Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übernahme der Vollstreckung rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen nach Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Übernahme der Vollstreckung rechtskräftig verhängter Freiheitsstrafen nach Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
§§ 1 Abs 4, 48f, 73 Abs. 2, 78, 80, 83b Abs 2 IRG, Art 5 Nr 3 EGRaBes 584/2002, Art. 6 EUV i.V.m. Art. 49 Abs. 3 GrCharta
Durchführung eines Exequaturverfahrens, Anwendbarkeit von zwischenstaatlichen Übereinkommen im Verhältnis zu Teil 8 des IRG, Angemessenheit der Verteidigung, Unverhältnismäßigkeit der im Ausland verhängten Strafe
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 30.12.2009 - 21 StVK 160/09
- LG Stuttgart, 30.12.2009 - 21 StVK 282/09
- OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 340 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- EGMR, 11.01.2005 - 58580/00
BLÜCHER c. REPUBLIQUE TCHEQUE
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
Art. 6 EMRK garantiert keine "richtige" Anwendung nationalen Rechts, und ein Verstoß gegen das Fairnessgebot kann erst in Betracht kommen, wenn dieses Recht geradezu willkürlich, die Grenze jeder vernünftigen Auslegung überschreitend angewendet wird (s. nur EGMR , Urt. v. 11.01.2005 - 58580/00 "Blücher ./. Tschechien" §§ 55 f.). - OLG Stuttgart, 11.07.2005 - 3 Ws 1/05
Strafvollstreckung: Anrechnung erlittener Auslieferungshaft
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
Ob im Rahmen des ÜberstÜbk anderes gilt (s. für erlittene Auslieferungshaft einerseits OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 383 [384] und andererseits Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner aaO. § 54 Rdn. 14), kann offen bleiben, weil das ÜberstÜbk vorliegend keine Anwendung findet. - OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07
Vollstreckbarkeit einer im Ausland verhängten, langjährigen Freiheitsstrafe; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
Das gilt auch für eine (nachträgliche) Gesamtstrafenbildung, die als echter Akt der Strafzumessung dem ersuchenden Staat obliegt (vgl. OLG Celle StV 2008, 652 [653 f.];… Grotz, in: Grützner/Pötz aaO. § 54 Rdn. 4;… wohl weitergehend Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner aaO. § 54 Rdn. 9). - EGMR, 18.12.2001 - 29692/96
R.D. v. POLAND
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ) wird das vor dem Hintergrund des übergreifenden Fairnessgebots und des Gebots wirksamer Verteidigung dahin konkretisiert, dass Pflichtverteidigung menschenrechtlich geboten sein kann, wenn die Natur der Vorwürfe die Notwendigkeit mit sich bringt, geeignete Argumente über rechtlich komplexe Fragen zu entwickeln, und/oder wenn das Verfahren derart komplex ist, dass anwaltlicher Beistand geboten erscheint; zu berücksichtigen sind auch die Schwere des Vorwurfs und die drohende Rechtsfolge (s. nur EGMR , Urt. v. 18.12.2001 - 29692/96 and 34612/97 "R. D. ./. Polen" §§ 48 f.;… Meyer-Ladewig, Europäische Menschenrechtskonvention , 2. Aufl. 2006, Art. 6 Rdn. 91 c). - BGH, 09.03.1978 - 4 ARs 4/78
Ermittlungsverfahren gegen einen indischen Staatsangehörigen - Verstoß gegen das …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 1 Ws 9/10
Hiernach ist dieses Gericht zuständige Stelle i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 1 IRG , unabhängig davon, wie dieser Begriff im Einzelnen auszulegen und inwieweit eine Prüfungszuständigkeit bzw. -pflicht deutscher Gerichte und Behörden anzuerkennen ist (s. hierzu - allgemein - Vogel, in: Grützner/Pötz, IRG , 2. Aufl. 53. Lfg. Stand November 2001, Vor § 1 Rdn. 117 ff. mit Nachw. und - je zu § 59 IRG - BGHSt 27, 383, 386 f.;… Wilkitzki aaO.§ 59 Rdn. 12;… Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. 2006, § 59 Rdn. 11 ff.): Wie sich aus Art. 607j § 2 poln.
- OLG Celle, 25.05.2012 - 1 Ausl 22/12
Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe wegen Verletzung der …
Rn. 8 Als Begrenzungen der unionsrechtlichen Pflicht zur Vollstreckungshilfe kommen nur der europäische ordre-public-Vorbehalt nach § 73 Satz 2 IRG und Art. 1 Abs. 3 RB-EUHb (…vgl. Böse aaO;… Hackner/Schomburg/Lagodny/Gleß, aaO, 667) sowie Art. 6 EUV i.V.m. Art. 49 Abs. 3 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2010 - 1 Ws 9/10, OLGSt IRG § 83b Nr. 2) in Betracht.
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 67d Abs 2 StGB, § 454 Abs 1 S 3 StPO, § 454 Abs 2 S 3 StPO, § 454 Abs 2 S 4 StPO
Aussetzung einer Unterbringung: Gerichtsbesetzung bei der Anhörung des Untergebrachten; Anhörung des Sachverständigen; Abgrenzung einer "einfachen" Stellungnahme von einer "gutachterlichen" Stellungnahme - ra.de
- psychiatrie-verlag.de
Anhörung des Untergebrachten durch die gesamte StVK; Anhörung der Verfasser eines Gutachtens
- rechtsportal.de
Besetzung des Spruchkörpers einer StVK bei Entscheidung über die Erledigterklärung einer Maßregel; Mündliche Anhörung der Sachverständigen und des Verurteilten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besetzung des Spruchkörpers einer Strafvollstreckungskammer bei Entscheidung über die Erledigterklärung einer Maßregel; Mündliche Anhörung der Sachverständigen und des Verurteilten
Verfahrensgang
- LG Stendal, 03.12.2009 - 115 Ws 756/09
- LG Stendal, 03.12.2009 - 504 StVK 165/09
- OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer
Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10
Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Betroffene nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll (BGH NJW 1979, 116; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO).Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz (Senat, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (…OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).
- OLG Rostock, 10.07.2001 - I Ws 246/01
Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10
Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Betroffene nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll (BGH NJW 1979, 116; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO).Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz (Senat, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (…OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).
- OLG Hamm, 27.02.2003 - 1 Ws (L) 9/03
Verwertung eines von der Justizvollzugsanstalt zur Frage der Lockerungseignung …
Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10
Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall (OLG Koblenz StV 1999, 496; StraFo 2007, 302; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
- OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 322/01
Verfahrensfehlerhafte Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung; …
Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10
Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Betroffene nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll (BGH NJW 1979, 116; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO). - OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ws 85/07
Jährliche Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10
Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall (OLG Koblenz StV 1999, 496; StraFo 2007, 302; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56). - OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99
Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10
Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall (OLG Koblenz StV 1999, 496; StraFo 2007, 302; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56). - OLG Naumburg, 05.05.2000 - 1 Ws 166/00
Auszug aus OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10
Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz (Senat, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (…OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).
- OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14
Fortdauerentscheidung bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
Andere Oberlandesgerichte legen § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO ebenfalls restriktiv aus, lassen eine Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Richter jedoch auch dann zu, wenn zuvor eine Anhörung in der aktuellen Besetzung noch nicht erfolgt ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 1 Ws 9/10 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 Ws 868/09 - OLG Rostock, Beschluss vom 25. August 2004 - I Ws 278/04 -, jeweils zitiert nach juris). - OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13
Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem …
Dabei kommt es auch auf die Bedeutung der Sache und die Schwierigkeit der zu treffenden Entscheidung an (Anschluss BGHSt 28, 138; OLG des Landes Sachsen-Anhalt 15.1.2010, 1 Ws 9/10, RuP 2010, 96; OLG Frankfurt 3.11.2009, 3 Ws 868/09, NStZ-RR 2010, 188; OLG Rostock 25.8.2004, 1 Ws 278/04). - OLG Braunschweig, 11.08.2014 - 1 Ws 205/14
Anhörung im Überprüfungsverfahren der Unterbringung durch den beauftragten oder …
Soweit dem Senat die Sicherungsverwahrung betreffende nach dem 01.01.2010 ergangene Entscheidungen der Oberlandesgerichte bekannt geworden sind, haben diese die Anhörung des Verurteilten durch den beauftragten Richter dann für zulässig gehalten, wenn dem persönlichen Eindruck vom Betroffenen eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt bzw. es auf diesen nicht ankommt (OLG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 15.01.2010, 1 Ws 9/10 und 812/09 jeweils Rn. 11 f.; OLG München…, Beschluss vom 06.03.2013, 1 Ws 99/13 und 1 Ws 100/13 Rn. 19). - OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 592/11
Strafvollstreckungsverfahren: Übertragung der Anhörung des Verurteilen vor der …
Eine an den Erfordernissen des Einzelfalls (…vgl. die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.09.1978 a. a. O.) ausgerichtete Ermessensentscheidung dahingehend, ob eine mündliche Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer in Vollbesetzung erforderlich ist oder aber eine Anhörung durch den beauftragten Richter ausreichend erscheint - beispielsweise weil die Strafvollstreckungskammer den Verurteilten in voller Besetzung erst vor kurzer Zeit mündlich angehört hat (vgl. hierzu auch die Entscheidung des Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.01.2010, Gz.: 1 Ws 9/10 in RuP 2010, 96) oder weil nach Auskunft der Maßregeleinrichtung eine Verständigung mit dem Verurteilten ohnehin nicht möglich ist - ist bei einer zu Jahresbeginn vorweggenommenen Übertragung aller Anhörungen im Bereich der Unterbringung nach § 63 StGB schon begrifflich nicht möglich. - OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 593/11
Strafvollstreckungsverfahren: Übertragung der Anhörung des Verurteilen vor der …
Eine an den Erfordernissen des Einzelfalls (…vgl. die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.09.1978 a. a. O.) ausgerichtete Ermessensentscheidung dahingehend, ob eine mündliche Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer in Vollbesetzung erforderlich ist oder aber eine Anhörung durch den beauftragten Richter ausreichend erscheint - beispielsweise weil die Strafvollstreckungskammer den Verurteilten in voller Besetzung erst vor kurzer Zeit mündlich angehört hat (vgl. hierzu auch die Entscheidung des Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.01.2010, Gz.: 1 Ws 9/10 in RuP 2010, 96) oder weil nach Auskunft der Maßregeleinrichtung eine Verständigung mit dem Verurteilten ohnehin nicht möglich ist - ist bei einer zu Jahresbeginn vorweggenommenen Übertragung aller Anhörungen im Bereich der Unterbringung nach § 63 StGB schon begrifflich nicht möglich.
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