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Rechtsprechung
   BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,3275
BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23 (https://dejure.org/2025,3275)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2025 - 1 ABR 33/23 (https://dejure.org/2025,3275)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2025 - 1 ABR 33/23 (https://dejure.org/2025,3275)
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    Ein- und Umgruppierung - tarifpluraler Betrieb

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    Ein- und Umgruppierung - tarifpluraler Betrieb

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    Ein- und Umgruppierung - tarifpluraler Betrieb

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    Ein- und Umgruppierung; tarifpluraler Betrieb

  • rechtsportal.de

    Ein- und Umgruppierung; tarifpluraler Betrieb

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    Ein- und Umgruppierung - tarifpluraler Betrieb

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein- und Umgruppierung - im tarifpluralen Betrieb

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ein- und Umgruppierung im tarifpluralen Betrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2025, 1659
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (39)

  • BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

    Auszug aus BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23
    Auf die - vom Landesarbeitsgericht aufgeworfene - Frage, ob die Verdrängung eines Minderheitstarifvertrags erst mit Rechtskraft eines Beschlusses im Verfahren nach § 99 ArbGG (so zunächst BVerfG 6. Oktober 2015 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 4, BVerfGE 140, 211) oder kraft Gesetzes eintritt, sobald es zu einer Tarifkollision kommt (so BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 175 f., BVerfGE 146, 71), kam es nicht an.

    Die Tarifvertragsparteien sollen die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln ausgleichen und durch eine annähernd gleichgewichtige Verhandlungsposition angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen erzielen (vgl. BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - zu C I 3 b aa der Gründe, BVerfGE 84, 212; vgl. auch BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 131, 147 mwN, BVerfGE 146, 71).

    Die betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers im tarifpluralen Betrieb berühren jedoch nicht die strukturellen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber mit § 4a TVG schaffen wollte, damit Tarifverhandlungen auch tatsächlich einen fairen Ausgleich ermöglichen (vgl. BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 147 ff. mwN, aaO).

    Der damit hergestellte - allerdings ausschließlich mittelbare - Bezug (vgl. BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 136, 139 mwN, BVerfGE 146, 71) zum Arbeitskampf macht deutlich, dass es dem Gesetzgeber bei der Einfügung von § 4a TVG um das Aushandeln von Tarifverträgen durch die Tarifvertragsparteien iSv. § 2 TVG, nicht hingegen um die Ausgestaltung der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtslage ging.

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23
    Rn. 36 (b) Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, ist er betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet, die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltene Vergütungsordnung im Rahmen von § 99 BetrVG auf alle Arbeitnehmer im Betrieb anzuwenden (…st. Rspr., vgl. etwa BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 29 mwN, BAGE 180, 184; 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 21 ff., BAGE 138, 39).

    Ob die Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch hierauf haben oder unmittelbar tarifgebunden sind, ist unerheblich (vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 21 ff., aaO).

    Für diese Verpflichtung kommt es nicht darauf an, ob der einzelne Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf die tarifvertraglichen Leistungen hat (vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 21, BAGE 138, 39).

    Selbst wenn die Tarifbindung des Arbeitgebers gänzlich entfällt, ist er betriebsverfassungsrechtlich gehalten, das bisher geltende tarifliche Entgeltschema mit dem im Zeitpunkt des Wegfalls der Tarifgebundenheit bestehenden Inhalt fortzuführen (vgl. etwa BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 23, aaO).

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23
    Auf die - vom Landesarbeitsgericht aufgeworfene - Frage, ob die Verdrängung eines Minderheitstarifvertrags erst mit Rechtskraft eines Beschlusses im Verfahren nach § 99 ArbGG (…so zunächst BVerfG 6. Oktober 2015 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 4, BVerfGE 140, 211) oder kraft Gesetzes eintritt, sobald es zu einer Tarifkollision kommt (so BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 175 f., BVerfGE 146, 71), kam es nicht an.

    Die Tarifvertragsparteien sollen die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln ausgleichen und durch eine annähernd gleichgewichtige Verhandlungsposition angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen erzielen (vgl. BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - zu C I 3 b aa der Gründe, BVerfGE 84, 212; vgl. auch BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 131, 147 mwN, BVerfGE 146, 71).

    Der damit hergestellte - allerdings ausschließlich mittelbare - Bezug (vgl. BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 136, 139 mwN, BVerfGE 146, 71) zum Arbeitskampf macht deutlich, dass es dem Gesetzgeber bei der Einfügung von § 4a TVG um das Aushandeln von Tarifverträgen durch die Tarifvertragsparteien iSv. § 2 TVG, nicht hingegen um die Ausgestaltung der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtslage ging.

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23
    Eine betriebliche Vergütungsordnung ist vielmehr - nur - Ausdruck einer Entscheidung über die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander, die sich im relativen Abstand der mit den jeweiligen Entgeltgruppen verbundenen konkreten Entgeltsätze niederschlägt (…vgl. nur BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 24; 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 14, BAGE 139, 332).

    Damit könnte er zwar - wenngleich nicht ausdrücklich - an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angeknüpft haben, nach der die im Gesetz vorausgesetzte Pflicht des Arbeitgebers zur Ein- und Umgruppierung und die in § 99 BetrVG vorgesehene Beteiligung des Betriebsrats der einheitlichen Anwendung der zutreffenden Vergütungsordnung dienen und so für Transparenz und "innerbetriebliche Lohngerechtigkeit" sorgen (…vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 28, BAGE 180, 184; 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 15, BAGE 139, 332).

    Allerdings beschränkt sich die Bedeutung einer betrieblichen Vergütungsordnung lediglich auf die - in den Entgeltsätzen ausgedrückte - relative Wertigkeit der verschiedenen Tätigkeiten (…vgl. BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 24; 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 14, aaO).

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    Auszug aus BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23
    Der Betriebsrat muss auf der Grundlage der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (…BAG 11. Oktober 2022 - 1 ABR 16/21 - Rn. 24, BAGE 179, 156; 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26 mwN).

    Ist der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß unterrichtet, beginnt die Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG regelmäßig nicht zu laufen (…zu den weiteren Einzelheiten vgl. etwa BAG 11. Oktober 2022 - 1 ABR 16/21 - Rn. 25 mwN, aaO; 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26 mwN).

    Konkrete Tatsachen und Gründe müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und 6 BetrVG gestützte Verweigerung angegeben werden (BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 32 mwN).

  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23
    In diesen Fällen kann der Zweck des § 101 BetrVG daher lediglich durch die Herstellung eines dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats entsprechenden Zustands erreicht werden (zuletzt BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 16 mwN, BAGE 180, 184).

    Rn. 36 (b) Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, ist er betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet, die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltene Vergütungsordnung im Rahmen von § 99 BetrVG auf alle Arbeitnehmer im Betrieb anzuwenden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 29 mwN, BAGE 180, 184;… 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 21 ff., BAGE 138, 39).

    Damit könnte er zwar - wenngleich nicht ausdrücklich - an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angeknüpft haben, nach der die im Gesetz vorausgesetzte Pflicht des Arbeitgebers zur Ein- und Umgruppierung und die in § 99 BetrVG vorgesehene Beteiligung des Betriebsrats der einheitlichen Anwendung der zutreffenden Vergütungsordnung dienen und so für Transparenz und "innerbetriebliche Lohngerechtigkeit" sorgen (vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 28, BAGE 180, 184;… 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 15, BAGE 139, 332).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht den der vormaligen Rechtsprechung zugrunde liegenden "Grundsatz der Tarifeinheit" unter Hinweis auf die Unzulässigkeit einer gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung im Jahr 2010 aufgegeben hatte (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - BAGE 135, 80), sah der Gesetzgeber sich veranlasst, die "Tarifeinheit" für den Fall einer Tarifkollision im Betrieb gesetzlich vorzuschreiben (BT-Drs. 18/4062 S. 1).

    Da diese Rechtsprechung weder mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 TVG noch mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar war (vgl. ausf. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 21 ff., aaO), bedurfte es entsprechender gesetzlicher Regelungen, die durch § 4a TVG geschaffen werden sollten.

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt die Einreihung in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung keinen Nachteil iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dar (…vgl. zB BAG 20. September 2006 - 10 ABR 57/05 - Rn. 42; 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - zu B II 5 der Gründe, BAGE 102, 135).

    Eine Berufung auf den Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG scheidet in den Fällen der Ein- und Umgruppierung daher von vornherein aus (…vgl. BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 36, BAGE 131, 1; 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - zu B II 5 der Gründe mwN, aaO).

  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23
    Eine betriebliche Vergütungsordnung ist vielmehr - nur - Ausdruck einer Entscheidung über die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander, die sich im relativen Abstand der mit den jeweiligen Entgeltgruppen verbundenen konkreten Entgeltsätze niederschlägt (vgl. nur BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 24;… 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 14, BAGE 139, 332).

    Allerdings beschränkt sich die Bedeutung einer betrieblichen Vergütungsordnung lediglich auf die - in den Entgeltsätzen ausgedrückte - relative Wertigkeit der verschiedenen Tätigkeiten (vgl. BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - Rn. 24;… 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 14, aaO).

  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21

    Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung

    Auszug aus BAG, 25.02.2025 - 1 ABR 33/23
    Der Betriebsrat muss auf der Grundlage der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (BAG 11. Oktober 2022 - 1 ABR 16/21 - Rn. 24, BAGE 179, 156;… 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26 mwN).

    Ist der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß unterrichtet, beginnt die Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG regelmäßig nicht zu laufen (zu den weiteren Einzelheiten vgl. etwa BAG 11. Oktober 2022 - 1 ABR 16/21 - Rn. 25 mwN, aaO;… 20. Oktober 2021 - 7 ABR 34/20 - Rn. 26 mwN).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

  • BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22

    Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 158/22

    Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis - Telefaxdienst

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 18/21

    Zustimmungsersetzung - rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats - …

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des …

  • BAG, 20.01.2021 - 4 ABR 1/20

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - …

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 24/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung …

  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 208/55

    Ansprüche aus Einzelarbeitsverhältnis - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - …

  • BAG, 30.04.2024 - 1 ABR 10/23

    Betriebsrat - Auskunftsanspruch - Tarifkollision

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 200/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und …

  • BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05

    Umgruppierung - ICE/EC/IC-Betreuer der Deutschen Bahn

  • BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 8/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung - Technische …

  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 42/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BAG, 21.11.1978 - 1 ABR 91/76

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Angabe von Gründen - Notwendiger …

  • BAG, 19.12.1958 - 1 AZR 55/58

    Manteltarif - Betriebe eines bestimmten Gewerbezweiges - Verschiedene Betätigung …

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - maßgebliche Vergütungsordnung in einem …

  • BAG, 16.07.2024 - 1 ABR 25/23

    Eingruppierung - Unterrichtung des Betriebsrats

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 27.04.2022 - 4 ABR 25/21

    Tätigkeitsmerkmale für Leitende Beschäftigte in der Pflege

  • BAG, 21.02.2024 - 4 ABR 5/23

    Unterbrechung durch Insolvenz - Eingruppierung - Zustimmungsersetzung

  • LAG Nürnberg, 20.09.2023 - 2 TaBV 2/23

    Tarifeinheit - Mehrheitsfeststellung - Umgruppierung - Unterrichtungspflicht - …

  • BAG, 25.11.2025 - 1 ABR 43/24

    Beteiligung des Betriebsrats - Umgruppierung - Änderung der Vergütungsordnung

    In diesen Fällen kann der Zweck des § 101 BetrVG daher nur durch die Herstellung eines dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats entsprechenden Zustands erreicht werden (vgl. BAG 25. Februar 2025 - 1 ABR 33/23 - Rn. 22;… 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 16 mwN, BAGE 180, 184).

    Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats reicht dabei so weit wie die Notwendigkeit zur Rechtsanwendung durch den Arbeitgeber (vgl. BAG 25. Februar 2025 - 1 ABR 33/23 - Rn. 35 mwN).

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