Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts wegen Ablehnung der in der mündlichen Verhandlung gestellten und in der Beschwerdebegründungsschrift wiedergegebenen Beweisanträge als Ausforschungsbeweisanträge; Nachweis über die Aushändigung der Mitteilung des ...
- rechtsportal.de
Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts wegen Ablehnung der in der mündlichen Verhandlung gestellten und in der Beschwerdebegründungsschrift wiedergegebenen Beweisanträge als Ausforschungsbeweisanträge; Nachweis über die Aushändigung der Mitteilung des ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.03.2022 - 1 K 417.21
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
- BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13
Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung; …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
Rn. 19 Diesen Anforderungen wird die Rüge, das Oberverwaltungsgericht sei von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6.12 - und vom 8. Mai 2014 - 1 C 3.13 - abgewichen, nicht gerecht.Selbst wenn den von der Beschwerdebegründung zitierten Passagen der revisionsgerichtliche Rechtssatz entnommen werden sollte, dass der Kostenschuldner für eine der Durchführung einer rechtmäßigen Abschiebung dienenden Amtshandlung, die nicht in die Rechte des abzuschiebenden Ausländers eingreift, auch dann haftet, wenn diese Amtshandlung objektiv rechtswidrig war, sofern die Rechtswidrigkeit nicht offenkundig war und die Kosten bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären (…BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6.12 - BVerwGE 144, 326 Rn. 23 und vom 8. Mai 2014 - 1 C 3.13 - BVerwGE 149, 320 Rn. 21), so wäre dieser Rechtssatz im Rahmen einer Divergenzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur dann von Bedeutung, wenn er die betreffenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts auch trüge.
"Wird die für den Erlass eines Leistungsbescheids gemäß §§ 66 Abs. 3 Satz 1, 67 AufenthG zuständige Behörde den Anforderungen an eine zügige, konsequente und hinreichend strenge Handhabung von Erstattungsansprüchen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3/13 - Rn. 15, nach juris) gerecht, wenn sie zur Beitreibung eines fälligen und durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruchs gegenüber einem gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 AufenthG Primärverpflichteten, der seinen Wohnsitz im europäischen Ausland hat und/oder sich gewöhnlich im europäischen Ausland aufhält, ein Vollstreckungsersuchen im Rahmen der Grenzausschreibung an die zuständige nationale Vollstreckungsbehörde im Rahmen eines Amtshilfeersuchens richtet?".
"Welche anderen Schritte - neben einem Vollstreckungsersuchen im Rahmen der Grenzausschreibung und neben einem etwaigen Amtshilfeersuchen an den polnischen Staat - muss die für den Erlass eines Leistungsbescheids gemäß §§ 67 Abs. 3 Satz 1, 71 AufenthG zuständige Behörde zusätzlich unternehmen, um den Anforderungen an eine zügige, konsequente und hinreichend strenge Handhabung von Erstattungsansprüchen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3/13 - Rn. 15, nach juris) gerecht zu werden, wenn der primärverpflichtete Kostenschuldner seinen Wohnsitz und/oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Republik Polen hat?".
"Liegt im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3/13 - Rn. 14, nach juris) ein hinreichendes Zeitmoment vor, welches zu einer Verwirkung des staatlichen Kostenerstattungsanspruchs i.S.d. § 66 Abs. 4 Satz 1 AufenthG führen kann, wenn die Kostenerhebung gegenüber dem Ausländer gemäß§ 66 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 AufenthG zeitlich nach einer erfolglos gebliebenen Inanspruchnahme des Primärverpflichteten und insgesamt acht Jahre nach dem die Kosten verursachenden Tatsachengeschehen erfolgt, weil ein solcher Zeitraum von acht Jahren über die gewöhnliche Beitreibungszeit gegenüber einem Primärverpflichteten weit hinausgeht, selbst wenn dieser hiergegen denkbare Rechtsschutzverfahren durchläuft?".
"Entsprechend wie lang ist die gewöhnliche Zeitdauer zur Beitreibung des staatlichen Kostenerstattungsanspruchs gegenübereinem Primärverpflichteten i.S.d. § 66 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, einschließlich der jeweils denkbaren Rechtsschutzverfahren, im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3/13 - Rn. 14, nach juris), bei dessen Ausschöpfung noch nicht das Vorliegen eines hinreichenden Zeitmoments im Hinblick auf eine Verwirkung dieses staatlichen Anspruchs angenommen werden kann?".
"Lässt die für den Erlass eines Leistungsbescheids gemäß §§ 67 Abs. 3 Satz 1, 71 AufenthG zuständige Behörde den gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 AufenthG subsidiär haftenden Ausländer im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3/13 - Rn. 15, nach juris) länger als erforderlich darüber im Ungewissen, ob noch eine Erstattungsforderung auf ihn zukommt, wenn die Behörde den Ausländer bereits am Tag des die Kosten verursachenden Tatsachengeschehens über seine Kostenerstattungspflicht informiert und belehrt hat, sodann zunächst einen gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 AufenthG Primärverpflichteten (erfolglos) in Anspruch zu nehmen versucht und schließlich acht Jahre nach dem zugrunde liegenden Geschehen einen Leistungsbescheid gegenüber dem Ausländer erlässt?".
Das Oberverwaltungsgericht hat sich - von seinem insoweit maßgeblichen Rechtsstandpunkt konsequent - mit der Problematik der vorrangigen Inanspruchnahme einzelner (Gesamt-)Kostenschuldner (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3.13 - BVerwGE 149, 320 Rn. 14) sowie mit den Voraussetzungen der Verwirkung des geltend gemachten Anspruchs nicht befasst, sondern diese Fragen ausdrücklich offengelassen (UA S. 15), da es eine Haftung der Klägerin wegen der angenommenen Rechtswidrigkeit der Zurückschiebungsverfügungen bereits dem Grunde nach verneint hat.
- EuGH, 31.05.2018 - C-647/16
Begibt sich eine Person in einen Mitgliedstaat, nachdem sie in einem anderen …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
Mit Blick auf das Erfordernis, dass sich die als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage bei den gesetzlichen Bestimmungen, die den außer Kraft getretenen Vorschriften nachgefolgt sind, in gleicher Weise stellen muss, wäre die Beschwerdebegründung gehalten gewesen, sich mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 31. Mai 2018 - C-647/16 [ECLI:EU:C:2018:368], Hassan - Rn. 39 ff., 73 und 75 auseinanderzusetzen.In diesem Zusammenhang hat er zudem betont, dass eine Überstellungsentscheidung der betroffenen Person nicht entgegengehalten werden kann, bevor sie ihr zugestellt worden ist (vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 2o. Dezember 2017 - C-647/16 [ECLI:EU:C:2017:1018] - Rn. 33 ff.).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12
Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
Rn. 19 Diesen Anforderungen wird die Rüge, das Oberverwaltungsgericht sei von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6.12 - und vom 8. Mai 2014 - 1 C 3.13 - abgewichen, nicht gerecht.Selbst wenn den von der Beschwerdebegründung zitierten Passagen der revisionsgerichtliche Rechtssatz entnommen werden sollte, dass der Kostenschuldner für eine der Durchführung einer rechtmäßigen Abschiebung dienenden Amtshandlung, die nicht in die Rechte des abzuschiebenden Ausländers eingreift, auch dann haftet, wenn diese Amtshandlung objektiv rechtswidrig war, sofern die Rechtswidrigkeit nicht offenkundig war und die Kosten bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären (BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6.12 - BVerwGE 144, 326 Rn. 23 …und vom 8. Mai 2014 - 1 C 3.13 - BVerwGE 149, 320 Rn. 21), so wäre dieser Rechtssatz im Rahmen einer Divergenzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur dann von Bedeutung, wenn er die betreffenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts auch trüge.
- BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19
Zur Bedeutung einer familiären Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
Rn. 4 Die Ablehnung eines förmlichen und unbedingt gestellten Beweisantrags ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 1 B 65.19 - Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 382 Rn. 17).Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung des Vorbringens gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 1 B 65.19 - Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 382 Rn. 18 m. w. N.).
- BVerwG, 27.10.2010 - 5 B 18.10
Grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenem Recht; Grundsatz; Ausnahme (hier: Art. …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
Etwas anderes kann dann gelten, wenn das ausgelaufene Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist oder noch eine erhebliche Anzahl oder gar eine nicht überschaubare Vielzahl von Fällen nach dem ausgelaufenen Recht zu entscheiden ist (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 - 5 B 18.10 - juris Rn. 6 …und vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 7).Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 5 B 18.10 - juris Rn. 4 f. m. w. N.).
- BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2015 - 5 B 14.15 - juris Rn. 14 m. w. N.).Rn. 10 Bei einer derartigen selbstständig tragenden Mehrfachbegründung ist die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2015 - 5 B 14.15 - juris Rn. 15 m. w. N.).
- EuGH, 26.07.2017 - C-490/16
Kroatien ist für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz von Personen …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
Darin hat der Gerichtshof unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 26. Juli 2017 - C-490/16 [ECLI:EU:C:2017:585], A. S. - Rn. 33 für Recht erkannt, dass Art. 26 Abs. 1 VO (EU) Nr. 604/2013, dessen Wortlaut in seinem ersten Halbsatz den Wortlaut von Art. 19 Abs. 1 Halbs. 1 VO (EG) Nr. 343/2003 weitgehend aufgreift und wie dieser an die Zustimmung des ersuchten Mitgliedstaats zur Aufnahme eines Antragstellers anknüpft, dahin auszulegen ist, dass er es dem Mitgliedstaat, der bei einem anderen Mitgliedstaat, den er aufgrund der in der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 festgelegten Kriterien dafür zuständig hält, einen Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, ein Gesuch um Aufnahme oder Wiederaufnahme einer Person im Sinne des Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 604/2013 gestellt hat, verwehrt, eine Überstellungsentscheidung zu erlassen und dieser Person zuzustellen, bevor der ersuchte Mitgliedstaat dem Gesuch ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat. - BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16
Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör; …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
Die rechtsgrundsätzlich bedeutsame Frage muss zum entscheidungstragenden Teil der Gründe der angegriffenen Entscheidung gehören (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 425 Rn. 4 …und vom 30. Januar 2018 - 9 B 20.17 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 52 Rn. 9;… Czybulka/Hösch, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 132 VwGO Rn. 28). - BVerwG, 30.01.2018 - 9 B 20.17
Berufung; Grundsatz des fairen Verfahrens; Hinweis; Weiterleitung; …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
Die rechtsgrundsätzlich bedeutsame Frage muss zum entscheidungstragenden Teil der Gründe der angegriffenen Entscheidung gehören (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 425 Rn. 4 und vom 30. Januar 2018 - 9 B 20.17 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 52 Rn. 9;… Czybulka/Hösch, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 132 VwGO Rn. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-647/16
Hassan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
- BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
- BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
- BVerwG, 17.09.2018 - 1 B 45.18
Zum Verfolgungsgrund der bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des § 3b Abs. 1 Nr. …
- BVerwG, 28.03.2019 - 1 B 7.19
Wehrdienstentziehung Syrien
- BVerwG, 05.11.2018 - 1 B 77.18
Darstellen des deutschen Namens auf dem deutschen Aufenthaltstitel in gleicher …
- BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18
Darlegen der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes bzw. des Grundsatzes der …
- BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12
Zur übergangsweisen Anwendung mitgliedstaatlicher Vorschriften, die …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
Volkswagen verwendet unzulässige Abschalteinrichtungen
Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung des Vorbringens gestellt werden dürfen, bestimmt sich dabei zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 -, juris Rn. 4). - BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Berliner Abschiebungsanordnung gegen einen …
Ohne eine solche substantiierte Auseinandersetzung sind die Beweisanträge so unbestimmt, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken könnte (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 4). - BVerwG, 24.04.2026 - 1 B 21.25 Rn. 57 Dessen ungeachtet legt die Beschwerde nicht substantiiert dar, welche Tatsachen jenseits der von dem Bundesverwaltungsgericht getroffenen und von dem Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 12 m. w. N.).
- BVerwG, 17.04.2026 - 1 B 5.26 Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 2 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 LC 52/22
Gewährung einer Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und …
Ein Beweisantrag ist unzulässig und darf abgelehnt werden, wenn es sich um einen Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag handelt, er mithin allein zum Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für neuen Sachvortrag zu gewinnen (BVerwG, Beschluss vom 29.8.2023 - BVerwG 1 B 17.23 -, juris Rn. 4).Denn abgesehen davon, dass der Beweisgegenstand (Vorhandensein von "konkreten und individuellen Gefahrenanzeichen") nicht hinreichend konkretisiert wurde, handelt es sich bei diesem Antrag um einen Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag, also um einen solchen, der allein das Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für neuen Sachvortrag zu gewinnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.8.2023 - BVerwG 1 B 17.23 -, juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 23.04.2026 - 8 ZB 26.66
Berufungszulassung (abgelehnt), Fischzuchtanlage, wasserrechtliche …
Dem gegenteiligen Schluss des amtlichen Sachverständigen, angesichts der Jahresproduktion 2009 bzw. 2010 (vgl. BA S. 458) und den seinerzeit eingehaltenen Ammonium-Ablaufwerten ergebe sich, das eine Beibehaltung des Produktionsniveaus bei Beachtung des Ablaufgrenzwerts grundsätzlich nicht ausgeschlossen sei (vgl. WWA, Stellungnahmen vom 5.3.2018 S. 2 und 4 und vom 7.9.2017 S. 1; vgl. auch Bescheid S. 9), hat der Kläger keine greifbaren Anhaltspunkte entgegengestellt, obwohl die zu beweisenden Tatsachen in seinen eigenen Erkenntnisbereich fallen (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 4;… B.v. 20.5.2025 - 6 B 23.24 - juris Rn. 110). - BVerwG, 12.09.2024 - 4 BN 4.24
Windenergiegebiet; fehlende grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht
Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - 3 B 9.10 - juris Rn. 4 ff., vom 27. Oktober 2010 - 5 B 18.10 - juris Rn. 4 ff., vom 8. August 2012 - 7 B 1.12 - juris Rn. 8…, vom 21. Dezember 2017 - 8 B 70.16 - juris Rn. 4, vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 24 …und vom 29. Februar 2024 - 2 B 42.23 - juris Rn. 7). - BVerwG, 25.09.2024 - 9 B 24.24
Aufklärungspflichtverletzung durch Ablehnung von Beweisanträgen
So liegt es, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsachen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, das heißt, wenn jene - mit anderen Worten - ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 4). - BVerwG, 14.01.2026 - 1 B 20.25 Rn. 54 Dessen ungeachtet legt die Beschwerde nicht substantiiert dar, welche Tatsachen jenseits der von dem Bundesverwaltungsgericht getroffenen und von dem Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 12 m. w. N.).
- BVerwG, 16.07.2025 - 4 BN 36.24 Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 12 f. = juris Rn. 7…, vom 1. Juni 2010 - 3 B 9.10 - juris Rn. 4 ff., vom 27. Oktober 2010 - 5 B 18.10 - juris Rn. 4 ff., vom 8. August 2012 - 7 B 1.12 - juris Rn. 8…, vom 21. Dezember 2017 - 8 B 70.16 - juris Rn. 4, vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 24…, vom 29. Februar 2024 - 2 B 42.23 - juris Rn. 7 …und vom 12. September 2024 - 4 BN 4.24 - ZfBR 2024, 736 Rn. 9).
- BVerwG, 28.01.2026 - 1 B 27.25
- OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2024 - 4 LB 4/24
Abschiebung eines erkrankten Ausländers in den Iran
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2026 - 1 A 3244/25
- BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
Öffentliches Dienstrecht: Besoldungsrecht; Rückforderung von Anwärterbezügen; auf …
- BVerwG, 16.02.2026 - 1 B 28.25
- BVerwG, 09.12.2025 - 4 BN 21.25
- BVerwG, 27.01.2026 - 4 BN 17.25
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2025 - 11 B 6.22
Erteilung einer Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen bei …
- BVerwG, 25.02.2026 - 1 B 8.26
- BVerwG, 09.12.2025 - 4 BN 22.25
- BVerwG, 27.01.2026 - 4 BN 18.25
- VG Bayreuth, 06.11.2023 - B 7 K 23.30771
Sekundärmigration Griechenland, Klageanträge bei Unzulässigkeitsentscheidungen, …
- VGH Bayern, 22.11.2024 - 6 ZB 24.1502
Bundesbeamtenrecht, D. T. AG, Dienstliche Beurteilung, Anforderungen an die …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 1855/23
Verpflichtungsklage; im Verfahrensverlauf eingeschränkter Streitgegenstand; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2024 - 13 A 10336/23
Beweisantrag im Asylprozess; Ablehnungsgründe; Präklusion
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 56 AEUV, Art 3 GG, § 7 GlSpielWStVtrAG BB, Art 12 GG, § 9 GlSpielWStVtrAG BB
Bestandsschutz; Erlaubnis für eine Wettvermittlungsstelle; faktische Duldung; Mindestabstand zu einer erlaubten Spielhalle wird nicht eingehalten; Regelungen zu Mindestabstand verstoßen nicht gegen Verfassungs- und Unionsrecht; unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit; ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
56 AEUV, 3; 12 GG, 7; 9 AGGlüStrV Bln
Erlaubnis für eine Wettvermittlungsstelle, Mindestabstand zu einer erlaubten Spielhalle wird nicht eingehalten, Regelungen zu Mindestabstand verstoßen nicht gegen Verfassungs- und Unionsrecht, Bestandsschutz, faktische Duldung, Verhältnismäßigkeit, unionsrechtliches ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 501.22
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (61)
- OVG Hamburg, 15.12.2022 - 4 Bs 105/22
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23
Ein Eingriff in die Freiheit der Berufswahl liegt hingegen nicht vor: denn derjenige, dem die erforderliche Wettvermittlungserlaubnis wegen der Nichteinhaltung der Abstandsregelung versagt wird, wird hierdurch weder an der Berufswahl an sich noch daran gehindert, jederzeit an einem geeigneten Ort eine neue Wettvermittlungsstelle zu eröffnen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 44).Sie dient damit einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 167; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 123; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12. September 2023 - 6 B 10623/23 u.a. - juris, Rn. 11; zu Spielhallen: BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 133 ff., zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Wettvermittlungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15, und vom 10. Dezember 2020 - OVG 1 S 83/20 - EA S. 6, VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen…, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris, Rn. 23, OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 44).
Dass die der Abstandsregelung zugrundeliegenden Annahmen in einem Maße wirtschaftlichen Gesetzen oder praktischer Erfahrung widersprächen, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen mehr abgeben könnten (zu diesem Maßstab vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 140), vermag der Senat ebenso wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht nicht festzustellen (vgl. auch: OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 47).
Die zur Rechtfertigung der Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit als auch der aus dem Unionsrecht abgeleiteten Dienstleistungsfreiheit bemühten Gefahren müssen nicht anhand wissenschaftlich ermittelter, genauer, objektiv nachprüfbarer, statistischer oder sonstiger belastbarer Angaben belegt werden (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 54).
Es liegt daher in der Einschätzungsprärogative des jeweiligen Landesgesetzgebers, die Spielsuchtprävention als besonders wichtiges Gemeinwohlziels zu gewichten und ggfs. unter Berücksichtigung des vorhandenen Spielangebots und der sozialen Bevölkerungsstruktur Mindestabstände festzulegen und zu bemessen sowie Zulassungen zu begrenzen (vgl. zu Spielhallen: BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 - juris, Rn. 49 f.;… zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Wettvermittlungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15, und vom 10. Dezember 2020 - OVG 1 S 83/20 - EA S. 6, VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris, OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 42).
Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit ist eine generalisierende Betrachtungsweise geboten, die auf den betroffenen Wirtschaftszweig generell abstellt (BVerfG…, Beschluss vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12 - juris, Rn. 28, m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 49).
Denn es steht der Berufsgruppe der Wettvermittlungsstellenbetreiber im Grundsatz offen, eine Wettvermittlungsstelle an einem anderen Ort, etwa auch jenseits der Ballungszentren zu betreiben (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 49).
Dies führt entgegen den Ausführungen der Beigeladenen jedoch nicht dazu, dass sich die Klägerin auf eine der Erlaubniserteilung gleichstehende schutzwürdige Rechtsposition berufen kann (so auch VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 61, bestätigt durch OVG Bremen, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 60).
Denn auch wenn der Betrieb der Wettvermittlungsstelle wegen der nicht zu erlangenden Erlaubnis nach der Rechtsprechung des EuGH nicht untersagt werden durfte und diese daher faktisch über einen längeren Zeitraum hinweg betrieben werden konnte, lässt sich das bloße Absehen von einem repressiven Einschreiten gegen ein - möglicherweise - rechtswidriges Verhalten nicht mit einer behördlichen Genehmigung, die eine Legalisierungswirkung für die von ihr erlaubte Tätigkeit entfaltet, gleichsetzen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. November 2018 - BVerwG 8 B 29.18 - juris, Rn. 14; Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 194 f.; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 124 ff.; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 15, 18; BayVGH…, Beschluss vom 21. März 2023 - 23 CS 22.2677 -, juris, Rn. 22 und 52; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 60).
Angesichts dessen musste den Betreibern von Wettvermittlungsstellen seit Langem bewusst sein, dass das von ihnen betriebene Gewerbe mittelfristig einem gesetzlichen Regelungsregime unterworfen werden sollte, von dem der Fortbestand ihres Gewerbes abhängen würde (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 60).
Der Umstand, dass eine solche Erlaubnis wegen eines fehlenden unionsrechtskonformen Konzessionsverfahrens zur Veranstaltung von Sportwetten von der Veranstalterin aufgrund des wiederholt gerichtlich beanstandeten Konzessionsverfahrens zunächst nicht erlangt werden konnte, führt nicht zur Legalität des Betriebes, sondern nur dazu, dass den Betreibern von Wettvermittlungsstellen das Fehlen der Erlaubnis (formelle Illegalität) nicht entgegengehalten werden konnte (vgl. EuGH…, Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, Ince - juris, Rn. 63; BVerwG…, Urteil vom 15. Juni 2016 - 8 C 5/15 -, juris, Rn. 27; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 -, juris, Rn. 33).
Im Ergebnis wurde nur die - bereits zuvor absehbare - Regulierung des Wettvermittlungsmarktes zu Gunsten der Wettvermittlungsbetreiber verzögert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 18, OVG Münster…, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 - juris, Rn. 105; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 60).
Mit dieser Situation ist die der Wettvermittlungsstellenbetreiber nicht vergleichbar (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 194; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 124 ff.; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 15, 18; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 8 ff., OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 51).
Das Kohärenzgebot verlangt - zumal in bundesstaatlich gegliederten Mitgliedsstaaten wie Deutschland - aber weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung (vgl. EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08 -, juris, Rn. 55, 64 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 -, juris, Rn. 55 m. w. N.).
Aufgrund des insoweit gleichen Maßstabs gilt das zu den Grundrechten des Grundgesetzes Gesagte entsprechend (vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 53; VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23
Sie dient damit einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 167; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 123; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12. September 2023 - 6 B 10623/23 u.a. - juris, Rn. 11; zu Spielhallen: BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 133 ff., zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Wettvermittlungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15, und vom 10. Dezember 2020 - OVG 1 S 83/20 - EA S. 6, VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen…, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris, Rn. 23, OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 44).Dabei kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (vgl. BVerfG…, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - juris, Rn. 112 und vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - juris, Rn. 137).
Dass die der Abstandsregelung zugrundeliegenden Annahmen in einem Maße wirtschaftlichen Gesetzen oder praktischer Erfahrung widersprächen, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen mehr abgeben könnten (zu diesem Maßstab vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 140), vermag der Senat ebenso wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht nicht festzustellen (vgl. auch: OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 47).
Dies auch vor dem Hintergrund, dass die aus den Mindestabstandsvorschriften resultierende Reduzierung des Sportwettenangebots nach Einschätzung der Suchtwissenschaft und -beratungspraxis eine besonders wirksame Maßnahme zur Verhinderung und Bekämpfung von Glücksspielsucht ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - juris, Rn. 158).
Ohnehin gibt es kein uneingeschränktes Recht auf Amortisierung getätigter Investitionen, wobei sogar ein in umfangreichen Dispositionen betätigtes besonderes Vertrauen in den Bestand des geltenden Rechts grundsätzlich keinen abwägungsresistenten Vertrauensschutz begründet (vgl. zu Spielhallenerlaubnissen nach § 33i Gewerbeordnung: BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - juris, Rn. 189).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 171).
Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist keine Art. 3 Abs. 1 GG widersprechende Ungleichbehandlung darin zu erkennen, dass der Gesetzgeber für Wettvermittlungsstellen keine mit der für Spielhallen geschaffenen Übergangsregelung (vgl. zu dieser, BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - juris, Rn. 180 ff.) vergleichbare Regelung vorgesehen hat.
Soweit die Beigeladene der Auffassung ist, unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2017 zu Spielhallen (1 BvR 1314/12 u.a.) würden Wettannahmestellen und Bestandsspielhallen ungleich behandelt, da Bestandsspielhallen letztlich keinen Mindestabständen zu Bestandswettvermittlungsstellen unterworfen seien, obwohl beide Glücksspielangebote miteinander vergleichbar seien, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
So hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Abstandsgebote zur Erreichung des Ziels der Bekämpfung und Verhinderung der Glücksspielsucht geeignet, erforderlich und angemessen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 148).
Im Übrigen widerspricht das Angebot des Automatenspiels in Spielbanken in Berlin - soweit ersichtlich - auch in seiner tatsächlichen Ausgestaltung nicht den Zielen der Bekämpfung der Spielsucht und der Kanalisierung des Spieltriebs und orientiert sich nicht an fiskalischen Interessen der Länder (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - juris, Rn. 144 ff.).
Das Bundesverfassungsgericht stellt in Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH fest, dass eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit der Unionsrechtsordnung im nicht monopolisierten Bereich gerechtfertigt ist, wenn die restriktive Maßnahme einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses wie dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung (einschließlich der Bekämpfung der Spielsucht), der Betrugsvorbeugung und der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen entspricht und geeignet ist, die Verwirklichung dieses Ziels dadurch zu gewährleisten, dass sie dazu beiträgt, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern und die Tätigkeiten im Glücksspiel in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen, wobei solche Regelungen hinreichend bestimmt sein müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - juris, Rn. 124 ff.; EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 1999, Zenatti, C-67/98, juris, Rn. 36 f.;… Urteil vom 6. November 2003, Gambelli u.a., C-243/01, juris, Rn. 67;… Urteil vom 6. März 2007, Placanica u.a., C-338/04 u.a., juris Rn. 52 f.;… Urteil vom 8. September 2010, Carmen Media, C-46/08, juris, Rn. 55, 64 f.;… Urteil vom 8. September 2010, Stoß u.a., C-316/07 u.a., juris, Rn. 88).
Insbesondere stellen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts und unter Berücksichtigung des auch hier eingreifenden Beurteilungs- und Prognosespielraums rein spieler- oder gerätebezogene Maßnahmen kein gleich wirksames Mittel zur Bekämpfung und Verhinderung von Spielsucht dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 153; BVerwG…, Beschluss vom 17. November 2023 - 8 B 28/23 - juris, Rn. 6 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2023 - 1 S 10.23
Kein Vertrauenschutz beim Fortbestand von geduldeten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23
Sie dient damit einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 167; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 123; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12. September 2023 - 6 B 10623/23 u.a. - juris, Rn. 11; zu Spielhallen: BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 133 ff., zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Wettvermittlungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15, und vom 10. Dezember 2020 - OVG 1 S 83/20 - EA S. 6, VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen…, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris, Rn. 23, OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 44).Es liegt daher in der Einschätzungsprärogative des jeweiligen Landesgesetzgebers, die Spielsuchtprävention als besonders wichtiges Gemeinwohlziels zu gewichten und ggfs. unter Berücksichtigung des vorhandenen Spielangebots und der sozialen Bevölkerungsstruktur Mindestabstände festzulegen und zu bemessen sowie Zulassungen zu begrenzen (vgl. zu Spielhallen: BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 - juris, Rn. 49 f.; zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Wettvermittlungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15, und vom 10. Dezember 2020 - OVG 1 S 83/20 - EA S. 6, VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris, OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 42).
Rn. 66 (4) Die Grenze der Zumutbarkeit ist auch gewahrt, obgleich der Gesetzgeber für die Einhaltung des Abstandsgebots weder eine Ausnahmeregelung vorgesehen noch ein Ermessen eröffnet hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15).
Im Gegenteil belegen die Entwicklung der Regulierung sowie die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, dass alle Bundesländer die Wettvermittlung im Interesse des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht in jedem Fall und dauerhaft einem Erlaubnisverfahren unterziehen wollten, was sowohl verfassungsrechtlich als auch unionsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. OVG Saarlouis…, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 18; VG Berlin…, Beschluss vom 12. Januar 2023 - VG 4 L 382/22 - juris, Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2022 - OVG 1 S 42/22 - EA S. 5).
Im Ergebnis wurde nur die - bereits zuvor absehbare - Regulierung des Wettvermittlungsmarktes zu Gunsten der Wettvermittlungsbetreiber verzögert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 18, OVG Münster…, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 - juris, Rn. 105; OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 60).
Mit dieser Situation ist die der Wettvermittlungsstellenbetreiber nicht vergleichbar (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 194; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 124 ff.; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 15, 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 8 ff., OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 51).
Denn diese Ungleichbehandlung der Bestandsspielhalle gegenüber der Wettvermittlungsstelle ist - wie auch das Verwaltungsgericht schon zutreffend entschieden hat - sachlich gerechtfertigt, da ihr Betrieb durchgehend erlaubt und damit legal war, während der Betrieb der Wettvermittlungsstelle - wie bereits dargelegt - nicht legal, sondern nur geduldet war und weder die Klägerin noch die Beigeladene ein Vertrauen auf den andauernden erlaubnis- und abstandsfreien Fortbestand entwickeln konnten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 18).
Rn. 100 Der Zweck des Abstandsgebots durch die Regelungen im Land Berlin wird auch nicht durch eine gegenläufige Glücksspielpolitik in einem anderen Bereich mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial unterlaufen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 16).
So müssen Wettvermittlungsstellen ebenso wie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 1 SpielhG Bln nach § 5 Abs. 3 Satz 4 MindAbstUmsG einen Mindestabstand von 200 m zu Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft der Schularten des § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 und § 17a des Schulgesetzes (SchulG Bln) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2023 (GVBl. S. 66) wahren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 16).
Rn. 103 Auch hinsichtlich Lotto-Annahmestellen bestehen keine Kohärenzbedenken, obwohl diese keinen Mindestabstand zu anderen Glückspielangeboten oder Schulen einhalten müssen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 17).
- EuGH, 16.10.2025 - C-718/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23
Auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist ein solches Erfordernis nicht zu entnehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2025 - C-718/23 -, juris, Rn. 66; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 72; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12. September 2023 - 6 B 10623/23 u.a. - juris, Rn. 16 mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - C-316/07 u.a. - juris Rn. 107; vgl. VGH München…, Beschluss vom 12. März 2010 - 10 CS 09.1734 - juris, Rn. 46 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003, Lindmann - C- 42/02 - und Urteil vom 6. März 2007, Placanica, Palazzese und Sorricchio - C-338/04 u.a. -, beide juris).Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können Beschränkungen der unionsrechtlich gewährleisteten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nach Art. 49, 56 AEUV bezogen auf Glücksspieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung oder die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2025 - C-718/23 - juris Rn. 47; EuGH…, Urteil vom 12. Juni 2014 - C-156/13 -, juris, Rn. 23; EuGH…, Urteil vom 24. Januar 2013 - C-186/11 -, juris, Rn. 23; EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - C-316/07 u. a. - juris, Rn. 88).
In Ermangelung einer Harmonisierung dieses Bereichs durch die Union verfügen die Mitgliedstaaten bei der Bestimmung des ihnen am geeignetsten erscheinenden Niveaus des Schutzes der Verbraucher und der Sozialordnung über ein weites Ermessen (EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2025 - C-718/23 - juris, Rn. 48; EuGH…, Urteil vom 22. September 2022, Admiral Gaming Network u. a., C-475/20 bis C-482/20 - juris, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Jedoch müssen die von ihnen vorgeschriebenen Beschränkungen den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2025 - C-718/23 - juris, Rn. 49 m.w.N.).
Rn. 125 Schließlich hat der EuGH nicht zuletzt in seiner Entscheidung vom 16. Oktober 2025 (C-718/23 - juris, Rn. 47) ausgeführt, dass Art. 52 Abs. 1 AEUV Beschränkungen zulasse, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, wie z.B. die Ziele des Verbraucherschutzes, der Betrugsvorbeugung, der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen und der Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen, die ebenfalls Beschränkungen rechtfertigen können (vgl. auch EuGH…, Urteil vom 8. Juli 2010, Sjöberg und Gerdin, C-447/08 u.a., Rn. 36 m.w.N.).
Die Prüfung der Frage, ob eine Regelung kohärent ist, ist jedoch die Aufgabe der nationalen Gerichte (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2025 - C-718/23 -, juris, Rn. 48 ff., 64).
- VG Bremen, 14.12.2022 - 5 V 1894/22
Weiterbetrieb einer Wettvermittlungsstelle - Abstandsgebot; Auswahlentscheidung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23
Sie dient damit einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 167; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 123; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12. September 2023 - 6 B 10623/23 u.a. - juris, Rn. 11; zu Spielhallen: BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 133 ff., zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Wettvermittlungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15, und vom 10. Dezember 2020 - OVG 1 S 83/20 - EA S. 6, VG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen…, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris, Rn. 23, OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 44).Es liegt daher in der Einschätzungsprärogative des jeweiligen Landesgesetzgebers, die Spielsuchtprävention als besonders wichtiges Gemeinwohlziels zu gewichten und ggfs. unter Berücksichtigung des vorhandenen Spielangebots und der sozialen Bevölkerungsstruktur Mindestabstände festzulegen und zu bemessen sowie Zulassungen zu begrenzen (vgl. zu Spielhallen: BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 - juris, Rn. 49 f.;… zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Wettvermittlungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15, und vom 10. Dezember 2020 - OVG 1 S 83/20 - EA S. 6, VG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris, OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 42).
Dies führt entgegen den Ausführungen der Beigeladenen jedoch nicht dazu, dass sich die Klägerin auf eine der Erlaubniserteilung gleichstehende schutzwürdige Rechtsposition berufen kann (so auch VG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 61, bestätigt durch OVG Bremen, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris; OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 60).
Aufgrund des insoweit gleichen Maßstabs gilt das zu den Grundrechten des Grundgesetzes Gesagte entsprechend (vgl. auch OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 53; VG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris).
- OVG Bremen, 06.04.2023 - 1 B 332/22
Anspruch auf Duldung einer Wettvermitllerstelle für Sportwetten
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23
Sie dient damit einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 167; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 123; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12. September 2023 - 6 B 10623/23 u.a. - juris, Rn. 11; zu Spielhallen: BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 133 ff., zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Wettvermittlungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15, und vom 10. Dezember 2020 - OVG 1 S 83/20 - EA S. 6, VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris, Rn. 23, OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 44).Es liegt daher in der Einschätzungsprärogative des jeweiligen Landesgesetzgebers, die Spielsuchtprävention als besonders wichtiges Gemeinwohlziels zu gewichten und ggfs. unter Berücksichtigung des vorhandenen Spielangebots und der sozialen Bevölkerungsstruktur Mindestabstände festzulegen und zu bemessen sowie Zulassungen zu begrenzen (vgl. zu Spielhallen: BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 - juris, Rn. 49 f.;… zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Wettvermittlungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15, und vom 10. Dezember 2020 - OVG 1 S 83/20 - EA S. 6, VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris, OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 42).
Dies führt entgegen den Ausführungen der Beigeladenen jedoch nicht dazu, dass sich die Klägerin auf eine der Erlaubniserteilung gleichstehende schutzwürdige Rechtsposition berufen kann (so auch VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 61, bestätigt durch OVG Bremen, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris; OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 60).
Aufgrund des insoweit gleichen Maßstabs gilt das zu den Grundrechten des Grundgesetzes Gesagte entsprechend (vgl. auch OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 53; VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris).
- EuGH, 16.02.2012 - C-72/10
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung über Glücksspiele entgegen, die …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23
Rn. 116 Soweit sich die Beigeladene in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des EuGH vom 16. Februar 2012 (C-72/10 u.a., juris) beruft und der Auffassung ist, dass sich aus dieser Entscheidung für den vorliegenden Fall eine Diskriminierung auch der Beigeladenen ergebe, vermag ihr der Senat nicht zu folgen.Der EuGH hat zwar in der Entscheidung ausgeführt, dass es Aufgabe des innerstaatlichen Rechts sei, Verfahrensmodalitäten vorzusehen, die den Schutz der Rechte der rechtswidrig von einer ersten Ausschreibung ausgeschlossenen Wirtschaftsteilnehmer gewährleisten, wobei diese Modalitäten jedoch nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als für entsprechende Sachverhalte innerstaatlicher Art (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz - C-72/10 u.a., juris, Rn. 51).
Darüber hinaus führt der EuGH in der Entscheidung auch aus, dass sich eine Regelung über Mindestabstände zwischen Annahmestellen dann rechtfertigen lasse, wenn - was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts sei - das wirkliche Ziel der Regelung nicht im Schutz der Geschäftspositionen der bestehenden Betreiber sei, sondern darin liege, die Nachfrage nach Glücksspielen in kontrollierte Bahnen zu lenken (vgl. EuGH vom 16. Februar 2012 -C-72/10 u.a., juris, Rn. 65).
Darüber hinaus hat der EuGH auch bereits entschieden, dass sich eine Regelung über Mindestabstände zwischen Annahmestellen dann rechtfertigen lasse, wenn - was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist - ihr wirkliches Ziel nicht im Schutz der Geschäftspositionen der bestehenden Betreiber besteht, sondern vielmehr darin liegt, die Nachfrage nach Glücksspielen in kontrollierte Bahnen zu lenken (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - C-72/10 u.a. - juris, Rn. 65).
- VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2023 - 1 VB 88/19
VerfGH Stuttgart: Zur Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Sportwettvermittlung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23
Sie dient damit einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 167; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 123; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12. September 2023 - 6 B 10623/23 u.a. - juris, Rn. 11; zu Spielhallen: BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 133 ff., zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Wettvermittlungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15, und vom 10. Dezember 2020 - OVG 1 S 83/20 - EA S. 6, VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen…, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris, Rn. 23, OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 44).Denn auch wenn der Betrieb der Wettvermittlungsstelle wegen der nicht zu erlangenden Erlaubnis nach der Rechtsprechung des EuGH nicht untersagt werden durfte und diese daher faktisch über einen längeren Zeitraum hinweg betrieben werden konnte, lässt sich das bloße Absehen von einem repressiven Einschreiten gegen ein - möglicherweise - rechtswidriges Verhalten nicht mit einer behördlichen Genehmigung, die eine Legalisierungswirkung für die von ihr erlaubte Tätigkeit entfaltet, gleichsetzen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. November 2018 - BVerwG 8 B 29.18 - juris, Rn. 14; Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 194 f.; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 124 ff.; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 15, 18; BayVGH…, Beschluss vom 21. März 2023 - 23 CS 22.2677 -, juris, Rn. 22 und 52; OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 60).
Mit dieser Situation ist die der Wettvermittlungsstellenbetreiber nicht vergleichbar (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 194; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 124 ff.; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 15, 18; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 8 ff., OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 51).
Der Senat hält - ebenso wie bereits zuvor das Verwaltungsgericht - die Eingriffe in die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit durch das überragend wichtige Gemeinwohlziel der Bekämpfung Glücksspielsucht (so der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 167) für gerechtfertigt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2024 - 4 A 2279/22
Keine Wettvermittlungsstellen in der Nähe von Schulen sowie Kinder- und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23
Sie dient damit einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 167; OVG Münster, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 123; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12. September 2023 - 6 B 10623/23 u.a. - juris, Rn. 11; zu Spielhallen: BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 133 ff., zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Wettvermittlungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15, und vom 10. Dezember 2020 - OVG 1 S 83/20 - EA S. 6, VG Bremen…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 5 V 1894/22 - juris, Rn. 40, bestätigt durch OVG Bremen…, Beschluss vom 6. April 2023 - 1 B 332/22 - juris, Rn. 23, OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 44).Auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist ein solches Erfordernis nicht zu entnehmen (vgl. EuGH…, Urteil vom 16. Oktober 2025 - C-718/23 -, juris, Rn. 66; OVG Münster, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 72; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12. September 2023 - 6 B 10623/23 u.a. - juris, Rn. 16 mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 8. September 2010 - C-316/07 u.a. - juris Rn. 107; vgl. VGH München…, Beschluss vom 12. März 2010 - 10 CS 09.1734 - juris, Rn. 46 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003, Lindmann - C- 42/02 - und Urteil vom 6. März 2007, Placanica, Palazzese und Sorricchio - C-338/04 u.a. -, beide juris).
Denn auch wenn der Betrieb der Wettvermittlungsstelle wegen der nicht zu erlangenden Erlaubnis nach der Rechtsprechung des EuGH nicht untersagt werden durfte und diese daher faktisch über einen längeren Zeitraum hinweg betrieben werden konnte, lässt sich das bloße Absehen von einem repressiven Einschreiten gegen ein - möglicherweise - rechtswidriges Verhalten nicht mit einer behördlichen Genehmigung, die eine Legalisierungswirkung für die von ihr erlaubte Tätigkeit entfaltet, gleichsetzen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. November 2018 - BVerwG 8 B 29.18 - juris, Rn. 14; Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 194 f.; OVG Münster, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 124 ff.; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 15, 18; BayVGH…, Beschluss vom 21. März 2023 - 23 CS 22.2677 -, juris, Rn. 22 und 52; OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 60).
Mit dieser Situation ist die der Wettvermittlungsstellenbetreiber nicht vergleichbar (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 194; OVG Münster, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 124 ff.; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 15, 18; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 8 ff., OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 51).
- OVG Saarland, 12.12.2023 - 1 B 19/23
Betrieb einer Wettvermittlungsstelle, die den gesetzlichen Mindestabstand zu …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23
Denn auch wenn der Betrieb der Wettvermittlungsstelle wegen der nicht zu erlangenden Erlaubnis nach der Rechtsprechung des EuGH nicht untersagt werden durfte und diese daher faktisch über einen längeren Zeitraum hinweg betrieben werden konnte, lässt sich das bloße Absehen von einem repressiven Einschreiten gegen ein - möglicherweise - rechtswidriges Verhalten nicht mit einer behördlichen Genehmigung, die eine Legalisierungswirkung für die von ihr erlaubte Tätigkeit entfaltet, gleichsetzen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. November 2018 - BVerwG 8 B 29.18 - juris, Rn. 14; Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 194 f.; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 124 ff.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 15, 18; BayVGH…, Beschluss vom 21. März 2023 - 23 CS 22.2677 -, juris, Rn. 22 und 52; OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 60).Im Gegenteil belegen die Entwicklung der Regulierung sowie die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, dass alle Bundesländer die Wettvermittlung im Interesse des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht in jedem Fall und dauerhaft einem Erlaubnisverfahren unterziehen wollten, was sowohl verfassungsrechtlich als auch unionsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 18; VG Berlin…, Beschluss vom 12. Januar 2023 - VG 4 L 382/22 - juris, Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2022 - OVG 1 S 42/22 - EA S. 5).
Mit dieser Situation ist die der Wettvermittlungsstellenbetreiber nicht vergleichbar (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg…, Urteil vom 2. August 2023 - 1 VB 88/19 u.a. - juris, Rn. 194; OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 124 ff.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 15, 18; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 8 ff., OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 51).
Wettvermittlungsstellen sind demgegenüber reine Sportwetteinrichtungen, in denen sich naturgemäß ausschließlich Kunden befinden, die Sportwetten abschließen möchten und sich hierfür gegebenenfalls auch über Stunden in den typischerweise bestuhlten - und damit zum längeren Verweilen einladenden - Örtlichkeiten aufhalten (so auch: OVG Saarlouis, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 26).
- EuGH, 04.02.2016 - C-336/14
Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten …
- VGH Bayern, 21.03.2023 - 23 CS 22.2677
Mindestabstandsgebot von 250 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen …
- EuGH, 24.01.2013 - C-186/11
Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland …
- BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 28.23
Mindestabstand bei Spielhallen
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21
Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig
- EuGH, 12.06.2014 - C-156/13
Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere …
- BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21
Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat; …
- BVerwG, 07.11.2018 - 8 B 29.18
Dienstleistungsfreiheit; Glücksspielstaatsvertrag; Konzession; Sportwetten; …
- VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen …
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
- EuGH, 21.10.1999 - C-67/98
Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"
- BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81
Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf …
- OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18
Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - 1 B 21.17
Verstöße von § 1 Abs. 1 Nr. 3 SpielV gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG und …
- BVerwG, 02.12.2022 - 8 B 37.22
Ausnahme vom Mindestabstandsgebot für Spielhallen mit Betriebserlaubnis
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
Zuordnung dynamischer IP-Adressen
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16
Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
- BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15
Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol; …
- BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04
Spielhalleneigenschaft von Internetcafes
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12
Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …
- BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
Nichtannahmebeschluss: Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen …
- EuGH, 13.11.2003 - C-42/02
Lindman - "Freier Dienstleistungsverkehr - Lotteriescheine - Betrag, der bei …
- EuGH, 14.10.2021 - C-231/20
Landespolizeidirektion Steiermark u.a. (Machines à sous) - Vorlage zur …
- BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22
Erfolglose Grundsatzrüge zum Abstandsgebot bei Spielhallen
- BVerwG, 03.12.2009 - 9 B 79.09
Auslegung des § 44 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz ( FlurbG ) als "Muss"-Vorschrift
- VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734
Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende …
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 3680/21
Eilantrag auf einstweilige Duldung des Betriebs der Spielhalle
- OVG Bremen, 27.06.2024 - 1 B 37/24
Spielhallenrechtliches Beschwerdeverfahren (erfolglos); Mindestabstandsgebot zu …
- BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 59.86
Versagung der Gaststättenerlaubnis - Versagung für Verabreichnung von Speisen - …
- BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
- VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 382.22
Kein Mindestabstand zu Spielhalle: Wettvermittlungsstelle muss vorerst schließen
- VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
- EuGH, 03.05.2012 - C-290/11
Comap / Kommission
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 4 A 701/12
Rechtmäßigkeit einer Untersagung von Sportwetten im Rahmen eines …
- VG Berlin, 29.04.2020 - 4 L 228.19
- EuGH - C-482/20 (anhängig)
Snaitech
- OVG Bremen, 23.04.2025 - 1 LA 177/24
Verbundverbot; Antrag auf Zulassung der Berufung (erfolglos)
- EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
H.M. Customs und Excise / Schindler
- EuGH, 03.12.2020 - C-311/19
BONVER WIN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungsfreiheit - …
- BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94
Berufsfreiheit - Ärztliche Vorprüfung - Eliminierung fehlerhafter Prüfungsfragen …
- EuGH, 13.06.2017 - C-591/15
Der unionsrechtlich verbürgte Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit gilt nicht …
- BVerwG, 18.02.2016 - 3 B 10.15
Vermittlungsentgelt bei Einsätzen im Rettungsdienst nach § 6 Abs. 3 RettDG BW …
- EuGH, 04.06.2019 - C-665/18
Pólus Vegas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der …
- VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.518
Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für Spielhallenbetrieb
- VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 168.22
Glücksspielrechtliche Erlaubnis: Drittanfechtungsklage eines Veranstalters von …
- OVG Saarland, 17.09.2026 - 1 A 45/25 zur Übertragbarkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Spielhallen auf Wettvermittlungsstellen bzw. auf die Abstandsvorgabe zu Suchtberatungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.2.2026 - 1 B 17/23 - Rn. 54 und Beschl. v. 26.4.2023 - 1 S 10/23 - Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.11.2024 - 4 A 2279/22 - Rn. 53 ff.; Bayerischer VGH , Beschl. v. 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 - Rn. 39 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.12.2022 - 4 Bs 105/22 - Rn. 44; OVG Bremen, Beschl. v. 6.4.2023 - 1 B 332/22 - Rn. 23, alle zit. nach juris < schließen Das wegen der schweren Folgen der Spielsucht und des erheblichen Gefährdungs- und Suchtpotenzials von Sportwetten hohe Gewicht der Suchtprävention überwiegt das wirtschaftliche Interesse der Betreiber von Wettvermittlungsstellen, von der Verpflichtung zur Einhaltung des Abstandsgebots verschont zu bleiben, zumal Satz 3 der Vorschrift für atypische Fälle eine Ausnahme ermöglicht.
so etwa auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.2.2026 - 1 B 17/23 - Rn. 111; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 5.7.2023 - 11 ME 120/23 - Rn. 75; OVG Bremen, Beschl. v. 27.6.2024 - B 37/24 - Rn. 14; alle zit. nach juris < schließen.
vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.2.2026 - 1 B 17/23 - Rn. 66, juris < schließen Angesichts der überragenden Bedeutung, die der Gesetzgeber der Bekämpfung der Glücksspielsucht in Gestalt des § 11 Abs. 9 Satz 2 AG GlüStV-Saar beigemessen hat und beimessen durfte, überwiegt das mit der Regelung verfolgte öffentliche Ziel das private Interesse der Klägerin zu 2), ihr Wettbüro auch unter mehrfachem Verstoße gegen die Abstandsvorgabe zu geschützten Einrichtungen fortzuführen.
vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.2.2026 - 1 B 17/23 - Rn. 72 f. und Beschl. v. 26.4.2023 - 1 S 10/23 - Rn. 18, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.6.2022 - 4 B 1864/21 - Rn. 105; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.12.2022 - 4 Bs 105/22 - Rn. 60; alle zit. nach juris < schließen Dass Wettvermittler wie die Klägerin zu 2) Investitionen im Hinblick auf einen für sie günstigen, aber unsicheren und absehbar auslaufenden Zustand getätigt haben, ist ihr eigenes unternehmerisches Risiko.
Senatsbeschl. v. 12.12.2023 - 1 B 19/23 - Rn. 15; siehe auch: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.2.2026 - 1 B 17/23 - Rn. 77; Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 2.8.2023 - 1 VB 88/19 u.a. - Rn. 194; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.12.2022 - 4 Bs 105/22 - Rn. 51, alle zit. nach juris < schließen Auch sonst sind Anhaltspunkte für eine gleichheitswidrige Behandlung nicht erkennbar.
so etwa OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.11.2024 - 10 LC 13/24 - Rn. 102 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.2.2026 - 1 B 17/23 - Rn. 100; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.11.2024 - 4 A 2279/22 - Rn. 186 ff.; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.10.2022 - 6 B 62/22 Rn. 41, juris; zweifelnd, aber letztlich offenlassend: Bayerischer VGH , Beschl. v. 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 - Rn. 81; alle zit. nach juris < schließen Während Wettvermittlungsstellen in aller Regel hauptsächlich dem Glücksspiel dienen, liegt der Schwerpunkt der gewerblichen Tätigkeit von Gaststätten nicht im Aufstellen und Bereithalten von Spielgeräten, sondern im entgeltlichen Anbieten von Speisen und Getränken.
kohärenzrechtliche Bedenken durch die Zulassung und Regulierung des Online-Glücksspiels ebenso verneinend etwa OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.11.2024 - 10 LC 13/24 - Rn. 92; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.2.2026 - 1 B 17/23 - Rn. 101; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.10.2022 - 6 B 62/22 - Rn. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 31.1.2024 - 1 LA 307/20 - Rn. 22; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.6.2026 - 6 S 1182/25 - Rn. 17 f.; alle zit. nach juris < schließen Der zentrale Einwand der Rechtsmittelführerinnen, das Schutzkonzept des Online-Glücksspiels werde dadurch unterlaufen, dass das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat in der Praxis freigiebig und in einer den Anforderungen des § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV widersprechenden Weise erhöht werde, so dass es sich als inkohärent darstelle, wenn Wettvermittlungsstellen gleichzeitig ein physischer Mindestabstand zu (unter anderem) Suchtberatungsstellen und Schulen abverlangt werde, rechtfertigt die begehrte Zulassung der Berufung nicht.
einen Gleichheits- bzw. Kohärenzverstoß mit Blick auf Spielbanken verneinend etwa: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.11.2024 - 4 A 2279/22 - Rn 182 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.2.2026 - 1 B 17/23 - Rn. 89; OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.11.2024 - 10 LC /24 - Rn. 88; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.10.2022 - 6 B 62/22 - Rn. 40; siehe auch: BVerwG, Beschl. v. 9.7.2024 - 8 B 46/23 - Rn. 10, dort zu Spielhallen und Spielbanken; alle zit. nach juris < schließen Zudem ist höchstrichterlich geklärt, dass der Verzicht auf eine Mindestabstandsvorgabe für Spielbanken trotz der mit ihrem Betrieb verbundenen gesteigerten fiskalischen Interessen der Länder die konsequente Ausrichtung am Ziel der Spielsuchtbekämpfung nicht hindert, weil der Betrieb und die Erlaubnis für Spielbanken in eigener Weise an den in § 1 GlüStV benannten Zielen ausgerichtet ist (vgl. § 1 SpielbG -Saar), umfangreiche Spielerschutzvorschriften wie Werbebeschränkungen, die Pflicht zur Entwicklung eines Sozialkonzepts, Aufklärungspflichten und die Teilnahme am bundesweiten Spielersperrsystem (§ 2 Abs. 2 i. V. m. §§ 5 bis 8 GlüStV 2021, §§ 7 ff. SpielbG -Saar) gelten, ihre Zahl eng begrenzt und eine besondere staatliche Aufsicht (§ 12 SpielbG -Saar) vorgesehen ist.
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.2026 - 6 S 1182/25
Vereinbarkeit des Abstandsgebots und des Verbundverbots für Spielhallen mit …
Rn. 17 Wie die terrestrischen Glücksspielangebote ist auch das virtuelle Automatenspiel - bei dem es sich entgegen der Auffassung des Klägers um eine eigenständige Spielform handelt, für die der Gesetzgeber eine eigene Gefahreneinschätzung treffen und spezifische gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen durfte (…ebenso OVG Bremen, Beschlüsse vom 23.04.2025 - 1 LA 231/24 -, juris Rn. 19 …und vom 25.06.2024 - 1 B 47/24 -, juris LS 3 und Rn. 20; in Bezug auf Wettangebote im Internet auch OVG Bln-Bbg, Urteil vom 12.02.2026 - OVG 1 B 17/23 -, juris Rn. 58) - einer strengen spielerschützenden Regulierung unterworfen, die an den in § 1 GlüStV 2021 benannten Zielen, insbesondere der Bekämpfung der Glücksspielsucht ( § 1 Nr. 1 GlüStV 2021 ) und der Begrenzung und Kanalisierung des Spieltriebs ( § 1 Nr. 2 GlüStV 2021 ) ausgerichtet ist und insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.Die Ausgestaltung virtueller Automatenspiele darf gemäß § 22a Abs. 1 Satz 1 GlüStV den Zielen des § 1 GlüStV 2021 nicht zuwiderlaufen; weitere Anforderungen u.a. an Spieleinsätze, die Gewinnausschüttung, obligatorische Wartezeiten zwischen den Spielen und die Verhinderung des gleichzeitigen Spielens mehrerer virtueller Automatenspiele ergeben sich aus § 22a Abs. 3 bis 12 GlüStV 2021 (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 12.02.2026 - OVG 1 B 17/23 -, juris Rn. 101; ausführlich auch Hartmann/Schaaf, RDi 2025, 581 ).
Dass die den Abstandsregelungen des § 42 Abs. 1 und 2 LGlüG zugrundeliegenden Annahmen in einem Maße wirtschaftlichen Gesetzen oder praktischer Erfahrung widersprächen, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen mehr abgeben könnten (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG…, Beschluss vom 07.03.2017, a.a.O. Rn. 140 m.w.N.), ist nicht festzustellen (so auch OVG Bln-Bbg, Urteil vom 12.02.2026 - OVG 1 B 17/23 -, juris Rn. 58; HambOVG, Beschluss vom 15.12.2022 - 4 Bs 105/22 -, NordÖR 2023, 346 ; ähnlich NdsOVG…, Beschluss vom 24.02.2026 - 10 ME 79/26 -, juris Rn. 20).
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2026 - 6 S 1827/24
Anspruch auf Teilnahme von Betreibern eines Spielhallenverbundes an einem …
Rn. 44 Soweit sie unter Verweis auf die Rechtslage in anderen Bundesländern geltend macht, das Verbundverbot sei mit Art. 20 Abs. 1 GG sowie dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot unvereinbar, ist darauf hinzuweisen, dass weder das Grundgesetz noch Unionsrecht eine die föderalen Zuständigkeiten übergehende Gesamtkohärenz der in Rede stehenden Maßnahme verlangen (vgl. EuGH, Urteil vom 12.06.2014 - C-156/13 -, ZfWG 2014, 193 ; bestätigend zuletzt EuGH…, Urteil vom 16.04.2026 - C-440/23 -, juris Rn. 95 f.; hierzu bereits ausführlich: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.2022 - 6 S 3652/21 -, NVwZ-RR 2023, 98 ; so auch: OVG Bln-Bbg, Urteil vom 12.02.2026 - OVG 1 B 17/23 -, juris Rn. 99, und Beschluss vom 26.04.2023 - 1 S 10/23 -, GewArch 2023, 298 ; OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 12.09.2023 - 6 B 10622/23.OVG -, NVwZ-RR 2024, 140 ; BayVGH, Beschluss vom 21.03.2023 - 23 CS 22.2677 -, GewArch 2023, 243 ; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 17.12 -, juris Rn. 42). - VGH Baden-Württemberg, 28.04.2026 - 6 S 1910/24
Spielhallenbezogenes und nicht standortbezogenes Auswahlverfahren bezüglich …
Die für den Betrieb von Spielhallen geltenden Beschränkungen durch Mindestabstandsgebote und Verbundverbote sind daher weiterhin mit den Grundrechten der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und der Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) sowie mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.10.2024 - 8 B 20.24 -, ZfWG 2025, 46 ; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 12.02.2026 - OVG 1 B 17/23 -, juris Rn. 101).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".