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   VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10   

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VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10 (https://dejure.org/2011,3910)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.2011 - 11 S 1069/10 (https://dejure.org/2011,3910)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 11 S 1069/10 (https://dejure.org/2011,3910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    EuGH-Vorlage zur Frage eines europarechtlichen Aufenthaltsrechts in Deutschland wegen eines Sorgerechts für ein Unionsbürgerkind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein mit einer "Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" zu dokumentierendes Verbleiberecht im Herkunftsmitgliedstaat seines Unionsbürgerkindes für einen getrenntlebenden sorgeberechtigten drittstaatsangehörigen Elternteil zur Aufrechterhaltung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AEUV Art. 267, RL 2004/38/EG Art. 2 Nr. 2 Bst. d, RL 2004/38/EG Art. 3, RL 200... 4/38/EG Art. 7 Abs. 2, GR-Charta Art. 7, GR-Charta Art. 24 Abs. 3, EUV Art. 6 Abs. 1, GR-Charta Art. 51 Abs. 1 S. 1, FreizügG/EU § 5 Abs. 2 S. 1, RL 2004/38/EG Art. 10 Abs. 1 S. 1, GR-Charta Art. 45 Abs. 1, EUV Art. 6 Abs. 3, AEUV Art. 21 Abs. 1, AufenthG § 18, AufenthG § 7 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 7 Abs. 1 S. 3
    Vorabentscheidungsverfahren, Vorlagebeschluss, EuGH, Aufenthaltsrecht, Unionsbürger, Familienangehörige, freizügigkeitsberechtigt, Eltern-Kind-Verhältnis, Sorgerecht, praktische Wirksamkeit, Rechtsschutzinteresse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein mit einer "Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" zu dokumentierendes Verbleiberecht im Herkunftsmitgliedstaat seines Unionsbürgerkindes für einen getrenntlebenden sorgeberechtigten drittstaatsangehörigen Elternteil zur Aufrechterhaltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der unionsrechtliche, aber nicht geregelte Anspruch auf Familiennachzug (RA Thomas Oberhäuser; Asylmagazin 2011, S. 223-227)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1623
  • DVBl 2011, 378
  • DÖV 2011, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10
    Wenn Art. 6 Abs. 1 oder Abs. 3 EUV nicht zu einem europarechtlichen Aufenthaltsrecht des Klägers führen: Lässt sich in Fortschreibung der Rechtssache Zhu und Chen (EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2004, Rs. C-200/02, Rn. 45-47) zur effektiven Ausübung des Sorgerechts aus dem Freizügigkeitsrecht einer minderjährigen Unionsbürgerin, die sich mit ihrer Mutter wegen deren Berufstätigkeit überwiegend in einem anderen EU-Mitgliedstaats aufhält, nach Art. 21 Abs. 1 AEUV, gegebenenfalls im Lichte von Art. 8 EMRK, ein europarechtliches Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Vaters im Herkunftsmitgliedstaat des Unionsbürgerkindes ableiten?.

    Demgegenüber spielt der konkrete Arbeitsplatz des Klägers für das begehrte - gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 FreizügG/EU ggf. zumindest fünfjährige - unionsrechtliche Aufenthaltsrecht keine Rolle; der Gerichtshof hat den nationalen Behörden zudem in vergleichbaren Konstellationen keinen Ermessensspielraum hinsichtlich der Einräumung des Aufenthaltsrechts zugestanden (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002, Rs. C-60/00, Rn. 46 oder Urteil vom 19. Oktober 2004, Rs. C-200/02, Rn. 47 ).

    Dies wurde überzeugend damit begründet, dass andernfalls dem freizügigkeitsbedingten Aufenthaltsrecht des Kindes jede praktische Wirksamkeit genommen würde (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2004, Rs. C-200/02, Rn. 45 f. ).

    In diese Richtung weist das Urteil "Zhu und Chen" des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2004 (Rs. C-200/02, Rn. 47 Satz 2), in dem aus dem Freizügigkeitsrecht des Kindes nach Art. 18 EG (und der Richtlinie 90/364/EWG) das Aufenthaltsrecht eines personensorgeberechtigten Elternteils abgeleitet wurde.

    Im Lichte des Urteils "Zhu und Chen" des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2004 (Rs. C-200/02, Rn. 47 Satz 2) müsste dem Kläger nach Auffassung des Senats jedenfalls über das Freizügigkeitsrecht aus Art. 21 Abs. 1 AEUV ein Aufenthaltsrecht zuzusprechen sein, wenn weder der direkte Weg über die Charta noch der Weg über die "ungeschrieben" EU-Grundrechte gegangen werden kann.

  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10
    Ist der Anwendungsbereich der Grundrechtecharta nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GRCh  in Fortschreibung der ERT-Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 18. Juni 1991, Rs. C-260/89, Rn. 41-45) eröffnet, wenn ein Mitgliedstaat das Aufenthaltsrecht des getrenntlebenden drittstaatsangehörigen sorgeberechtigten Vaters einer minderjährigen Unionsbürgerin beschränkt, die sich mit ihrer Mutter wegen deren Berufstätigkeit überwiegend in einem anderen EU-Mitgliedstaats aufhält?.

    1.c) Wenn nein: Ist der Anwendungsbereich der Charta nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GRCh in Fortschreibung der ERT-Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 18. Juni 1991, Rs. C-260/89, Rn. 41-45) eröffnet, wenn ein Mitgliedstaat das Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen sorgeberechtigten Vaters einer minderjährigen Unionsbürgerin beschränkt, die sich mit ihrer Mutter wegen deren Berufstätigkeit überwiegend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhält?.

    Denn diese Grundfreiheiten sind das grundsätzlich umfassend unionsrechtlich geschützte Zentrum des europäischen Binnenmarktes (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juni 1991, Rs. C-260/89, Rn. 42-44 ).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10
    Demgegenüber spielt der konkrete Arbeitsplatz des Klägers für das begehrte - gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 FreizügG/EU ggf. zumindest fünfjährige - unionsrechtliche Aufenthaltsrecht keine Rolle; der Gerichtshof hat den nationalen Behörden zudem in vergleichbaren Konstellationen keinen Ermessensspielraum hinsichtlich der Einräumung des Aufenthaltsrechts zugestanden (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002, Rs. C-60/00, Rn. 46 oder Urteil vom 19. Oktober 2004, Rs. C-200/02, Rn. 47 ).

    Denn der Gerichtshof hat etwa in seinem Urteil Carpenter vom 11. Juli 2002 (Rs. C-60/00, Rn. 40-42) das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens als Teil der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts anerkannt.

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10
    Können die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs seit der Stuttgarter Rechtssache Stauder (Rs. 29/69, Rn. 7) bis hin beispielsweise zur Rechtssache Mangold (Rs. C-144/04, Rn. 75) entwickelten "ungeschriebenen" EU-Grundrechte in vollem Umfang angewendet werden, auch wenn im konkreten Fall der Anwendungsbereich der Grundrechtecharta nicht eröffnet ist, mit anderen Worten, stehen die gemäß Art. 6 Abs. 3 EUV als allgemeine Unionsrechtsgrundsätze fortgeltenden Grundrechte eigenständig und unabhängig neben den neuen Grundrechten der Grundrechtecharta nach Art. 6 Abs. 1 EUV ?.

    1.) Können die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs seit der Stuttgarter Rechtssache Stauder (Rs. 29/69, Rn. 7) bis hin beispielsweise zur Rechtssache Mangold (Rs. C-144/04, Rn. 75) entwickelten "ungeschriebenen" EU-Grundrechte in vollem Umfang angewendet werden, auch wenn im konkreten Fall der Anwendungsbereich der Grundrechtecharta nicht eröffnet ist, mit anderen Worten, stehen die gemäß Art. 6 Abs. 3 EUV als allgemeine Unionsrechtsgrundsätze fortgeltenden Grundrechte eigenständig und unabhängig neben den neuen Grundrechten der Grundrechtecharta nach Art. 6 Abs. 1 EUV?.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10
    Dieser Aussetzungs- und Vorlagebeschluss ist unanfechtbar (vgl. § 152 Abs. 1 VwGO sowie Art. 267 Abs. 2 AEUV und EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008, Rs. C-210/06 Rn. 97).
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10
    Wird also etwa eine EU-Verordnung angewendet oder eine Richtlinie umgesetzt, sind die Chartarechte anwendungsvorrangig zu beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989, Rs. 5/88, Slg. 1989, 2609 ).
  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10
    So könnte dann jedes Richtlinienumsetzungsgesetz - wie beispielsweise das gesamte Freizügigkeitsgesetz/EU - oder jedenfalls jeder Gesetzesteil, der zur Umsetzung einer Richtlinie dient, pauschal als durchgeführtes Unionsrecht im Sinne von Art. 51 Abs. 1 GRCh einzustufen sein, was praktisch einfach, rechtssicher und klar handhabbar wäre (in diese Richtung weist möglicherweise EuGH, Urteil vom 27. Juni 2006, Rs. C-540/03, Rn. 23-23 sowie schon EuGH, Urteil vom 24. März 1994, Rs. C-2/92, Rn. 16 in Abgrenzung zur Gegenansicht von GA Gulmann im Schlussantrag hierzu unter Rn. 33).
  • EuGH, 05.10.2010 - C-400/10

    Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Elternteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10
    Denn die Charta gilt für die Mitgliedstaaten - ausdrücklich und bewusst - "ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union" und natürlich grundsätzlich nur hinsichtlich dieses Unionsrechts und nicht etwa bei der Anwendung von rein nationalem Recht (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2010, Rs. C-400/10 PPU, Rn. 52 ).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-2/92

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10
    So könnte dann jedes Richtlinienumsetzungsgesetz - wie beispielsweise das gesamte Freizügigkeitsgesetz/EU - oder jedenfalls jeder Gesetzesteil, der zur Umsetzung einer Richtlinie dient, pauschal als durchgeführtes Unionsrecht im Sinne von Art. 51 Abs. 1 GRCh einzustufen sein, was praktisch einfach, rechtssicher und klar handhabbar wäre (in diese Richtung weist möglicherweise EuGH, Urteil vom 27. Juni 2006, Rs. C-540/03, Rn. 23-23 sowie schon EuGH, Urteil vom 24. März 1994, Rs. C-2/92, Rn. 16 in Abgrenzung zur Gegenansicht von GA Gulmann im Schlussantrag hierzu unter Rn. 33).
  • EuGH, 13.06.1996 - C-144/95

    Strafverfahren gegen Maurin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 11 S 1069/10
    Soweit die Mitgliedstaaten hingegen etwa aus Anlass der Richtlinienumsetzung - darüber hinaus - eigene, rein nationale Regelungen getroffen haben, greifen auch nur die nationalen Grundrechte ein (in diese Richtung weist möglicherweise EuGH, Urteil vom 13. Juni 1996, Rs. C-144/95, Rn. 12 ).
  • EuGH, 23.09.2003 - C-109/01

    EIN MIT EINEM BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION VERHEIRATETER DRITTSTAATSANGEHÖRIGER

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

  • EuGH, 07.07.1992 - C-369/90

    Micheletti u.a. / Delegación del Gobierno en Cantabria

  • EuGH, 11.11.1999 - C-179/98

    Mesbah

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 21.11

    Gambia; Visum; Kindernachzug; Sicherung des Lebensunterhalts (verneint);

    Auf die Frage des Anwendungsbereichs der Grundrechtecharta (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 11 S 1069.10 -, InfAuslR 2011, 133 = juris Rn. 112 ff.) kommt es nach alledem nicht an.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 207/11

    Ausweisungsschutz für drittstaatsangehörigen Ausländer; Gewaltkriminalität;

    46 Ob damit, insbesondere was die Beurteilung der Rechte drittstaatsangehöriger Familienmitglieder betrifft, eine generelle Gleichstellung mit solchen Unionsbürgern verbunden ist, die bereits einmal von ihrer mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, und ob etwa die Bestimmungen der Unionsbürger-RL 2004/38/EG (namentlich dessen Art. 28) entsprechend anzuwenden sind (vgl. zum Anwendungsbereich deren Art. 3 Abs. 1 und nunmehr auch EuGH, Urteil vom 05.05.2011, Rs C-434/09, McCarthy), kann der Senat offenlassen (vgl. zu dieser Frage auch das Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 20.01.2011 - 11 S 1069/10 - InfAuslR 2011, 133).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2011 - 18 B 377/11

    Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Deutschen im

    Deshalb wäre es für das vorliegende Verfahren unerheblich, wenn sich aus der - noch ausstehenden - Antwort des Europäischen Gerichtshofs auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg vom 20. Januar 2011, 11 S 1069/10 , EuGRZ 2011, 96, ergeben sollte, dass die Charta der Grundrechte in Verfahren gilt, in denen das Aufenthaltsgesetz Anwendung findet, weil dieses Gesetz teilweise EU-Richtlinien umsetzt.
  • VG Augsburg, 06.04.2011 - Au 6 K 10.1623

    Italienische Staatsangehörige

    Es kommt dabei allein auf den materiellen Gehalt, nicht auf den formellen Rang der Normen an (zögerlich aber VGH Baden-Württemberg vom 20.1.2011, Az. 11 S 1069/10, juris, RdNr. 116), denn nach der Erläuterung zu Art. 51 GrCh sollen die Grundrechte im Anwendungsbereich des Unionsrechts beachtet werden.

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von jenem eines aktuellen Vorlagebeschlusses (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 20.1.2011, Az. 11 S 1069/10, juris, RdNrn. 88, 101, dort zudem bezogen auf ein Aufenthaltsrecht des Kindesvaters im Herkunftsstaats des Kindes).

  • VGH Hessen, 07.07.2011 - 7 B 1254/11

    Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten nach primärem Unionsrecht

    Ob gleichwohl entsprechend der Vorlagefrage B. 1. a) des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in dessen Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof vom 20. Januar 2011 - 11 S 1069/10 - (EUGRZ 2011, 96) der Anwendungsbereich der EU-Grundrechte-Charta deshalb eröffnet ist, weil - unabhängig davon, ob die im jeweiligen Fall maßgeblichen Vorschriften des deutschen Aufenthaltsgesetzes unionsrechtlich veranlasst sind - das deutsche Aufenthaltsgesetz als Gesamtkodifikation teilweise Unionsrichtlinien umsetzt, erscheint dem Beschwerdegericht vor diesem Hintergrund zweifelhaft, kann indes dahinstehen.
  • VG Stuttgart, 14.02.2011 - 4 K 4482/10

    Vermittlung von Sportwetten durch Private

    Im Hinblick darauf, dass eine gegen den Kläger gerichtete Untersagungsverfügung die über seine Vermittlung am Abschluss von Sportwetten Interessierten aber daran hindern könnte, von ihrer jeweiligen (aktiven bzw. passiven) Dienstleistungsfreiheit Gebrauch zu machen, erscheint es in einem solchen Kontext geboten, den Schutzumfang der Dienstleistungsfreiheit bei einer an dem unionsrechtlichen Anwendungsvorrang einerseits und dem effet utile andererseits orientierten Auslegung auch auf den Kläger zu erstrecken, um so die Möglichkeit zu schaffen, Beeinträchtigungen der Dienstleistungsfreiheit zwischen den Vertragspartnern eines Sportwettenvertrags wirksam zu unterbinden (vgl. zu einer strukturell ähnlichen Problematik Vorlagebeschluss des VGH Baden-Württemberg vom 20.01.2011 - 11 S 1069/10 -, dort mit Hinweis auf EuGH, Urteil vom 07.07.1992, Rs. C-370/90, Rn. 19 f. - Singh - sowie vom 23.09.2003 , Rs. C-109/01 - Akrich -).
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