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Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 09.09.2025

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10200
OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23 (https://dejure.org/2024,10200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.04.2024 - 10 U 13/23 (https://dejure.org/2024,10200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. April 2024 - 10 U 13/23 (https://dejure.org/2024,10200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 199 Abs 4 BGB, § 242 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 310 Abs 3 Nr 1 BGB, § 439 Abs 2 BGB
    Vorschussanspruch einer GdWE gegen den Bauträger für Maßnahmen zur Beseitigung von behaupteten Korrosionserscheinungen und Undichtigkeiten des Dachs der Wohnanlage

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 199 Abs. 4, §§ 242, 307 Abs. 1, § 310 Abs. 3 Nr. 1, § 439 Abs. 2, §§ 634, 634a, 635 Abs. 2, § 637 Abs. 3; AGBG §§ 9, 24a
    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen mit Ablauf der Verjährungshöchstfrist des Erfüllungsanspruchs bei unwirksamer Abnahmeklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634 ; WEG § 18 Abs. 1
    Anspruch auf Vorschuss für Maßnahmen zur Beseitigung von behaupteten Mängeln in einer Wohnanlage; Abzug "neu für alt" bei werkvertraglichen Mängelhaftungsansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz unwirksamer Abnahmeklausel: Nach 15 Jahren ist Schluss mit der Haftung!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährter Gewährleistungsanspruch eines Miteigentümers nach Bau eines mangelhaften Dachstuhls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Vorschuss für Maßnahmen zur Beseitigung von behaupteten Mängeln in einer Wohnanlage; Abzug "neu für alt" bei werkvertraglichen Mängelhaftungsansprüchen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahmeklausel unwirksam: Mängelhaftung endet nach 15 Jahren! (IBR 2024, 301)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    11 Jahre unbeeinträchtigte Nutzung: Kein Abzug "neu für alt"! (IBR 2024, 462)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 895
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (51)

  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
    Die Gewährleistungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt in einem solchen Fall mangels wirksamer Abnahme grundsätzlich nicht zu laufen (Anschluss BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128; Urteil vom 12. Mai 2016 - Az. VII ZR 171/15 -, juris; Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris).

    Unwirksam ist auch eine Regelung in einem Nachzüglervertrag, wonach dem Erwerber mitgeteilt wird, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums bereits erfolgt sei, weil eine solche Klausel dahin zu verstehen ist, dass sie den Nachzügler-Erwerbern das Recht entzieht, bezüglich der Abnahme des Gemeinschaftseigentums selbst zu entscheiden oder hierüber durch eine Person ihres Vertrauens entscheiden zu lassen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206, juris Rn. 43).

    Die kundenfeindlichste Auslegung ist bei der Auslegung von AGBs maßgeblich, auch wenn sie zur Unwirksamkeit der Klausel führt (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206, juris Rn 42).

    Rn. 61 Diese Klausel ist nach den unter oben c. dargestellten Grundsätzen unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206, juris Rn. 43).

    Damit ist die Klausel insgesamt unwirksam (BGH…, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, Rn. 37; Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206, juris Rn. 43).

    Gehen die Parteien aufgrund einer unwirksamen Klausel davon aus, dass die Abnahme bereits erklärt ist, ist die Ingebrauchnahme und anschließende Nutzung des Gemeinschaftseigentums mangels besonderer Anhaltspunkte nicht geeignet, deren Abnahmewillen bezüglich des Gemeinschaftseigentums dem Bauträger gegenüber eindeutig zum Ausdruck zu bringen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206, juris Rn. 56).

    Sie muss daher nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) als Verwenderin den Nachteil tragen, dass sie trotz einer nicht wirksamen Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit Mängelrechten aus den Verträgen, die im Jahr 2002 abgeschlossen wurden, konfrontiert wird (BGH…, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, Rn. 43; Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, juris Rn. 56;… Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 35).

    Rn. 171 Dennoch greift die Verjährung nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht durch, da die Verjährung von Mängelansprüchen gem. § 643a Abs. 2 BGB mit der Abnahme beginnt, die wegen der unwirksamen Abnahmeklausel nicht vorliegt (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, juris Rn. 61;… Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 45).

    Rn. 173 Die Inhaltskontrolle von Formularklauseln dient ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders; der Verwender kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer von ihm gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung berufen und darf aus einer solchen Unwirksamkeit keine Vorteile ziehen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, Rn. 58).

    Die Beklagte muss daher als Verwenderin grundsätzlich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Nachteil tragen, dass sie trotz fehlender Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit Mängelansprüchen von Nachzügler-Erwerbern konfrontiert wird (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, juris Rn. 59;… Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, juris Rn. 42 f.).

    Dennoch geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Frage der Abnahme in Fällen der vorliegenden Art innerhalb eines Mangelanspruchs nicht gleichbehandelt wird, sondern der Bauträger sich als Verwender der unwirksamen Abnahmeklausel nicht auf die fehlende Abnahme berufen kann, während im Hinblick auf den Beginn der Verjährung die fehlende Abnahme durchschlägt (BGH…, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, Rn. 49; Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, Rn. 61;… Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 -, Rn. 29, juris).

  • BGH, 09.11.2023 - VII ZR 241/22

    Bauträgervertrag über die Errichtung von Eigentumswohnungen: Wirksamkeit einer im …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
    Die Gewährleistungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt in einem solchen Fall mangels wirksamer Abnahme grundsätzlich nicht zu laufen (Anschluss BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128; Urteil vom 12. Mai 2016 - Az. VII ZR 171/15 -, juris; Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris).

    Abgesehen davon, dass die Klägerin bzw. die einzelnen Eigentümer nach der Abnahme bis zur Geltendmachung der streitgegenständlichen Ansprüche keine Gewährleistungsansprüche geltend machten, wurde das Urteil des OLG Schleswig durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2023 (- VII ZR 241/22 -, juris Rn. 39) aufgehoben, da nicht jeder Widerspruch zwischen zwei Verhaltensweisen als unzulässige Rechtsausübung zu werten sei.

    Rn. 69 Eine konkludente Abnahme kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, an dem die Erwerber Kenntnis von der Unwirksamkeit der erklärten Abnahme erlangt oder Zweifel bezüglich der betreffenden Wirksamkeit bekommen hätten (BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 46).

    Es ist daher im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zugunsten der Klägerin zu unterstellen, da derjenige, der eine Abnahmeklausel verwendet und damit den Eindruck erweckt, dass das Erfüllungsstadium aufgrund erfolgter Abnahme des Gemeinschaftseigentums beendet sei, als Verwender nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Nachteil tragen muss, dass er trotz fehlender Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit Mängelansprüchen konfrontiert wird (BGH…, Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 -, juris Rn. 26; BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 35).

    Rn. 131 Beginnt die Verjährung der Mängelansprüche wegen einer unwirksamen Abnahmeklausel nicht zu laufen, können solche Ansprüche unter Umständen verwirkt sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 47; Senat…, Urteil vom 31. März 2015 - 10 U 46/14 -, juris Rn. 89 ).

    Eine Verwirkung kommt daher in der vorliegenden Konstellation nur ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem den Erwerbern die Unwirksamkeit der Abnahme bekannt war, und setzt voraus, dass sie dennoch die Mängelansprüche über einen längeren Zeitraum nicht verfolgen (Vogel, IBR 2024, 73).

    Sie muss daher nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) als Verwenderin den Nachteil tragen, dass sie trotz einer nicht wirksamen Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit Mängelrechten aus den Verträgen, die im Jahr 2002 abgeschlossen wurden, konfrontiert wird (BGH…, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, Rn. 43;… Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, juris Rn. 56; Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 35).

    Rn. 171 Dennoch greift die Verjährung nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht durch, da die Verjährung von Mängelansprüchen gem. § 643a Abs. 2 BGB mit der Abnahme beginnt, die wegen der unwirksamen Abnahmeklausel nicht vorliegt (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, juris Rn. 61; Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 45).

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 49/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags über Wohnungseigentum: …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
    Die Gewährleistungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt in einem solchen Fall mangels wirksamer Abnahme grundsätzlich nicht zu laufen (Anschluss BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128; Urteil vom 12. Mai 2016 - Az. VII ZR 171/15 -, juris; Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris).

    Damit ist die Klausel insgesamt unwirksam (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, Rn. 37;… Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206, juris Rn. 43).

    Sie muss daher nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) als Verwenderin den Nachteil tragen, dass sie trotz einer nicht wirksamen Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit Mängelrechten aus den Verträgen, die im Jahr 2002 abgeschlossen wurden, konfrontiert wird (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, Rn. 43;… Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, juris Rn. 56;… Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 35).

    Dies beruht darauf, dass die Inhaltskontrolle von Formularklauseln ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders dient; der Verwender kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer von ihm gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung berufen (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, juris Rn. 42).

    Die Beklagte muss daher als Verwenderin grundsätzlich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Nachteil tragen, dass sie trotz fehlender Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit Mängelansprüchen von Nachzügler-Erwerbern konfrontiert wird (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, juris Rn. 59; Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, juris Rn. 42 f.).

    Dennoch geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Frage der Abnahme in Fällen der vorliegenden Art innerhalb eines Mangelanspruchs nicht gleichbehandelt wird, sondern der Bauträger sich als Verwender der unwirksamen Abnahmeklausel nicht auf die fehlende Abnahme berufen kann, während im Hinblick auf den Beginn der Verjährung die fehlende Abnahme durchschlägt (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, Rn. 49;… Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, Rn. 61;… Urteil vom 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13 -, Rn. 29, juris).

    Weil die §§ 305 ff. BGB ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders dienen (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, juris Rn. 42;… Grüneberg in: Grüneberg, BGB, 83. A., Überbl. v. § 305 BGB Rn. 8), hat der Vertragspartner des Verwenders die freie Wahl, sich auf die Unwirksamkeit der Abnahmeklausel zu berufen und den Erfüllungsanspruch geltend zu machen oder sich auf die vermeintliche Rechtswirkung der Abnahmeklauseln zu berufen und Mängelrechte nach §§ 634 ff. BGB geltend zu machen.

  • OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 46/14

    Errichtung einer Wohnanlage durch einen Bauträger in Baden-Württemberg: Baumangel …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
    Dem einzelnen Erwerber darf deshalb grundsätzlich nicht die Möglichkeit genommen werden, selbst frei darüber zu entscheiden, ob er die erbrachten Leistungen als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennen möchte (Senat, Urteil vom 31. März 2015 - 10 U 46/14 , juris).

    Darüber hinaus verstößt die Klausel gegen das Transparenzgebot, weil für den jeweiligen Erwerber nicht erkennbar wird, dass die Vollmacht widerruflich ist und er jederzeit selbst die Abnahme erklären kann ( OLG Stuttgart, Urteil vom 31. März 2015 - 10 U 46/14 -, juris Rn. 85 ).

    Da sich aus der Klausel auch nicht eindeutig ergibt, dass sie einen Widerruf der Vollmacht nicht ausschließt, ist sie wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam, da die Widerrufsmöglichkeit für den einzelnen Erwerber aus der Klausel nicht erkennbar ist (Senat, Urteil vom 31. März 2015 - 10 U 46/14 -, juris Rn. 85 ).

    Auch die Beklagte konnte die Restzahlungen und die Ingebrauchnahme der Wohnungen nicht als Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Erwerber verstehen, weil sie ebenfalls davon ausging, dass die Abnahme wirksam erklärt worden war (Senat, Urteil vom 31. März 2015 - 10 U 46/14 -, juris Rn. 88 ).

    Rn. 131 Beginnt die Verjährung der Mängelansprüche wegen einer unwirksamen Abnahmeklausel nicht zu laufen, können solche Ansprüche unter Umständen verwirkt sein (vgl. BGH…, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 47; Senat, Urteil vom 31. März 2015 - 10 U 46/14 -, juris Rn. 89 ).

  • BGH, 13.05.2022 - V ZR 231/20

    Sachmängelhaftung: Beteiligung des Käufers an den Kosten der Nachbesserung einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
    Ein Abzug "neu für alt" kommt auch bei werkvertraglichen Mängelhaftungsansprüchen nicht in Betracht, sofern sich der Vorteil des Bestellers darin erschöpft, dass das Werk durch den zur Mangelbeseitigung erforderlichen Ersatz eines mangelhaften Teils durch ein neues Teil einen Wertzuwachs erfährt oder dass der Besteller durch die längere Lebensdauer des ersetzten Teils Aufwendungen erspart (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Mai 2022 - V ZR 231/20 -, juris Rn. 16).

    Rn. 121 Nach der neueren Rechtsprechung des für das Kaufrecht zuständigen V. Zivilsenats ist in einem solchen Fall keine Vorteilsausgleichung vorzunehmen (Urteil vom 13. Mai 2022 - V ZR 231/20 -, juris Rn. 16 ff.), sofern sich der Vorteil des Käufers darin erschöpft, dass die Kaufsache durch den zur Mangelbeseitigung erforderlichen Ersatz eines mangelhaften Teils durch ein neues Teil einen Wertzuwachs erfährt oder dass der Käufer durch die längere Lebensdauer des ersetzten Teils Aufwendungen erspart.

    Soweit der 5. Zivilsenat des BGH argumentiert, dass das Gesetz lediglich in § 439 Abs. 6 BGB (= § 439 Abs. 5 BGB aF) eine Herausgabe gezogener Nutzungen durch den Käufer bei Lieferung einer mangelfreien Sache anordnet (BGH, Urteil vom 13. Mai 2022 - V ZR 231/20 -, Rn. 19, juris), gilt entsprechendes im Werkvertragsrecht gemäß §§ 635 Abs. 4, 346 ff. BGB.

  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
    Rn. 134 Dies setzt voraus, dass sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH…, Urteil vom 26. Mai 1992 - VI ZR 230/91 -, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02 -, juris Rn. 8).

    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGH…, Urteil vom 18. Januar 2001 - VII ZR 416/99, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02 -, juris Rn. 8).

    Rn. 138 Maßgeblich hierfür ist, ob sich der Schuldner bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte, dass der Anspruch nicht mehr geltend gemacht würde, und ob er dies auch getan hat (BGH, Urteil vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02 -, juris Rn. 8).

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
    Dies gilt selbst dann, wenn die Wohnung erst zwei Jahre nach Errichtung der Wohnungsanlage veräußert wird (BGH, Urteil vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84 -, juris Rn. 15;… Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage 2020, Teil 10 Rn. 170 f.).

    Dieser Anspruch wird nach der Rechtsprechung des BGH in seinem Umfang auch nicht davon berührt, inwieweit andere Wohnungseigentümer ihre entsprechenden Ansprüche noch durchsetzen können (BGH, Urteil vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84 -, juris Rn. 27).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Wohnung erst zwei Jahre nach Errichtung der Wohnungsanlage veräußert wird (BGH, Urteil vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84 -, juris Rn. 15;… Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage 2020, Teil 10 Rn. 170 f.).

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
    In diesem Fall entsteht ein Abrechnungsverhältnis erst dann, wenn der Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer, der ihm das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen (BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 -, juris Rn. 44 ff.;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. A. Rn. 2046).

    Rn. 79 Zwar können nach der seit 1.1.2002 geltenden Rechtslage Mängelansprüche, zu denen auch der Vorschussanspruch aus § 637 Abs. 3 BGB gehört, grundsätzlich erst ab Abnahme geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 -, BGHZ 213, 349-361, juris Rn. 31).

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen: Zurückweisung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
    Insofern kommt es zu einer Wechselwirkung mit dem Zeitmoment: Je länger ein Recht nicht geltend gemacht wurde, desto geringer sind die Anforderungen an die eine Verwirkung begründenden Umstände (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, juris Rn. 9;… BeckOGK/Kähler, 1.7.2023, BGB § 242 Rn. 1738 m.w.N.).

    In den Widerrufsfällen, in denen der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Verwirkung nicht voraussetze, dass der Gläubiger sein Recht kenne (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, juris LS 2; BGH…, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 455/16 -, juris Rn. 21), ging es jeweils um Fälle, in denen der Kreditvertrag auf Veranlassung des Verbrauchers beendet und abgewickelt worden war.

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2024 - 10 U 13/23
    Rn. 112 Der für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage, ob eine durch die Mangelbeseitigung bewirkte Verlängerung der Lebensdauer im Weg der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen ist, mehrfach offengelassen (Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82, juris Rn. 33; Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 -, BGHZ 91, 206-217, juris Rn. 39); zuletzt war die Rede davon, dass eine Anrechnung des Vorteils, der durch eine deutlich verlängerte Nutzungsdauer entsteht, "zu erwägen" sei, wenn der Mangel sich verhältnismäßig spät auswirkt und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile habe hinnehmen müssen (BGH…, Urteil vom 27. September 2018 - VII ZR 45/17 -, juris Rn. 86).

    Dabei handle es sich um eine unvermeidliche Nutzung, die gerade nicht den vertraglich geschuldeten, unbeeinträchtigten Gebrauch ermöglicht und deshalb keinen Abzug rechtfertigt (BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 -, juris Rn. 36 f.).

  • BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgers: Wirksamkeit einer die Abnahme …

  • BGH, 19.11.2015 - IX ZR 198/14

    Wahlrechtsausübung durch den Insolvenzverwalter über das Vermögen eines …

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 455/16

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • LG Stuttgart, 26.01.2023 - 12 O 340/21
  • BGH, 09.09.2020 - VIII ZR 150/18

    Gewöhnlicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß ist bei …

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

  • BGH, 14.11.2017 - VII ZR 65/14

    VOB-Vertrag: Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen …

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf …

  • BGH, 27.09.2018 - VII ZR 45/17

    Inhaltskontrolle der Klausel über VOB-Gewährleistung mit fünfjähriger …

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13

    Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft: …

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische …

  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von …

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12

    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den …

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Rechtsfolgen der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung …

  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach …

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem …

  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 5/20

    Spätestens nach 10 Jahren ist der Bauträger "aus dem Schneider"!

  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 416/99

    Rechte des Auftragnehmers bei Prüfung der Schlußrechnung nach Ablauf der …

  • OLG München, 24.04.2018 - 28 U 3042/17

    Werkvertragliche Gewährleistungsansprüche bei unwirksamer Abnahmeklausel

  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 230/91

    Beweismittelvernichtung und Verwirkungseinwand

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

  • BGH, 25.06.1992 - VII ZR 128/91

    Aushandeln von Vertragsklauseln; Unwirksame Verjährungsklausel in …

  • OLG Schleswig, 18.11.2022 - 1 U 42/21

    Bauträgervertrag: Verjährung der Gewährleistungsrechte bei verjährtem …

  • OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Einzug der Erwerber der Wohnungen und …

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer; …

  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85

    Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages; …

  • OLG Rostock, 23.09.2020 - 4 U 86/19

    Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Mangelhaftigkeit eines …

  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96

    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und …

  • OLG München, 03.07.2012 - 13 U 2506/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verjährungseintritt für …

  • LG München I, 13.07.2023 - 2 O 1924/22

    Verwirkung von Mängelrechten bei unwirksamen Abnahmeklauseln in …

  • OLG Stuttgart, 12.05.2015 - 10 U 114/14

    Notarieller Grundstückskaufvertrag zum Erwerb eines Reihenhauses: Wirksamkeit der …

  • OLG Karlsruhe, 19.03.2009 - 9 U 152/08

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen, Abnahmezeitpunkt

  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von …

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die …

  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder …

  • BGH, 01.02.2023 - VII ZR 887/21

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OLG Stuttgart, 13.05.2025 - 10 U 4/25

    Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Bauträger auf …

    Liegt beim Bauträgervertrag eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums vor, die wegen Verstoßes gegen Rechtsnormen unwirksam ist, verjähren die Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln spätestens mit Ablauf von 15 Jahren nach Fertigstellung bzw. letztem Erwerb (noch offen gelassen in OLG Stuttgart, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 ; aA OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2024 - 13 U 419/19 ).

    Eine konkludente Abnahme oder Genehmigung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, an dem die Erwerber Kenntnis von der Unwirksamkeit der erklärten Abnahme erlangt oder Zweifel bezüglich der betreffenden Wirksamkeit bekommen haben (BGH…, Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, juris Rn. 46; Senat, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 69 , juris; OLG München…, Urteil vom 24. April 2018 - 28 U 3042/17 Bau -, Rn. 145 - 146, juris).

    Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Auftragnehmers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, § 199 Abs. 1 BGB (Senat, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 162 , juris).

    Rn. 91 Die Beklagte darf sich jedoch gemäß § 242 BGB nicht auf eine Kenntnis der Erwerber vom Fortbestand des Erfüllungsanspruchs und damit einen Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB berufen, nachdem sie durch die Verwendung einer unwirksamen Abnahmeklausel in den Erwerbsverträgen dafür verantwortlich ist, dass das Fortbestehen dieses Erfüllungsanspruchs nicht ohne weiteres erkennbar war (Senat, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 163 , juris).

    Nach § 199 Abs. 4 BGB verjähren andere Ansprüche als die nach den Absätzen 2 bis 3a spätestens in 10 Jahren ab ihrer Entstehung, wenn nicht zuvor die kenntnisabhängige Verjährung nach §§ 199 Abs. 1, 195 BGB abgelaufen ist (Senat, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 161 , juris).

    Der Besteller kann nach Verjährung des Erfüllungsanspruchs nicht durch Abnahme einen unverjährten Nacherfüllungsanspruch schaffen (Senat, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 165 ff., juris).

    Dies beruht darauf, dass die Inhaltskontrolle von Formularklauseln ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders dient; der Verwender kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer von ihm gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung berufen (BGH…, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 -, BGHZ 209, 128-139, Rn. 42, juris; Senat, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 170 , juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Verjährung von Mängelansprüchen nicht zu laufen begonnen, da eine Abnahme aufgrund der unwirksamen Abnahmeklausel nicht vorliegt (BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15 -, BGHZ 210, 206-224, Rn. 61, juris;… Urteil vom 9. November 2023 - VII ZR 241/22 -, Rn. 45, juris; Senat, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 171 , juris).

    Rn. 115 Soweit der Senat im Hinblick darauf, dass ein Bauträger die Abnahme längere Zeit nach Fertigstellung in aller Regel nur mit einem unzumutbaren Aufwand bewirken kann, - aufgrund der letztlich zu Grunde gelegten Frist von 15 Jahren nicht entscheidungserheblich - angenommen hat, dass die Haftung des Bauträgers nicht länger reicht, als die Verjährung des Herstellungsanspruchs bzw. die auf der unwirksamen Abnahme errechnete Verjährung des Mängelanspruchs (Senat, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 179 , juris), steht dies nicht im Einklang zur bisherigen Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, wonach die Klägerin sich bei Geltendmachung des Mangelanspruchs als Tatbestandsvoraussetzung auf die Abnahme berufen darf, sie sich aber verjährungsbeginnend nicht entgegenhalten lassen muss.

    Rn. 116 Die vom Senat in Anlehnung an die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bezüglich vom Unternehmer arglistig verschwiegener Mängel gezogene Grenze der Einstandspflicht von 15 Jahren (Senat, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 181 , juris) ist vorliegend nicht erreicht, sodass unter diesem Gesichtspunkt ein unverjährter Anspruch vorliegt.

    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGH…, Urteil vom 18. Januar 2001 - VII ZR 416/99, Rn. 12, juris; BGH…, Urteil vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02 -, Rn. 8, juris; Senat, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 133 f., juris).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2024 - 13 U 419/19

    Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Verwendung unwirksamer …

    Die Verjährungsfrist endet nicht spätestens mit der Verjährung des Erfüllungsanspruchs (entgegen OLG Stuttgart, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 ).

    Eine konkludente Abnahme kommt daher erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, an dem die Erwerber Kenntnis von der Unwirksamkeit der erklärten Abnahme erlangt oder Zweifel bezüglich der betreffenden Wirksamkeit bekommen hatten ( OLG Stuttgart v. 02.04.2024 - 10 U 13/23 - juris Rn. 69 ).

    Rn. 50 Die gegenteilige Auffassung ( OLG Stuttgart v. 02.04.2024 - 10 U 13/23 ) überzeugt nicht.

    Der Senat weicht in seiner Entscheidung bzgl. der Verjährung vom Urteil des OLG Stuttgart v. 02.04.2024 - 10 U 13/23 und bzgl. der Verwirkung vom Urteil des OLG München v. 01.12.2023 - 28 U 3344/23 ab.

  • OLG Braunschweig, 31.07.2025 - 8 U 193/22

    Keine Mängelansprüche bei verjährtem Erfüllungsanspruch!

    Der Mängelanspruch setze also einen unverjährten und im Übrigen durchsetzbaren Herstellungsanspruch voraus, nicht umgekehrt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.04.2024, Az. 10 U 13/23 - Rdn. 167 ff., juris, m.w.N.).

    Die Unwirksamkeit der Klausel hat dann zur Konsequenz, dass es dem Bauträger als Verwender der Klausel nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Erwerber auf die fehlende Abnahme und das somit fortbestehende Erfüllungsstadium zu berufen, nachdem die (unwirksame) Abnahme stattgefunden hat (vgl. BGH…, Urteil vom 09.11.2023 - VII ZR 241/22 - Rdn. 45, NJW-RR 2024, 503; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 02.04.2024 - 10 U 13/23 -, MDR 2024, 895).

  • BGH, 26.03.2026 - VII ZR 108/24

    Keine Abnahme durch vereidigten Sachverständigen!

    Rn. 41 d) Entgegen der Auffassung des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23, BauR 2024, 1230), die sich die Revision zu eigen macht, ist nicht von einem Ablauf der Verjährung für den geltend gemachten Kostenvorschussanspruch spätestens 15 Jahre, nachdem das fertiggestellte Werk durch den Unternehmer zur Abnahme angeboten wurde, auszugehen.
  • OLG Braunschweig, 02.06.2025 - 8 U 29/24

    Abnahmeklausel unwirksam = Abnahme unwirksam?

    Rn. 49 Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums wurde vorliegend auch nicht aufgrund einer unwirksamen Abnahmeklausel im Bauträgervertrag von einem Dritten erklärt (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 02.04.2024 - 10 U 13/23 -, BauR 2024, 1230), sondern von den Klägern selbst.
  • OLG Brandenburg, 10.04.2025 - 10 U 54/24

    Zahlung eines Vorschussanspruchs zur Mangelbeseitigung an die …

    Bei Mängelansprüchen und insbesondere dem hier geltend gemachten Vorschussanspruch handelt es sich um individuelle Rechte aus dem Vertrag der jeweiligen Erwerber mit dem Veräußerer, die die Erwerber selbstständig verfolgen können (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Februar 2023 - VII ZR 13/22 -, Rn. 1, juris; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - VII ZR 887/21 -, juris; BGH…, Urteil vom 20. September 2019 - V ZR 258/18 -, Rn. 7, juris; BGH…, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05 -, BGHZ 172, 42-58, juris Rn. 18/20; BGH…, Urteil vom 5. Mai 1977 - VII ZR 36/76 -, BGHZ 68, 372-379, Rn. 39; OLG Stuttgart, Urteil vom 2. April 2024 - 10 U 13/23 -, Rn. 71, juris;… Grziwotz in: Erman BGB, Kommentar, 17. Auflage 2023, § 9a WoEigG, Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2024 - 3 U 184/23

    Erfolglose Berufung wegenr rechtmäßiger Feststellung nicht mehr bestehender …

    Rn. 70 Sofern man sich der Auffassung des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dessen Urteil vom 02. April 2024 ( 10 U 13/23 , BeckRS 2024, 10179) anschlösse, wären im Falle fehlender Abnahme des Werks Mängelansprüche spätestens dann nicht mehr durchsetzbar, wenn hinsichtlich des Herstellungsanspruchs des Erwerbers die maximale Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB von zehn Jahren und eine sich anschließende fünfjährige Gewährleistungsfrist abgelaufen wären.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.09.2025 - 10 U 13/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,49107
OLG Jena, 09.09.2025 - 10 U 13/23 (https://dejure.org/2025,49107)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.09.2025 - 10 U 13/23 (https://dejure.org/2025,49107)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. September 2025 - 10 U 13/23 (https://dejure.org/2025,49107)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2023 - VI ZR 97/22

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Bestehen eines …

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2025 - 10 U 13/23
    Der Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2023 - VI ZR 97/22 - (WM 2023, S. 2096 ff.) betrifft nicht die hier vorliegende Konstellation, sondern nur den Fall, dass die betroffene Person nicht die Löschung rechtswidrig verarbeiteter Daten begehrt, sondern - neben der Forderung nach Ausgleich eines entstandenen immateriellen Schadens - allein präventiv einen erneut drohenden gleichartigen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung verhindern möchte.

    Verlangt sie dagegen, wie hier der Kläger, (auch) die Löschung von Daten, kann sie nach Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zugleich die künftige Unterlassung der von ihr beanstandeten Datenverarbeitung verlangen (…BGH, Beschl. v. 04.06.2024 - II ZB 10/23 -, BGHZ 240, S. 238 ff.; Beschl v. 25.09.2023 - VI ZR 97/22 aaO.).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23

    Ansprüche wegen vorübergehender Deaktivierung eines privat genutzten Kontos eines …

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2025 - 10 U 13/23
    Unabhängig von den Anforderungen, die insoweit im Einzelnen gestellt werden, besteht jedenfalls Einigkeit, dass die lediglich abstrakte Möglichkeit eventueller zukünftiger Klagen eine Berufung auf Art. 17 Abs. 3 lit. e DS-GVO nicht rechtfertigen kann (OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.01.2025 - 14 U 150/23 -, zit. bei juris m.w.N.).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2025 - 10 U 13/23
    Rn. 42 Die weitere rechtliche Argumentation des Beklagten, wonach einem Löschungsanspruch des Klägers die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Beweisverwertungsverboten, insbesondere die sogenannte "Dashcam-Entscheidung (BGH, Urt. v. 15.05.2018 - VI ZR 233/17 -, BGH/128, S. 348 ff.) entgegenstehe und es sich um eine unzulässige Vorsortierung von Beweismitteln durch einen anderen Prozess handele, überzeugt nach Auffassung des Senates ebenfalls nicht.
  • BGH, 04.06.2024 - II ZB 10/23

    Anspruch eines früheren Vereinsvorstandsmitglieds auf Löschung seiner im …

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2025 - 10 U 13/23
    Verlangt sie dagegen, wie hier der Kläger, (auch) die Löschung von Daten, kann sie nach Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zugleich die künftige Unterlassung der von ihr beanstandeten Datenverarbeitung verlangen (BGH, Beschl. v. 04.06.2024 - II ZB 10/23 -, BGHZ 240, S. 238 ff.;… Beschl v. 25.09.2023 - VI ZR 97/22 aaO.).
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