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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 06.11.2025

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8837
BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10 (https://dejure.org/2011,8837)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2011 - 1 C 4.10 (https://dejure.org/2011,8837)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2011 - 1 C 4.10 (https://dejure.org/2011,8837)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 3, § ... 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 26 Abs. 4, § 55 Abs. 2 Nr. 6, § 102 Abs. 2, § 104 Abs. 2; BKGG § 6a; SGB II § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 12a; AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 3
    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erwerbseinkommen; Unterhaltsbedarf; Bedarfsgemeinschaft; Hilfebedürftigkeit; unterhaltsberechtigte Familienangehörige; Kernfamilie; Leistungen nach dem AsylbLG; Leistungen nach dem SGB II; Sozialhilfebezug; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3, § 9 Abs. 2
    Ausweisungsgrund; Bedarfsgemeinschaft; Erwerbseinkommen; Hilfebedürftigkeit; Kernfamilie; Kinderzuschlag; Leistungen nach dem AsylbLG; Leistungen nach dem SGB II; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Unterhaltsbedarf; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; unterhaltsberechtigte Familienangehörige

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 4 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 AufenthG 2004, § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; unterhaltsberechtigte Familienangehörige

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Ausländers ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis; Geltung der sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft für die Berechnung bei Anspruch ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 2 Abs. 3, AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 5 Abs. 3, AufenthG § 9 Abs. 2, AufenthG § 26 Abs. 4, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 6, AufenthG § 102 Abs. 2, AufenthG § 104 Abs. 2, BKGG § 6a, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2, SGB II § 7 Abs. 3, SGB II § 9 Abs. 2, SGB II § 12a, AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3, AsylbLG § 1 Abs. 2, AsylbLG § 1 Abs. 3
    Niederlassungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts, Erwerbstätigkeit, Unterhaltsbedarf, Bedarfsgemeinschaft, Hilfebedürftigkeit, unterhaltsberechtigte Familienangehörige, Kinderzuschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Ausländers ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis; Geltung der sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft für die Berechnung bei Anspruch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesicherter Lebensunterhalt, Bedarfsgemeinschaft und Niederlassungserlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 333
  • DÖV 2012, 163
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10
    Für die Berechnung, ob er voraussichtlich einen Anspruch auf derartige Leistungen hat, gelten grundsätzlich die sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft (im Anschluss an Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09).

    Diese Auffassung ist mit der inzwischen durch Urteil des Senats vom 16. November 2010 (BVerwG 1 C 21.09 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 14 ff., InfAuslR 2011, 182) vorgenommenen Auslegung dieser Erteilungsvoraussetzung nicht vereinbar.

    Das führt nach der Rechtsprechung des Senats - jedenfalls soweit die Bedarfsgemeinschaft aus Mitgliedern der Kernfamilie besteht - regelmäßig dazu, dass der Lebensunterhalt des Ausländers dann nicht im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG gesichert ist, wenn der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht durch eigene Mittel bestritten werden kann (wegen der Begründung im Einzelnen vgl. Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 15 ff.).

    Sollte sich bei der Berechnung ein Leistungsanspruch des Klägers nach dem SGB II ergeben, bliebe weiter zu prüfen, ob der Kläger durch Beantragung des - nach § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG unschädlichen - Kinderzuschlags für seine - inzwischen sechs - Kinder nach § 6a BKGG, von dem er bisher als Leistungsberechtigter nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschlossen war, künftig eine Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft insgesamt und damit auch den eigenen Bezug von Leistungen nach dem SGB II vermeiden könnte (vgl. zu dieser Möglichkeit auch Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10
    Entscheidend ist vielmehr, ob künftig voraussichtlich ein Anspruch auf öffentliche Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG besteht (Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 21).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; …

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10
    Diese Voraussetzungen müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz vorliegen (Urteil vom 10. November 2009 - BVerwG 1 C 24.08 - BVerwGE 135, 225 Rn. 13).
  • BVerfG, 15.04.2026 - 1 BvL 5/21

    Asylbewerbergrundleistungen - Grundleistungen nach dem …

    An diese kann sich nach näherer Maßgabe von § 26 Abs. 4, § 9 Abs. 2 AufenthG wiederum die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis anschließen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 4.10 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete …

    Rn. 46 b. Derzeit ist der Lebensunterhalt der Klägerin zu 1. und der mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Kläger zu 2. bis 6. überwiegend durch die Erwerbstätigkeit der Klägerin zu 1. gesichert im Sinne des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AufenthG (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen: BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - BVerwG 1 C 4.10 -, Buchholz 402.242 § 9 AufenthG Nr. 3;… Urt. v. 16.11.2010 - BVerwG 1 C 20.09 -, BVerwGE 138, 135, 141;… Urt. v. 26.8.2008 - BVerwG 1 C 32.07 -, BVerwGE 131, 370, 375; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.3.2012 - 8 ME 41/12 -, Umdruck S. 5; Beschl. v. 20.3.2012 - 8 LC 277/10 -, NVwZ-RR 2012, 725 f.).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe; …

    Denn nach dem Zweck der Vorschrift, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern, kommt es nur darauf an, ob während des Aufenthalts im Bundesgebiet ein Anspruch auf öffentliche Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG besteht bzw. vermieden werden kann (Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 4.10 - Buchholz 402.242 § 9 AufenthG Nr. 3 = NVwZ-RR 2012, 333 Rn. 15).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,52331
OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10 (https://dejure.org/2025,52331)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.11.2025 - 1 C 4/10 (https://dejure.org/2025,52331)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. November 2025 - 1 C 4/10 (https://dejure.org/2025,52331)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 1 Abs. 7, BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15, BauGB § 214, BauGB § 215
    Normenkontrolle; Bebauungsplan; private Grünfläche; ungefragte Fehlersuche; Rügefrist; Ewigkeitsfehler; Abwägungsergebnis; Teilunwirksamkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (27)

  • OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Verkehrslärm; Ewigkeitsfehler

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10
    Begrenzt wird die gerichtliche Prüfung allerdings durch Planerhaltungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, nach denen bestimmte Verstöße gegen formelles oder materielles Recht nicht zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans führen (SächsOVG, Nk-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 47).

    Rn. 31 a) Bundesrechtlich richtet sich die Wirksamkeit des angegriffenen Bebauungsplans nach den Planerhaltungsregeln der §§ 214, 215 BauGB (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 50).

    Rn. 32 Da die von der Antragstellerin vorrangig geltend gemachten Mängel des Abwägungsvorgangs nicht innerhalb der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB schriftlich gegenüber der Gemeinde gerügt wurden, beschränkt sich die Prüfung auf die von § 215 Abs. 1 Nr. 1, 3 BauGB nicht erfassten Ewigkeitsfehler, insbesondere auf Mängel des Abwägungsergebnisses (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 49 ff.).

    Rn. 36 Rechtlich ist ein Abwägungsergebnis nur dann zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…vgl. BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22;… Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 28; SächsOVG, NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 49 ff.).

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10
    Rn. 33 Die Jahresfrist des § 215 Abs. 1 BauGB ist vorliegend mit der Bekanntmachung des Bebauungsplans im städtischen Amtsblatt vom 2. April 2009 wirksam in Lauf gesetzt worden; insbesondere enthielt die Bekanntmachung die nach § 215 Abs. 2 BauGB erforderlichen Hinweise (zu den Anforderungen: BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 14 ff.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 85 f.) und den - schon nach § 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB für eine ordnungsgemäße Ersatzbekanntmachung unverzichtbaren - Hinweis (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. Juni 2010 - 4 BN 55.09 -, juris Rn. 13 m. w. N.) darauf, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

    Dabei geht der Normenkontrollsenat mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 27;… Beschl. v. 16. Dezember 2014 - 4 BN 25.14 -, juris Rn. 6;… ebenso bereits SächsOVG, NK-Urt. v. 27. April 2017 - 1 C 12/15 -, juris Rn. 35) davon aus, dass die Rügefrist nur dann gewahrt ist, wenn das Vorbringen rechtzeitig bei der Gemeinde eingegangen ist, wie es dem Wortlaut des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB entspricht und dem Regelungszweck der Norm Rechnung trägt, dass die Gemeinde als Adressatin der schriftlichen Einwendung Gelegenheit erhalten soll, in Kenntnis des die Verletzung begründenden Sachverhalts zu überprüfen, ob eine Fehlerheilung erforderlich ist (so BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2012 a. a. O.).

    Rn. 36 Rechtlich ist ein Abwägungsergebnis nur dann zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…vgl. BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22; Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 28;… SächsOVG, NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 49 ff.).

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10
    Die Antragsgegnerin verkennt, dass Art. 14 Abs. 1 GG es ausschließt, privates Eigentum in Anspruch zu nehmen, wenn das Planvorhaben gleich gut auf einem Grundstück der öffentlichen Hand verwirklicht werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. Juni 2002 - 4 CN 6.01 -, juris Rn. 13) oder sich die Nutzung eines anderen Grundstücks mit mindestens gleicher Eignung aus anderen Gründen als vorzugswürdig erweist (…NdsOVG, Urt. v. 7. September 2023 - 1 KN 69/21 -, juris Rn. 29 m. w. N.).

    Als milderes Mittel ist es anzusehen, wenn das Planvorhaben gleich gut auch auf Grundstücken der öffentlichen Hand verwirklicht werden kann (BVerwG, Urt. v. 6. Juni 2002 - 4 CN 6.01 -, juris Rn. 13 m. w. N.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Oktober 2024 - 1 C 24/22 -, juris Rn. 128 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10
    Rn. 36 Rechtlich ist ein Abwägungsergebnis nur dann zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22;… Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 28;… SächsOVG, NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 49 ff.).

    Rn. 37 Hierzu führte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22, dem sich der erkennende Senat bereits mit Normenkontrollurteil vom 27. April 2017 - 1 C 12/15 -, juris Rn. 44 anschloss, aus: "Auch ein vollständiger Abwägungsausfall ist ein Mangel im Abwägungsvorgang im Sinne der §§ 214, 215 BauGB (…Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 214 Rn. 39 f. und Rn. 139;… Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 214 Rn. 61).

  • OVG Sachsen, 27.04.2017 - 1 C 12/15

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Antragsbefugnis; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10
    Dabei geht der Normenkontrollsenat mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 27;… Beschl. v. 16. Dezember 2014 - 4 BN 25.14 -, juris Rn. 6; ebenso bereits SächsOVG, NK-Urt. v. 27. April 2017 - 1 C 12/15 -, juris Rn. 35) davon aus, dass die Rügefrist nur dann gewahrt ist, wenn das Vorbringen rechtzeitig bei der Gemeinde eingegangen ist, wie es dem Wortlaut des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB entspricht und dem Regelungszweck der Norm Rechnung trägt, dass die Gemeinde als Adressatin der schriftlichen Einwendung Gelegenheit erhalten soll, in Kenntnis des die Verletzung begründenden Sachverhalts zu überprüfen, ob eine Fehlerheilung erforderlich ist (…so BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2012 a. a. O.).

    Rn. 37 Hierzu führte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22, dem sich der erkennende Senat bereits mit Normenkontrollurteil vom 27. April 2017 - 1 C 12/15 -, juris Rn. 44 anschloss, aus: "Auch ein vollständiger Abwägungsausfall ist ein Mangel im Abwägungsvorgang im Sinne der §§ 214, 215 BauGB (…Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 214 Rn. 39 f. und Rn. 139;… Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 214 Rn. 61).

  • BVerwG, 25.01.2022 - 4 CN 5.20

    Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10
    Rn. 57 Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 139 BGB hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können [Grundsatz der Teilbarkeit] und wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte [Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers] (BVerwG, Urt. v. 25. Januar 2022 - 4 CN 5.20 -, juris Rn. 16 m. w. N.;… Urt. v. 14. Dezember 2022 - 4 CN 1.22 -, juris Rn. 32;… SächsOVG, NK-Urt. v. 7. April 2022 - 1 C 1/20 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 14.12.2022 - 4 CN 1.22

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10
    Rn. 57 Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 139 BGB hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können [Grundsatz der Teilbarkeit] und wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte [Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers] (…BVerwG, Urt. v. 25. Januar 2022 - 4 CN 5.20 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Urt. v. 14. Dezember 2022 - 4 CN 1.22 -, juris Rn. 32;… SächsOVG, NK-Urt. v. 7. April 2022 - 1 C 1/20 -, juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 8 S 2898/19

    Bebauungsplanung; Ausschluss von "nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben" …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10
    Der in Art. 3 Abs. 1 GG wurzelnde Grundsatz der Lastengleichheit verlangt aber, dass die von der Planung betroffenen privaten Belange nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt werden (…BVerwG, Beschl. v. 4. Januar 2007 - 4 B 74.06 -, juris Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 20. Januar 2022 - 8 S 2898/19 -, juris Rn. 50).
  • BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06

    Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10
    Der in Art. 3 Abs. 1 GG wurzelnde Grundsatz der Lastengleichheit verlangt aber, dass die von der Planung betroffenen privaten Belange nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt werden (BVerwG, Beschl. v. 4. Januar 2007 - 4 B 74.06 -, juris Rn. 6;… VGH BW, Urt. v. 20. Januar 2022 - 8 S 2898/19 -, juris Rn. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22

    Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2025 - 1 C 4/10
    Das der Planung zugrundeliegende Konzept muss dabei grundsätzlich möglichst widerspruchsfrei umgesetzt werden und darf durch die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht konterkariert werden (VGH BW, Urt. v. 27. September 2023 - 14 S 891/22 -, juris Rn. 116) Gleich gelagerte Interessen sind demnach auch gleich zu behandeln.
  • OVG Sachsen, 28.10.2024 - 1 C 24/22

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Eingeschränktes Gewerbegebiet; …

  • OVG Sachsen, 07.04.2022 - 1 C 1/20

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Abwägungsgebot; Typenzwang; …

  • BVerwG, 19.04.2000 - 4 BN 16.00

    Belastung von Anliegern bei erforderlichen Grundabtretungen bei der Planung von …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - 2 D 81/22

    Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans; Unbestimmtheit von Festsetzungen zu den …

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2023 - 1 KN 69/21

    Abwägung; Abwägung (Eigentum); Außenbereich; Außenbereich im Innenbereich; …

  • VGH Bayern, 02.12.2025 - 2 N 21.2313

    Normenkontrolle, Einschränkung der Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen, …

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 9.19

    Begründungsfrist für einen Normenkontrollantrag

  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 BN 55.09

    Bekanntmachung und Bereithalten eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 08.07.1992 - 4 NB 20.92

    Rechtswirksamkeit einer Ortssatzung - Diskrepanz Wortlaut der Bekanntmachung und …

  • OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - hier: Festsetzung privater Grünflächen

  • BVerwG, 10.11.2022 - 4 CN 1.21

    Keine private Grünfläche für den gemeinschaftlichen Gebrauch.

  • BVerwG, 16.12.2014 - 4 BN 25.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 42.21

    Fehlerhaftes Absehen von einer mündlichen Verhandlung im Normenkontrollverfahren

  • OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13

    Wasserrechtliches Verbot der Ausweisung "neuer Baugebiete" in festgesetzten …

  • OVG Sachsen, 26.06.2025 - 1 C 72/21

    Normenkontrolle; einfacher Bebauungsplan; private Grünfläche; Erforderlichkeit …

  • OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Ermittlungsfehler; Bewertungsfehler; fremdnützige …

    Rn. 79 Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 139 BGB hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können [Grundsatz der Teilbarkeit] u n d wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte [Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers] (…BVerwG, Urt. v. 25. Januar 2022 - 4 CN 5.20 -, juris Rn. 16 m. w. N.;… Urt. v. 14. Dezember 2022 - 4 CN 1.22 -, juris Rn. 32;… SächsOVG, NK-Urt. v. 7. April 2022 - 1 C 1/20 -, juris Rn. 26; SächsOVG, NK-Urt. v. 6. November 2025 - 1 C 4/10 -, juris Rn. 57).

    Auf einen zulässigen Normenkontrollantrag hat das Normenkontrollgericht den angegriffenen Bebauungsplan auch ohne entsprechende Rüge im Antragsvorbringen unter jedem denkbaren Gesichtspunkt auf seine Wirksamkeit zu prüfen; ein ungeschriebenes Verbot der "ungefragten Fehlersuche" wäre mit der Ausgestaltung als objektives Rechtsbeanstandungsverfahren unvereinbar (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2020 - 4 CN 9.19 -, juris Rn. 12; SächsOVG, NK-Urt. v. 6. November 2025 - 1 C 4/10 -, juris Rn. 26 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 30.03.2026 - 1 B 189/25

    Ergänzungssatzung; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; …

    Rn. 29 Rechtlich ist ein Abwägungsergebnis nur dann zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…vgl. BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22;… Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 28;… SächsOVG, NK-Urt. v. 24. November 2022 - 1 C 87/21 -, juris Rn. 62;… NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4.13 -, juris Rn. 109; NK-Urt. v. 6. November 2025 - 1 C 4/10 -, Rn. 36 bis 38, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    Einen allgemeinen Grundsatz, dass ein vollständiger Abwägungsausfall unabhängig von den Planerhaltungsvorschriften stets zur Unwirksamkeit der Satzung führt, gibt es nicht (…BVerwG, Urt. v. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22; SächsOVG, NK-Urt. v. 6. November 2025, a. a. O., Rn. 37).

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