Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 TreuhandG
Aktivlegitimation der Treuhandanstalt zum Verkauf ehemaliger DDR-Verlage - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
TreuhG §§ 1 Abs. 1 und 4, 15; ZGB-DDR §§ 18 Abs. 2, 64 Abs. 4; BGB §§ 150 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 826, 839; BGB a. F. §§ 122 Abs. 2, 306, 307 Abs. 1 Satz 1
Schadensersatzklage eines Verlegers gegen die vormalige Treuhandanstalt wegen des Verkaufs zweier DDR-Verlage; Eigentum sozialistischer Genossenschaften; Eigentum gesellschaftlicher Organisationen der Bürger; Umwandlungsfolgen; Kulturbund; Rechtsfortdauervermutung; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TreuhG § 11
Ansprüche des Käufers zweier Verlage gegen die Treuhandanstalt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche des Käufers zweier Verlage gegen die Treuhandanstalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Schadensersatzklage eines Verlegers gegen die vormalige Treuhandanstalt wegen des Verkaufs zweier DDR-Verlage abgewiesen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hat die Treuhandanstalt 2 DDR-Verlage verkauft, die ihr nicht gehörten?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schadenersatzklage eines Verlegers gegen die vormalige Treuhandanstalt wegen des Verkaufs zweier DDR-Verlage abgewiesen
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sonstiges
- mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Schadensersatzklage eines Verlegers gegen die vormalige Treuhandanstalt wegen des Verkaufs zweier DDR-Verlage abgewiesen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.10.2011 - 4 O 605/08
- LG Frankfurt/Main, 07.10.2011 - 4 O 605/09
- LG Frankfurt/Main, 07.11.2011 - 4 O 605/08
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2011 - 4 O 605/08
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2011 - 4 O 605/09
- OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11
- BGH, 25.10.2016 - VIII ZR 361/14
- BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 2837/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (26)
- BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11
Auf einen solchen Erwerb von Mitgliedschaftsrechten an Gesellschaften mit beschränkter Haftung als eines sonstigen Rechts i.S. des § 437 Abs. 1 BGB a.F. sind die Gewährleistungsvorschriften anwendbar, d.h. entweder die Vorschriften über die Rechtsmängelhaftung (§§ 437 ff., 440 BGB a.F.) oder - was der Senat offen lassen kann - in entsprechender Heranziehung der §§ 459 ff. BGB a.F. die Vorschriften über die Sachmängelhaftung anzuwenden (…vgl. BGHZ 65, 246 [juris Rn. 7]; BGH NJW 2001, 2163 [juris Rn. 14]).Danach besteht die Pflicht, über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln könnten und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. BGH NJW 2001, 2163 [juris Rn. 18]; NJW-RR 1996, 429 [juris Rn.14], WM 1983, 1006 [juris Rn.16]).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11
Letzteres folgt ohne weiteres aus dem allgemeinen zivilprozessualen Grundsatz, dass jede Partei diejenigen Tatsachen darlegen und beweisen muss, aus denen sie ihren Anspruch herleitet (vgl. BGHZ 53, 245 [juris Rn. 63]).Rn. 66 b. Auf der Grundlage des unstreitigen Sachverhalts und der Indizien kann nicht mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (§ 286 ZPO; vgl. BGHZ 53, 245 [juris Rn. 72]), angenommen werden, dass die X GmbH i.L. nicht die nach den Vorschriften des Treuhandgesetzes umgewandelte Rechts- und Vermögensnachfolgerin des Verlag X (1945) geworden ist.
- BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05
Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11
Dementsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrages der Partei anordnen (…vgl. BGH, WM 2010, 1448 [juris Rn. 15]; BGHZ 173, 23 [juris Rn. 20];… die Regelung dient nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht eine Ausforschung betreibt (BGH, NJW-RR 2007, 1393-1395 [juris Rn. 10]).
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02
Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11
Es reicht aus, dass der Schädiger die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden anderer auswirken könnte, und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens vorausgesehen und mindestens billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGHZ 160, 149 [juris Rn. 47]). - BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 185/96
Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11
Rn. 166 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, tritt bei - wie hier - aufschiebend bedingten Abtretungen von GmbH-Geschäftsanteilen die Heilung des formunwirksamen Verpflichtungsgeschäfts mit dem Eintritt der Bedingung ein, denn die Heilung eines wegen Formmangels unwirksamen Verpflichtungsgeschäfts gemäß § 15 Abs. 3 u. 4 GmbHG setzt die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäftes, also der Anteilsübertragung voraus (BGHZ 138, 195 [juris Rn. 34]). - BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06
Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11
Dementsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrages der Partei anordnen (…vgl. BGH, WM 2010, 1448 [juris Rn. 15];… BGHZ 173, 23 [juris Rn. 20]; die Regelung dient nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht eine Ausforschung betreibt (BGH, NJW-RR 2007, 1393-1395 [juris Rn. 10]). - BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89
Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11
Denn grundsätzlich muss keine Partei das Vorbringen des Gegners ergänzen und ist keine Partei gehalten, dem Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (vgl. BGH, NJW 1990, 3151 [juris Rn. 9]). - BGH, 29.09.1989 - V ZR 198/87
Widerruf der Vollmacht durch einen von mehreren Vollmachtgebern
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11
Rn. 118 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, können auch nach der eigentlichen Vertragsabwicklung im Rahmen des Zumutbaren unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gewisse "nachvertragliche" Handlungs- oder Unterlassungspflichten bestehen, damit dem Vertragspartner nicht unverhältnismäßige Schäden aus dem Vertragsabschluss erwachsen oder der Vertragszweck nachträglich vereitelt oder gefährdet wird (vgl. BGH, WM 1989, 1860 [juris Rn. 19];… WM 1989, 1940 [juris Rn. 15 m.w.N.]). - BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98
Wahrung der Schriftform bei Abschluß eines Mietvertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11
Ob eine unbeschränkte oder beschränkte Annahme vorliegt, hängt von der Auslegung im Einzelfall ab (vgl. BGH, NJW 2001, 221 [juris Rn. 18]). - BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09
Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11
Dementsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrages der Partei anordnen (vgl. BGH, WM 2010, 1448 [juris Rn. 15];… BGHZ 173, 23 [juris Rn. 20];… die Regelung dient nicht dazu, einer Partei die Darlegungslast dadurch zu erleichtern, dass das Gericht eine Ausforschung betreibt (BGH, NJW-RR 2007, 1393-1395 [juris Rn. 10]). - BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87
Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank
- BGH, 12.11.1975 - VIII ZR 142/74
49%ige Beteiligung - Kauf von Gesellschaftsanteilen, §§ 433 ff BGB <Fassung …
- BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77
Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter …
- BGH, 09.11.2007 - V ZR 281/06
Haftung des Verkäufers einer Immobilie wegen Verstoßes gegen Beratungspflichten
- BGH, 20.06.1983 - II ZR 224/82
Bestimmung der Grundsätze, nach denen der Preis für die zu erbringende Leistung …
- BGH, 05.12.1980 - V ZR 160/78
Arglistige Täuschung beim Kauf eines Grundstücks - Schadensersatz wegen nicht …
- KG, 06.04.1993 - 1 W 1590/92
- BGH, 25.01.2012 - XII ZR 139/09
Nachehelicher Unterhalt: Störung der Geschäftsgrundlage wegen der Möglichkeit der …
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02
Luftaufnahmen von Prominentenvillen
- BGH, 20.11.1990 - VI ZR 6/90
Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zu einem embargowidrigen …
- BGH, 11.10.1994 - X ZR 30/93
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer Vertragsänderung
- BGH, 19.12.1994 - II ZR 4/94
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und …
- BGH, 11.07.1997 - V ZR 313/95
Keine Rückgabe der Konsum-Grundstücke
- BGH, 11.03.2004 - III ZR 90/03
Amtspflichten der Treuhandanstalt gegenüber einer Gemeinde
- BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 182/91
Kündigungsrecht des Leasingnehmers wegen Nichtgewährung des Gebrauchs
- LG Frankfurt/Main, 07.10.2011 - 4 O 605/09
- KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14
Handelsregister: Löschung eines Umwandlungsvermerks zu einer in der ehemaligen …
Rn. 19 Es ist allerdings entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 4) davon auszugehen, dass das Vorliegen eines organisationseigenen Betriebes nicht zum Entstehen einer GmbH in Aufbau geführt hätte, weil die Regelungen des TreuhG für derartige Betriebe nicht galten (vgl. KG, Beschluss vom 06. April 1993 - 1 W 1590/92 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2014 - 1 U 253/11 -, juris Rdn. 68ff.) und dass diese fehlenden Voraussetzungen anders als nach § 202 Abs. 3 UmwG durch die Eintragung als GmbH im Aufbau nicht geheilt worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1999 - VIII ZR 158/98 -, BGHZ 141, 1-12; Beschluss vom 16. Oktober 2006 - II ZB 32/05 -, juris).Soweit der Senat hier aufgrund der von ihm von Amts wegen festgestellten Tatsachen zu einer anderen Würdigung der Wirkungen der Eintragung gekommen ist, beruht dies auf den in diesem Verfahren festgestellten Tatsachen und anzuwendenden Rechtsgrundsätzen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2016, VIII ZR 361/14, mit der die Nichtzulassungsbeschwerde des Beteiligten zu 1) gegen die Entscheidung OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. Juni 2014, 1 U 253/11, juris, zurückgewiesen wurde).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".