Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 1 U 2/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 906; ; HaftPflG § 2; ; VwVfG § 74; ; VwVfG § 75; ; 26. BlmSchV § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Elektrosmog an Eisenbahnstrecke - Anspruch aus enteignendem Eingriff - Planfeststellung - Nutzungsbeeinträchtigung - Bildverzerrung auf Computermonitoren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Enteigender Eingriff; Schutzmaßnahme; Elektromagnetische Felder; Planfeststellungsbeschluss; Schadensersatz
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 29.09.2000 - 2 O 2852/98
- OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 1 U 2/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1313
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- RG, 21.10.1931 - V 43/31
1. Müssen Bahnanlieger die bei elektrischem Betriebe der Eisenbahn gewöhnlichen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 1 U 2/01
Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Monitore ist aber keine Beschädigung einer Sache, wie sie § 2 Abs. 1 HaftPflG verlangt, weil die Sachsubstanz nicht beeinträchtigt wird (RGZ 133, 342 zur Vorgängervorschrift von § 1 HaftPflG, § 25 des preußischen Gesetzes über Eisenbahnunternehmen vom 03.11.1838).Der Schienenweg besteht schon lange und ist daher die ortsübliche Benutzung des Grundstücks der Beklagten, Die Elektrifizierung und der Betrieb unter elektromagnetischen Stromeinwirkungen ist eine ortsübliche Benutzung des Schienenwegs (so schon RGZ 133, 342, 346).
Bei einer ganz besonderen Ortsbeschaffenheit als Voraussetzung für eine bestimmte Nutzung ist es Sache des Betroffenen, sich die Eigenschaft auf Dauer zu sichern (RGZ 133, 342).
- BGH, 10.12.1987 - III ZR 204/86
Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 1 U 2/01
Dieser für Verkehrslärm entwickelte Anspruch besteht grundsätzlich in einem Geldausgleich für Schutzeinrichtungen auf dem betroffenen Grundstück (BGH NJW 1988, 900) und setzt, wenn keine Enteignung vorliegt, voraus, daß die zugelassene Nutzung die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändert und damit das benachbarte Wohnungseigentum schwer und unerträglich trifft.Verkehrsimmissionen einer Straße sind als öffentlich-rechtliche Einwirkungen zu beurteilen, weil sie die unmittelbare Folge der hoheitlichen Eröffnung der vorbeiführenden Straßen für den Kraftverkehr sind (BGH NJW 1988, 900).
- BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99
Frankfurter Drogenhilfezentrum
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 1 U 2/01
Führt ein unmittelbar dem öffentlichen Interesse dienender nichthoheitlicher gemeinwichtiger Betrieb zu Beeinträchtigungen, die nicht schon nach § 906 BGB zu dulden und ggf. auszugleichen sind, besteht ein Anspruch auf Unterlassung einzelner Maßnahmen und auf Schutzmaßnahmen und, wenn die Beeinträchtigung das nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB entschädigungslos zu Duldende übersteigt, ein Ausgleichsanspruch (BGH NJW 2000, 2901).
- BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91
Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 1 U 2/01
Das enteignungsrechtlich Zumutbare übersteigt dieses Maß aber noch (BGH NJW 1993, 1700). - BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97
Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 1 U 2/01
Das gilt nicht nur, wenn im Planfeststellungsbeschluß der Anspruch auf Schutzmaßnahmen ausdrücklich zurückgewiesen ist (BGH NJW 1999, 1247, 1252), sondern auch, wenn sich der Planfeststellungsbeschluß nicht zu Schutzmaßnahmen verhält (offengelassen bei BGH NJW 1996, 1897). - BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 1 U 2/01
Immission im Sinn von § 906 BGB ist auch die elektromagnetische Strahlung (BVerfG NJW 1997, 2509: LG München NJW-RR 1997, 465). - BGH, 15.02.1996 - III ZR 143/94
Entschädigungsansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verkleinerung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 1 U 2/01
Das gilt nicht nur, wenn im Planfeststellungsbeschluß der Anspruch auf Schutzmaßnahmen ausdrücklich zurückgewiesen ist (BGH NJW 1999, 1247, 1252), sondern auch, wenn sich der Planfeststellungsbeschluß nicht zu Schutzmaßnahmen verhält (offengelassen bei BGH NJW 1996, 1897). - BVerwG, 01.09.1999 - 11 A 2.98
Teilanfechtung; Auflage; Schutzvorkehrung; Planfeststellungspflicht; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 1 U 2/01
Sie regelt nur die Einwirkung elektromagnetischer Felder auf Personen, nicht auf Sachen (BVerwG NVwZ 2000, 68). - LG München II, 25.06.1996 - 3 O 911/96
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 1 U 2/01
Immission im Sinn von § 906 BGB ist auch die elektromagnetische Strahlung (BVerfG NJW 1997, 2509: LG München NJW-RR 1997, 465).
- BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers
Ein Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB tritt dahinter zurück (vgl. schon OLG Stuttgart, NJW-RR 2001, 1313, 1315). - OLG Dresden, 07.03.2013 - 10 U 1953/11
Gefahr von einem Funkmast?
Auch Ansprüche aus den §§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den den Schutzgesetzen der §§ 906, 1004 BGB (…vgl. Palandt-Sprau, BGB, aaO, § 823 BGB Rn. 63, S. 1327) bzw. der 26. BImSchV (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. April 2001 - 1 U 2/01, NJW-RR 2001, S. 1313 ff., Rz. 5, zitiert nach Juris) scheiden aus den oben genannten Gründen aus.Auch Ansprüche aus den §§ 823 Abs. 1 BGB, 15 Abs. 2 ProdHaftG bzw. aus den §§ 823 Abs. 2 BGB, 15 Abs. 2 ProdHaftG in Verbindung mit der 26. BImSchV, einem Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. April 2001 - 1 U 2/01, NJW-RR 2001, S. 1313 ff., Rz. 5, zitiert nach Juris;… Staudinger-Hager, aaO, § 823 BGB Rn. G 44, S. 364), kommen nicht in Betracht.
- OLG Köln, 22.02.2002 - 8 U 52/00
Zivilrechtlicher Entschädigungsanspruch nach § 906 BGB trotz fiktiver …
Aus der Entscheidung des OLG Stuttgart (in NJW-RR 2001, 1313 ff., 1314), wonach zivilrechtliche Ansprüche ausgeschlossen sind, soweit die Anlage aufgrund einer rechtskräftigen, im übrigen tatsächlich durchgeführten Planfeststellung geduldet werden muss, folgt ebenfalls nichts anderes.Der wesentliche Gesichtspunkt, dass in diesen Fälle privatrechtliche Ansprüche ausgeschlossen sein sollen, ist, dass im Planfeststellungsverfahren über Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls über Entschädigungsansprüche entschieden wurde und der Betroffene den Planfeststellungsbeschluss angreifen und weitere Schutzmaßnahmen verlangen kann (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 1313 ff., 1315, m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 1 U 160/10
Zur Haftung der Bundesrepublik Deutschland und des in Bundesauftragsverwaltung …
Außerdem ist in den dort als Beleg zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (…Urt. v. 21.09.1999, BGHZ 140, 285 = NJW 1999, 505 [juris Rn. 40 ff];… Urt. v. 10.12.2004, BGHZ 161, 323 = NJW 2005, 660 [juris Rn. 19];… Urt. v. 30.10.2009, MDR 2010, 142 = NJW 2010, 1141 [juris Rn. 15 ff]), des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urt. v. 05.04.2001, NJW-RR 2001, 1313 [juris Rn. 14 ff]) sowie des Oberlandesgerichts Hamm - 22. ZivSen.- (…NVwZ 2004, 1148 = OLGR 2003, 396 [juris Rn. 30 ff]) nirgendwo ein solch umfassender, auch Amtshaftungsansprüche einbeziehender Anspruchsausschluss ausgesprochen; alle diese Entscheidungen handeln allein vom Verhältnis von Entschädigungsansprüchen aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB oder aus enteignendem Eingriff zu den Rechtsschutzmöglichkeiten des Planfeststellungsrechts. - OLG Köln, 18.03.2004 - 8 U 72/03
Vorgehen gegen eine Fluglärmbeeinträchtigung eines außerhalb der durch das …
Aus der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 05.04.2001 - 1 U 2/01 - (NJW-RR 2001, 1313, 1314), nach der zivilrechtliche Ansprüche ausgeschlossen sind, soweit die Anlage aufgrund einer rechtskräftigen, im übrigen tatsächlich durchgeführten Planfeststellung geduldet werden muss, folgt ebenfalls nichts anderes.Der wesentliche Gesichtspunkt dafür, dass bei (durchgeführten) Planfeststellungsverfahren privatrechtliche Ansprüche ausgeschlossen sein sollen, ist, dass im Planfeststellungsverfahren über Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls über Entschädigungsansprüche entschieden wurde und der Betroffene den Planfeststellungsbeschluss angreifen und weitere Schutzmaßnahmen verlangen kann (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 1313 ff., 1315 m. w. N.).
- LG Bonn, 16.01.2004 - 3 O 313/99
Fluglärm
Rn. 39 4. Gleiches gilt hinsichtlich der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 05.04.2001 (NJW-RR 2001, 1313, 1314), da der dort geltend gemachte Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber einer Bahnanlage aus materiellen Gründen, d.h. auf Grund der rechtskräftigen Planstellung nach § 75 Abs. 2 Satz 1 VwVfG, und nicht wegen fehlender Zulässigkeit des Rechtsweges abgelehnt worden ist.Wesentlicher Gesichtspunkt für den Ausschluss privatrechtlicher Ansprüche in §§ 9 Abs. 2, Abs. 3 Luftverkehrsgesetz, 75 Abs. 2 - 4 VwVfG ist, dass bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens über mögliche Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls auch Entschädigungsansprüche von Betroffenen entschieden wurde und der Betroffene damit vorab die Möglichkeit hatte, den Planfeststellungsbeschluss anzugreifen und weitere Schutzmaßnahmen zu verlangen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2001, 1313 ff., m.w.N.).
- OLG Hamm, 21.04.2010 - 11 U 194/08
Ansprüche eines Grundstückseigentümers für Gebäudeschäden infolge von …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, folgt jedoch aus §§ 74 Abs. 2, 75 Abs. 2 VwVfG NW ein umfassender Ausschluss sämtlicher vor den Zivilgerichten geltend zu machender Ausgleichsansprüche (…vgl. BGH, NJW 1999, S. 1247;… NJW 2005, S. 660;… MDR 2010, S. 142; OLG Stuttgart, NJW-RR 2001, S. 1313;… OLG Hamm (22. Zivilsenat), OLGR 2003, S. 396). - VGH Baden-Württemberg, 01.03.2005 - 5 S 2272/03
Beeinträchtigung eines Gewerbebetriebes infolge der Schaffung eines …
Dass die vom Zugbetrieb ausgehenden (elektro)magnetischen mit 16 2/3 Hz schwingenden Wechselfelder solche Einflüsse haben, ist allgemein bekannt (…vgl. zu PC-Röhren-Monitoren, BVerwG, Urt. v. 01.09.1999 - 11 A 2.98 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 52: erfolgreiche Anfechtung einer Auflage des Eisenbahn-Bundesamts durch die Bahn in einem Fall, in dem bei einem Betriebsstrom von 2.700 A in einem Abstand von 10 m von der Speiseleitung bzw. 15 m von der Oberleitung eine magnetische Feldstärke von 8, 5 µT, bei einem Abstand von 46 m immer noch von 1, 45 µT und bei 70 m von 1 µT zu erwarten waren;… Urt. v. 10.12.2003 - 9 A 73.02 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 58: erfolglose Anfechtung einer Plangenehmigung durch einen Arzt wegen befürchteter Gesundheitsschäden, Beeinträchtigung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs und dabei auch von medizinischen Testgeräten; OLG Stuttgart, Urt. v. 05.04.2001 - 1 U 2/01 - NJW 2001, 1313 = CR 2001, 501 - verneinter Schadenersatz wegen Bildverzerrungen;… LG Frankfurt, Urt. v. 21.08.1997 - 3/10 O 54/97; vgl. auch "www.mct.sbb.ch/mct/umwelt/umwelt-faq/umwel-elektromagnetisch.htm", wonach es bei größeren Bildschirmen schon bei kleinen magnetischen Feldern in der Größenordnung von etwa 0, 2 µT zu Störungen kommen kann;… vgl. auch, freilich allein zu Gesundheitsgefährdungen, BVerwG, Beschl. v. 9.2.1996 - 11 VR 46.95 - Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 13 und Bayer. VGH, Urt. v. 09.07.2004 - 22 A 03.40057 - Juris -). - OLG Hamm, 22.12.2010 - 11 W 128/10
Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach Rechtskraft eines …
Rn. 13 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, ergibt sich aus den §§ 74 Abs. 2, 75 Abs. 2 VwVfG ein umfassender Ausschluss sämtlicher sonstiger vor den Zivilgerichten geltend zu machender Ausgleichsansprüche (…vgl. BGH, NJW 1999, S. 1247;… NJW 2005, S. 660;… MDR 2010, S. 142; OLG Stuttgart, NJW-RR 2001, S. 1313;… OLG Hamm (22. Zivilsenat), OLGR 2003, S. 396; Senat, Urteil vom 21.04.2010, I-11 U 194/08). - OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 9 U 189/07
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Entschädigung …
Ein Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB tritt dahinter zurück (BGH NJW 2005, 660, 662; vgl. auch schon OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 1313, 1315). - VG Berlin, 06.03.2007 - 13 A 132.04
Ersatz von Aufwendungen wegen unzumutbarer Auswirkungen eines …
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 22.01.2002 - 1 U (Kart) 2/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VOB/A § 9; ; VOB/A § ... 9 Nr. 2; ; VOB/B § 18 Nr. 2; ; VOB/B § 2 Nr. 3 Abs. 3; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Altern.; ; GWB § 20; ; GWB § 33; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 20 Abs. 3; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 2; ; ZPO § 543; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2
- rechtsportal.de
- ibr-online
Munitionsberäumung eines ehemaligen militärischen Truppenübungsplatzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Werkvertrag; Vergütung von Werkleistungen; Leistungsbeschreibung; Kalkulationsgrundlage; Munitionsberäumung; Ungewöhnliches Wagnis
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 22.03.2001 - 6 O 3591/98
- OLG Naumburg, 22.01.2002 - 1 U (Kart) 2/01
Papierfundstellen
- BauR 2002, 833 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14
Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im …
Rn. 154 Dabei ist freilich darauf hinzuweisen, dass der Auftraggeber riskante Leistungen durchaus ausschreiben darf, die er lediglich ergebnisorientiert definiert und in der Menge bestenfalls hochgerechnet (geschätzt), aber nicht in allen Einzelheiten zuvor ermittelt hat (so auch OLG Naumburg, Urt. v. 22. Januar 2002 - 1 U (Kart) 2/01, BeckRS 2002, 30234008). - OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
Zum Vorliegen eines ungewöhnlichen Wagnisses i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A bei einem …
Bei einem Auftrag zur Munitionsberäumung eines ehemaligen Truppenübungsplatzes liegt ein ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A nicht schon darin, dass der voraussichtliche Leistungsumfang des Auftrages durch "Hochrechnung" des Leistungsumfangs der Beräumung von Testfeldern ermittelt wird, wenn weder dem Auftraggeber noch den Bietern der tatsächliche Umfang der Bodenbelastung mit Munition, Munitionsteilen und Schrott und damit der genaue Leistungsumfang des Vertrages bekannt ist und dieser auch durch keine andere Methode zuverlässig vorab zu ermitteln ist (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 22.01.2002, 1 U 2/01, und Urteil v. 22.03.2005, 1 U 65/04).Die von der Beklagten gewählte Methode, zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses die ermittelten Ergebnisse einiger beräumter Testfelder "hochzurechnen", ist daher grundsätzlich nicht als fehlerhaft anzusehen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Urt. vom 22.01.2002, 1 U (Kart) 2/01, und vom 22.03.2005, 1 U 65/04).
- OLG Koblenz, 19.05.2006 - 8 U 69/05
Öffentliche Ausschreibung: Auslegung der Leistungsbeschreibung
Ein ungewöhnliches Wagnis liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer die Möglichkeit hat, das Wagnis in wirtschaftlicher, also vergütungsmäßiger Hinsicht, abzusichern (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.01.2002, Az. 1 U 2/01, Leitsatz BauR 2002, 833;… Motzke/ Pietzker/Prieß - Hertwig, VOB/A, 2001, § 9 Rn. 27).
- OLG Naumburg, 30.10.2019 - 2 U 113/18
Kampfmittelräumung - Preisermittlungsgrundlagen bei öffentlicher Ausschreibung …
Rn. 70 dd) Die hier vorgenommene Auslegung der beiden Bauverträge bezüglich der Risikotragung des Auftragnehmers für Erschwernisse wegen erhöhter Störkörperbelastungen entspricht im Übrigen der Bewertung gleichartiger Verträge über Leistungen zur Kampfmittelräumung in der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Urteil v. 22.01.2002, 1 U (Kart) 2/01, Urteil v. 22.03.2005, 1 U 65/04, sowie Urteil v. 15.12.2005, 1 U 5/05, BauR 2006, in juris Tz. 49 ff.) und deckt sich mit dem Kern der Einwendungen in den beiden von der Beklagten eingereichten privatsachverständigen Stellungnahmen des Herrn G. (BLSA) und des Herrn K. (I. ) jeweils vom 01.09.2018 sowie mit der Einschätzung des gerichtlichen Sachverständigen (vgl. Protokoll der Anhörung am 23.05.2018, GA Bd. III Bl. 190). - VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18
Zumutbarkeit einer vertraglichen Vergütungsregelung
Vorausgeschickt ist zudem anzumerken, dass ein Auftraggeber durchaus "riskante" Leistungen ausschreiben kann, die er lediglich funktional beschreibt und in der Menge hochgerechnet hat (so auch OLG Naumburg, Urteil vom 22. Januar 2002, 1 U (Kart) 2/01). - VK Bund, 21.06.2010 - VK 2-53/10
Kauf/Leasing eines Dienstwagens
Letztlich ist das somit für die Bieter verbleibende Wagnis allenfalls "gewöhnlich", und kann auf andere Weise, insbesondere auch durch eine entsprechend erhöhte Vergütung zur Risikoabsicherung abgedeckt und damit ausgeglichen werden (BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 85/97, NJW 1998, 3634, 3635;… Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. Oktober 2001, aaO. und vom 23. März 2005; Urteil des OLG Naumburg vom 22. Januar 2002, 1 U (Kart) 2/01, Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 19. April 2004, VK 3 - 44/04). - VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18
Zumutbarkeit einer vertraglichen Vergütungsregelung
Vorausgeschickt ist zudem anzumerken, dass ein Auftraggeber durchaus "riskante" Leistungen ausschreiben kann, die er lediglich funktional beschreibt und in der Menge hochgerechnet hat (so auch OLG Naumburg, Urteil vom 22. Januar 2002, 1 U (Kart) 2/01). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.12.2011 - 1 VK 6/11
Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen
In einem solchen Fall ist das Vorliegen eines ungewöhnlichen Wagnisses zu verneinen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2006, Az.: 8 U 69/05; OLG Naumburg, Urteil vom 22.01.2002, Az.: 1 U (Kart) 2/01). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2006 - 3 VK 9/06
Nichtberücksichtigung eines Angebots wegen eines "Finanzierungsvorbehalts"; …
Außerdem liegt kein ungewöhnliches Wagnis vor, wenn der Auftragnehmer die Möglichkeit hat, das Wagnis in wirtschaftlicher Hinsicht abzusichern, d.h. dass er hierfür eine Vergütung berechnen kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Jan. 2002 -1 U (Kart) 2/01 -). - VK Bund, 06.05.2005 - VK 3-28/05
Mineralboden für die Niederlassungen
Daraus folgt, dass ein Wagnis dann nicht "ungewöhnlich" ist, wenn es auf andere Weise, insbesondere auch durch eine entsprechend erhöhte Vergütung abgedeckt und damit ausgeglichen wird (BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 85/97, NJW 1998, 3634, 3635;… Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. Oktober 2001, aaO., m.w.N., vom 9. Juni 2004, aaO., und vom 23. März 2005; Urteil des OLG Naumburg vom 22. Januar 2002, 1 U (Kart) 2/01, BauR 2002, 833;… Beschluss des OLG Saarbrücken vom 13. November 2002, aaO.; Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 19. April 2004, VK 3 - 44/04, S. 13). - VK Saarland, 10.08.2009 - 3 VK 03/08
Erfordernis der Prüfung auf Verständlichkeit und Vollständigkeit nach Eingang von …
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 1 U 2/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 847; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de
Arzthaftung für bakterielle Komplikation im Rahmen einer Infusionstherapie
- Wolters Kluwer
Schmerzensgeld; Arztfehler; Bestimmtheitserfordernis; Sorgfaltspflichtverletzung; Patientendokumentation
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder - 12 O 51/99
- OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 1 U 2/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 1 U 2/01
Für den Antrag auf Zahlung von Schmerzensgeld bedarf es anerkanntermaßen keiner Bezifferung, sondern lediglich der Angabe einer ungefähren Größenordnung oder eines Mindestbetrages, um dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen (vgl. BGHZ 132, 341; BGHNJW 1992, 311;… Zöller-Greger, ZPO, 20. Aufl., § 253 Rdnr. 14). - BGH, 10.01.1984 - VI ZR 158/82
Erweiterung der Vertragshaftung des Arztes durch Vertragsschluß mit dritten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 1 U 2/01
Grundsätzlich trägt der Geschädigte bzw. der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung des Arztes oder medizinischen Personals und deren Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden (s. etwa BGHZ 89, 263, 269; 99, 391, 398; BGH NJW 1987, 705;… MünchKomm-Mertens, BGB, 3. Aufl., Bd. 5, § 823 Rn. 406). - BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86
Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 1 U 2/01
Grundsätzlich trägt der Geschädigte bzw. der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung des Arztes oder medizinischen Personals und deren Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden (s. etwa BGHZ 89, 263, 269; 99, 391, 398; BGH NJW 1987, 705;… MünchKomm-Mertens, BGB, 3. Aufl., Bd. 5, § 823 Rn. 406). - BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85
Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 1 U 2/01
Grundsätzlich trägt der Geschädigte bzw. der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für eine Pflichtverletzung des Arztes oder medizinischen Personals und deren Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden (s. etwa BGHZ 89, 263, 269; 99, 391, 398; BGH NJW 1987, 705;… MünchKomm-Mertens, BGB, 3. Aufl., Bd. 5, § 823 Rn. 406).
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