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Weitere Entscheidung unten: ArbG Brandenburg, 09.08.2017

Rechtsprechung
   BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18   

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https://dejure.org/2019,43967
BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18 (https://dejure.org/2019,43967)
BAG, Entscheidung vom 17.12.2019 - 1 ABR 35/18 (https://dejure.org/2019,43967)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 1 ABR 35/18 (https://dejure.org/2019,43967)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 2 EGRL 14/2002, § 106 Abs 1 S 1 BetrVG, § 106 Abs 1 S 2 BetrVG, § 109 BetrVG
    Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

  • IWW

    § 109 BetrVG, § ... 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 109 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 106 BetrVG, § 106 Abs. 2 BetrVG, § 109 Satz 2 BetrVG, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 76 Abs. 5 BetrVG, § 109 Satz 2, § 77 Abs. 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 321 HGB, § 109 Satz 1 BetrVG, § 106 Abs. 3 BetrVG, § 106 Abs. 3 Nr. 4, Nr. 6 bis Nr. 10 BetrVG, § 106 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BetrVG, § 108 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 106 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 70 BetrVG, § 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 106 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG, § 106 Abs. 3 Nr. 9a BetrVG, § 106 Abs. 3 Nr. 2 bis Nr. 9 BetrVG, § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG, § 613a Abs. 1 BGB, § 108 Abs. 5 BetrVG, § 17 AktG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz, § 2 Abs. 2 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG), § 14 Körperschaftsteuergesetz, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG, § 109a BetrVG, Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz), § 106 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Nr. 9a BetrVG, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Satz 2 AktG, Richtlinie 2002/14/EG, Art. 4 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2002/14/EG, Art. 4 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2002/14/EG, Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2002/14/EG, Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2002/14/EG, Richtlinie 98/59/EG, Art. 2 Abs. 4 der Richtlinie 98/59/EG, Art. 4 Abs. 4 Buchst. e der Richtlinie 2002/14/EG, Art. 267 Abs. 3 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zuständigkeit der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG; Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG; Keine Rechtsanalogie von § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG zur Ausweitung der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses; Unionsrechtliche ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Wirtschaftsausschuss; Zuständigkeit der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG ; auf regelmäßig wiederkehrende Auskünfte bezogenes Verlangen des Wirtschaftsausschusses

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Zuständigkeit der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG

  • datenbank.nwb.de

    Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Auskunftsanspruch des Wirtschaftsausschusses eines Unternehmens hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des dieses beherrschenden Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Betriebsrat und sein Wirtschaftsausschuss - und die wirtschaftliche Lage des Konzern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Auskunftspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss - und der Einigungsstellenspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Anspruch des Wirtschaftsausschusses auf regelmäßige Unterrichtung durch die Arbeitgeberin - und seine Durchsetzung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirtschaftsausschuss - Zuständigkeit der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG - auf regelmäßig wiederkehrende Auskünfte bezogenes Verlangen des Wirtschaftsausschusses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht des Betriebsrats zur Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftsausschuss ist nur für das eigene Unternehmen zuständig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftsausschuss ist nur für das eigene Unternehmen zuständig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftsausschuss hat eingeschränktes Auskunftsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 783
  • NZA 2020, 531
  • BB 2020, 2043
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18
    Die Vorschrift begründet eine gesetzliche Primärzuständigkeit der Einigungsstelle; bei Konflikten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses soll das Einigungsstellenverfahren als vorgeschaltetes Verfahren den Betriebsparteien die Möglichkeit einer raschen Einigung auf betrieblicher Ebene eröffnen (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 95, 228).

    Aus diesem Grund unterliegt ihr Spruch auch keiner eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle nach § 76 Abs. 5 BetrVG, sondern einer umfassenden Rechtskontrolle (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 95, 228).

    Ob eine solche Gefährdungslage gegeben ist, hat die Einigungsstelle zu prüfen (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 95, 228).

    Treten die Umstände, die eine solche - ohnehin nur in Ausnahmefällen denkbare (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - zu B I 2 b der Gründe, aaO) - Gefährdung begründen sollen, erst nach Abschluss des Einigungsstellenverfahrens auf, bleibt es dem Arbeitgeber unbenommen, diesen Einwand in einem auf die Anfechtung des Spruchs gerichteten Verfahren geltend zu machen.

  • BAG, 12.02.2019 - 1 ABR 37/17

    Unterrichtung Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18
    Das in § 109 BetrVG normierte Konfliktlösungsverfahren ist für Auseinandersetzungen über Grund, Umfang und Modalitäten der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht des Unternehmers nach § 106 Abs. 2 BetrVG vorgesehen (vgl. BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 14, BAGE 165, 330).

    Ihre Entscheidung betrifft keine betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsfragen, sondern Rechtsfragen (vgl. BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 14, BAGE 165, 330;… Fitting 29. Aufl. § 109 Rn. 1, 5;… Annuß in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 109 Rn. 19;… DKKW/Däubler 16. Aufl. § 109 Rn. 1;… Oetker GK-BetrVG 11. Aufl. § 109 Rn. 35 f.;… ErfK/Kania 20. Aufl. BetrVG § 109 Rn. 1).

    Das Einigungsstellenverfahren zielt darauf ab, eine der "internsten Angelegenheiten der Unternehmensleitung" zunächst einer unternehmensinternen Regelung zuzuführen (vgl. BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 21 mwN, BAGE 165, 330).

  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 38/89

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich des …

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18
    Hierzu gehören etwa die Zusammenarbeit oder ein Zusammenschluss mit anderen Unternehmen, eine Unternehmensaufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft oder der Übergang eines vom Unternehmen geführten Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber nach § 613a Abs. 1 BGB (vgl. BAG 22. Januar 1991 - 1 ABR 38/89 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 67, 97).

    Sowohl der Wirtschaftsausschuss als auch der von ihm unterrichtete (Gesamt-)Betriebsrat sollen die Gelegenheit haben, auf die Planungen oder Vorhaben des Unternehmers Einfluss zu nehmen (vgl. BAG 22. Januar 1991 - 1 ABR 38/89 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 67, 97).

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 61/88

    Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18
    Rn. 17 bb) Da der Spruch der Einigungsstelle nach der gesetzlichen Vorgabe in § 109 Satz 2 BetrVG die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt, ist der Arbeitgeber nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verpflichtet, den - auf eine hinreichend bestimmte Leistungsverpflichtung erkennenden - Spruch durchzuführen (vgl. in diesem Sinn auch: BAG 8. August 1989 - 1 ABR 61/88 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 62, 294;… DKKW/Däubler 16. Aufl. § 109 Rn. 13;… Oetker GK-BetrVG 11. Aufl. § 109 Rn. 35 ["eigenständige Anspruchsgrundlage"]).

    Die Norm erweitert die Verpflichtungen des Unternehmers nach § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG lediglich insoweit, als anlässlich einer Unterrichtung über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens dessen Jahresabschluss nicht nur vorzulegen, sondern vom Unternehmer - unter Beteiligung des (Gesamt-)Betriebsrats - zu erläutern ist (vgl. BAG 8. August 1989 - 1 ABR 61/88 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 62, 294).

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18
    Die entscheidungserhebliche Unionsrechtslage ist - im Sinn eines "acte clair" - derart offenkundig, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (…vgl. dazu zB EuGH 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports] Rn. 33; BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 53/17 - Rn. 48 mwN).
  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 10/18

    Regelungsabrede - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18
    Anderenfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall eines nicht geregelten Sachverhalts - als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (vgl. BAG 13. August 2019 - 1 ABR 10/18 - Rn. 33 mwN).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in …

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18
    Die entscheidungserhebliche Unionsrechtslage ist - im Sinn eines "acte clair" - derart offenkundig, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (vgl. dazu zB EuGH 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports] Rn. 33;… BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 53/17 - Rn. 48 mwN).
  • BGH, 15.10.2019 - XI ZR 759/17

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB auf im Wege des Fernabsatzes …

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18
    Zwar entfällt das Feststellungsinteresse für einen negativen Feststellungsantrag, wenn eine Leistungsklage zu demselben Verfahrensgegenstand erhoben wird und nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl. für das Urteilsverfahren etwa BGH 15. Oktober 2019 - XI ZR 759/17 - Rn. 16 mwN).
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 10/14

    Wirtschaftsausschuss im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18
    Der diesem Begehren entsprechende Antrag ist auf eine Feststellung zu richten, da eine gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit des Spruchs lediglich feststellende Wirkung hat (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 10/14 - Rn. 27 mwN, BAGE 154, 322).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 21 TaBV 33/18

    Informationsbeschaffungsanspruch des Wirtschaftsausschusses im Konzernverbund - …

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2018 - 21 TaBV 33/18 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 91/88

    Wirtschaftsausschuß bei einheitlichem Betrieb

  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

    Anderenfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall eines nicht geregelten Sachverhalts - als planwidrige Lücke aufgefasst und sie durch eine Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (BAG 17. Dezember 2019 - 1 ABR 35/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 169, 149).
  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21

    Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit

    Die Voraussetzungen für eine Analogie der Norm (…vgl. hierzu BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 39; 17. Dezember 2019 - 1 ABR 35/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 169, 149) liegen nicht vor.
  • BSG, 14.12.2023 - B 11 AL 2/23 R

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Voraussetzungen …

    Eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Lücke muss dabei aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden können, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - und das ist der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (…BSG vom 1.6.2017 - B 5 R 2/16 R - BSGE 123, 205 = SozR 4-2600 § 48 Nr. 6, RdNr 25;… BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 24;… BSG vom 25.10.2023 - B 6 KA 26/22 R - RdNr 27 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BGH vom 22.7.2021 - IX ZB 7/20 - juris RdNr 22 mwN; BAG vom 17.12.2019 - 1 ABR 35/18 - BAGE 169, 149 = AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 22, RdNr 41).
  • BAG, 26.11.2024 - 1 ABR 37/20

    SE - Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens

    Die Lücke muss sich deshalb daraus ergeben, dass der Gesetzgeber unbeabsichtigt von seinem Regelungsplan abweicht, der dem konkreten Gesetzgebungsverfahren zugrunde liegt (…vgl. BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 50, BAGE 176, 160; 17. Dezember 2019 - 1 ABR 35/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 169, 149).
  • BAG, 26.11.2024 - 1 ABR 3/23

    SE - Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens

    Die Lücke muss sich deshalb daraus ergeben, dass der Gesetzgeber unbeabsichtigt von seinem Regelungsplan abweicht, der dem konkreten Gesetzgebungsverfahren zugrunde liegt (…vgl. BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 50, BAGE 176, 160; 17. Dezember 2019 - 1 ABR 35/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 169, 149).
  • BAG, 26.11.2024 - 1 ABR 6/23

    SE - Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens

    Die Lücke muss sich deshalb daraus ergeben, dass der Gesetzgeber unbeabsichtigt von seinem Regelungsplan abweicht, der dem konkreten Gesetzgebungsverfahren zugrunde liegt (…vgl. BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 50, BAGE 176, 160; 17. Dezember 2019 - 1 ABR 35/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 169, 149).
  • LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 24/20

    1. Der Gesamtbetriebsrat ist im Verfahren nach § 23 Absatz 3 BetrVG …

    Jedenfalls wären die Anträge unbegründet, denn der Wirtschaftsausschuss ist lediglich über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens zu unterrichten, in dem er nach § 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gebildet ist, nicht aber über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des dieses beherrschenden Unternehmens (BAG 12. Dezember 2019 - 1 ABR 35/18 - Rn. 30ff).
  • LG München I, 10.04.2025 - 36 S 15962/22

    Wohnungseigentum

    Die negative Feststellungsklage wird regelmäßig wegen fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig, sobald eine positive Feststellungs- oder Leistungsklage erhoben wird und nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann, BGH NJW-RR 2013, 1105; NJW 2020, 148; 2006, 516; 1999, 2516; BAG NZA 2020, 531 Rn. 19; Düss GRUR 2023, 672; GRUR-RS 2022, 34770; Mü GRUR-RR 2006, 365; Ffm GRUR 1997, 485.8; Karlsr NJW-RR 1993, 243 (Klagerweiterung); LAG Düss BB 1975, 471.
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Rechtsprechung
   ArbG Brandenburg, 09.08.2017 - 3 BV 28/16, 21 TaBV 33/18, 1 ABR 35/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,65183
ArbG Brandenburg, 09.08.2017 - 3 BV 28/16, 21 TaBV 33/18, 1 ABR 35/18 (https://dejure.org/2017,65183)
ArbG Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2017 - 3 BV 28/16, 21 TaBV 33/18, 1 ABR 35/18 (https://dejure.org/2017,65183)
ArbG Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2017 - 3 BV 28/16, 21 TaBV 33/18, 1 ABR 35/18 (https://dejure.org/2017,65183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 21 TaBV 33/18

    Informationsbeschaffungsanspruch des Wirtschaftsausschusses im Konzernverbund - …

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 9. August 2017 - 3 BV 28/16 - sowie der Widerantrag des Beteiligten zu 2) werden zurückgewiesen.

    Rn. 60 den Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 9. August 2017 - 3 BV 28/16 - abzuändern und.

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