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   OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06   

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https://dejure.org/2007,20784
OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06 (https://dejure.org/2007,20784)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2007 - 5 U 59/06 (https://dejure.org/2007,20784)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2007 - 5 U 59/06 (https://dejure.org/2007,20784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei einem Grundstücksgeschäft im Beitrittsgebiet im Jahre 1992; Verschulden hinsichtlich der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Aufgabe eines Briefs zur Post; Annahme einer verwerflichen Gesinnung bei ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § ... 138 Abs. 2; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 278 Satz 1; ; BGB § 313; ; BGB § 346; ; BGB § 398; ; BGB §§ 459 ff.; ; BGB § 459 Abs. 2; ; BGB § 462; ; BGB § 465; ; BGB § 476; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 826; ; ZPO § 85 Satz 2; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 236; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 294; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Damit lag ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, das nach der Rechtsprechung des BGH bei Grundstücksgeschäften bereits bei einer Überhöhung um knapp 100 % angenommen werden kann (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1128; Palandt-Heinrichs, 66. Auflage, § 138 Rn. 67).

    § 138 Abs. 1 BGB erfasst auch ein wucherähnliches Geschäft, in dem Leistung und Gegenleistung in einem besonders groben Missverhältnis zu einander stehen, ohne dass es unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des benachteiligten Geschäftspartners geschlossen wurde (vgl. st. Rspr. BGH NJW 2001, 1127; NJW 2002, 3165, 3166; Palandt-Heinrichs, 66. Auflage, § 138 Rn. 34).

    Zwar gilt die tatsächliche Vermutung, dass derjenige, der eine besonders grob überhöhte Gegenleistung verlangt, in verwerflicher Absicht handelt (vgl. BGH NJW 2001, 1127 f.; Palandt-Heinrichs a. a. O. Rn. 34a).

    Die an das grobe Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung anknüpfende Schlussfolgerung leitet sich aus dem Erfahrungssatz her, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not - oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand - zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1128).

    Das besonders grobe Äquivalenzmissverhältnis erlaubt es, auf die verwerfliche Gesinnung als subjektives Merkmal des § 138 Abs. 1 BGB zu schließen, denn eine verwerfliche Gesinnung muss bereits dann bejaht werden, wenn sich der Begünstigte zumindest leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere Teil nur unter dem Zwang der Verhältnisse oder den in § 138 Abs. 2 BGB genannten Umständen auf den ungünstigen Vertrag einlässt (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1128).

  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Die beurkundete Änderungsvereinbarung hat die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (vgl. BGH NJW 2002, 3164 f.), d. h. dass darin sämtliche Änderungen des Kaufvertrages enthalten sind, die die Vertragsparteien im Zeitpunkt der Beurkundung vereinbaren wollten.

    Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit setzt voraus, dass der Geschäftsinhalt durch den Urkundentext bestimmt werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 3164, 3165; NJW 2002, 1500, 1502f.).

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Ist eine solche ausdrückliche Risikoverteilung vereinbart, so ist für die Anwendung der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kein Raum (vgl. BGH NJW 2006, 899, 901).
  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Er durfte sich danach auf ein zuverlässiges Arbeiten der Post verlassen (vgl. BVerfG NJW 1992, 38; NJW 1979, 641) und war daher nicht verpflichtet, den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht zu überwachen (vgl. BVerfG NJW 1992, 38; Zöller-Greger, 26. Auflage, § 233 Rn. 23).
  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75

    Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Vereinbarung über die Verlängerung des Rücktrittsrechts nicht der notariellen Form bedurfte, weil sie die Veräußerungs- oder Erwerbspflichten weder unmittelbar noch mittelbar verschärfte oder erweiterte (BGHZ 66, 270, 272; Brandenburgisches OLG NJW-RR 1996, 724; Palandt-Grüneberg, 66. Auflage, § 311b Rn. 42).
  • BGH, 11.01.2001 - III ZR 113/00

    Bezeichnung des Urteils in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin ist auch seiner Pflicht nachgekommen, die richtige Adressierung und die rechtzeitige Versendung der Berufungsbegründungsschrift zu kontrollieren (vgl. BGH NJW 2001, 1070; Zöller-Greger, 26. Auflage, § 233 Rn. 23).
  • BGH, 13.12.2001 - IX ZR 306/00

    Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO; Beweiswürdigung im Rahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit setzt voraus, dass der Geschäftsinhalt durch den Urkundentext bestimmt werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 3164, 3165; NJW 2002, 1500, 1502f.).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Er durfte sich danach auf ein zuverlässiges Arbeiten der Post verlassen (vgl. BVerfG NJW 1992, 38; NJW 1979, 641) und war daher nicht verpflichtet, den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht zu überwachen (vgl. BVerfG NJW 1992, 38; Zöller-Greger, 26. Auflage, § 233 Rn. 23).
  • BGH, 29.05.1968 - VIII ZR 77/66

    Deckenplattenklebstoff - § 459 Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    § 476 BGB galt allerdings, ohne dass es auf arglistiges Verhalten ankam, auch für solche Eigenschaften der Kaufsache, deren Vorhandensein ausdrücklich zugesichert war im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 50, 200, 207; Palandt-Putzo, 56. Auflage, § 463 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 07.12.1995 - 5 U 58/95

    Anspruch auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 59/06
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Vereinbarung über die Verlängerung des Rücktrittsrechts nicht der notariellen Form bedurfte, weil sie die Veräußerungs- oder Erwerbspflichten weder unmittelbar noch mittelbar verschärfte oder erweiterte (BGHZ 66, 270, 272; Brandenburgisches OLG NJW-RR 1996, 724; Palandt-Grüneberg, 66. Auflage, § 311b Rn. 42).
  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

  • BGH, 19.07.2002 - V ZR 240/01

    Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung bei

  • OLG Köln, 27.04.2006 - 18 U 90/05

    Telekom-Aktionäre haben keine Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik

  • OLG Brandenburg, 06.10.2010 - 4 U 36/10

    Grundstückskaufvertrag: Vertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der

    Nach der gesetzlichen Interessenbewertung beim Kaufvertrag trägt in der Regel der Käufer das Risiko, ob er den Kaufgegenstand wie beabsichtigt verwenden kann (BGH, Urteil vom 16. Januar 2004 - V ZR 166/03 -, NJW 2006, 899, 901; OLG Brandenburg, Urteil vom 08. März 2007 - 5 U 59/06 -).
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