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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,242
BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97 (https://dejure.org/1998,242)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1998 - 1 C 33.97 (https://dejure.org/1998,242)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 (https://dejure.org/1998,242)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    AuslG § 7 Abs. 2; ; AuslG § 14 Abs. 1 Satz 2; ; AuslG § 32 a; ; AuslG § 46 Nr. 6; ; AuslG § 54; ; AuslG § 84; ; BGB § ... 138; ; VwVG § 1 Abs. 2; ; VwVG § 3 Abs. 2 Buchst. a; ; VwVfG § 24 ff.; ; VwVfG § 56

  • Wolters Kluwer

    Auslegung und Bestimmbarkeit - Willenserklärungen - Ausnahmefall - Billigkeitsvorschriften - Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge - Erstattungsanspruch - Geldleistungsanspruch - Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - Koppelungsverbot - Lastenverteilung - Politische ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 84; AuslG § 7 Abs. 2; AuslG § 14 Abs. 1 S. 2; AuslG § 32 a; AuslG § 46 Nr. 6; AuslG § 54; BGB § 138; VwVG § 1 Abs. 2; VwVG § 3 Abs. 2 Buchst. a; VwVfG §§ 24 ff.; VwVfG § 56
    D (A), Bürgerkriegsflüchtlinge, Bosnier, Verpflichtungserklärung, Erstattungsanspruch, Auslegung, Ermessen, Verhältnismäßigkeit

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen durch Angehörige aufgrund einer Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Verwaltungsverfahrensrecht - Geltendmachung und Begründung des Erstattungsanspruchs nach § 84 Abs. 1 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß § 84 AuslG

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einseitige Verpflichtungserklärung im Verwaltungsrecht; intendiertes Ermessen; Atypik

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 1
  • NJW 1999, 3279 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 165
  • NVwZ 1999, 779
  • DVBl 1999, 537
  • DÖV 1999, 600
 
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Wird zitiert von ... (179)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Gebot, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. § 6 Abs. 1 HGrG), verlangen in der Regel, daß die öffentliche Hand ihr zustehende Geldleistungsansprüche durchzusetzen hat (vgl. BVerfGE 30, 292 ; Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 ).

    Vor allem aber sind Rückforderungs- und Erstattungsansprüche typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen ist (vgl. § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG; § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG; § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG; vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; §§ 48, 49, 49 a VwVfG; vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 57 ff.; §§ 45, 47, 50 Abs. 2 SGB X; BSGE 60, 209 ; § 92 a Abs. 1 Satz 2 BSHG).

  • BVerwG, 16.07.1997 - 1 B 138.97

    Verwaltungsverfahrensrecht - Sittenwidrigkeit von Verwaltungshandeln; …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Offenbleiben kann, ob etwaige Rechtsmängel die Gültigkeit der Verpflichtungserklärungen oder die Berechtigung der Beklagten berühren, sie entgegenzunehmen und zur Grundlage der Zustimmung gemäß § 11 Abs. 1 DVAuslG zu machen (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1997 - BVerwG 1 B 138.97 - Buchholz 402.240 § 84 AuslG 1990 Nr. 1 = NVwZ 1998, 411 = InfAuslR 1997, 395).

    Soweit dies mit den auf den Einzelfall bezogenen Aussagen im Senatsbeschluß vom 16. Juli 1997 (a.a.O.) nicht übereinstimmt, hält der Senat an diesen nicht fest.

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 10/85

    Rückzahlung von Sozialleistungen - Vermögensübernahme - Inanspruchnahme als …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Im übrigen kennt die Rechtsordnung in weitem Umfang öffentlich-rechtliche Zahlungspflichten, die Ähnlichkeit zur Erstattungspflicht nach § 84 AuslG haben und die mit Leistungsbescheid durchgesetzt werden (vgl. etwa § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG; § 49 a Abs. 1 Satz 2 VwVfG; § 50 Abs. 3 SGB X; zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 29 Satz 2 BSHG vgl. Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 18.76 - BVerwGE 52, 16 ; BSGE 60, 209 ).

    Vor allem aber sind Rückforderungs- und Erstattungsansprüche typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen ist (vgl. § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG; § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG; § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG; vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; §§ 48, 49, 49 a VwVfG;… vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 57 ff.; §§ 45, 47, 50 Abs. 2 SGB X; BSGE 60, 209 ; § 92 a Abs. 1 Satz 2 BSHG).

  • VGH Bayern, 17.07.1997 - 12 B 96.1165

    Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers; Erstattungsanspruch für die …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    BVerwG 1 C 33.97 VGH 12 B 96.1165.

    Zur Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof im wesentlichen ausgeführt (NVwZ-RR 1998, 264 = InfAuslR 1998, 45):.

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Gebot, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. § 6 Abs. 1 HGrG), verlangen in der Regel, daß die öffentliche Hand ihr zustehende Geldleistungsansprüche durchzusetzen hat (vgl. BVerfGE 30, 292 ; Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 ).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Vor allem aber sind Rückforderungs- und Erstattungsansprüche typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen ist (vgl. § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG; § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG; § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG; vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; §§ 48, 49, 49 a VwVfG;… vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 57 ff.; §§ 45, 47, 50 Abs. 2 SGB X; BSGE 60, 209 ; § 92 a Abs. 1 Satz 2 BSHG).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Dies wird besonders augenfällig, wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, um die Einreise und einen längeren (etwa zu Ausbildungszwecken) oder sogar auf Dauer angelegten Aufenthalt des Ausländers (etwa zur Familienzusammenführung) zu ermöglichen, die Geltungsdauer des Visums aber wie üblich auf drei Monate beschränkt wird (vgl. Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287 = Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 4, S. 11 = NVwZ 1997, 189).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Erweiterte Hilfe - Verpflichtung eines Empfängers - Aufwendungsersatzanspruch - …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Im übrigen kennt die Rechtsordnung in weitem Umfang öffentlich-rechtliche Zahlungspflichten, die Ähnlichkeit zur Erstattungspflicht nach § 84 AuslG haben und die mit Leistungsbescheid durchgesetzt werden (vgl. etwa § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG; § 49 a Abs. 1 Satz 2 VwVfG; § 50 Abs. 3 SGB X; zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 29 Satz 2 BSHG vgl. Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 18.76 - BVerwGE 52, 16 ; BSGE 60, 209 ).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Trägt der an einer positiven Entscheidung Interessierte nicht das in seiner Macht Stehende dazu bei, die Voraussetzungen des andernfalls nicht erfüllten Begünstigungstatbestandes zu schaffen, nötigt die Rechtslage die Behörde dazu, die Begünstigung zu versagen (vgl. dazu z.B. BVerwGE 67, 177 ; 77, 164 ).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Trägt der an einer positiven Entscheidung Interessierte nicht das in seiner Macht Stehende dazu bei, die Voraussetzungen des andernfalls nicht erfüllten Begünstigungstatbestandes zu schaffen, nötigt die Rechtslage die Behörde dazu, die Begünstigung zu versagen (vgl. dazu z.B. BVerwGE 67, 177 ; 77, 164 ).
  • VGH Hessen, 29.08.1997 - 10 UE 2030/95

    Haftung für Lebensunterhalt eines Ausländers: Rechtsnatur der …

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …

    Darauf, ob die Verpflichtungserklärung vom 06.10.2011 - die sich ohnehin nur auf den Kläger zu 1 bezieht - weiterhin Bestand hat oder beispielsweise auf Grund des Wechsels des Aufenthaltszwecks mit dem Ende des Studiums zwischenzeitlich entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 33/97 - Rn. 34), kommt es daher vorliegend nicht an.
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe; …

    Rn. 29 Der Senat folgt der Rechtsprechung des 1. Senats (Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 33.97 - BVerwGE 108, 1 = Buchholz 402.240 § 84 AuslG 1990 Nr. 2), dass die Ausländerbehörde - und damit auch die Gerichte - eine Verpflichtungserklärung bei der Prüfung der Lebensunterhaltssicherung im Rahmen pflichtgemäßer Überzeugungsbildung zu berücksichtigen haben.

    Rn. 31 Eine Verpflichtungserklärung ist zur Gewähr der Lebensunterhaltssicherung grundsätzlich auch bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zu berücksichtigen, die auf längerfristige oder Daueraufenthalte ausgerichtet sind (Urteil vom 24. November 1998 a.a.O. S. 8: Ausbildungszwecke oder Familienzusammenführung).

    Denn für die Berücksichtigung von unzumutbaren Härten bei der Inanspruchnahme des Garantiegebers bieten im System des Aufenthaltsrechts sowohl die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs durch Verwaltungsakt im Regel-Ausnahme-Verhältnis als auch die sich ggf. anschließende Verwaltungsvollstreckung ausreichend Raum (Urteil vom 24. November 1998 a.a.O. S. 11, 17 f.).

    Hingegen hat die erstattungsberechtigte Stelle bei atypischen Gegebenheiten im Wege des Ermessens zu entscheiden, in welchem Umfang der Anspruch geltend gemacht wird und welche Zahlungserleichterungen dem Verpflichteten etwa eingeräumt werden (Urteil vom 24. November 1998 a.a.O. S. 18 f. für die Fallgruppe der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen als öffentliche Angelegenheit).

  • VG Düsseldorf, 01.03.2016 - 22 K 7814/15

    Haftung aus Verpflichtungserklärung auch nach erfolgreichem Abschluss des …

    Rn. 31 BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 1 C 4/13 - und vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - (zu § 84 AuslG 1990), beide in juris.

    Rn. 37 vgl. zur entsprechenden Auslegung von Verpflichtungserklärungen im Hinblick auf die zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina getroffenen Regelungen: BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1 ff. und juris, Rdn. 30.

    Rn. 40 vgl. zur entsprechenden Auslegung von Verpflichtungserklärungen im Hinblick auf die zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina getroffenen Regelungen: BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1-21 und juris, Rdn. 32.

    Rn. 57 vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1-21 und juris, Rdn. 34.

    Rn. 88 vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, juris, Rdn. 40 ff.

    Rn. 90 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, juris (im Hinblick auf die zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina getroffenen Regelungen).

    Rn. 93 Vgl. BVerwG vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - VG Regensburg, Urteil vom 13. Februar 2013 - 9 K 12/14 -, beide in juris.

    Rn. 99 vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 - OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 2013 - 13 LC 197/11 -, beide in juris.

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