Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 368 StPO, § 366 StPO, § 359 Nr 6 StPO, § 337 StPO
Wiederaufnahme des Verfahrens nach stattgebender Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiederaufnahme des Verfahrens nach stattgebender Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
- rechtsportal.de
Wiederaufnahme des Verfahrens nach stattgebender Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Kurzfassungen/Presse (2)
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 17.08.2022)
Im Zweifel einen frischen Richter
- fr.de (Pressemeldung, 18.08.2022)
Mordprozess wird nicht neu aufgerollt
Besprechungen u.ä. (3)
- De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)
Parteiischer Richter in Mordsache ist keine Mordssache
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Konventionswidrig aber rechtssicher - Was eine abgelehnte Wiederaufnahme für das Verhältnis zwischen deutscher Rechtsordnung und Europäischen Menschenrechtskonvention bedeuten könnte
- rudolph-recht.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Befangenheit wegen Vorbefassung
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 09.04.2014 - 11 Ks 500 Js 55270/12
- BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
- BVerfG, 11.07.2016 - 2 BvR 1168/16
- EGMR, 16.02.2021 - 1128/17
- LG Kassel, 10.03.2022 - 10 Ks 3610 Js 34448/21
- OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
- OLG Frankfurt, 26.08.2022 - 1 Ws 21/22
- BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
- OLG Frankfurt, 14.03.2024 - 1 Ws 21/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 118
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- LG Darmstadt, 11.07.2011 - 11 Ks 542 Js 5284/10
"Lebenslang" im Indizienprozess
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
Solche Äußerungen und Wertungen enthalte das Urteil vom 11. Juni 2011 nicht.Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände der Rechtssache habe die Beschwerdeführerin allerdings angesichts des Wortlauts in dem Urteil gegen A berechtigterweise die Befürchtung haben können, dass Richter am Landgericht C hinsichtlich ihrer Schuld eine vorgefasste Meinung gehabt habe.
Das Urteil gegen A enthalte eine ausführliche Würdigung der Rolle, die die Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod ihres Ehemannes gespielt habe, die über eine sachliche Darstellung der Umstände des Verbrechens hinausgehe.
- EGMR, 16.02.2021 - 1128/17
Meng ./. Deutschland - Konventionsverletzung durch Beteiligung eines nicht …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
Auf die Individualbeschwerde der Beschwerdeführerin (Individualbeschwerde Nr. 1128/17) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 16. Februar 2021 entschieden, dass durch die Mitwirkung des Richters am Landgericht C an dem gegen die Beschwerdeführerin geführten Strafverfahren Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzt worden sei. - BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitwirkung des Richter in einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
Mit Urteil vom 10. Februar 2016 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision (Az.: 2 StR 533/14).
- BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85
Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
Zweck der Einführung des § 359 Nr. 6 StPO war, bei ausdrücklicher Feststellung einer Konventionsverletzung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dem Prinzip einer konventionsfreundlichen Ausgestaltung des innerstaatlichen Rechts entsprechend die Wiederaufnahme zu ermöglichen, auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 11. Oktober 1985 (NJW 1986, 1425, 1426) festgestellt hat, dass von Verfassungs wegen in einem solchen Fall eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht geboten ist (Bt-Drucksache 13/10333, S. 4). - OLG Stuttgart, 26.10.1999 - 1 Ws 157/99
Wiederaufnahme des Verfahrens: Anforderungen an einen Wiederaufnahmeantrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
Diese für die Wiederaufnahmegründe des § 359 Nr. 1 bis 5 StPO entwickelten Grundsätze gelten auch für die durch das Gesetz zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts vom 09. Juli 1998 mit Wirkung vom 15. Juli 1998 eingeführte Bestimmung des § 359 Nr. 6 StPO (ständige Rechtsprechung des Senats, vergl. z.B. Beschl. vom 29. April 2013, 1 Ws 32/13 unter Verweis auf OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. Oktober 1999, 1 Ws 157/99, NStZ-RR 2000, 243-244). - OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13
Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
Diese für die Wiederaufnahmegründe des § 359 Nr. 1 bis 5 StPO entwickelten Grundsätze gelten auch für die durch das Gesetz zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts vom 09. Juli 1998 mit Wirkung vom 15. Juli 1998 eingeführte Bestimmung des § 359 Nr. 6 StPO (ständige Rechtsprechung des Senats, vergl. z.B. Beschl. vom 29. April 2013, 1 Ws 32/13 unter Verweis auf OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. Oktober 1999, 1 Ws 157/99, NStZ-RR 2000, 243-244).
- BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR: …
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.03.2024 - 1 Ws 21/22 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (4)
- faz.net (Pressebericht, 21.03.2024)
Mordfall im Odenwald wird nach 15 Jahren neu verhandelt
- hessenschau.de (Pressebericht, 18.03.2024)
Prozess um Mord aus Habgier wird nach zehn Jahren neu aufgerollt
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 16.03.2024)
Im Zweifel für die Angeklagte
- wnoz.de (Pressemeldung, 20.03.2024)
Mord aus Habgier? Salina M. aus Fürth ist vorerst auf freiem Fuß
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 09.04.2014 - 11 Ks 500 Js 55270/12
- BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
- BVerfG, 11.07.2016 - 2 BvR 1168/16
- EGMR, 16.02.2021 - 1128/17
- LG Kassel, 10.03.2022 - 10 Ks 3610 Js 34448/21
- OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
- OLG Frankfurt, 26.08.2022 - 1 Ws 21/22
- BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
- OLG Frankfurt, 14.03.2024 - 1 Ws 21/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- EGMR, 16.02.2021 - 1128/17
Meng ./. Deutschland - Konventionsverletzung durch Beteiligung eines nicht …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2024 - 1 Ws 21/22
Auf die Individualbeschwerde der Beschwerdeführerin (Individualbeschwerde Nr. 1128/17) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 16. Februar 2021 festgestellt, dass durch die Mitwirkung des Richters am Landgericht ... in dem gegen die Beschwerdeführerin geführten Strafverfahren Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzt worden sei. - BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2024 - 1 Ws 21/22
Mit Beschluss vom 4. Dezember 2023 (Az: 2 BvR 1699/22) hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Beschluss des Senats wegen einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs der Beschwerdeführerin aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen. - BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitwirkung des Richter in einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2024 - 1 Ws 21/22
Mit Urteil vom 10. Februar 2016 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision (Az.: 2 StR 533/14).
- LG Darmstadt, 09.04.2014 - 11 Ks 500 Js 55270/12
Frau zu lebenslanger Haft wegen Mordes an ihrem Ehemann verurteilt
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2024 - 1 Ws 21/22
Es wird die Wiederaufnahme des Verfahrens 1 Ks 500 Js 55270/12 (LG Darmstadt) und die Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet. - LG Darmstadt, 11.07.2011 - 11 Ks 542 Js 5284/10
"Lebenslang" im Indizienprozess
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2024 - 1 Ws 21/22
Der ehemalige Lebensgefährte der Beschwerdeführerin, ... wurde am 11. Juli 2011 durch das Landgericht Darmstadt wegen Mordes an ... dem damaligen Ehemann der Beschwerdeführerin, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. - OLG Düsseldorf, 30.09.1992 - 1 Ws 494/92
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2024 - 1 Ws 21/22
Bezugnahmen auf Anlagen oder andere Schriftstücke, insbesondere Urteile und frühere Wiederaufnahmeanträge sind unzulässig und unbeachtlich (OLG Düsseldorf, wistra 1993, 159).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.08.2022 - 1 Ws 21/22 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 09.04.2014 - 11 Ks 500 Js 55270/12
- BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
- BVerfG, 11.07.2016 - 2 BvR 1168/16
- EGMR, 16.02.2021 - 1128/17
- LG Kassel, 10.03.2022 - 10 Ks 3610 Js 34448/21
- OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
- OLG Frankfurt, 26.08.2022 - 1 Ws 21/22
- BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
- OLG Frankfurt, 14.03.2024 - 1 Ws 21/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2022 - 1 Ws 21/22
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte allerdings nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen zu bescheiden (z.B. BVerfGE, Beschluss vom 09.12.2008, 2 BvR 2386/08 m.w.N.). - BVerfG, 09.08.2010 - 2 BvR 619/10
Nichtannahmebeschluss: Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2022 - 1 Ws 21/22
Das Verfahren nach § 33a StPO dient allein der Beseitigung von Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und nicht der Korrektur von Rechtsfehlern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2010 - 2 BvR 619/10).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 06.04.2022 - 1 Ws 21/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Anordnung eines Vermögensarrests gemäß § 111e StPO zur Sicherung des Wertersatzanspruchs aus einer vorsätzlich begangenen Steuerhinterziehung Voraussetzungen eines Arrestgrundes
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.01.2022 - 630 Qs 24/21
- OLG Hamburg, 06.04.2022 - 1 Ws 21/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18
Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2022 - 1 Ws 21/22
Ausreichend ist der einfache Verdacht, dass die Voraussetzungen für die spätere gerichtliche Anordnung einer Wertersatzeinziehung vorliegen (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2018 - 2 Ws 183/18 -), mithin dass ein einfacher Tatverdacht der Begehung einer Straftat besteht und Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass in dem Urteil die Einziehung von Wertersatz angeordnet werden wird (Arrestanspruch).Diese können sich aus der Person des Beschuldigten, seinen Lebensumständen, seinem den Ermittlungen vor- und nachgelagerten Verhalten sowie der Art und Weise seiner Tatbegehung ergeben (HansOLG Hamburg v. 05.05.2020 - 2 Ws 44/20 - Beschl. v. 26.10.2018 - 2 Ws 183/18 -).
In diesem Sinne ist auch eine einfache Steuerhinterziehung für die Anordnung bereits ausreichend, da es sich um eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat handelt und dies die Gefahr einer Vollstreckungserschwerung bzw. -vereitelung indiziert (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2018 - 2 Ws 183/18 -, juris, Rn. 59).
- OLG Hamburg, 05.05.2020 - 2 Ws 44/20
Anordnung eines Vermögensarrests bei zu erwartender Einziehung des Wertersatzes; …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2022 - 1 Ws 21/22
Weiter erforderlich ist, dass ein Sicherungsbedürfnis besteht (Arrestgrund) und die Anordnung verhältnismäßig erscheint (vgl. insoweit HansOLG Hamburg, Beschluss v. 05.05.2020 - 2 Ws 44/20 -).(1) Ein solcher Arrestgrund liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, die besorgen lassen, dass die künftige Vollstreckung ohne Anordnung eines Arrestes vereitelt oder wesentlich erschwert werden wird (BGH v. 03.06.2014 - KRB 2/14 = NJW 2014, 3258 ; HansOLG Hamburg v. 05.05.2020 - 2 Ws 44/20 = StV 2020, 734 ).
Diese können sich aus der Person des Beschuldigten, seinen Lebensumständen, seinem den Ermittlungen vor- und nachgelagerten Verhalten sowie der Art und Weise seiner Tatbegehung ergeben (HansOLG Hamburg v. 05.05.2020 - 2 Ws 44/20 - Beschl. v. 26.10.2018 - 2 Ws 183/18 -).
- BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14
Dinglicher Arrest in einem kartellrechtlichen Bußgeldverfahren: Arrestgrund der …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2022 - 1 Ws 21/22
(1) Ein solcher Arrestgrund liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, die besorgen lassen, dass die künftige Vollstreckung ohne Anordnung eines Arrestes vereitelt oder wesentlich erschwert werden wird (BGH v. 03.06.2014 - KRB 2/14 = NJW 2014, 3258 ; HansOLG Hamburg v. 05.05.2020 - 2 Ws 44/20 = StV 2020, 734 ). - BGH, 16.09.2020 - 1 StR 140/20
Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: vorherige …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2022 - 1 Ws 21/22
Anders als die Beschuldigte behauptet, ist bei der Berechnung der hinterzogenen Steuer die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig und geboten (st. Rspr., vgl. nur BGH v. 16.09.2020 - 1 StR 140/20 -). - BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2022 - 1 Ws 21/22
(1) Insoweit ist das staatliche Sicherstellungsinteresse mit der Eigentumsposition der Beschuldigten abzuwägen, wobei einerseits die Stärke des Tatverdachts und damit die Dringlichkeit der später vorzunehmenden Einziehung sowie andererseits die von der Maßnahme ausgehende Belastung für den Betroffenen und die Verfahrensdauer zu berücksichtigen sind (BVerfG v. 07.07.2006 - 2 BvR 583/06).
- LG Lübeck, 06.07.2023 - 6 Qs 6/23
Aufrechterhaltung eines Vermögensarrests bei zulässigen Ermittlungspausen
Das Sicherungsbedürfnis kann sich insbesondere aus der Art und Weise der Tatbegehung ergeben (z.B. bei verschleiernden Tathandlungen; vgl. dazu OLG Hamburg vom 6.4.2022 - 1 Ws 21/22; OLG Schleswig vom 12.2.2019 - 1 Ws 386/18).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.02.2022 - 1 Ws 21/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 119 Abs 1 Nr 1 StPO, § 119 Abs 1 Nr 2 StPO, § 126 Abs 2 S 3 StPO, § 309 Abs 2 StPO
Funktionelle Zuständigkeit des Vorsitzenden; Erfordernis von Beschränkungen im Verkehr mit der Außenwelt - rechtsportal.de
StPO § 467 Abs. 1
Alleinzuständigkeit des Vorsitzenden im Rahmen des § 119 Abs. 1 StPO ; Aufhebung des Beschlusses wegen Unzuständigkeit des Kollegialgerichts; Beschränkende Anordnungen wegen tatsächlicher Gefahr für Haftzwecke; Berücksichtigung aller Haftgründe bei Anordnung von Maßnahmen ...
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 19.02.2021 - 31 Gs 538/21
- LG Heilbronn, 18.10.2021 - 3 KLs 65 Js 33960/20
- OLG Stuttgart, 08.02.2022 - 1 Ws 21/22
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- KG, 13.09.2012 - 4 Ws 97/12
Beschränkungsanordnung nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine reale Gefährdung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2022 - 1 Ws 21/22
Da eine Flucht aus der Untersuchungshaft anderer Planungen und Anstrengungen bedarf als das Untertauchen eines Beschuldigten, der sich auf freiem Fuß befindet, wird der Gefahr der Flucht eines Angeklagten ohne konkrete Anhaltspunkte für Fluchtplanungen allein durch dessen Inhaftierung hinreichend begegnet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 13. September 2012 - 4 Ws 97/12, juris Rn. 14). - BVerfG, 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1, Art 2 …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2022 - 1 Ws 21/22
Bei der Anwendung des § 119 Abs. 1 StPO ist insbesondere dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und deshalb nur unvermeidlichen Einschränkungen seiner Grundrechte unterworfen werden darf (BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 2 BvR 1513/14, juris Rn. 18). - KG, 03.08.2018 - 5 Ws 140/18
Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer Trennungsanordnung zur Abwehr der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2022 - 1 Ws 21/22
Rn. 14 Maßgebend für die Frage, ob der Haftzweck die Beschränkungen im Verkehr mit der Außenwelt erfordert, sind die im jeweiligen Einzelfall vorliegenden Haftgründe, wobei nicht nur derjenige Haftgrund zu berücksichtigen ist, auf den der Haftbefehl gestützt ist, sondern auch weitere, im Haftbefehl nicht aufgenommene Haftgründe herangezogen werden können (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 Ws 29/10, juris Rn. 11; KG Berlin, Beschluss vom 3. August 2018 - 5 Ws 140/18, juris Rn. 28). - OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 3 Ws 29/10
Vollzug der Untersuchungshaft: Anordnung von Beschränkungen zur Sicherung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2022 - 1 Ws 21/22
Rn. 14 Maßgebend für die Frage, ob der Haftzweck die Beschränkungen im Verkehr mit der Außenwelt erfordert, sind die im jeweiligen Einzelfall vorliegenden Haftgründe, wobei nicht nur derjenige Haftgrund zu berücksichtigen ist, auf den der Haftbefehl gestützt ist, sondern auch weitere, im Haftbefehl nicht aufgenommene Haftgründe herangezogen werden können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 Ws 29/10, juris Rn. 11; KG Berlin…, Beschluss vom 3. August 2018 - 5 Ws 140/18, juris Rn. 28). - OLG Bremen, 13.01.2017 - 1 Ws 180/16
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2022 - 1 Ws 21/22
Geht es nur noch um die Abwehr einer Fluchtgefahr, die schon allein wegen des nach Erlass eines Urteils vorrangigen Zwecks der Untersuchungshaft, die spätere Strafvollstreckung zu sichern, durch anstaltsinterne Maßnahmen sichergestellt werden muss, wird es in diesem Verfahrensstadium regelmäßig keines Beschränkungsbeschlusses nach § 119 Abs. 1 StPO mehr bedürfen (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 13. Januar 2017 - 1 Ws 180/16, juris Rn. 26).
- OLG Bremen, 10.05.2022 - 1 Ws 30/22
Haftungsbezogene Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Anforderungen an Gefahr …
Hieraus ergibt sich eine Zuständigkeit der Vorsitzenden der Strafkammer 9 des Landgerichts Bremen für die Entscheidung über den Antrag des Angeklagten vom 02.02.2022, wobei diese Zuständigkeit auch für die Entscheidung über einen - hier vorliegenden - Antrag auf Aufhebung einer bereits getroffenen Beschränkungsanordnung gilt (siehe KG Berlin, Beschluss vom 11.06.1996 - 4 Ws 84-85/96, juris Ls., NStZ-RR 1996, 365; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 17.02.2014 - 3 Ws 122/14, juris Rn. 5, NStZ-RR 2014, 217; OLG Hamm…, Beschluss vom 06.10.2016 - III-5 Ws 341/16, juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, juris Rn. 11).Sie kommen nach einheitlicher Auffassung in der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auch zur Abwehr aller anderen Gefahren in Betracht, denen durch die Anordnung der Untersuchungshaft begegnet werden soll; mithin kann auch auf im Haftbefehl nicht genannte weitere Haftgründe zur Begründung einer Beschränkungsanordnung zurückgegriffen werden (siehe KG Berlin…, Beschluss vom 12.08.2013 - 4 Ws 102/13, juris Rn. 10, StV 2014, 229; OLG Celle…, Beschluss vom 11.05.2020 - 3 Ws 94/20, juris Rn. 20, StV 2021, 380; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2021 - 3 Ws 7/21, juris Ls., StraFo 2021, 200; OLG Hamm…, Beschluss vom 28.05.2019 - 5 Ws 217/19, juris Rn. 22; OLG Köln…, Beschluss vom 15.03.2021 - 2 Ws 133/21, juris Rn. 8, StV-S 2021, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, juris Rn. 14;… siehe auch die Begründung des Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 21.01.2009, BT-Drucks. 16/11644, S. 24;… zustimmend aus der Literatur statt vieler siehe KK- Schultheis, 8. Aufl., § 119 StPO Rn. 8;… LR-Gärtner, 27. Aufl., § 119 StPO Rn. 17;… Meyer- Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 119 StPO Rn. 5;… MK-Böhm/Werner, § 119 StPO Rn. 21; so auch die Rechtsprechung des Senats, siehe u.a. Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 13.01.2017 - 1 Ws 180/16, juris Rn. 18, StV 2017, 45; zuletzt Beschluss vom 30.04.2021 - 1 Ws 30/21 n.v.).
Allein die bloße Möglichkeit, dass ein Angeklagter für den Fall der Aufhebung des Urteils und der Zurückverweisung der Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung noch eine Gelegenheit bekommen könnte, Verdunkelungshandlungen zu begehen, kann regelmäßig für die Annahme eines Haftgrundes nicht genügen (…siehe die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, a.a.O., juris Rn. 23; ebenso KG Berlin…, Beschluss vom 03.08.2018 - 5 Ws 140/18, juris Rn. 30; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, juris Rn. 22;… zustimmend auch KK-Schultheis, 8. Aufl., § 119 StPO Rn. 8;… LR-Gärtner, 27. Aufl., § 119 StPO Rn. 21).
- OLG Karlsruhe, 01.10.2026 - 3 Ws 302/26
Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand, Bestellung, Zuständigkeit, …
Denn alleine ihr ist die Zuständigkeit für Entscheidungen nach § 397b StPO zugewiesen; eine Auffangzuständigkeit des Kollegialgerichts besteht nicht ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22 , BeckRS 2022, 2423 Rn. 6; OLG Hamm, Beschlüsse vom 10.12.2013 - 1 Ws 562/13, BeckRS 2014, 01267; vom 13.01.2009 - 2 Ws 388/08, BeckRS 2009, 06220;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 126 Rn. 13).Insofern unterscheidet sich das vorliegende Beschwerdeverfahren etwa von solchen, die Haftbeschränkungen nach § 119 Abs. 1 StPO betreffen, und bei denen die Beschwerdegerichte eine eigene Sachentscheidung gemäß § 309 Abs. 2 StPO in Fällen für möglich erachten, in denen anstatt des zuständigen Vorsitzenden der ganze Spruchkörper entschieden hat (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22 , BeckRS 2022, 2423 Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2013 - 1 Ws 562/13, BeckRS 2014, 01267).
- OLG Bremen, 07.09.2022 - 1 Ws 97/22
Voraussetzungen für die Anordnung von haftgrundbezogenen Beschränkungen in der …
Hieraus ergibt sich eine Zuständigkeit der Vorsitzenden der Strafkammer 11 des Landgerichts Bremen für die Entscheidung über den Antrag des Angeklagten vom 08.06.2022, wobei diese Zuständigkeit auch für die Entscheidung über einen - hier vorliegenden - Antrag auf Aufhebung einer bereits getroffenen Beschränkungsanordnung gilt (siehe KG Berlin, Beschluss vom 11.06.1996 - 4 Ws 84-85/96, juris Ls., NStZ-RR 1996, 365; Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 10.05.2022 - 1 Ws 30/22, juris Rn. 11; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 17.02.2014 - 3 Ws 122/14, juris Rn. 5, NStZ-RR 2014, 217; OLG Hamm…, Beschluss vom 06.10.2016 - III-5 Ws 341/16, juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, juris Rn. 11).Sie kommen nach einheitlicher Auffassung in der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auch zur Abwehr aller anderen Gefahren in Betracht, denen durch die Anordnung der Untersuchungshaft begegnet werden soll; mithin kann auch auf im Haftbefehl nicht genannte weitere Haftgründe zur Begründung einer Beschränkungsanordnung zurückgegriffen werden (siehe KG Berlin…, Beschluss vom 12.08.2013 - 4 Ws 102/13, juris Rn. 10, StV 2014, 229; OLG Celle…, Beschluss vom 11.05.2020 - 3 Ws 94/20, juris Rn. 20, StV 2021, 380; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2021 - 3 Ws 7/21, juris Ls., StraFo 2021, 200; OLG Hamm…, Beschluss vom 28.05.2019 - 5 Ws 217/19, juris Rn. 22; OLG Köln…, Beschluss vom 15.03.2021 - 2 Ws 133/21, juris Rn. 8, StV-S 2021, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, juris Rn. 14;… siehe auch die Begründung des Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 21.01.2009, BT-Drucks. 16/11644, S. 24;… zustimmend aus der Literatur statt vieler siehe KK-Schultheis, 8. Aufl., § 119 StPO Rn. 8;… LR-Gärtner, 27. Aufl., § 119 StPO Rn. 17;… Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 119 StPO Rn. 5;… MK-Böhm/Werner, § 119 StPO Rn. 21; so auch die Rechtsprechung des Senats, siehe u.a. Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 13.01.2017 - 1 Ws 180/16, juris Rn. 18, StV 2017, 45; Beschluss vom 30.04.2021 - 1 Ws 30/21; Beschluss vom 10.05.2022 - 1 Ws 30/22, juris Ls.).
- LG Nürnberg-Fürth, 05.09.2023 - 20 KLs 355 Js 10216/23
Aufhebung der Briefüberwachung des Untersuchungsgefangenen
§ 119 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO bietet zwar eine zulässige Ermächtigungsgrundlage, jedoch muss seine Auslegung im Lichte des Grundrechts und bei Untersuchungsgefangenen ebenso im Lichte der Unschuldsvermutung erfolgen, sodass der Untersuchungsgefangene allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14, NStZ-RR 2015, 79 (80);… KG 20.10.2022 - 5 Ws 41/22, BeckRS 2022, 38740 Rn. 23;… OLG Celle 18.02.2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz), BeckRS 2022, 14685 Rn. 7; OLG Stuttgart 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, BeckRS 2022, 2423 Rn. 8).Rn. 11 Da eine Flucht aus der Untersuchungshaft anderer Planungen und Anstrengungen bedarf als das Untertauchen eines Beschuldigten, der sich auf freiem Fuß befindet, wird der Gefahr der Flucht ohne konkrete Anhaltspunkte für Fluchtplanungen allein durch die Inhaftierung hinreichend begegnet (OLG Stuttgart 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, BeckRS 2022, 2423 Rn. 11;… OLG Düsseldorf 25.01.2021 - 3 Ws 7-9/21, BeckRS 2021, 14810 Rn. 6).
- OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24
Untersuchungshaft: Besuchserlaubnis für Strafverteidiger von Mitbeschuldigten
Rn. 16 Nach Durchführung der Hauptverhandlung in der letzten Tatsacheninstanz kommen Beschränkungen wegen Verdunkelungsgefahr regelmäßig nur noch in Betracht, wenn im Hinblick auf eine mögliche Aufhebung des Urteils der Beweiswert der gewonnenen Beweismittel durch Verdunkelungshandlungen noch gefährdet sein kann (…Krauß, a.a.O.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 8. Februar 2022 - 1 Ws 21/22, Rn. 11, BeckRS 2022, 2423; OLG Köln, Beschl. v. 15. März 2021 - 2 Ws 133/21, BeckRS 2021, 22217). - OLG Stuttgart, 26.03.2024 - 1 Ws 26/24
Beschränkungen während der Untersuchungshaft: Überwachung des Schriftverkehrs und …
Rn. 4 1. Beschränkende Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die gesetzlichen Haftzwecke besteht, die nicht anders abgewehrt werden kann (BVerfG, NStZ-RR 2015, 79; OLG Stuttgart, BeckRS 2022, 2423). - OLG Hamm, 02.12.2025 - 3 Ws 478/25
Funktionelle Zuständigkeit für Verschärfung von Haftverschonungsauflagen
Rn. 28 Ungeachtet des Umstands, dass eine etwaige gegen die funktionelle Anordnungskompetenz des Vorsitzenden nach § 126 Abs. 2 S. 3 StPO verstoßende Entscheidung des Kollegialgerichts - jedenfalls dann, wenn die funktionelle Zuständigkeit des Vorsitzenden nicht willkürlich umgangen worden ist - nicht zu einer Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht, sondern zu einer Aufhebung des Beschlusses und einer eigenen Sachentscheidung des Beschwerdegerichts nach § 309 Abs. 2 StPO führen würde (OLG Hamm Beschl. v. 10.12.2013 - 1 Ws 562/13, BeckRS 2014, 1267; OLG Rostock Beschl. v. 19.4.2005 - I Ws 158/05, BeckRS 2010, 27378; OLG Stuttgart, Beschl. v. 8.2.2022 - 1 Ws 21/22, BeckRS 2022, 2423;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl. 2023, StPO, § 126, Rn. 20, beck-online;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl. 2023, StPO, § 126 Rn. 13, beck-online;… Gärtner in: Löwe-Rosenberg, StPO, 28. Auflage 2025, § 126 StPO, Rn. 34), war die Kammer vorliegend für die den Haftverschonungsbeschluss verschärfende Anordnung der Meldeauflage funktionell zuständig. - LG Stuttgart, 18.04.2023 - 9 Qs 22/23
U-Haft, Haftbeschränkungen, Zulässigkeit
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart, der die Strafkammer folgt, sind Haftbeschränkungen nach § 119 Abs. 1 StPO nur zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die gesetzlichen Haftzwecke besteht, die nicht anders als durch die in Rede stehenden Beschränkungen abgewehrt werden können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 Ws 21/22, juris Rn. 8).
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