Rechtsprechung
| BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 370 Abs. 1 AO; § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. a) AO; § 181 Abs. 2 Nr. 1 AO; § 182 Abs. 1 Satz 1 AO; § 25 Abs. 1 EStG; § 56 EStDV; § 25 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 264 StPO
Steuerhinterziehung (Verhältnis von Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und Einkommensteuererklärung: Tatmehrheit, mitbestrafte Vor- bzw. Nachtat; keine einheitliche prozessuale Tat; Erlangen eines nicht gerechtfertigten ... - bundesgerichtshof.de
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§ 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO, § 181 Abs 2 Nr 1 AO, § 182 Abs 1 S 1 AO, § 370 Abs 1 AO, § 25 Abs 1 EStG
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 1 Alt. 2, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, 53 Abs. 1 StGB, § 25 Abs. 1, 3 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 56 Satz 1 Nr. 2 EStDV, §§ 14a, 5 Abs. 1 Satz 1 GewStG, § 25 GewStDV, § 16 Abs. 1 Satz 2, § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG, § 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO, §§ 22, 23 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, § 181 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 3 Satz 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO, 23 Abs. 1 StGB, § 264 Abs. 1 StPO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 181 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 1 EStG, § 56 EStDV, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 155 Abs. 2 AO, § 88 Abs. 1 AO, § 162 Abs. 5 AO, § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 181 Abs. 2 Nr. 1, Art. 103 Abs. 2 GG, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung; Nichtabgabe von Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Eigenständigkeit steuerstrafrechtlicher Erklärungspflichten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die falsche Steuererklärung - und der undolose Steuerberater
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unrichtige Angaben - in mehreren zusammenhängenden Steuererklärungen
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 04.06.2024 - 22 KLs 10/21
- BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Papierfundstellen
- (Für BGHSt vorgesehen)
- NJW 2025, 2412
- NStZ 2025, 747
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (16)
- BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14
Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende …
Auszug aus BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Der Nemo-tenetur-Grundsatz steht insoweit nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188 Rn. 20 ff.).Denn weder wird ein neues Rechtsgut verletzt, noch der Schaden qualitativ über das durch die Vortat verursachte Maß hinaus erweitert (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188 Rn. 29).
- BGH, 22.11.2012 - 1 StR 537/12
Steuerverkürzung und Steuervorteil der Steuerhinterziehung (Bezifferung …
Auszug aus BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Die durch die Berücksichtigung der festgestellten unrichtigen Besteuerungsgrundlagen bei der Steuerfestsetzung in den Folgebescheiden bewirkte Steuerverkürzung stellt lediglich einen weitergehenden Taterfolg dar, der insbesondere für den Zeitpunkt der Tatbeendigung und damit für den Verjährungsbeginn der Steuerhinterziehung von Bedeutung ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.; vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5 …und vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11).Art. 103 Abs. 2 GG erfordert weder bei der Bestimmung des tatbestandsmäßigen Erfolgs des nicht gerechtfertigten Steuervorteils im Sinne des § 370 Abs. 1 AO, die Vollendung der Tat davon abhängig zu machen, auf der Grundlage des bezifferten Steuervorteils die (zukünftigen) Auswirkungen auf den Steueranspruch des Staates zu berechnen (BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 10); noch gebieten Art. 103 Abs. 2 GG oder das Verfassungsgebot schuldangemessenen Strafens die Bezifferung der sich aus Steuervorteilen in unrichtigen Feststellungsbescheiden ergebenden Auswirkungen auf die Besteuerung der begünstigten Steuerpflichtigen als Grundlage der Strafzumessung (…BGH aaO Rn. 19-21).
- BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung …
Auszug aus BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Die durch die Berücksichtigung der festgestellten unrichtigen Besteuerungsgrundlagen bei der Steuerfestsetzung in den Folgebescheiden bewirkte Steuerverkürzung stellt lediglich einen weitergehenden Taterfolg dar, der insbesondere für den Zeitpunkt der Tatbeendigung und damit für den Verjährungsbeginn der Steuerhinterziehung von Bedeutung ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.;… vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5 und vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11).An hiervon abweichender Rechtsprechung (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 19; zur Annahme einer Bewertungseinheit s. auch BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 2 f.) hält der Senat nicht fest.
- BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08
Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH & …
Auszug aus BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Die durch die Berücksichtigung der festgestellten unrichtigen Besteuerungsgrundlagen bei der Steuerfestsetzung in den Folgebescheiden bewirkte Steuerverkürzung stellt lediglich einen weitergehenden Taterfolg dar, der insbesondere für den Zeitpunkt der Tatbeendigung und damit für den Verjährungsbeginn der Steuerhinterziehung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.;… vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5 …und vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11). - BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16
Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen …
Auszug aus BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Denn mit Blick auf die Bindungswirkung eines späteren Feststellungsbescheids liegt insoweit - ähnlich einer Umsatzsteuervoranmeldung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16 Rn. 48 ff.) - im Ergebnis eine Steuerverkürzung auf Zeit vor. - BFH, 14.05.2014 - X R 7/12
Berücksichtigung von Sanierungsaufwendungen beim Erlass eines Folgebescheides vor …
Auszug aus BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Der Grundlagenbescheid ergeht dann zeitlich nach dem Folgebescheid und kann nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu einer Änderung desselben führen (…vgl. BFH, Urteile vom 26. Juli 1983 - VIII R 28/79 Rn. 25 ff.; vom 14. Mai 2014 - X R 7/12 Rn. 25 ff.;… vgl. auch Beschluss vom 5. April 2011 - II B 153/10 Rn. 13 zur Gewerbesteuer). - BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23
Waffendelikte (Konkurrenzen; Urteilstenor)
Auszug aus BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Dem Grundsatz folgend, dass eine abweichende Bewertung der Konkurrenzen sich regelmäßig nicht auf den Unrechtsund Schuldgehalt auswirkt (st. Rspr.; BGH…, Urteil vom 25. Juli 2024 - 1 StR 101/24 Rn. 9;… Beschlüsse vom 4. Januar 2024 - 5 StR 497/23 Rn. 8;… vom 8. Februar 2024 - 6 StR 600/23 Rn. 4 und vom 13. Juni 2023 - 3 StR 120/23 Rn. 19), ist auszuschließen, dass das Landgericht bei zutreffender konkurrenzrechtlicher Würdigung eine für den Angeklagten noch günstigere Einzelstrafe festgesetzt hätte. - BGH, 25.07.2024 - 1 StR 101/24
Besitz kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen bei gleichzeitigem Besitz …
Auszug aus BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Dem Grundsatz folgend, dass eine abweichende Bewertung der Konkurrenzen sich regelmäßig nicht auf den Unrechtsund Schuldgehalt auswirkt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 25. Juli 2024 - 1 StR 101/24 Rn. 9;… Beschlüsse vom 4. Januar 2024 - 5 StR 497/23 Rn. 8;… vom 8. Februar 2024 - 6 StR 600/23 Rn. 4 …und vom 13. Juni 2023 - 3 StR 120/23 Rn. 19), ist auszuschließen, dass das Landgericht bei zutreffender konkurrenzrechtlicher Würdigung eine für den Angeklagten noch günstigere Einzelstrafe festgesetzt hätte. - BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
Steuerhinterziehung bei Personengesellschaften (Verhältnis von Erklärung zur …
Auszug aus BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
An hiervon abweichender Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 19; zur Annahme einer Bewertungseinheit s. auch BGH…, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 2 f.) hält der Senat nicht fest. - BFH, 05.04.2011 - II B 153/10
Keine AdV wegen verfassungsrechtlicher Zweifel gegen die Bemessung der …
Auszug aus BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Der Grundlagenbescheid ergeht dann zeitlich nach dem Folgebescheid und kann nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu einer Änderung desselben führen (…vgl. BFH, Urteile vom 26. Juli 1983 - VIII R 28/79 Rn. 25 ff.;… vom 14. Mai 2014 - X R 7/12 Rn. 25 ff.; vgl. auch Beschluss vom 5. April 2011 - II B 153/10 Rn. 13 zur Gewerbesteuer). - BGH, 26.07.2022 - 1 StR 51/22
Mittelbare Täterschaft (Konkurrenzen)
- BFH, 26.07.1983 - VIII R 28/79
Im Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids darf nicht endgültig …
- BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die …
- BGH, 08.02.2024 - 6 StR 600/23
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- BGH, 04.01.2024 - 5 StR 497/23
Rechtsfehlerhafte konkurrenzrechtliche Bewertung
- BGH, 21.09.1994 - 5 StR 114/94
Einkommensteuerhinterziehung - Umsatzsteuerhinterziehung - Tateinheit - …
- BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
Steuerhinterziehung (Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils großen …
Die durch die Berücksichtigung der festgestellten unrichtigen Besteuerungsgrundlagen bei der Steuerfestsetzung in den Folgebescheiden bewirkte Steuerverkürzung stellt lediglich eine Vertiefung des Taterfolges dar, die insbesondere für den Zeitpunkt der Tatbeendigung und damit für den Verjährungsbeginn der Steuerhinterziehung von Bedeutung ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.;… vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5 und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), jeweils mwN).Der staatliche Steueranspruch ist im Fall der Steuerverkürzung (§ 370 Abs. 4 Satz 1 AO) mit der zu niedrigen Festsetzung der Steuern bereits gefährdet und damit das Delikt der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO vollendet; im Fall der Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils im Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (§ 370 Abs. 4 Satz 2 AO) genügt hierfür die zugunsten der Feststellungsbeteiligten wirkende unrichtige Feststellung der der Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünfte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 22;… vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5;… vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Steuerstraftat in den Fällen, in denen die Einkommensteuer aller oder einzelner Feststellungsbeteiligter nach Erlass des Feststellungsbescheids (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO) festgesetzt wird, mit Erlass des letzten Einkommensteuerbescheids beendet, für den der Feststellungsbescheid Bindungswirkung nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO entfaltet; der Erlass des Feststellungsbescheids führt in diesen Fällen nur zur Vollendung der Steuerstraftat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.;… vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.;… vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).
Rn. 32 Wird jedoch die Einkommensteuer für sämtliche Feststellungsbeteiligte schon vor dem Erlass des Feststellungsbescheids festgesetzt (vgl. zur grundsätzlichen Möglichkeit der Festsetzung der Einkommensteuer vor Erlass des Feststellungsbescheides BGH, Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 20 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)), fallen Vollendungs- und Beendigungszeitpunkt grundsätzlich zusammen, weil sich mit Erlass des Feststellungsbescheides das Unrecht aus einer unrichtigen Feststellungserklärung final verfestigt und keine weiteren Auswirkungen der Tat zu erwarten sind.
Sie entspricht der geänderten aktuellen Rechtsprechung des Senats, wonach jede unrichtige Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung eine eigenständige Tat im materiellrechtlichen Sinn darstellt und keine Bewertungseinheit mit den Einkommensteuererklärungen besteht, die denselben Veranlagungszeitraum betreffen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 16 ff. (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).
- BGH, 10.12.2025 - 1 StR 387/25
Fertigung mehrerer unrichtiger Steuererklärungen durch den Steuerberater
Zudem lässt eine abweichende konkurrenzrechtliche Bewertung den Unrechts- und Schuldgehalt regelmäßig unberührt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 32 [zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen] mwN).Selbst für den Fall der Bindungswirkung eines Grundlagen- für einen Folgebescheid gemäß § 182 Abs. 1 Satz 1 AO - eine engere rechtliche Verzahnung ist kaum denkbar - die in ihren Wirkungen über die Verzahnung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung deutlich hinausgeht, hat der Senat zuletzt verschiedene prozessuale Taten im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO angenommen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Oktober 2025 - 1 StR 445/24 Rn. 46 ff.; Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 16 ff. [jeweils zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen]).
Rn. 29 (5) Schließlich steht der Annahme mehrerer prozessualer Taten nicht der Umstand entgegen, dass eine Steuerhinterziehung durch unrichtige oder unterlassene Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 AO) erst mit der Abgabe einer unrichtigen Jahreserklärung bzw. dem Verstreichenlassen der Abgabefrist für die Jahreserklärung beendet ist, weil erst dann aus einer Steuerverkürzung auf Zeit eine solche auf Dauer wird und der Täter erst zu diesem Zeitpunkt die Vorteile der Tat endgültig gesichert hat (…vgl. BGH, Urteile vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08 Rn. 31, BGHSt 53, 221 …und vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 Rn. 28 f., BGHSt 38, 165;… Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 StR 279/17 Rn. 9; BFH…, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VII R 29/18 Rn. 207 f.; vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 22 [zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen]).
- BGH, 20.05.2026 - 2 StR 57/25
(Teil-)Aufhebung des Urteils des LG im Schuldspruch betreffend die Angeklagten …
Das neue Tatgericht wird zu berücksichtigen haben, dass eine geänderte konkurrenzrechtliche Bewertung den Unrechts- und Schuldgehalt der verbleibenden Tat im Regelfall unberührt lässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25, wistra 2026, 35, 38 Rn. 32 mwN). - BGH, 12.11.2025 - 1 StR 285/25
Gewerbsmäßigkeit und auf wiederholte Tatbegehung gerichtete Bandenabrede durch …
Das neue Tatgericht wird zu berücksichtigen haben, dass eine geänderte konkurrenzrechtliche Bewertung den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Regelfall unberührt lässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 32 mwN). - BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25
Eintritt eines Gefährdungsschadens durch Abschluss der Inkassovereinbarung im …
Das neue Tatgericht wird zu berücksichtigen haben, dass eine geänderte konkurrenzrechtliche Bewertung den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Regelfall unberührt lässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 32 mwN).
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