Rechtsprechung
| OLG Rostock, 13.04.2006 - 1 U 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB a.F. § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB a.F. § 201; ; BGB a.F. § 209 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB a.F. § 211 Abs. 2; ; BGB a.F. § 631 Abs. 1; ; ZPO § 239; ; ZPO § 246; ; ZPO § 250
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch Zweckerreichung - Wegfall des Aussetzungsgrundes durch Klärung der Erbfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablauf der Verjährungsfrist; Wegfall des Grundes für die Aussetzung bei Tod einer Partei; Wegfall des Aussetzungsgrundes mit Erteilung des Erbscheins
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 05.07.1995 - 7 O 143/95
- OLG Rostock, 13.04.2006 - 1 U 1/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 69
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88
Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2006 - 1 U 1/06
Es ist allgemein anerkannt, dass auf eine vom Gericht beschlossene Aussetzung § 211 Abs. 2 BGB nicht anwendbar ist (BGH, MDR 1989, 540; MDR 1993, 521;… Niedenführ, in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 211 Rn. 7;… Grothe, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 211 Rn. 9;… Peters: in Staudinger, BGB, 13. Auflage, § 204 Rn. 123).Dieser Auffassung ist jedenfalls für den Fall zuzustimmen, dass die Parteien wegen des Aussetzungsbeschlusses nicht die Möglichkeit haben, vor dem Wegfall des Aussetzungsgrundes die Fortsetzung des anhängigen Rechtsstreits zu erreichen (vgl. BGH, MDR 1989, 540: Aussetzung nach § 148 ZPO).
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 520/89
Ansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2006 - 1 U 1/06
Mit dem Ende der Unterbrechung (31.01.1996) begann sofort und nicht erst zum Jahresende (§ 201 BGB) die neue zweijährige Verjährungsfrist (vgl. BAG, NJW 1990, 2578 [2579]). - BGH, 21.01.1993 - I ZR 23/91
Fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund - …
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2006 - 1 U 1/06
Es ist allgemein anerkannt, dass auf eine vom Gericht beschlossene Aussetzung § 211 Abs. 2 BGB nicht anwendbar ist (BGH, MDR 1989, 540; MDR 1993, 521;… Niedenführ, in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 211 Rn. 7;… Grothe, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 211 Rn. 9;… Peters: in Staudinger, BGB, 13. Auflage, § 204 Rn. 123). - LAG Köln, 04.03.2005 - 4 Sa 1198/04
Verjährung bei Nichtbetreiben des Verfahrens nach Aussetzung zur …
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2006 - 1 U 1/06
Der Senat ist deshalb mit dem LAG Köln (Urteil vom 04.03.2005 - 4 Sa 1198/04, nicht veröffentlicht) der Ansicht, dass jedenfalls in Fällen unstreitiger Erbfolge die Erteilung des Erbscheins den Aussetzungsgrund wegfallen lässt. - BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 103/64
Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Unterbrechung des …
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2006 - 1 U 1/06
Zwar war das Gericht durch die Aussetzung nicht an einer Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gehindert (vgl. BGH, NJW 1966, 1126).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 301 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 448; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 538 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2
- rechtsportal.de
BGB § 249; BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1
Arzthaftung - Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch wegen unzureichender Risikoaufklärung zu einer Sterilisation und fehlerhafter pädiatrischer Behandlung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus eigenem und übergegangenem Recht wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung im Rahmen einer sog. Tubensterilisation; Fehlerhaftigkeit der Durchführung einer Sterilisation wegen mangelnder vorheriger ...
Verfahrensgang
- LG Dessau, 22.11.2005 - 4 O 1020/04
- OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 1/06
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Naumburg, 19.12.2001 - 1 U 46/01
Bedeutung der ärztlichen Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der …
Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2006 - 1 U 1/06
Sie stellen keine verbindliche oder quasiverbindliche Handlungsanleitung für den behandelnden Arzt dar (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur OLGR Naumburg 2002, 381).
- OLG Dresden, 15.05.2018 - 4 U 248/16
Zulässigkeit der Behandlung eines Kindes mit einem nur für Erwachsene …
Vor allem, wenn das Medikament bereits über eine Zulassung für Erwachsene verfügt, kann es dem kinderärztlichen Standard entsprechen, dieses Medikament gleichwohl zu verwenden, wenn ausdrücklich für Kinder zugelassene Alternativmedikamente fehlen und im Rahmen einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung das Risiko der Nichtanwendung des Medikaments die Risiken ihres Einsatzes überwiegt (OLG Naumburg, Urt. v. 11.07.2006, 1 U 1/06). - OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10
Beckenosteotomie - Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung vor einer dreifachen …
Die Einwilligung der Klägerin in die OP ist nämlich nur dann geeignet, dem Eingriff als selbstbestimmte medizinische Behandlung Rechtmäßigkeit zu verleihen, wenn sie auch die Tragweite ihrer Zustimmung zur Zeit der Abgabe der Erklärung auch erkannte (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 11. Juli 2006, 1 U 1/06 zitiert nach juris). - LG Detmold, 14.10.2016 - 1 O 245/14
Schadensersatz - Schmerzensgeld - Notarzteinsatz - Behandlungsfehler
Ob ein Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, beantwortet sich danach, ob er nach den von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen im konkreten Fall diagnostisch und therapeutisch vertretbar und sorgfältig vorgegangen ist oder nicht (OLG Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2002, 1 U 7/02, VersR 2004, 199f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Oktober 2005, 7 U 132/04, OLG Report Karlsruhe 2006, 8; OLG Naumburg, Urteil vom 11. Juli 2006, 1 U 1/06, OLG Report Naumburg 2007, 396).
- OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 U 87/09
Hüftpfannenwechsel - Arzthaftung: Indikation für einen Hüftpfannenwechsel bei …
Der Inhalt des unterzeichneten Aufklärungsbogens unterliegt insofern der freien Beweiswürdigung des Gerichts (§ 286 ZPO) und ist aufgrund seiner Indizwirkung geeignet, den für eine Parteivernehmung des behandelnden Arztes nach § 448 ZPO erforderlichen Anfangsbeweis zu erbringen (vgl. BGH VersR 1999, 190, 191; OLG Naumburg, Urteil vom 11. Juli 2006, 1 U 1/06 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2009, 199 - 201 zitiert nach juris;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A. 2281; Martis, MDR 2009, 611, 617;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kapitel C Rdn. 88 m.w.N.). - LG Duisburg, 14.12.2015 - 2 O 167/13 Es ist weder vorgetragen, welche andere Behandlung er dort erfahren hätte, noch inwiefern eine Erkrankung vorlag, die nach fachärztlichem Standard regelmäßig in einer Spezialklinik zu behandeln ist (vgl. zu diesen Anforderungen OLG Naumburg, Urteil v. 11.07.2006 - 1 U 1/06 = BeckRS 2007, 03103).
- LG Aachen, 01.02.2023 - 11 O 406/19 Vor allem, wenn das Medikament bereits über eine Zulassung für Erwachsene verfügt, kann es dem kinderärztlichen Standard entsprechen, dieses Medikament gleichwohl zu verwenden, wenn ausdrücklich für Kinder zugelassene Alternativmedikamente fehlen und im Rahmen einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung das Risiko der Nichtanwendung des Medikaments die Risiken ihres Einsatzes überwiegt (OLG Naumburg, Urt. v. 11.07.2006, 1 U 1/06).
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