108 ff.), dass der Freistellungsanspruch bei Nichtgewährung der Freistellungstage am Jahresende entweder mangels Geltendmachung ersatzlos erlischt oder der Arbeitnehmer Schadensersatz in Form der Ersatzgewährung der Freistellungstage als Naturalrestitution gemäß § 275 Abs. 4, 283, 280 Abs. 1, 249 BGB verlangen kann, wenn der Arbeitgeber den Anspruchsuntergang am Jahresende zu vertreten hat.

    des Vorjahres die Freistellungsoption gewählt hat, würde sich die Erfüllung des Anspruchs entgegen halten lassen müssen, wenn der Arbeitgeber die Freistellungstage denn nur frühzeitig genug - nämlich vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (vgl. hierzu LAG Nürnberg, Urteil vom 03.03.2021 - 2 Sa 343/20, juris, Rdz. 69) - festgelegt hat.

    (4)Sicher beachtlich im Sinne der Beklagten ist das vom LAG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 03.03.2021 (Az. 2 Sa 343/20, juris, Rdz. 62) gebrachte Argument, dass bei einem bloßen Abstellen auf den Zweck, besonders belasteten Arbeitnehmergruppen zusätzliche Freizeit einzuräumen, kaum erklärlich wäre, warum Betriebsrat und Arbeitgeber den Kreis der anspruchsberechtigten Mitarbeiter im Sinne des § 25.1 MTV bis auf den gesamten Betrieb sollen erweitern können; § 25.4 MTV.

    Das Gericht folgt insoweit der Auffassung des BAG in seinen Entscheidungen vom 20.01.2021 zum Az. 4 AZR 283/20 (NZA 2021, 792, Rdz. 49) und vom 11.11.2020 zum Az. 4 AZR 210/20 (AP Nr. 237 zu § 1 TVG Auslegung, Rdz. 46, in diesem Sinne auch LAG Nürnberg, Urteil vom 03.03.2021 - 2 Sa 343/20, juris, Rdz. 67).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 12 Sa 6/21

    Tariflicher Freistellungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit an Freistellungstagen

    Es liegt auf der Hand, dass die angestrebte Entlastung nicht allein durch die Freistellungserklärung des Arbeitgebers, sondern erst dann erreicht wird, wenn von den Freistellungstagen auch tatsächlich Gebrauch gemacht werden kann (vgl. LAG Hamm, a.a.O., Rn. 101 f.; insoweit dem LAG Hamm folgend LAG Nürnberg - 03. März 2021 - 2 Sa 343/20, Rn. 66).
  • LAG Düsseldorf, 23.07.2021 - 10 Sa 694/20

    Tarifliches Zusatzgeld; Freistellungstage Metallindustrie NRW

    des Vorjahres die Freistellungsoption gewählt hat, würde sich die Erfüllung des Anspruchs entgegen halten lassen müssen, wenn der Arbeitgeber die Freistellungstage denn nur frühzeitig genug - nämlich vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (vgl. hierzu LAG Nürnberg, Urteil vom 03.03.2021 - 2 Sa 343/20, juris, Rdz. 69) - festgelegt hat.

    (4) Sicher beachtlich im Sinne der Beklagten ist das vom LAG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 03.03.2021 (Az. 2 Sa 343/20, juris, Rdz. 62) gebrachte Argument, dass bei einem bloßen Abstellen auf den Zweck, besonders belasteten Arbeitnehmergruppen zusätzliche Freizeit einzuräumen, kaum erklärlich wäre, warum Betriebsrat und Arbeitgeber den Kreis der anspruchsberechtigten Mitarbeiter im Sinne des § 25.1 MTV bis auf den gesamten Betrieb sollen erweitern können; § 25.4 MTV.

  • LAG Nürnberg, 15.04.2021 - 3 Sa 312/20

    Tarifliche Freistellungszeit - Arbeitsunfähigkeit - bayerische Metall- und

    Die Kammer macht sich nach eigener Prüfung die Begründung der zweiten Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg in sachlich und rechtlich gleich gelagertem Verfahren 2 Sa 343/20 wie folgt zu eigen:.
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