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Rechtsprechung
   BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,61
BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 (https://dejure.org/2007,61)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 (https://dejure.org/2007,61)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 (https://dejure.org/2007,61)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • openjur.de

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • Judicialis

    BGB § 158 Abs. 1; ; BGB § ... 162; ; BGB § 252; ; BGB § 254; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281; ; BGB § 283; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 305c Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 310 Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 315; ; ZPO § 287; ; GewO § 106 Satz 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine vertraglich vereinbarte Bonuszahlung; Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Unterbleiben einer vertraglich vorausgesetzten Zielvereinbarung; Zulässigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung bei Fehlen einer Zielvereinbarung; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bonuszahlungen - Anspruch bei jährlichen Zielvereinbarungen

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Schadensersatzanspruch für entgangene Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • hensche.de

    Bonus, Zielvereinbarung, Gehalt: Bonus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zielvereinbarung; Rechtsfolgen einer unterbliebenen Zielvereinbarung - Abgrenzung zwischen Zielvorgabe und Zielvereinbarung; Rahmenvereinbarung über die gemeinsame Festlegung von Zielen für die jeweilige Zielperiode; Zieltypen; Sinn und Zweck von Zielbonussystemen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderzuwendung - Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • faz.net (Kurzinformation)

    Steht mir ohne Zielvereinbarung ein Bonus zu?

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Bonuszahlung bei unterlassener Zielvereinbarung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bonuszahlung bei unterlassener Zielvereinbarung

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Bonus ohne Zielvereinbarung

  • dbb.de PDF, S. 23 (Leitsatz)

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Bonus auch ohne Zielvereinbarung?

  • hensche.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Top 10 der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen 2007

  • k44.de (Kurzinformation)

    Steht mir auch ohne Zielvereinbarung ein Bonus zu?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlung bei unterlassener Zielvereinbarung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Bonuszahlung bei unterlassener Zielvereinbarung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für entgangenen Bonus bei unterbliebener Zielvereinbarung

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • heuking.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Bonuszahlung bei unterlassener Zielvereinbarung

Sonstiges

  • meyer-koering.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Fallstricke bei Bonusvereinbarungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 125, 147
  • NJW 2008, 872
  • MDR 2008, 573
  • NZA 2008, 409
  • BB 2008, 617
  • DB 2008, 473
 
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Wird zitiert von ... (274)Zitiert selbst (23)

  • BFH, 20.03.2002 - I R 38/00

    Kapitalertragsteuer-Erstattung an ausländische Basisgesellschaft

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
    Es finden die Grundsätze über die freie Entgeltvereinbarung uneingeschränkt Anwendung (Bauer/Diller/Göpfert BB 2002, 882, 884; Bauer FA 2002, 295, 297).

    Weitgehend Einigkeit besteht allerdings darüber, dass allein das Fehlen einer Zielvorgabe oder Zielvereinbarung noch nicht stets dazu führt, dass der Arbeitnehmer den Bonus nicht beanspruchen kann (vgl. BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R -NZA-RR 2007, 101; BGH 9. Mai 1994 - II ZR 128/93 - ZIP 1994, 1017; LAG Köln 1. September 2003 - 2 Sa 471/03 - Mauer NZA 2002, 540, 547; Schmiedl BB 2004, 329, 330; aA für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht zum Abschluss der konkreten Zielvereinbarung aufgefordert hat: Bauer/Diller/Göpfert BB 2002, 882, 883; Berwanger BB 2003, 1499, 1503; Deich S. 266; für den Fall, dass eine Einigung auf ein Ziel nicht möglich ist: Bauer FA 2002, 295, 296).

    Entgegen der von einem anderen Teil der Rechtsprechung und der Literatur vertretenen Auffassung muss auf den in § 162 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, dass niemand aus seinem treuwidrigen Verhalten Vorteile ziehen darf, nicht zurückgegriffen werden, wenn die Parteien keine Zielvereinbarung für eine Zielperiode getroffen haben (vgl. zu diesem Rückgriff auf den Gedanken der Bedingungsvereitelung bei unterlassenen Zielvorgaben und nicht abgeschlossenen Zielvereinbarungen LAG Köln 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; LAG Düsseldorf 28. Juli 2006 - 17 Sa 465/06 - LAGE BGB 2002 § 611 Tantieme Nr. 2; Kolmhuber ArbRB 2003, 117, 119; Röder FS ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein S. 148; Bauer FA 2002, 295, 296; Bauer/Diller/Göpfert BB 2002, 882, 883;… Berwanger aaO;… Hergenröder in AR-Blattei SD Nr. 1855 Rn. 48;… Klein aaO;… Preis/Preis II Z 5 Rn. 38; Deich S. 267).

    b) Beruht das Nichtzustandekommen einer Zielvereinbarung auf Gründen, die sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu vertreten haben, ist ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen der entgangenen erfolgsabhängigen Vergütung nicht ausgeschlossen (aA Bauer/Diller/Göpfert BB 2002, 882, 883).

  • LAG Köln, 23.05.2002 - 7 Sa 71/02

    Leitender Mitarbeiter; leistungsbedingte Kündigung; Abmahnung; personenbedingte …

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
    Andere Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur wollen wie das Landesarbeitsgericht die Ziele nachträglich im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung bestimmen (vgl. LAG Köln 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; 1. September 2003 - 2 Sa 471/03 - 14. März 2006 - 9 Sa 1152/05 - LAG Hamm 24. November 2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165; Hümmerich NJW 2006, 2294, 2298; Schmiedl BB 2004, 329, 331; Deich S. 274 für den Fall, dass keiner Partei das Leistungsbestimmungsrecht zugewiesen ist; Klein NZA 2006, 1129, 1130 für den Fall, dass die Parteien zwar über Ziele verhandelten, eine Vereinbarung jedoch nicht zustande kam).

    Entgegen der von einem anderen Teil der Rechtsprechung und der Literatur vertretenen Auffassung muss auf den in § 162 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, dass niemand aus seinem treuwidrigen Verhalten Vorteile ziehen darf, nicht zurückgegriffen werden, wenn die Parteien keine Zielvereinbarung für eine Zielperiode getroffen haben (vgl. zu diesem Rückgriff auf den Gedanken der Bedingungsvereitelung bei unterlassenen Zielvorgaben und nicht abgeschlossenen Zielvereinbarungen LAG Köln 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; LAG Düsseldorf 28. Juli 2006 - 17 Sa 465/06 - LAGE BGB 2002 § 611 Tantieme Nr. 2; Kolmhuber ArbRB 2003, 117, 119; Röder FS ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein S. 148; Bauer FA 2002, 295, 296; Bauer/Diller/Göpfert BB 2002, 882, 883;… Berwanger aaO;… Hergenröder in AR-Blattei SD Nr. 1855 Rn. 48;… Klein aaO;… Preis/Preis II Z 5 Rn. 38; Deich S. 267).

    Diese Pflichtverletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen (vgl. LAG Köln 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; ArbG Frankfurt 11. Dezember 2002 - 2 Ca 2816/02 - ZTR 2003, 577; Riesenhuber/von Steinau-Steinrück NZA 2005, 785, 792;… Klein aaO; Deich S. 269; Mohnke S. 317 ff; Lischka Arbeitsrechtliche Zielvereinbarungen S. 130 f., dies. BB 2007, 552, 554).

  • LAG Köln, 14.03.2006 - 9 Sa 1152/05

    Variable Vergütung; unterlassene Zielvereinbarung; ergänzende Vertragsauslegung; …

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
    Andere Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur wollen wie das Landesarbeitsgericht die Ziele nachträglich im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung bestimmen (vgl. LAG Köln 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; 1. September 2003 - 2 Sa 471/03 - 14. März 2006 - 9 Sa 1152/05 - LAG Hamm 24. November 2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165; Hümmerich NJW 2006, 2294, 2298; Schmiedl BB 2004, 329, 331; Deich S. 274 für den Fall, dass keiner Partei das Leistungsbestimmungsrecht zugewiesen ist; Klein NZA 2006, 1129, 1130 für den Fall, dass die Parteien zwar über Ziele verhandelten, eine Vereinbarung jedoch nicht zustande kam).

    a) Bei einer Zielvereinbarung handelt es sich nicht um eine Bedingung im Sinne dieser Vorschrift (so auch LAG Köln 14. März 2006 - 9 Sa 1152/05 -).

    Über den Grad der Zielerreichung wäre damit bei einer analogen Anwendung von § 162 Abs. 1 BGB noch keine Aussage getroffen (vgl. LAG Hamm 24. November 2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165; LAG Köln 14. März 2006 - 9 Sa 1152/05 - Gehlhaar aaO; Schmiedl BB 2004, 329, 331).

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler …

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
    Weitgehend Einigkeit besteht allerdings darüber, dass allein das Fehlen einer Zielvorgabe oder Zielvereinbarung noch nicht stets dazu führt, dass der Arbeitnehmer den Bonus nicht beanspruchen kann (vgl. BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R -NZA-RR 2007, 101; BGH 9. Mai 1994 - II ZR 128/93 - ZIP 1994, 1017; LAG Köln 1. September 2003 - 2 Sa 471/03 - Mauer NZA 2002, 540, 547; Schmiedl BB 2004, 329, 330; aA für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht zum Abschluss der konkreten Zielvereinbarung aufgefordert hat: Bauer/Diller/Göpfert BB 2002, 882, 883; Berwanger BB 2003, 1499, 1503; Deich S. 266; für den Fall, dass eine Einigung auf ein Ziel nicht möglich ist: Bauer FA 2002, 295, 296).

    Eine derartige Möglichkeit widerspräche dem Grundsatz, dass vorbehaltlos vereinbarte Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber nicht einseitig geändert oder widerrufen werden können (BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R - aaO).

    Die Frage, ob ein Arbeitnehmer bei nicht getroffener Zielvereinbarung einen Schadensersatzanspruch wegen der ihm entgangenen erfolgsabhängigen Vergütung hat, kann ohne die Berücksichtigung der Gründe für das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung nicht entschieden werden (vgl. BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R - NZA-RR 2007, 101).

  • BGH, 09.05.1994 - II ZR 128/93

    Bestimmung der Höhe einer dem Geschäftsführer zugesagten Tantieme

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
    Weitgehend Einigkeit besteht allerdings darüber, dass allein das Fehlen einer Zielvorgabe oder Zielvereinbarung noch nicht stets dazu führt, dass der Arbeitnehmer den Bonus nicht beanspruchen kann (vgl. BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R -NZA-RR 2007, 101; BGH 9. Mai 1994 - II ZR 128/93 - ZIP 1994, 1017; LAG Köln 1. September 2003 - 2 Sa 471/03 - Mauer NZA 2002, 540, 547; Schmiedl BB 2004, 329, 330; aA für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht zum Abschluss der konkreten Zielvereinbarung aufgefordert hat: Bauer/Diller/Göpfert BB 2002, 882, 883; Berwanger BB 2003, 1499, 1503; Deich S. 266; für den Fall, dass eine Einigung auf ein Ziel nicht möglich ist: Bauer FA 2002, 295, 296).

    Zur Begründung der direkten oder analogen Anwendung von § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB wird vielfach auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage einer Tantieme zurückgegriffen, wenn diese entgegen der vertraglichen Abrede nicht "erarbeitet" wurde (9. Mai 1994 - II ZR 128/93 - ZIP 1994, 1017).

    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 1994 (- II ZR 128/93 - ZIP 1994, 1017) folgt nichts anderes.

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
    Dieser hat nur die Umstände darzulegen und in den Grenzen des § 287 ZPO zu beweisen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt (BGH 18. Februar 2002 - II ZR 355/00 - NJW 2002, 2553).

    Da die Beweiserleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BGH 18. Februar 2002 - II ZR 355/00 - aaO).

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
    Das Gesetz nimmt in Kauf, dass das Ergebnis der Schätzung mit der Wirklichkeit vielfach nicht übereinstimmt (BAG 20. September 2006 - 10 AZR 439/05 - AP HGB § 60 Nr. 13 = EzA BBiG § 10 Nr. 12).

    Über bestrittene Ausgangs- bzw. Anknüpfungstatsachen hat das Gericht Beweis zu erheben (BAG 20. September 2006 - 10 AZR 439/05 - aaO; BGH 15. März 1988 - VI ZR 81/87 - NJW 1988, 3016;… 17. April 1997 - X ZR 2/96 - aaO).

  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96

    "Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden …

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
    Die Vorschrift dehnt für die Feststellung der Schadenshöhe das richterliche Ermessen über die Schranken des § 286 ZPO aus (BGH 17. April 1997 - X ZR 2/96 - NJW-RR 1998, 331).

    Über bestrittene Ausgangs- bzw. Anknüpfungstatsachen hat das Gericht Beweis zu erheben (…BAG 20. September 2006 - 10 AZR 439/05 - aaO; BGH 15. März 1988 - VI ZR 81/87 - NJW 1988, 3016; 17. April 1997 - X ZR 2/96 - aaO).

  • LAG Hamm, 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04

    Zeitanteiliger Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine variable Prämie; Verzug mit …

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
    Andere Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur wollen wie das Landesarbeitsgericht die Ziele nachträglich im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung bestimmen (vgl. LAG Köln 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 - DB 2003, 451; 1. September 2003 - 2 Sa 471/03 - 14. März 2006 - 9 Sa 1152/05 - LAG Hamm 24. November 2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165; Hümmerich NJW 2006, 2294, 2298; Schmiedl BB 2004, 329, 331; Deich S. 274 für den Fall, dass keiner Partei das Leistungsbestimmungsrecht zugewiesen ist; Klein NZA 2006, 1129, 1130 für den Fall, dass die Parteien zwar über Ziele verhandelten, eine Vereinbarung jedoch nicht zustande kam).

    Über den Grad der Zielerreichung wäre damit bei einer analogen Anwendung von § 162 Abs. 1 BGB noch keine Aussage getroffen (vgl. LAG Hamm 24. November 2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165;… LAG Köln 14. März 2006 - 9 Sa 1152/05 - Gehlhaar aaO; Schmiedl BB 2004, 329, 331).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05

    Zur Frage des besonderen Falles iSv § 18 Abs 1 S 2 BErzGG, in dem die Kündigung …

    Auszug aus BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
    Ist vereinbart, dass die Zahlung des Bonus durch die Erreichung von Zielen innerhalb einer Zielperiode aufschiebend bedingt ist (§ 158 Abs. 1 BGB), und sind nach der vertraglichen Regelung die Ziele von den Arbeitsvertragsparteien gemeinsam festzulegen, unterliegt diese Vereinbarung als Entgeltregelung grundsätzlich keiner allgemeinen Billigkeits- oder Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB (vgl. Annuß NZA 2007, 290;… Schaub/Linck § 77 Rn. 4).

    Dem Arbeitgeber wird bei Zielvorgaben dabei allerdings zum Teil auch dann noch das Leistungsbestimmungsrecht zugestanden, wenn die Zielperiode bereits abgelaufen und wegen der Bonuszahlung ein Rechtsstreit anhängig ist (LAG Düsseldorf 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 - Annuß NZA 2007, 290, 295).

  • LAG Köln, 01.09.2003 - 2 Sa 471/03

    Vertragsauslegung, Bonusregelung, fehlende Festlegung von Leistungszielen

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87

    Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw. …

  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

  • LAG Düsseldorf, 28.07.2006 - 17 Sa 465/06

    Tantiemeanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Zielvorgabe

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 393/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ergänzende Vertragsauslegung

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.12.2002 - 2 Ca 2816/02
  • LAG Berlin, 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06

    Schadensersatzanspruch für entgangene Bonuszahlung

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03

    Variable Vergütung - Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen Festlegung von …

  • LAG Hessen, 29.01.2002 - 7 Sa 836/01

    Variable Gehaltsanteile nach Zielvereinbarung

  • ArbG Düsseldorf, 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02

    Bedeutung eines fristgemäß eingelegten Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil für …

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Eine erfolgsabhängige Vergütung wird als unmittelbare Gegenleistung für die entsprechend der Zielvereinbarung erbrachte Arbeitsleistung geschuldet (…BAG 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 - Rn. 35;… 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 25, NZA 2011, 989; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 25, BAGE 125, 147).
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Diese Regelung ist Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens, dass niemand aus einem von ihm treuwidrig herbeigeführten Ereignis Vorteile herleiten darf (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 40, BAGE 125, 147).
  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)

    Hingegen werden Zielvorgaben allein vom Arbeitgeber getroffen, dem dafür ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt wird (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 16 mwN, BAGE 125, 147).

    So kann für die Zielerreichung der Erfolg einer speziellen Abteilung oder einer "Gruppe" maßgebend sein; auch völlig unterschiedliche persönliche Ziele, die auf die individuelle Leistung des Mitarbeiters abstellen, sind denkbar (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 26, BAGE 125, 147).

    Rn. 41 (bb) Vor dem Hintergrund dieses durch § 5 Satz 1 des Arbeitsvertrags eröffneten weitreichenden Gestaltungsspielraums bei der nach § 5 Satz 2 des Arbeitsvertrags zu treffenden Bestimmung und Gewichtung der Ziele und unter Berücksichtigung des Umstands, dass der nach § 5 Satz 1 des Arbeitsvertrags geschuldete Bonus eine zusätzliche Vergütung ist, die der Leistungssteigerung und Mitarbeitermotivation, nämlich als Anreiz zur Zielerreichung dient (…vgl. etwa BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - Rn. 15; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 25, BAGE 125, 147), kann nicht angenommen werden, dass die noch erforderliche Konkretisierung und Gewichtung der im Hinblick auf die Kriterien "Leistung" und "Geschäftsentwicklung" konkret zu erreichenden Ziele durch einseitige, in das Ermessen der Beklagten gestellte Vorgaben erfolgen sollte.

    Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele festzulegen, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist, löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode nach § 280 Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch aus (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 46, BAGE 125, 147).

    Die Festlegung von Zielen wird spätestens mit Ablauf der Zielperiode unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB, so dass der Arbeitnehmer nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB statt der Festlegung von Zielen Schadensersatz verlangen kann (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 47, BAGE 125, 147).

    Da die Beweiserleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 48 mwN, BAGE 125, 147).

    Allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 49 mwN, BAGE 125, 147).

    Solche besonderen Umstände hat der Arbeitgeber darzutun und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 50, BAGE 125, 147).

    Der Arbeitnehmer verletzt eine vertragliche Nebenpflicht und hat weder einen Anspruch auf den Bonus noch einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Bonuszahlung, wenn allein aus seinem Verschulden eine Zielvereinbarung nicht zustande gekommen ist, weil er zB zu einem Gespräch mit dem Arbeitgeber über mögliche Ziele nicht bereit war (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 51, BAGE 125, 147).

    Insoweit reicht es allerdings aus, wenn er den Arbeitgeber zu Verhandlungen über die Zielvereinbarung auffordert (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 52 f., BAGE 125, 147).

    Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden daran, dass eine Zielvereinbarung unterblieben ist, ist dieses Mitverschulden des Arbeitnehmers nach § 254 BGB angemessen zu berücksichtigen (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 54, BAGE 125, 147).

    Insoweit wirkt sich aus, dass der Arbeitnehmer, wenn er auch die Verhandlungen über die Zielvereinbarung anzuregen hat, dem Arbeitgeber keine möglichen Ziele nennen muss und dass bei den Verhandlungen über eine Zielvereinbarung in der Regel zunächst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mögliche Ziele vorschlägt, auf die er besonderen Wert legt, während der Arbeitnehmer regelmäßig nur in quantitativer Hinsicht reagiert (vgl. zu beiden Gesichtspunkten auch BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 53, BAGE 125, 147).

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