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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19   

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https://dejure.org/2020,14540
LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19 (https://dejure.org/2020,14540)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.03.2020 - 6 Sa 321/19 (https://dejure.org/2020,14540)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. März 2020 - 6 Sa 321/19 (https://dejure.org/2020,14540)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 106 GewO, § 4 Abs 1 S 1 TVöD BT-E, § 305 BGB, § 310 Abs 3 Nr 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Versetzung - Kündigung einer Nebenabrede zum Dienstort - Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

  • IWW

    § 308 Nr. 4 BGB, § ... 106 GewO, § 612a BGB, Art. 6 GG, § 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5, § 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 305 ff. BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 611 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 134 BGB, § 612 a BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Äquivalenzgefüge; Dienstort; billiges Ermessen; Kündigung; zwingende Kündigungsschutzvorschriften; Leistungsbestimmung; einseitiges Leistungsbestimmungsrecht; Maßregelungsverbot; Nebenabrede; zulässige Teilkündigung; Versetzung; Kündigung einer Nebenabrede zum Dienstort; ...

  • rechtsportal.de

    Äquivalenzgefüge; Dienstort; billiges Ermessen; Kündigung; zwingende Kündigungsschutzvorschriften; Leistungsbestimmung; einseitiges Leistungsbestimmungsrecht; Maßregelungsverbot; Nebenabrede; zulässige Teilkündigung; Versetzung; Kündigung einer Nebenabrede zum Dienstort; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19
    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15, 20.

    Zugleich werden zum Schutz der betroffenen Beschäftigten Direktionsrechtsmaßnahmen des Arbeitgebers nach § 106 GewO, soweit sie eine Abordnung oder Versetzung iSd. § 4 Abs. 1 TVöD-E darstellen, dessen speziellen Voraussetzungen unterworfen; in dieser Schutzfunktion für die Beschäftigten liegt die Bedeutung der Vorschrift (vgl. zu § 4 TVöD-V: BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 29, mwN, zitiert nach juris).

    Für die Wirksamkeit einer Maßnahme nach § 4 Abs. 1 TVöD-E kommt es nur darauf an, ob sie im Ergebnis den tariflichen und gesetzlichen Anforderungen genügt; hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten keine Gelegenheit gegeben, seine Interessen geltend zu machen, trägt er das Risiko, dass sich die getroffene Maßnahme deshalb als unbillig und damit unwirksam erweist; der Zweck des Anhörungsrechts nach § 4 Abs. 1 Satz 2 TVöD-E verlangt es nicht, die Maßnahme nur deshalb als unwirksam anzusehen, weil die danach erforderliche Anhörung unterblieben ist (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 37, zitiert nach juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 37, 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19
    März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 27; 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 30, jeweils zitiert nach juris).

    Die Teilkündigung wird nur ausnahmsweise als Gestaltungsmittel anerkannt, wenn ein Gesamtvertragsverhältnis sich aus mehreren Teilverträgen zusammensetzt und diese Teilverträge nach dem Gesamtbild des Vertrages jeweils für sich als selbständig lösbar aufgefasst werden müssen (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 30, 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).

    Hierbei darf die Teilkündigung nicht zu einer Umgehung von zwingenden Kündigungsvorschriften führen (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 27, 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 30, 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19
    März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 27; 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 30, jeweils zitiert nach juris).

    Hierbei darf die Teilkündigung nicht zu einer Umgehung von zwingenden Kündigungsvorschriften führen (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 27, 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 30, 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19
    Die Vorschrift erfasst nur einseitige Bestimmungsrechte hinsichtlich der Leistung des Verwenders; das folgt auch aus den Gesetzesmaterialien zum AGB-Gesetz, die ausschließlich Beispiele für Änderungen der Verwenderleistungen nennen (BT-Drucks. 7/3919 S. 25); sie ist damit nicht auf das Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers im Hinblick auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzuwenden (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 31, vgl. LAG Hamm 17. März 2016 - 17 Sa 1660/15 - Rn. 161, jeweils zitiert nach juris).

    Der Arbeitsvertrag bedarf als Dauerschuldverhältnis einer ständigen, bei Vertragsschluss angesichts zahlreicher und vielgestaltiger Einflussfaktoren gedanklich nicht vorwegnehmbaren Anpassung (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 36, zitiert nach juris).

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16

    (Teil-) Kündigung einer Pauschalierungsabrede

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19
    Solche sog. Teilkündigungen einzelner arbeitsvertraglicher Vereinbarungen können aber zulässig sein, wenn dem Kündigenden hierzu - wirksam - das Recht eingeräumt wurde (vgl. BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 17, 23.

    Bleibt das (ursprüngliche) Äquivalenzgefüge des Arbeitsverhältnisses etwa durch die Vereinbarung der gesonderten Kündbarkeit einer Pauschalierungsvereinbarung bei der Abrechnung von Erschwerniszuschlägen unverändert, da nicht die Hauptleistungspflicht selbst einer einseitigen Abänderbarkeit unterworfen, sondern lediglich eine Erfüllungsmodalität ausgestaltet wird, liegt eine Umgehung von Kündigungsschutzbestimmungen nicht vor (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 19, zitiert nach juris).

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 37, 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur der äußere Anlass für sie war (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 63, 19. April 2012 - 2 AZR 233/11 - Rn. 47; 12. Mai 2011 - 2 AZR 384/10 - Rn. 38, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10

    Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur der äußere Anlass für sie war (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 63, 19. April 2012 - 2 AZR 233/11 - Rn. 47; 12. Mai 2011 - 2 AZR 384/10 - Rn. 38, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 233/11

    Personenbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz eines Ersatzmitglieds des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur der äußere Anlass für sie war (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 63, 19. April 2012 - 2 AZR 233/11 - Rn. 47; 12. Mai 2011 - 2 AZR 384/10 - Rn. 38, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 6 Sa 321/19
    Sind danach entscheidungserhebliche Behauptungen des Arbeitnehmers streitig, sind grundsätzlich die vom Arbeitnehmer angebotenen Beweise zu erheben (vgl. zur Kündigung als Maßregelung: BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - Rn. 13; LAG Rheinland-Pfalz 25. Februar 2014 - 6 Sa 463/13 - Rn. 34; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2014 - 6 Sa 463/13

    Probezeitkündigung - Maßregelungsverbot

  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 474/16

    Theaterbetriebszulage für einen Betriebstechniker

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 673/15

    Versetzung - Annex - besonderes Feststellungsinteresse

  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89

    Teilkündigung eines Chefarztvertrages

  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

  • BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache/Direktionsrecht -

  • BAG, 16.01.1980 - 4 AZR 202/78
  • LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 832/22

    Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO ; Zulässigkeit einer Teilkündigung bei

    In diesem Fall erfolgt die einseitige Änderung der Vertragsbedingungen nicht gegen den Willen des anderen Vertragspartners, sondern aufgrund des vereinbarten Teilkündigungsrechts ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.03.2020 - 6 Sa 321/19 ).

    Die Vorschrift erfasst nur einseitige Bestimmungsrechte hinsichtlich der vertraglich vorgesehenen Leistung des Verwenders; sie ist damit nicht auf das Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers im Hinblick auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzuwenden ( BAG, Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 557/05; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.03.2020 - 6 Sa 321/19) .

    Zugunsten der Beklagten ist ferner zu bedenken, dass im Arbeitsrecht ein spezifisches Anpassungs- und Flexibilisierungsbedürfnis besteht ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.03.2020 - 6 Sa 321/19 ).

    Dies wahrt die Interessen des Klägers, der ohnehin nur einen eingeschränkten Anspruch auf Tätigkeit im Home-Office hat, in ausreichender Weise ( vgl. Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.03.2020 - 6 Sa 321/19; Preis, Der Arbeitsvertrag, 6. Aufl. 2020, II T 20 Rdnr. 72 ).

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