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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19 (https://dejure.org/2020,10207)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.2020 - 7 Sa 258/19 (https://dejure.org/2020,10207)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 7 Sa 258/19 (https://dejure.org/2020,10207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 77 Abs 4 S 1 BetrVG, § 611a Abs 2 BGB
    Vergütung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit - Gesamtbetriebsvereinbarung - Auslegung

  • IWW

    §§ 305 ff. BGB, § ... 305c BGB, § 307 BGB, §§ 611, 612 BGB, §§ 305c, 307 BGB, § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 611a Abs. 2 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, Anlage 7 zur GBV, §§ 307 Abs. 1, 2, 308, 309 BGB, § 310 Abs. 4 S. 3 BGB, § 4 Abs. 1 TzBfG, § 4 TzBfG, § 22 TzBfG, § 310 Abs. 4 S. 1 BGB, § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 3b EStG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a Abs. 2 ; GG Art. 3 ; TzBfG § 4 Abs. 1
    Altersteilzeit; Erfolgsbeteiligung; Freistellungsphase; betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Spiegelbildtheorie; Tantieme; Ungleichbehandlung; variable Vergütung; Berechnung der Vergütung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19
    Nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB findet zwar bei Betriebsvereinbarungen keine Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 305 ff. BGB statt (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 22 mwN.).

    Doch sind die Betriebsparteien beim Abschluss ihrer Vereinbarungen gemäß § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG an die Grundsätze von Recht und Billigkeit gebunden und müssen den auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückzuführenden betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (vgl. (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 22 mwN).

    Dabei ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 22).

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19
    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 34; 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 32; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, jeweils mwN.; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - unter II.1.b.bb (2)).

    Das für die Freistellungsphase angesparte Entgelt ist die Gegenleistung für die bereits in der Arbeitsphase geleistete, über die verringerte Arbeitszeit hinausgehende Arbeit (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 34 mwN.).

    Auch der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - lagen ein anderer Sachverhalt und die besonderen Regelungen des TV ATZ für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern in den Bayerischen Spielbanken zugrunde.

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19
    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 34; 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 32; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, jeweils mwN.; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - unter II.1.b.bb (2)).

    Die Höhe der anteiligen Vergütung während der Freistellungsphase des Blockmodells orientiert sich daher spiegelbildlich an der dem Arbeitnehmer zustehenden erarbeiteten Vergütung in der Arbeitsphase (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 14 mwN.).

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt - LeistungsTV-Bund

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19
    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 34; 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 32; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, jeweils mwN.; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - unter II.1.b.bb (2)).

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - führt zu keiner abweichenden Beurteilung.

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19
    § 4 TzBfG schützt dabei vor einer unmittelbaren Benachteiligung ebenso wie vor einer mittelbaren (BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15 mwN.).
  • BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 523/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 33; 18. Februar 2014 - 9 AZR 821/12 - Rn. 16, jeweils mwN.).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19
    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 34; 19. Januar 2010 - 9 AZR 51/09 - Rn. 32; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, jeweils mwN.; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - unter II.1.b.bb (2)).
  • BAG, 18.02.2014 - 9 AZR 821/12

    Altersteilzeit - Bonusanspruch - Auslegung von AGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 33; 18. Februar 2014 - 9 AZR 821/12 - Rn. 16, jeweils mwN.).
  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 336/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Unklarheitenregel nicht (vgl. BAG 9. November 2019 - 3 AZR 336/18 - Rn. 25 mwN.).
  • LAG Niedersachsen, 22.06.2009 - 6 Sa 389/09

    Ausschluss freigestellter Altersteilzeitarbeitnehmer von Jahresbonuszahlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19
    Hat der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase Leistungen erhalten, die nicht auf Arbeits- und Freistellungsphase gesplittet worden sind, kann er diese in der Freistellungsphase nicht ebenfalls erhalten (vgl. LAG Niedersachsen 22. Juni 2009 - 6 Sa 389/09 - unter I.2.a. b.b mwN.).
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