Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 5 U 111/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18525
OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 5 U 111/07 (https://dejure.org/2008,18525)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2008 - 5 U 111/07 (https://dejure.org/2008,18525)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 5 U 111/07 (https://dejure.org/2008,18525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,18525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Leistungsverhältnisses bei Zuwendungen im Dreiecksverhältnis zwischen dem Angewiesenen und dem Anweisenden und zwischen dem Anweisenden und dem Zahlungsempfänger; Bestehen eines Leistungsverhältnisses bei Zuwendungen im Dreiecksverhältnis zwischen dem ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § ... 187 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 311b; ; BGB § 362 Abs. 2; ; BGB § 516; ; BGB § 781; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt.; ; BGB § 814; ; BGB § 815; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 820 Abs. 1; ; BGB § 822

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung aus einem formunwirksamen Vorvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung wird § 820 Abs. 1 BGB ebenfalls herangezogen, wenn der Leistende unter Vorbehalt gezahlt hat, ohne dass der Empfänger dem widersprochen hätte (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8.6.1988 - IVb ZR 51/87 -, juris Rn. 21; Urteil vom 20.10.2005 - III ZR 37/05 -, juris Rn. 13; OLG Brandb., Urteil vom 29.5.2008 - 5 U 111/07 -, juris Rn. 37).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 5 LA 84/16

    Besoldungsvorbehalt

    Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung wird § 820 Abs. 1 BGB indes auch - jedenfalls entsprechend - angewendet, wenn der Leistende unter Vorbehalt gezahlt hat, ohne dass der Empfänger dem widersprochen hätte (BGH, Urteil vom 8.6.1988 - IVb ZR 51/87 -, juris Rn. 21; Urteil vom 20.10.2005 - III ZR 37/05 -, juris Rn. 13; OLG Brandb., Urteil vom 29.5.2008 - 5 U 111/07 -, juris Rn. 37).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12

    Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge

    Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung wird § 820 Abs. 1 BGB indes auch - jedenfalls entsprechend - angewendet, wenn der Leistende unter Vorbehalt gezahlt hat, ohne dass der Empfänger dem widersprochen hätte (BGH, Urteil vom 8.6.1988 - IVb ZR 51/87 -, juris Rn. 21; Urteil vom 20.10.2005 - III ZR 37/05 -, juris Rn. 13; OLG Brandb., Urteil vom 29.5.2008 - 5 U 111/07 -, juris Rn. 37).
  • OLG Rostock, 17.01.2011 - 1 W 53/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

    Im Übrigen zeigt der Umstand, dass die Antragstellerin vor dem Landgericht Neuruppin in erster Instanz obsiegte und erst durch Berufungsurteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 29.05.2008 (5 U 111/07) zur Zahlung verurteilt wurde, dass die Rückzahlungsansprüche der Frau G. nicht so offensichtlich begründet waren, dass die Antragstellerin in jenem Verfahren gehalten gewesen wäre, sofort an Frau G. zu leisten und sich erst anschließend - im Innenverhältnis des Treuhandvertrages - an den Antragsgegner zu wenden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht