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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53023
BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17 (https://dejure.org/2017,53023)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2017 - 1 StR 426/17 (https://dejure.org/2017,53023)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 426/17 (https://dejure.org/2017,53023)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 AufenthG; § 46 Abs. 3 StGB; Art. 20 SDÜ
    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Doppelverwertungsverbot); Aufenthalt sog. sichtvermerksfreier Drittausländer (gewöhnlicher Aufenthalt; Wohnsitz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafbares gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern: Doppelverwertungsverbot; Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts; Einreise von Syrern mit einem bulgarischen Flüchtlingsausweis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 96 Abs 2 S 1 Nr 1 AufenthG, Art 20 SchÜbkDÜbk, Art 1 Abs 2 S 2 Ss 3 EGV 539/2001
    Strafbares gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern: Doppelverwertungsverbot; Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts; Einreise von Syrern mit einem bulgarischen Flüchtlingsausweis

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b, Abs. 2 Nr. 1, § 95 Abs. 1 Nr. 3, § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 4 Abs. 1 AufenthG, § 4 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, Art. 20 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), Art. 20 SDÜ, Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001, Anhang II Nr. 8 der EU-Beitrittsakte, Art. 12 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, Art. 12 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 21 SDÜ, Anhang II Nr. 2 der EU-Beitrittsakte, § 18 AufenthV, § 15 AufenthV, § 16 AufenthV, Art. 16a Abs. 1 GG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, § 95 Abs. 5 AufenthG, § 16 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 AufenthG, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Hilfe zur Einreise in die Bundesrepublik unter Verwirklichung von Schleusermerkmalen; Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts im Einzelfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Hilfe zur Einreise in die Bundesrepublik unter Verwirklichung von Schleusermerkmalen; Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts im Einzelfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 236
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
    Den gewöhnlichen Aufenthalt im Einzelfall festzustellen, ist Sache der nationalen Gerichte (vgl. EuGH, Urteile vom 22. Dezember 2010 - C-497/10, Slg. 2010, I-14309 Rn. 56 aE …und vom 16. Mai 2013 - C-589/10 Rn. 52).

    Dass Personen ein gewöhnlicher Aufenthalt fehlen kann, entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 - C-497/10, Slg. 2010, I-14309 Rn. 57).

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 178/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern …

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
    c) Auch aus Art. 16a Abs. 1 GG lässt sich für die geschleusten Personen, die in Deutschland im Anschluss an ihre Einreise Asyl beantragt haben, keine Befugnis ableiten, in die Bundesrepublik einzureisen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 178/14, NStZ-RR 2015, 184, 185 f.).

    Die - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers hinreichend bestimmt geregelte - Strafbarkeit des Schleusers nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG setzt unerlaubte Einreisen als vorsätzlich begangene rechtswidrige Haupttaten voraus; Umstände, die gleichwohl einer Bestrafung der eingereisten Personen entgegenstehen können, sind hingegen unmaßgeblich (vgl. zum Vorrang des Rückführungsverfahrens BGH, Urteile vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, NJW 2017, 1624 f. …und vom 4. Mai 2017 - 3 StR 69/17, Rn. 20 f.;… vgl. zudem aaO Rn. 19 und BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 178/14, NStZ-RR 2015, 184, 186 zu § 95 Abs. 5 AufenthG).

  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 142/12

    Einschleusen von Ausländern (Genehmigungswirkung eines Visums; …

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
    Im Anschluss an das Passieren der EU-Außengrenze gestattet sodann Art. 20 SDÜ den Kurzaufenthalt der nach Art. 1 Abs. 2 EG-Visa-VO privilegierten Personen im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten und das Überschreiten der Binnengrenzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 142/12, NStZ 2013, 481, 482; OVG Münster, Beschluss vom 11. November 2015 - 18 B 387/15, NVwZ-RR 2016, 354, 356).

    Aufgrund des abschließenden Charakters des vorrangigen EU-Rechts (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 142/12, NStZ 2013, 481, 482 mwN), wie ihn auch § 15 AufenthV betont, ist nicht anzunehmen, dass der deutsche Verordnungsgeber die visumfreie Einreise von Flüchtlingen mit Reisedokumenten eines EU-Mitgliedstaates ohne dortigen gewöhnlichen Aufenthalt ermöglichen wollte (vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 23. September 2013 - 3 Bs 131/13, NVwZ-RR 2014, 490, 492).

  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 170/03

    Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Maßstab; Aufnahme in …

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
    Dies holt der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO nach (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 5 StR 170/03, juris Rn. 2).
  • OLG München, 04.04.2017 - 1 AR 328/16
    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
    Aufgrund der im Einzelfall hinter deutschen Verhältnissen zurückbleibenden Haftbedingungen in Bulgarien, wie sie Entscheidungen im Auslieferungsverfahren zu entnehmen sind (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 4. April 2017 - 1 AR 328/16, juris Rn. 47), legt der Senat einen Anrechnungsmaßstab von 1:2 fest, um eine Beschwer des Angeklagten auszuschließen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 18 B 387/15

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines in einem anderen …

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
    Im Anschluss an das Passieren der EU-Außengrenze gestattet sodann Art. 20 SDÜ den Kurzaufenthalt der nach Art. 1 Abs. 2 EG-Visa-VO privilegierten Personen im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten und das Überschreiten der Binnengrenzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 142/12, NStZ 2013, 481, 482; OVG Münster, Beschluss vom 11. November 2015 - 18 B 387/15, NVwZ-RR 2016, 354, 356).
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 333/16

    Keine Auswirkungen der unionsrechtlichen Rückführungsrichtlinie auf die …

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
    Die - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers hinreichend bestimmt geregelte - Strafbarkeit des Schleusers nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG setzt unerlaubte Einreisen als vorsätzlich begangene rechtswidrige Haupttaten voraus; Umstände, die gleichwohl einer Bestrafung der eingereisten Personen entgegenstehen können, sind hingegen unmaßgeblich (vgl. zum Vorrang des Rückführungsverfahrens BGH, Urteile vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, NJW 2017, 1624 f. …und vom 4. Mai 2017 - 3 StR 69/17, Rn. 20 f.;… vgl. zudem aaO Rn. 19 und BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 178/14, NStZ-RR 2015, 184, 186 zu § 95 Abs. 5 AufenthG).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozłowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
    In unionsrechtlichen Rechtsquellen ist unter dem gewöhnlichen Aufenthalt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Kern der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person zu verstehen, der aufgrund einer Gesamtabwägung der tatsächlichen Umstände (wie Dauer des Aufenthalts, soziale und familiäre Bindungen, Beweggründe) zu bestimmen ist (…vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 15. September 1994 - C-452/93, Slg. 1994, I-4295 Rn. 22;… vom 25. Februar 1999 - C-90/97, Slg. 1999, I-1075 Rn. 28 f.;… vom 11. November 2004 - C-372/02, Slg. 2004, I-10761 Rn. 37; vom 17. Juli 2008 - C-66/08, Slg. 2008, I-6041 Rn. 48;… vom 5. Juni 2014 - C-255/13 Rn. 44 f. …und vom 11. September 2014 - C-394/13 Rn. 34).
  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 69/17

    Strafbare Teilnahme an der unerlaubten Einreise trotz etwaiger Straflosigkeit des …

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
    Die - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers hinreichend bestimmt geregelte - Strafbarkeit des Schleusers nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG setzt unerlaubte Einreisen als vorsätzlich begangene rechtswidrige Haupttaten voraus; Umstände, die gleichwohl einer Bestrafung der eingereisten Personen entgegenstehen können, sind hingegen unmaßgeblich (vgl. zum Vorrang des Rückführungsverfahrens BGH, Urteile vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, NJW 2017, 1624 f. und vom 4. Mai 2017 - 3 StR 69/17, Rn. 20 f.;… vgl. zudem aaO Rn. 19 und BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 178/14, NStZ-RR 2015, 184, 186 zu § 95 Abs. 5 AufenthG).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-372/02

    Adanez-Vega

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17
    In unionsrechtlichen Rechtsquellen ist unter dem gewöhnlichen Aufenthalt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Kern der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person zu verstehen, der aufgrund einer Gesamtabwägung der tatsächlichen Umstände (wie Dauer des Aufenthalts, soziale und familiäre Bindungen, Beweggründe) zu bestimmen ist (…vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 15. September 1994 - C-452/93, Slg. 1994, I-4295 Rn. 22;… vom 25. Februar 1999 - C-90/97, Slg. 1999, I-1075 Rn. 28 f.; vom 11. November 2004 - C-372/02, Slg. 2004, I-10761 Rn. 37;… vom 17. Juli 2008 - C-66/08, Slg. 2008, I-6041 Rn. 48;… vom 5. Juni 2014 - C-255/13 Rn. 44 f. …und vom 11. September 2014 - C-394/13 Rn. 34).
  • OVG Hamburg, 23.09.2013 - 3 Bs 131/13

    Folgen der Verletzung der Visaerleichterung nach Art. 1 Abs. 2 der EG-Visa-VO für …

  • EuGH, 25.02.1999 - C-90/97

    Swaddling - Soziale Sicherheit - Einkommensbeihilfe - Anspruchsvoraussetzungen - …

  • EuGH, 16.05.2013 - C-589/10

    Wencel - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 - Leistungen bei …

  • EuGH, 05.06.2014 - C-255/13

    I - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) Nr. …

  • EuGH, 15.09.1994 - C-452/93

    Magdalena Fernández / Kommission

  • EuGH, 11.09.2014 - C-394/13

    B. - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - …

  • LG Landshut, 11.04.2011 - 5 Ns 35 Js 28732/08

    Visumpflicht für einen türkischen Staatsangehörigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.1999 - A 3 S 638/98
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines …

    Insbesondere waren die Geschleusten keine Personen mit Flüchtlingsstatus (vgl. Art. 1 Abs. 2 Satz 2, 3. Spiegelstrich EG-VisaVO), so dass es auch auf die Frage ihres Wohnsitzes in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht ankommt (zu dieser tatbestandlichen Voraussetzung in Art. 1 Abs. 2 Satz 2, 3. Spiegelstrich EG-VisaVO als Grundlage für die Gestattung der Einreise und des Kurzaufenthalts nach Art. 20 SDÜ vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 426/17 Rn. 10 ff.).

    Dessen Fehlvorstellung, die ihm vorliegende Erlaubnis gestatte einen Aufenthalt, stellt einen Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 426/17 Rn. 21).

    Insbesondere waren die Geschleusten keine Personen mit Flüchtlingsstatus (vgl. Art. 1 Abs. 2 Satz 2, 3. Spiegelstrich EG-VisaVO), so dass es auch auf die Frage ihres Wohnsitzes in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht ankommt (zu dieser tatbestandlichen Voraussetzung in Art. 1 Abs. 2 Satz 2, 3. Spiegelstrich EG-VisaVO als Grundlage für die Gestattung der Einreise und des Kurzaufenthalts nach Art. 20 SDÜ vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 426/17 Rn. 10 ff.).

    Dessen Fehlvorstellung, die ihm vorliegende Erlaubnis gestatte einen Aufenthalt, stellt einen Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 426/17 Rn. 21).

  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17

    Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen …

    Eine solche Erlaubnis fehlt bei der hier zu beurteilenden visumfreien Einreise unter Inanspruchnahme der Privilegierung des Art. 21 Abs. 1 SDÜ gerade (…die Strafbarkeit der Einreise in derartigen Fällen deshalb bejahend LG Hof, Urt. v. 20.4.2017, 5 KLs 354 Js 1442/16, juris Rn. 77 f., 82 ff.; nachgehend BGH, Beschl. v. 25.10.2017, 1 StR 426/17, juris).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum versuchten Hilfeleisten; …

    (c) Hinzu kommt im Hinblick auf den Schuldspruch Folgendes: Soweit die hier einschlägigen Vorschriften den Begriff der Einreise ohne "erforderlichen" Pass oder Aufenthaltstitel verwenden (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AufenthG) beziehungsweise durch Verweis auf § 14 Abs. 1 AufenthG auf einen Rechtsverstoß der Einreise wegen Fehlens eines von Rechts wegen "erforderlichen" Passes oder Aufenthaltstitels abstellen (§ 95 Abs. 1 Nr. 3, § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 AufenthG), handelt es sich um ein (normatives) Merkmal des objektiven Tatbestandes der Strafvorschriften, auf das sich der Vorsatz des Täters erstrecken muss (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20, BGHSt 65, 257 Rn. 62; Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 426/17, juris Rn. 21;… BeckOK AuslR/Hohoff, 35. Ed., § 95 AufenthG Rn. 25c, 35).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 279/20

    Erfolglose Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung; Nachholung der …

    Dies holt der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 426/17 Rn. 24 mwN) nach und legt einen Anrechnungsmaßstab von 1:1 fest.
  • VG München, 28.02.2019 - M 27 S 19.292

    Mangelndes Ausweisungsinteresse bei einem Ausländer, der in einem anderen …

    Höchstrichterlich ist jedoch bereits geklärt, dass die Fehlvorstellung des Täters, die ihm vorliegende Erlaubnis gestatte einen Aufenthalt, als Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB zu behandeln ist, welcher den Vorsatz als notwendiges subjektives Tatbestandmerkmal ausschließt (zur Anwendbarkeit des § 16 StGB auf § 95 AufenthG: BGH, B.v. 25.10.2017 - 1 StR 426/17 - juris Rn. 21).
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 497/20

    Anrechnung erlittener Auslieferungshaft (notwendige Tenorierung)

    Dies holt der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 426/17, juris Rn. 24 mwN) nach und legt einen Anrechnungsmaßstab von 1:1 fest.
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