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   OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14   

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OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14 (https://dejure.org/2015,12472)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.05.2015 - 5 LA 195/14 (https://dejure.org/2015,12472)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 5 LA 195/14 (https://dejure.org/2015,12472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 54 Abs 2 S 2 BeamtStG; Art ... 103 Abs 1 GG; § 105 Abs 1 BG ND; § 8a VwGOAG ND; § 104 Abs 3 S 2 VwGO; § 108 Abs 2 VwGO; § 43 Abs 2 VwGO; § 58 Abs 2 VwGO; § 70 Abs 2 VwGO; § 35 S 1 VwVfG; § 41 Abs 2 S 1 VwVfG; § 43 Abs 1 S 1 VwVfG; § 51 Abs 5 VwVfG; § 318 ZPO
    Meistbegünstigungsgrundsatz; Meistbegünstigungsprinzip; objektiver Empfängerhorizont; rechtliches Gehör; Verwaltungsaktqualität; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 16.06.2015)

    Klage auf Weiterbeschäftigung erfolglos

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (49)

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2008 - 5 LA 104/05

    Geltung des Vertretungszwangs nach § 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14
    Den gegen diese Entscheidung gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das beschließende Gericht mit Beschluss vom 20. Oktober 2008 (- 5 LA 104/05 -) ab; die Gegenvorstellung des Klägers sowie seine Anhörungsrüge blieben ebenfalls ohne Erfolg (Nds. OVG, Beschlüsse vom 6.4.2010 - 5 LA 104/05 sowie 5 LA 447/05 -).

    Unter dem 10. Juni 2010 lehnte die Beklagte beide Begehren des Klägers unter Berufung auf die rechtskräftigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2005 (- 3 A 64/03 -) und des beschließenden Gerichts vom 20. Oktober 2008 (- 5 LA 104/05 -) ab.

    Insoweit gälten jedoch die vom beschließenden Gericht in seinem (Nichtzulassungs-)Beschluss vom 20. August 2005 (- 5 LA 104/05 -, S. 10f.) angestellten Erwägungen auch weiterhin.

    Nicht zutreffend ist jedoch der Vorhalt des Klägers, sowohl das Verwaltungsgericht als auch nachfolgend das beschließende Gericht hätten im Hauptsachverfahren 3 A 64/03 bzw. 5 LA 104/05 darauf abgestellt, das klägerische Verlängerungsbegehren scheitere bereits daran, dass sich die Rechtslage aufgrund der Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes geändert habe (ZB vom 28.12.2014, S. 11 in Verbindung mit der Klagebegründung vom 17.3.2014, S. 16).

    Diesen selbständig tragenden Erwägungen ist der Kläger im seinerzeitigen Zulassungsverfahren nicht substantiiert entgegengetreten, was für die Zulassung der Berufung erforderlich gewesen wäre (Nds. OVG, Beschluss vom 20.10.2008 - 5 LA 104/05, S. 5f.).

    Denn es geht zu Lasten des Klägers, dass sein Zulassungsvorbringen im Verfahren 5 LA 104/05 die gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderliche Durchdringung des Streitstoffes vermissen ließ und dass es ihm im Rahmen mehrerer Eilanträge nicht gelungen ist, durch eine entsprechende Glaubhaftmachung eine für ihn günstige Entscheidung im Eilverfahren herbeizuführen.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - A 14 S 1361/97

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung bei Bekanntgabe durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14
    Ergeht ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten (vgl. § 116 Abs. 2 VwGO), so tritt die Bindungswirkung gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 318 ZPO bereits mit der in § 116 Abs. 2 VwGO für diesen Fall ausdrücklich vorgeschriebenen Übergabe des Urteils - bzw. zumindest des Tenors der Entscheidung (vgl. § 117 Abs. 5 Satz 2 VwGO) - an die Geschäftsstelle ein (ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 24.7.1998 - 25 ZB 98.32972 -, juris Rn. 3; VGH Ba. Wü., Beschluss vom 12.3.1999 - A 14 S 1361/97 -, juris Rn. 7; Thür. OVG, Beschluss vom 26.1.2000 - 3 ZKO 25.00 -, juris Rn. 4).

    Das Ermessen kann sich aber im Hinblick auf die Notwendigkeit, rechtliches Gehör zu gewähren, oder mit Rücksicht auf die Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, im Einzelfall dahingehend verdichten, dass nur die Wiedereröffnung sachgerecht ist (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 12.3.1999 - A 14 S 1361/97 -, juris Rn. 6).

    Ergeht - wie hier - ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten (vgl. § 116 Abs. 2 VwGO), so tritt die Bindungswirkung bereits mit der in § 116 Abs. 2 VwGO für diesen Fall ausdrücklich vorgeschriebenen Übergabe des Urteils - bzw. zumindest des Tenors der Entscheidung (vgl. § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO) - an die Geschäftsstelle ein (ebenso: Bay. VGH, Beschluss vom 24.7.1998 - 25 ZB 98.32972 -, juris Rn. 3; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 12.3.1999, a. a. O., Rn. 7; Thür.

    Denn es wäre wenig plausibel, wenn der Gesetzgeber zwar für die "Fällung" des Urteils durch Übergabe des Tenors an die Geschäftsstelle eine zweiwöchige Frist gesetzt, hiermit aber nicht zugleich die Verbindlichkeit des Urteils verknüpft, sondern eine abweichende Entscheidung auch in der Zeit danach zugelassen hätte (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 12.3.1999, a. a. O., Rn. 7).

    Darüber hinaus sind dieser Auffassung praktische Erwägungen entgegenzuhalten, weil hiermit die Wirksamkeit einer Entscheidung von Umständen abhängig gemacht würde, die der entscheidende Spruchkörper nicht beeinflussen kann (Bay. VGH, Beschluss vom 24.7.1998, a. a. O. Rn.3, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 12.3.1999, a. a. O., Rn. 7).

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14
    Dabei ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die (behauptete) Rechtswidrigkeit des unanfechtbar gewordenen Erstbescheides für sich allein das Ermessen der Behörde, das Verfahren im weiteren Sinne wiederaufzugreifen, regelmäßig nicht "auf null" reduziert (BVerwG, Urteil vom 30.1.1974, a. a. O., Rn. 25; Beschluss vom 23.2.2004 - 5 B 104.03 u. a. -, juris Rn. 13; Urteil vom 9.5.2012 - BVerwG 6 C 3.11 -, juris Rn. 51), weil dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit prinzipiell kein höheres Gewicht zukommt als dem Grundsatz der Rechtssicherheit (BVerwG, Urteil vom 17.1.2007 - BVerwG 6 C 32.06 -, juris Rn. 13).

    Eine Ermessensreduzierung "auf null" und dementsprechend ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens besteht jedoch, wenn sich die Aufrechterhaltung des bestandskräftigen Verwaltungsaktes als "schlechthin unerträglich" erweist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (BVerwG, Urteil vom 12.1.2007, a. a. O., Rn. 13, Urteil vom 9.5.2012 - BVerwG 6 C 3.11 -, juris Rn. 51).

    Das Festhalten an dem Verwaltungsakt ist etwa dann "schlechthin unerträglich", wenn die Behörde durch unterschiedliche Ausübung der Wiederaufnahmebefugnis in gleichen oder ähnlich gelagerten Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (BVerwG, Urteil vom 30.1.1974 - BVerwG 8 C 20.72 -, juris Rn. 14; Urteil vom 17.1.2007, a. a. O., Rn. 13), oder wenn Umstände gegeben sind, welche die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 17.1.2007, a. a. O., Rn. 13; Urteil vom 9.5.2012, a. a. O., Rn. 51).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (BVerwG, Urteil vom 9.5.2012, a. a. O., Rn 51).

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14
    Die Beklagte hat unter dem 18. August 2010 jedoch keine erneute Sachentscheidung über den klägerischen Antrag auf Verlängerung seines Beamtenverhältnisses auf Zeit getroffen, so dass ein anfechtbarer sogenannter Zweitbescheid nicht vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.1974 - BVerwG 8 C 20.72 -, juris Rn. 16); die Beklagte hat hier (lediglich) einen Verwaltungsakt des Inhaltes erlassen, das abgeschlossene Verfahren nicht wiederaufzugreifen, der in diesem Umfang - also im Hinblick darauf, ob die Ablehnung des Wiederaufgreifens rechtmäßig war - anfechtbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.1974, a. a. O., Rn. 20).

    Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein solches Wiederaufgreifen erfolgen soll, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (BVerwG, Urteil vom 30.1.1974, a. a. O., Rn. 21; Urteil vom 28.7.1976 - BVerwG 8 C 90.75 -, juris Rn. 25), d. h. der Betreffende hat lediglich einen Anspruch darauf, dass die Behörde über den erneuten Eintritt in die Sachbehandlung ermessensfehlerfrei entscheidet.

    Dabei ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die (behauptete) Rechtswidrigkeit des unanfechtbar gewordenen Erstbescheides für sich allein das Ermessen der Behörde, das Verfahren im weiteren Sinne wiederaufzugreifen, regelmäßig nicht "auf null" reduziert (BVerwG, Urteil vom 30.1.1974, a. a. O., Rn. 25; Beschluss vom 23.2.2004 - 5 B 104.03 u. a. -, juris Rn. 13; Urteil vom 9.5.2012 - BVerwG 6 C 3.11 -, juris Rn. 51), weil dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit prinzipiell kein höheres Gewicht zukommt als dem Grundsatz der Rechtssicherheit (BVerwG, Urteil vom 17.1.2007 - BVerwG 6 C 32.06 -, juris Rn. 13).

    Das Festhalten an dem Verwaltungsakt ist etwa dann "schlechthin unerträglich", wenn die Behörde durch unterschiedliche Ausübung der Wiederaufnahmebefugnis in gleichen oder ähnlich gelagerten Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (BVerwG, Urteil vom 30.1.1974 - BVerwG 8 C 20.72 -, juris Rn. 14; Urteil vom 17.1.2007, a. a. O., Rn. 13), oder wenn Umstände gegeben sind, welche die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 17.1.2007, a. a. O., Rn. 13; Urteil vom 9.5.2012, a. a. O., Rn. 51).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14
    Dabei ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die (behauptete) Rechtswidrigkeit des unanfechtbar gewordenen Erstbescheides für sich allein das Ermessen der Behörde, das Verfahren im weiteren Sinne wiederaufzugreifen, regelmäßig nicht "auf null" reduziert (BVerwG, Urteil vom 30.1.1974, a. a. O., Rn. 25; Beschluss vom 23.2.2004 - 5 B 104.03 u. a. -, juris Rn. 13; Urteil vom 9.5.2012 - BVerwG 6 C 3.11 -, juris Rn. 51), weil dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit prinzipiell kein höheres Gewicht zukommt als dem Grundsatz der Rechtssicherheit (BVerwG, Urteil vom 17.1.2007 - BVerwG 6 C 32.06 -, juris Rn. 13).

    Das Festhalten an dem Verwaltungsakt ist etwa dann "schlechthin unerträglich", wenn die Behörde durch unterschiedliche Ausübung der Wiederaufnahmebefugnis in gleichen oder ähnlich gelagerten Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (BVerwG, Urteil vom 30.1.1974 - BVerwG 8 C 20.72 -, juris Rn. 14; Urteil vom 17.1.2007, a. a. O., Rn. 13), oder wenn Umstände gegeben sind, welche die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 17.1.2007, a. a. O., Rn. 13; Urteil vom 9.5.2012, a. a. O., Rn. 51).

    Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.2007, a. a. O., Rn. 13).

  • BVerwG, 10.11.1966 - II C 99.64

    Festsetzung der Versorgung eines Beamten - Fehlende Rechtsmittelbelehrung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14
    Von dieser Regelung sind nur die in § 58 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz VwGO ausdrücklich genannten Fälle ausgenommen, in denen der Betroffene entweder durch höhere Gewalt oder durch die schriftliche Belehrung, dass ein Rechtsbehelf gar nicht gegeben sei, an der Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert war, also durch bestimmt bezeichnete besonders schwerwiegende Hinderungsgründe (BVerwG, Urteil vom 10.11.1966 - BVerwG 2 C 99.64 -, NJW 1967, 591).

    Die einjährige Ausschlussfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz VwGO ist sowohl mit Art. 19 Abs. 4 GG als auch mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit vereinbar (BVerwG, Urteil vom 10.11.1966, a. a. O., 592).

    Dass der Gesetzgeber von der einjährigen Ausschlussfrist nur die beiden erwähnten Fälle ausgenommen hat, wird durch die Erwägung gerechtfertigt, dass dem Staatsbürger - abgesehen von den beiden erwähnten Ausnahmefällen - durchaus zuzumuten ist, sich innerhalb eines Jahres gegen einen ihn nach seiner Meinung belastenden Verwaltungsakt durch Einlegung des Rechtsbehelfs zu wehren (BVerwG, Urteil vom 10.11.1966, a. a. O,, Rn. 592).

  • VGH Bayern, 24.07.1998 - 25 ZB 98.32972
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14
    Ergeht ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten (vgl. § 116 Abs. 2 VwGO), so tritt die Bindungswirkung gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 318 ZPO bereits mit der in § 116 Abs. 2 VwGO für diesen Fall ausdrücklich vorgeschriebenen Übergabe des Urteils - bzw. zumindest des Tenors der Entscheidung (vgl. § 117 Abs. 5 Satz 2 VwGO) - an die Geschäftsstelle ein (ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 24.7.1998 - 25 ZB 98.32972 -, juris Rn. 3; VGH Ba. Wü., Beschluss vom 12.3.1999 - A 14 S 1361/97 -, juris Rn. 7; Thür. OVG, Beschluss vom 26.1.2000 - 3 ZKO 25.00 -, juris Rn. 4).

    Ergeht - wie hier - ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten (vgl. § 116 Abs. 2 VwGO), so tritt die Bindungswirkung bereits mit der in § 116 Abs. 2 VwGO für diesen Fall ausdrücklich vorgeschriebenen Übergabe des Urteils - bzw. zumindest des Tenors der Entscheidung (vgl. § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO) - an die Geschäftsstelle ein (ebenso: Bay. VGH, Beschluss vom 24.7.1998 - 25 ZB 98.32972 -, juris Rn. 3; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 12.3.1999, a. a. O., Rn. 7; Thür.

    Darüber hinaus sind dieser Auffassung praktische Erwägungen entgegenzuhalten, weil hiermit die Wirksamkeit einer Entscheidung von Umständen abhängig gemacht würde, die der entscheidende Spruchkörper nicht beeinflussen kann (Bay. VGH, Beschluss vom 24.7.1998, a. a. O. Rn.3, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 12.3.1999, a. a. O., Rn. 7).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14
    Und zum anderen ist zu berücksichtigen, dass eine Behörde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft handelt, wenn sie eine erneute Sachentscheidung im Hinblick auf eine rechtskräftige gerichtliche Bestätigung ihres Erstbescheides ablehnt, und dass es insoweit regelmäßig keiner weiteren, ins Einzelne gehender Ermessenserwägungen der Behörde bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.1994 - BVerwG 2 C 12.92 -, juris Rn. 29; Urteil vom 22.10.2009 - BVerwG 1 C 15.08 -, juris Rn. 26).

    Dementsprechend handelt die Behörde grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie eine erneute Sachentscheidung im Hinblick auf eine rechtskräftige gerichtliche Bestätigung ihres Erstbescheides ablehnt (BVerwG, Urteil vom 27.1.1994, a. a. O., Rn. 29; Urteil vom 22.10.2009, a. a. O., Rn. 26); insofern bedarf es regelmäßig keiner weiteren, ins Einzelne gehenden Ermessenserwägungen der Behörde (BVerwG, Urteil vom 27.1.1994, a. a. O., Rn. 29; Urteil vom 22.10.2009, a. a. O., Rn. 26).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14
    Und zum anderen ist zu berücksichtigen, dass eine Behörde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft handelt, wenn sie eine erneute Sachentscheidung im Hinblick auf eine rechtskräftige gerichtliche Bestätigung ihres Erstbescheides ablehnt, und dass es insoweit regelmäßig keiner weiteren, ins Einzelne gehender Ermessenserwägungen der Behörde bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.1994 - BVerwG 2 C 12.92 -, juris Rn. 29; Urteil vom 22.10.2009 - BVerwG 1 C 15.08 -, juris Rn. 26).

    Dementsprechend handelt die Behörde grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie eine erneute Sachentscheidung im Hinblick auf eine rechtskräftige gerichtliche Bestätigung ihres Erstbescheides ablehnt (BVerwG, Urteil vom 27.1.1994, a. a. O., Rn. 29; Urteil vom 22.10.2009, a. a. O., Rn. 26); insofern bedarf es regelmäßig keiner weiteren, ins Einzelne gehenden Ermessenserwägungen der Behörde (BVerwG, Urteil vom 27.1.1994, a. a. O., Rn. 29; Urteil vom 22.10.2009, a. a. O., Rn. 26).

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14
    Wegen der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Rechtswege gilt diese Zielsetzung "rechtswegübergreifend", d. h. auch dann, wenn die mit der Feststellungsklage konkurrierende Klage vor dem Zivilgericht zu erheben oder bereits erhoben ist (BVerwG, Urteil vom 18.10.1985 - BVerwG 4 C 21.80 -, juris Rn. 41; Urteil vom 12.7.2000 - BVerwG 7 C 3.00 -, juris Rn. 12).

    Vielmehr geht die von den Zivilgerichten zu entscheidende Schadensersatzklage der Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.7.2000, a. a. O., Rn. 12).

  • BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10

    Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

  • BVerwG, 05.09.1991 - 3 C 26.89

    Verwendung des Reinertrages einer Jagd - Bedeutung und Auslegung von

  • BVerwG, 13.04.2011 - 9 C 2.10

    Landbeschaffung für das "Grüne Band" kein zulässiger Hauptzweck im vereinfachten

  • BVerwG, 28.07.1976 - 8 C 90.75

    Ausstellung von Vertriebenenausweisen - Erstantrag - Örtlich zuständige Behörden

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11

    Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung

  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Zulassung der Revision

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung -

  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
  • BVerwG, 15.09.2011 - 5 B 23.11

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Ablehnung der beantragten Einholung weiterer

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02

    Vereinbarung über die Rückgabe; Auslegung einer -; Verzicht; - des

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06

    Zulässigkeit einer Klage wegen der Aufhebung einer Abordnung zu

  • BVerwG, 27.04.2005 - 5 B 107.04

    Keine Zulassung zur Revision - Keine Anspruch auf Weiterbewilligung einer

  • BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10

    Anfechtung eines Verwaltungsaktes; Umfang des Widerspruchs; Zweifel hinsichtlich

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 ME 233/10

    Vereinbarkeit einer von der Bewertung des Rechtsschutzsuchenden abweichenden

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 LA 300/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rückforderung von auf Widerruf gewährten

  • BVerwG, 05.08.2010 - 5 B 10.10

    Begründetheit einer Anhörungsrüge infolge einer bloßen Nichterwähnung einzelner

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14

    Anfechtung einer Personalratswahl im Hinblick auf die Anzahl der zu wählenden

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2010 - 5 LA 32/09

    Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Bezeichnung des Vorbringens eines

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 5 LA 37/08

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Aufhebung seiner Entlassung aus dem

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 71.70

    Verkündung - Zustellung - Mündliche Verhandlung - Nachholung im schriftlichen

  • OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 11 L 2142/96

    Zulassungsrecht (Asyl), Gehörsrüge:; Gehör, rechtliches; Schriftsatzfrist;

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    Dies ist der Fall, wenn Rechte des Betroffenen begründet, geändert, aufgehoben oder verbindlich festgestellt oder die Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung solcher Rechte verbindlich abgelehnt werden (BVerwG, Urteil vom 5.11.2009, a. a. O., Rn. 15; Urteil vom 23.8.2011 - BVerwG 9 C 2.11 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 28.5.2015 - 5 LA 195/14 -, juris Rn. 34); abzugrenzen ist insoweit von einem rein tatsächlichen Verwaltungshandeln wie etwa einer Information, die keine unmittelbaren Rechtswirkungen hervorbringen soll.

    Dies gilt sowohl für Erklärungen, die gegenüber einer Behörde abgegeben werden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 12.12.2001, a. a. O., Rn. 40), als auch - wie hier - für Erklärungen der Behörde gegenüber dem Bürger (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.4.2013 - BVerwG 8 B 74.12 -, juris Rn. 5; Urteil vom 24.7.2014, a. a. O., Rn. 18; Nds. OVG, Beschluss vom 28.5.2015, a. a. O., Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 2 S 2506/14

    Eintritt der Bindungswirkung eines Urteils bei Zustellung der Entscheidung;

    Ergeht wie hier gemäß § 116 Abs. 2 VwGO ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten - mangels Verkündungstermins kann die Klägerin daher auch nicht, wie im Schriftsatz vom 19.12.2016 beantragt, dessen Verlegung verlangen -, so tritt die Bindungswirkung bereits mit der in § 116 Abs. 2 VwGO für diesen Fall ausdrücklich vorgeschriebenen Übergabe des Urteils - bzw. zumindest des Tenors der Entscheidung (vgl. § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO) - an die Geschäftsstelle ein (ebenso: BayVGH, Beschluss vom 24.07.1998 - 25 ZB 98.32972 -, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.03.1999, aaO, Rn. 7; ThürOVG, Beschluss vom 26.01.2000 - 3 ZKO 25.00 -, juris Rn. 4; NdsOVG, Beschluss vom 28.05.2015 - 5 LA 195/14 -, juris Rn. 95; wohl auch BVerwG, Beschluss vom 27.04.2005 - 5 B 107.04 u.a. -, juris Rn. 7; Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 104 Rn. 14; Kuntze in Bader u.a., VwGO, 4. Aufl., § 116 Rn. 10; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., § 116 Rn. 7).

    Denn es wäre wenig plausibel, wenn der Gesetzgeber zwar für die "Fällung" des Urteils durch Übergabe des Tenors an die Geschäftsstelle eine zweiwöchige Frist gesetzt, hiermit aber nicht zugleich die Verbindlichkeit des Urteils verknüpft, sondern eine abweichende Entscheidung auch in der Zeit danach zugelassen hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.03.1999, aaO, Rn. 7; NdsOVG, Beschluss vom 28.05.2015, aaO, Rn. 95).

    Darüber hinaus sind dieser Auffassung praktische Erwägungen entgegenzuhalten, weil hiermit die Wirksamkeit einer Entscheidung von Umständen abhängig gemacht würde, die der entscheidende Spruchkörper nicht beeinflussen kann (BayVGH, Beschluss vom 24.07.1998, aaO, Rn. 3, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.03.1999, aaO, Rn. 7; NdsOVG, Beschluss vom 28.05.2015, aaO, Rn. 95).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 1 S 3255/21

    Anfechtung bzw. Widerruf einer prozessualen Erledigungserklärung

    Auch wenn über den Rechtsbehelf erstinstanzlich durch Urteil zu entscheiden gewesen wäre, hätte es den Antragstellern nach dem prozessualen Meistbegünstigungsgrundsatz zugestanden, (jedenfalls) das Rechtsmittel einzulegen, das gegen die vom Verwaltungsgericht tatsächlich gewählte Entscheidungsform - hier einen Beschluss - statthaft ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.09.1991 - 3 C 26.89 -, juris, und v. 13.04.2011 - 9 C 2.10 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 28.05.2015 - 5 LA 195/14 - juris; vgl. zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnungen im Anwendungsbereich von § 4 VereinsG auch Senat, Beschl. v. 12.10.2020 - 1 S 2679/19 - juris m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 09.02.2009 - 11 OB 417/08 - NdsVBl 2009, 207; insoweit auch Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl., § 4 VereinsG Rn. 49, 54 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 2 K 20.331

    Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags - Parallelentscheidung zu VG

    Es kann als entscheidungsunerheblich offenbleiben, ob die Übergabe des Tenors an die Geschäftsstelle reicht (so u.a. BVerwG, B.v. 27.4.2005 - 5 B 107/04 - juris; BayVGH, B.v. 24.7.1998 - 25 ZB 98.32972 - juris und U.v. 16.11.1998 - 15 B 95.3498 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 28.5.2015 - 5 LA 195/14 - juris; jeweils mw.N.; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 104 Rn. 14), um die Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung und in deren Folge die Unabänderbarkeit herbeizuführen.
  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 2 K 20.1035

    Zur Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

    Es kann als entscheidungsunerheblich offenbleiben, ob die Übergabe des Tenors an die Geschäftsstelle reicht (so u.a. BVerwG, B.v. 27.4.2005 - 5 B 107/04 - juris; BayVGH, B.v. 24.7.1998 - 25 ZB 98.32972 - juris und U.v. 16.11.1998 - 15 B 95.3498 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 28.5.2015 - 5 LA 195/14 - juris; jeweils mw.N.; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 104 Rn. 14), um die Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung und in deren Folge die Unabänderbarkeit herbeizuführen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 1 A 2575/15

    Zulassung der Berufung wegen eines relevanten Verfahrensmangels; Mangelhaftigkeit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1987 - 9 C 247/86 -, BVerwGE 75, 338 = juris, Rn. 13 und wohl auch Beschluss vom 27. April 2005 - 5 B 107/04 -, juris, Rn. 7; VGH B.-W., Urteil vom 15. Dezember 2016 - 2 S 2506/14 -, juris, Rn. 19 und Beschluss vom 12. März 1999 - A 14 S 1361/97 -, NVwZ-RR 2000, 125 = juris, Rn. 7 sowie Nds. OVG, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 5 LA 195/14 -, IÖD 2015, 215 = juris, Rn. 95, jeweils m. w. Nachw. auch zur Gegenmeinung; Bay. VGH, Beschluss vom 24. Juli 1998- 25 ZB 98.32972 -, DVBl. 1999, 114 = juris, Rn. 2.
  • VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18

    Rechtswidrigkeit der Gebührenkalkulation wegen des Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1

    Ergeht wie hier gemäß § 116 Abs. 2 VwGO ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten, so tritt die Bindungswirkung bereits mit der in § 116 Abs. 2 VwGO für diesen Fall ausdrücklich vorgeschriebenen Übergabe des Urteils - bzw. zumindest des Tenors der Entscheidung (vgl. § 117 Abs. 4 S. 2 VwGO) - an die Geschäftsstelle ein (ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016, a. a. O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.07.1998 - 25 ZB 98.32972 - OVG Thüringen, Beschluss vom 26.01.2000 - 3 ZKO 25.00 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.05.2015 - 5 LA 195/14 - alle zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 23.05.2018 - 1 ZB 18.257

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtberücksichtigung

    Das Urteil wurde mit Übergabe der von den mitwirkenden Richtern unterschriebenen Entscheidungsformel am 17. Mai 2017 an die Geschäftsstelle - im Sinn einer Unabänderbarkeit - wirksam (vgl. BVerwG, B.v. 24.6.1971 - I CB 4.69 - BVerwGE 38, 220; B.v. 27.4.2005 - 5 B 107.04 u.a. - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 24.7.1998 - 25 ZB 98.32972 - BayVBl 1998, 733; OVG Lüneburg, B.v. 28.5.2015 - 5 LA 195/14 - juris Rn. 95; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 116 Rn. 14).
  • VG Lüneburg, 31.07.2023 - 6 A 207/20

    Entgeltkalkulation; funktionale Behörde; Krankenhaus;

    Der dem jeweiligen Kläger zustehende Rechtsschutz soll aus Gründen der Prozessökonomie auf ein einziges Verfahren, nämlich dasjenige, das seinem Anliegen am wirkungsvollsten gerecht wird, konzentriert werden (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 28.5.2015 - 5 LA 195/14 -, juris Rn. 72).
  • VG Ansbach, 17.11.2022 - AN 17 K 22.01607

    Baugenehmigung, Verwaltungsakt, Bescheid, Zulassungsverfahren, Bauantrag,

    Zwar kann das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrungals Indiz gegen den Willen der Behörde zum Treffen einer Entscheidung mit unmittelbarer Rechtswirkung und damit als Indiz gegen das Vorliegen eines Verwaltungsakts gesehen werden (BVerwG, B.v. 28.1.2022 - 2 WD 13/21 - juris), zur Frage dazu, ob ein Verwaltungsakt vorliegt, ist allerdings ausschlaggebend, ob die Behörde nach dem objektiven Sinngehalt ihrer Entscheidung Rechte des Betroffenen im Sinne des Verwaltungsaktbegriffs "regelt", d. h. begründet, ändert, aufhebt oder verbindlich feststellt, oder die Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung solcher Rechte verbindlich ablehnt (NdsOVG, B.v. 28.5.2015 - 5 LA 195/14 - juris).
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