Rechtsprechung
| BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 17 StGB; § 1 Abs. 1 KrWaffG; § 22a Abs. 1 KrWaffG
Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung von Kriegswaffen (Begriff der Kriegswaffe: vorübergehende Aufhebung der Funktionstüchtigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einstufung von in ihrer Funktion beeinträchtigter Waffen als Kriegswaffen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 5 WaffG, § 1 Abs 1 KrWaffKontrG, § 1 Abs 2 KrWaffKontrG, § 11 Abs 1 KrWaffKontrG, § 22a Abs 1 Nr 3 KrWaffKontrG
Einstufung von in ihrer Funktion beeinträchtigter Waffen als Kriegswaffen - IWW
§ 12 Abs. 6 Nr. 1 KrWaffG, § 2 Ab... s. 5 WaffG, § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 KrWaffG, § 3 Abs. 1, 3 KWKG, § 1 Abs. 1 KrWaffG, § 1 Abs. 2 KrWaffG, Art. 103 Abs. 2 GG, § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AufenthG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 2 Abs. 5 Satz 4 WaffG, § 57 Abs. 1 Satz 1 WaffG, § 22a Abs. 1 Nr. 3 KrWaffG, § 22a Abs. 1 Nr. 4 KrWaffG, 3 KrWaffG, § 11 Abs. 1 KrWaffG, § 11 Abs. 2, Art. 26 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 3 KrWaffG, § 1 Abs. 2 Nr. 1 AWG, § 1 Abs. 2 AWG, § 6 Abs. 4 KrWaffG, § 34 Abs. 2 AWG, § 17 Satz 2 StGB, § 268a Abs. 1, § 305a Abs. 1 StPO, § 56a Abs. 1, 2, § 56c Abs. 1 Satz 1 StGB
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Verurteilung wegen vorsätzlicher unerlaubter Beförderung von Kriegswaffen; Einziehung von 331 Gewehren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision gegen die Verurteilung wegen vorsätzlicher unerlaubter Beförderung von Kriegswaffen; Einziehung von 331 Gewehren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorsatzirrtum - und die Auskunft eines fachkundigen Beraters
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lieferung von umbaubedürftigen Kriegswaffen
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 15.03.2018 - 5 KLs 143 Js 19955/12
- BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
- BGH, 13.11.2019 - 1 StR 433/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 388
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (12)
- BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10
Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich …
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
Es bedarf vielmehr einer Gesamtwürdigung aller Umstände, die für das Vorstellungsbild des Angeklagten von Bedeutung waren (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 63).Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, BGHSt 61, 110 Rn. 53; vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 65 …und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16 Rn. 22, jew. mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 Rn. 25 f.).
Maßgebend sind die jeweils konkreten Umstände, insbesondere seine Verhältnisse und Persönlichkeit; daher sind zum Beispiel sein Bildungsstand, seine Erfahrung und seine berufliche Stellung zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 69 ff. …und vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12 Rn. 10 f.).
Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 74 mwN).
- BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01
Annahmegrund - Verfassungsbeschwerde - Beanstandung der Beschlussbegründung - …
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
Gegenstände, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr mit geringem Aufwand und verhältnismäßig einfachen Mitteln von jedermann behoben werden kann, der sich über die Möglichkeit dazu informiert, sind Kriegswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 KrWaffG (BGH…, Urteil vom 19. Februar 1985 - 5 StR 780/84 und 796/84 Rn. 5; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2142/01 Rn. 6).Gegen diese Auslegung bestehen auch mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 2 BvR 2142/01 Rn. 6).
- BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16
Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei …
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, BGHSt 61, 110 Rn. 53;… vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 65 und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16 Rn. 22, jew. mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 Rn. 25 f.).
- BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen …
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
Daran gemessen begegnen die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts - auch angesichts der gewichtigen Milderungsgründe wie die besonders lange Dauer des Strafverfahrens und die sehr lange Zeitspanne zwischen Tat und Urteil (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184 Rn. 25 ff.) - keinen durchgreifenden Bedenken. - BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16
Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
In Zweifelsfällen hat das Revisionsgericht die Wertung des Tatgerichts hinzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. März 2018 - 2 StR 416/16 Rn. 12 mwN). - BGH, 04.04.2013 - 3 StR 521/12
Anforderungen an das Vertrauen auf die Richtigkeit eines anwaltlichen Gutachtens …
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
Maßgebend sind die jeweils konkreten Umstände, insbesondere seine Verhältnisse und Persönlichkeit; daher sind zum Beispiel sein Bildungsstand, seine Erfahrung und seine berufliche Stellung zu berücksichtigen (…BGH, Urteile vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 69 ff. und vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12 Rn. 10 f.). - BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13
Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel …
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, BGHSt 61, 110 Rn. 53;… vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 65 …und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16 Rn. 22, jew. mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 Rn. 25 f.). - BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer; Auslegung der Strafvorschriften des AMG
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13, BGHSt 61, 110 Rn. 53;… vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 65 …und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16 Rn. 22, jew. mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 Rn. 25 f.). - BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93
Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus …
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
Soweit der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts "hoffte', dass es sich bei den B. 47 nicht um Kriegswaffen handele, bezog sich dies allein auf die - den Vorsatz nicht ausschließende - Subsumtionsfrage (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93, Pottmeyer, KWKG, 2. Aufl. Rn. 20 ff., § 22a Rn. 81), ob die Rohrwaffen, mit denen nach einfachen Umbaumaßnahmen vollautomatisch geschossen werden konnte, rechtlich als Kriegswaffen zu qualifizieren sind. - OLG Karlsruhe, 27.04.2007 - 1 Ss 75/06
Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule …
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
Die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamts können daher schon deswegen die nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebundenen Strafgerichte nicht hindern, eine abweichende Wertung vorzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. April 2007 - 1 Ss 75/06 Rn. 23 ff.;… Erbs/Kohlhaas/Pauckstadt-Maihold, 175. EL Mai 2009, WaffG § 1 Rn. 1). - BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96
Rechtmäßigkeit der Verurteilung wegen fahrlässiger Ausübung der tatsächlichen …
- BGH, 19.02.1985 - 5 StR 780/84
Verlust der Kriegswaffeneigenschaft - Behinderung der Funktionsfähigkeit - …
- LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
Haftstrafen für Hanfblütentee
So ist es beispielsweise möglich, dass der Inhaber einer Waffenhandels- und -herstellungserlaubnis legal bestimmte Sturmgewehre herstellt, sich aber bereits beim Transport dieser Gewehre strafbar macht (Beispiel aus BGH, Urteil vom 23.07.2019, Az.: 1 StR 433/18).Hierbei darf er auch nicht die Augen vor gegenteiligen Argumenten, wie sie hier beispielsweise von der Staatsanwaltschaft und der Polizei vorgebracht wurden, verschließen (BGH, Urteil vom 23.07.2019, Az.: 1 StR 433/18).
- BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19
Urteil wegen der Ausfuhr von Waffen nach Mexiko weitgehend rechtskräftig
bb) Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der in Rede stehende Umgang mit Kriegswaffen einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt unterliegt mit der zwingenden Folge, dass die Genehmigung den Tatbestand entfallen lässt (…vgl. Achenbach/Ransiek/Rönnau/Beckemper, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 4. Teil 4. Kap. Rn. 31;… Erbs/Kohlhaas/Lampe, Strafrechtliche Nebengesetze, 224. EL, § 22a KrWaffG Rn. 2;… Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis/ Nestler, Wirtschaftsstrafrecht, § 22a KrWaffG Rn. 7; Holthausen, NStZ-RR 1998, 193, 201;… Leitner/Rosenau/Ahlbrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 22a KWKG Rn. 5;… MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 22a KrWaffG Rn. 28 mwN;… Pottmeyer, Kriegswaffenkontrollgesetz, 2. Aufl., § 22a Rn. 11;… Steindorf/Heinrich, Waffenrecht, 10. Aufl., § 22a KrWaffG Rn. 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18, NStZ-RR 2019, 388, 390), oder aber einem repressiven Verbot mit Befreiungsvorbehalt mit einer lediglich rechtfertigenden Wirkung der Genehmigung (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93, NJW 1994, 61, 62;… ebenso Bieneck/Pathe/Wagner, Handbuch des Außenwirtschaftsrechts, 2. Aufl., § 34 Rn. 2 f., § 44 Rn. 43;… Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 32 ff. Rn. 61; BT-Drucks. 10/4275 S. 5). - VG Stuttgart, 23.01.2024 - 5 K 4730/22
Wiedererteilung waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse
Die Revision des Klägers gegen das Urteil verwarf der Bundesgerichtshof mit einer Leitsatzentscheidung (BGH, Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris).Der Verurteilung lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde (BGH, Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 3 ff.):.
Rn. 22 Zur Begründung seiner Entscheidung führte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil Folgendes zur Umbaubarkeit des B. 47-Gewehrs aus (BGH, Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 17 bis 20):.
Dies gelte zumal, da der Angeklagte und seine Verteidiger in der Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht anwesend waren, sich umfassend hätten äußern können und dies auch getan hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 13.11.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 6).
Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris) auch solche Gegenstände (in diesem Fall Repetier- und halbautomatische Gewehre) unter die Kriegswaffenliste fielen, deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben sei, bei denen die Funktionsstörung vielmehr mit geringem Aufwand und verhältnismäßig einfachen Mitteln von jedermann behoben werden könne, der sich über die Möglichkeit dazu informiere, wobei unbeachtlich sei, ob die eingebaute Behinderung entfernt, fehlende (aber mit geringem Aufwand und verhältnismäßig einfachen Mitteln zu beschaffende) Teile eingesetzt werden müssten oder eine Kombination von beidem erforderlich sei, um die Funktionstüchtigkeit herzustellen, habe die Kammer über die Frage, mit welchem Aufwand und unter Einsatz welcher Werkzeuge ein Umbau der B. 47 zu einer vollautomatischen Waffe möglich sei, Beweis erhoben.
Auch dieser Entscheidung ging eine Hauptverhandlung voraus, in welcher der Kläger und seine Verteidiger anwesend waren und sich - nach den Angaben des Bundesgerichtshofs in der ebenfalls veröffentlichten Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 13.11.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 6) - auch umfassend äußern konnten und dies auch getan haben.
Rn. 136 (b) Bei materieller Betrachtung der rechtskräftigen Verurteilung stellt die Kammer fest, dass die in den Entscheidungen zugrunde gelegte Rechtsauffassung zum Kriegswaffenbegriff auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur "Umbaubarkeit" in der Vergangenheit fußt (vgl. insofern bereits BGH…, Urteil vom 19.02.1985 - 5 StR 780/84 -, juris Rn. 5), auf welche sowohl das Landgericht S. (Urteil vom 15.03.2018 - 5 KLs 143 Js 19955/12 -, Umdruck S. 46 f.) als auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 17) ausdrücklich verweisen.
Rn. 137 Diese Rechtsprechung war in der Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht unbeanstandet geblieben: Danach sei es (am Maßstab des Art. 103 Abs. 2 GG) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Schutzbereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes wegen ihrer Gefährlichkeit auch für solche Gegenstände zu eröffnen, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr ohne Weiteres wieder behoben werden kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01 -, juris Rn. 6), worauf der Bundesgerichtshof weiter abstellt (Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 17).
Rn. 138 Weiter stellt die Kammer fest, dass diese Rechtsauffassung zur Kriegswaffeneigenschaft methodisch einwandfrei - anhand des Kanons der juristischen Auslegungsmethoden - hergeleitet wird; hierzu führt der Bundesgerichtshof - für die Kammer nachvollziehbar und im Einklang mit einschlägiger Kommentarliteratur - Folgendes aus (BGH, Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 20 bis 23):.
Die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamts könnten daher schon deswegen die nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebundenen Strafgerichte nicht hindern, eine abweichende Wertung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 24).
Die Frage der Kriegswaffeneigenschaft sei danach von § 2 Abs. 5 WaffG nicht umfasst, sondern richte sich ausschließlich nach dem spezielleren Kriegswaffenkontrollgesetz, das die kriegswaffenrechtliche Materie ausschließlich und besonders regele (vgl. BGH, Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 25).
Rn. 150 Schließlich - drittens - stellt der Bundesgerichtshof ergänzend darauf ab, dass das Bundeskriminalamt auf der Grundlage der - rechtsfehlerfrei getroffenen - Feststellungen des Landgerichts von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen sei, wonach im Gehäuse Bohrungen angebracht werden müssten, um die Funktionsfähigkeit herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 25).
Rn. 151 (d) Soweit das Verwaltungsgericht Wiesbaden - unter Zugrundelegung der vorstehend genannten Rechtsprechung des Landgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18 -, juris Rn. 17 ff.), wonach der Einstufung als Kriegswaffe nicht entgegenstehe, dass eine vollautomatische Schussabgabe erst nach Umbaumaßnahmen möglich sei (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 24.09.2021 - 6 K 944/20.WI -, Umdruck S. 12 ff.) - im Ergebnis abweichend von den Strafgerichten aufgrund eigener Beweisaufnahme davon ausgeht, dass ein relevantes Ersatzteil - ein Verschlussträger - zum für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 24.09.2021 nach der jüngsten Novelle des Waffenrechts "als verbotener Gegenstand nicht ohne weiteres im Internet erhältlich" sei (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 24.09.2021 - 6 K 944/20.WI -, Umdruck S. 14), und damit die Feststellungsbescheide vom 30.01.2018 für rechtmäßig erachtet, vermag diese Feststellung ebenfalls nicht die offensichtliche Fehlerhaftigkeit der seit 23.07.2019 rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung des Klägers zu begründen.
- BGH, 18.11.2020 - 2 StR 246/20
Bestechung und Vorteilsgewährung gegenüber Schulen (Schulfördervereine; …
Verbleiben Zweifel, ob das Verhalten verboten ist, besteht eine Erkundigungspflicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18, NStZ-RR 2019, 388, 390). - LG Erfurt, 15.10.2024 - 10 KLs 840 Js 16605/21
Amputationen von Hoden: Mehrjährige Haftstrafe für Hobby-Chirurg
Damit liegt eine ausreichende Unrechtseinsicht vor, weil der Angeklagte bei der Begehung der Taten mit der Möglichkeit rechnete, Unrecht zu tun, und dies billigend in Kauf nahm (…BGH, Urteile vom 10.01.2023, Az. 6 StR 133/22, Rn. 38 f. und vom 23.07.2019, Az. 1 StR 433/18 - beide zitiert nach juris;… Kulhanek in: Münchener Kommentar, a.a.O., § 17 Rn. 27). - LG Nürnberg-Fürth, 20.01.2026 - 12 KLs 42 Js 10018/21
Abrechnungsbetrug, Arzneimittelabgabe, Orphan Drugs, Konsignationslager, …
Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (BGH, Urteil vom 23.07.2019 - 1 StR 433/18, juris Rn. 31).An diesem im Urteil des BGH vom 23.07.2019 (1 StR 433/18, juris Rn. 33 f.) näher entfalteten Maßstab gemessen war die Einholung einer vom Angeklagten W als vorläufig erkannten Auskunft auf der Grundlage eines unzutreffend geschilderten Sachverhalts bei dem Fachanwalt für Medizinrecht M unzureichend.
- VG Frankfurt/Oder, 02.09.2024 - 3 K 967/21 In seinem Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18 - kam auch der BGH zu dem Ergebnis, die Schusswaffen BWT47 seien Kriegswaffen nach § 1 Abs. 1 des Kriegswaffengesetzes (KrWaffG) i. V. m. der Kriegswaffenliste Teil B V Nr. 29 c ("vollautomatische Gewehre").
"Aufgrund der Kennzeichnungen und der technischen Parameter konnte eine Übereinstimmung zu den im Urteil 1 StR 433/18 des BGH und in Feststellungsbescheiden des BKA dazu beschriebenen Waffen festgestellt werden.
Richtig ist, dass man aus den vom Bundesgerichtshof in dessen Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18 - genannten Gründen Zweifel daran haben könnte, ob Waffen des Typs BWT47R deshalb als verbotene Kriegswaffen zu behandeln sein könnten, weil sie mit einigen Schritten in vollautomatische Waffen umgebaut werden können.
- BGH, 14.08.2024 - 4 StR 135/24
Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen (Konkurrenzen: Erwerb); …
Das Kriegswaffenkontrollgesetz verfolgt den Zweck, die Herstellung, den Verkehr und den Handel mit Kriegswaffen und bestimmten Teilen dieser Waffen durch das Erfordernis einer Genehmigung unter staatliche Überwachung zu stellen (…vgl. BT-Drucks. 3/1589, S. 12; BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18, NStZ-RR 2019, 388, 389 mwN; s. auch BVerwG, Urteil vom 16. September 1980 - 1 C 1.77, BVerwGE 61, 24, 31 f.) und dadurch einen nicht kontrollierten Verkehr mit diesen Waffen zu unterbinden (…vgl. MüKo-StGB/Heinrich, 4. Aufl., Rn. 3 vor § 1 KrWaffG mwN). - LG München I, 28.06.2023 - 20 KLs 124 Js 146915/16
Auskunftserteilung, Berufshaftpflichtversicherung, Rechtswirksamkeit, …
Verbleiben Zweifel, ob das Verhalten verboten ist, besteht eine Erkundigungspflicht (stRspr; vgl. etwa BGH Urt. v. 23.7.2019 - 1 StR 433/18, NStZ-RR 2019, 388, 390).Verbleiben Zweifel, ob das Verhalten verboten ist, besteht eine Erkundigungspflicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18 -, NZWiSt 2020, 444, 447).
- VG Wiesbaden, 24.09.2021 - 6 K 944/20 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18 -, juris m.w.N.) sollen auch solche Gegenstände (in diesem Fall Repetier- und halbautomatische Gewehre) unter die Kriegswaffenliste fallen, deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr mit geringem Aufwand und verhältnismäßig einfachen Mitteln von jedermann behoben werden kann, der sich über die Möglichkeit dazu informiert, wobei unbeachtlich sei, ob die eingebaute Behinderung entfernt, fehlende (aber mit geringem Aufwand und verhältnismäßig einfachen Mitteln zu beschaffende) Teile eingesetzt werden müssten oder eine Kombination von beidem erforderlich sei, um die Funktionstüchtigkeit herzustellen (…a.a.O., Rn. 17, 20).
Während der Bundesgerichtshof zuletzt mit der Entscheidung über die BWT 47 (BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - 1 StR 433/18 -, juris) eine gefestigte Rechtsprechung zum Kriegswaffenbegriff vertritt, hat sich das Bundesverwaltungsgericht, soweit für die Kammer ersichtlich, nicht mit der Frage von Umgehungstatbeständen beim Kriegswaffenbegriff auseinandergesetzt.
- KG, 21.10.2021 - 121 Ss 61/21
Vorliegen und Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums; Unerlässlichkeit der …
- KG, 26.02.2020 - 161 Ss 10/20
Berufung in Strafsachen: Bindungswirkung einer Berufungsbeschränkung den …
- KG, 26.02.2020 - 3 Ss 8/20
Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung
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- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 356a Satz 4 StPO, § 356a Satz 2 StPO, § 356a Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 356a S. 2-4
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 15.03.2018 - 5 KLs 143 Js 19955/12
- BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
- BGH, 13.11.2019 - 1 StR 433/18
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