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Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 24.04.2008

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 11 Sa 207/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12898
LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 11 Sa 207/07 (https://dejure.org/2007,12898)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.09.2007 - 11 Sa 207/07 (https://dejure.org/2007,12898)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. September 2007 - 11 Sa 207/07 (https://dejure.org/2007,12898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ABBergV § 21; ; ZPO § 148; ; ZPO § 301; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; BGB § 622 Abs. 2 Nr. 7; ; ABPF § 114 Abs. 8; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; ABBergV § 21 Abs. 1
    Verhaltensbedingte Kündigung bei Verletzung von Sicherheitsvorschriften nach einschlägigen Abmahnungen - Baden in Pumpensumpf eines Tagebaubergwerks

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sicherheitsbestimmungen müssen ernst genommen werden!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Pumpensumpf gebadet Bergarbeiter flog wegen Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen hinaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung bei Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften bzw. Arbeitssicherheitsvorschriften; Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Bezeichnung der Vorschrift in einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen eine ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 11 Sa 207/07
    Das schlichte Bestreiten mit Nichtwissen ist unzulässig (vgl. BAG 23.06.2005 - 2 AZR 193/04 -, AP Nr. 147 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 810/04

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 11 Sa 207/07
    Die vorsätzliche Missachtung von Sicherheitsvorschriften, die dem Schutz von Leben und Gesundheit von Arbeitskollegen sowie von erheblichen Sachwerten dienen, ist sogar grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften nicht einhält (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14.04.2005 - 11 Sa 810/04 -, NZA-RR 2006, 194 ff.).
  • ArbG Solingen, 20.08.2020 - 3 Ca 457/20
    Ein wichtiger Grund an sich kann jedoch regelmäßig erst dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften nicht einhält oder das Gefahrenpotenzial eine Abmahnung im Einzelfall entbehrlich erscheinen lässt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Teilurteil vom 20. September 2007 - 11 Sa 207/07 -, Rn. 26, juris;… LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. April 2005 - 11 Sa 810/04 -, Rn. 79, juris;… ErfK /Müller-Glöge, 20. Aufl. § 626 Rz. 88 m.w.N.).

    Nach den oben genannten Grundsätzen ist ein bewusster Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften, die dem Schutz von Leben und Gesundheit von Arbeitskollegen dienen, grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Teilurteil vom 20. September 2007 - 11 Sa 207/07 -, Rn. 26, juris, aaO).

  • ArbG Kassel, 23.09.2021 - 1 Ca 449/20
    Aufgrund dieser ihr*ihm obliegenden Rücksichtnahmepflichten ist die*der Arbeitnehmer*in nach § 241 Abs. 2 BGB unter anderem gehalten, Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsvorschriften im Betrieb zu beachten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Teilurteil vom 20. September 2007 - 11 Sa 207/07 -, Rn. 26, juris).
  • ArbG Flensburg, 23.09.2016 - 1 Ca 387/16

    Außerordentliche Kündigung - Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften auf einem Kran

    Teilweise wird in der Rechtsprechung in Einzelfallentscheidungen das Erfordernis einer Abmahnung gesehen (LAG Hamm vom 14.11.2003 - 15 Sa 559/03 -, zitiert nach Juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.03.2009 - 6 Sa 725/08 -, zitiert nach Juris; LAG Hamm vom 11.09.1997 - 12 Sa 964/97 -, zitiert nach Juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.09.2007 - 11 Sa 207/07 -, zitiert nach Juris; BAG vom 16.09.1982 - 2 AZR 266/80 -, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 24.04.2008 - 20/11 Sa 207/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6147
LAG Hessen, 24.04.2008 - 20/11 Sa 207/07 (https://dejure.org/2008,6147)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.04.2008 - 20/11 Sa 207/07 (https://dejure.org/2008,6147)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. April 2008 - 20/11 Sa 207/07 (https://dejure.org/2008,6147)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 Abs 1 BGB, § 151 S 1 BGB, § 242 BGB, Art 140 GG, § 137 Abs 3 WRV
    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Dritter Weg - Einbeziehung in den Arbeitsvertrag - betriebliche Übung bei teilweiser Anwendung

  • Judicialis

    GG Art. 140; ; WRV Art. 137; ; TVG § 4 Abs. 1; ; BGB §§ 130 ff

  • rechtsportal.de

    Arbeitsvertrag; Inhalt; Einbeziehung; Arbeitsrechtliche Regelungen des Dritten Weges

  • Wolters Kluwer

    (Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Dritter Weg - Einbeziehung in den Arbeitsvertrag - betriebliche Übung bei teilweiser Anwendung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Zulage im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages mit einem bistumskirchlichen Rechtsträger; Geltung von arbeitsrechtlichen Regelungen des Dritten Weges in privatrechtlich begründeten ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 101/01

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - normative Wirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 207/07
    Im Verfahren des Dritten Weges zu Stande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kommt für privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402; 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 25.1.2005 - 1 Sa 1065/04 - in juris dokumentiert; 9.1.2007 - 1 Sa 1245/06 - in juris dokumentiert; 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert; LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00 - in juris dokumentiert).

    Von der vertraglichen Umsetzung der so geschaffenen Regelungen in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse befreit Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV indes nicht (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402).

    Zudem ist die unmittelbare und zwingende Wirkung von Tarifverträgen auf die verfassungsrechtlich gewährte Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG zurückzuführen, die Schaffung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen auf dem Dritten Weg dagegen auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht (ebenso BAG 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402 BAG, 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611).

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 207/07
    Im Verfahren des Dritten Weges zu Stande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kommt für privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402; 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 25.1.2005 - 1 Sa 1065/04 - in juris dokumentiert; 9.1.2007 - 1 Sa 1245/06 - in juris dokumentiert; 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert; LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00 - in juris dokumentiert).

    Im Übrigen kann eine kirchenrechtliche Regelung keine normative Wirkung von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen für mit einem kirchlichen Arbeitgeber privatrechtlich abgeschlossene Arbeitsverhältnisse anordnen, weil sich aus dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht nicht die Befugnis zu in den staatlichen Raum hineinwirkender Normsetzung unabhängig von einem individualvertraglich zum Ausdruck gekommenen Umsetzungswillen ergibt (BAG, 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert, a.A: Tilling, NZA 2007, 78).

    Zudem ist die unmittelbare und zwingende Wirkung von Tarifverträgen auf die verfassungsrechtlich gewährte Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG zurückzuführen, die Schaffung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen auf dem Dritten Weg dagegen auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht (ebenso BAG 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402 BAG, 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611).

  • LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Auslegung, BAT/DW, Kirchlich-Diakonische …

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 207/07
    Im Verfahren des Dritten Weges zu Stande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kommt für privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402; 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 25.1.2005 - 1 Sa 1065/04 - in juris dokumentiert; 9.1.2007 - 1 Sa 1245/06 - in juris dokumentiert; 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert; LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00 - in juris dokumentiert).

    Im Übrigen kann eine kirchenrechtliche Regelung keine normative Wirkung von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen für mit einem kirchlichen Arbeitgeber privatrechtlich abgeschlossene Arbeitsverhältnisse anordnen, weil sich aus dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht nicht die Befugnis zu in den staatlichen Raum hineinwirkender Normsetzung unabhängig von einem individualvertraglich zum Ausdruck gekommenen Umsetzungswillen ergibt (BAG, 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert, a.A: Tilling, NZA 2007, 78).

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 207/07
    Die Rechtsfigur der betrieblichen Übung setzt - sowohl nach der Vertrags- als auch nach der Vertrauenstheorie - die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers voraus, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Vergünstigung oder Leistung auf Dauer gewährt werden (vgl. etwa BAG, 14.8. 1996 - 10 AZR 69/96 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 207/07
    Dabei kann sich die begehrte Feststellung auch auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (BAG, 15.3.2006 - 4 AZR 75/05 - NZA 2006, 690; 20.3.1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; 28.3.1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344).
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 75/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 207/07
    Dabei kann sich die begehrte Feststellung auch auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (BAG, 15.3.2006 - 4 AZR 75/05 - NZA 2006, 690; 20.3.1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; 28.3.1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344).
  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95

    Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist …

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 207/07
    Dabei kann sich die begehrte Feststellung auch auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (BAG, 15.3.2006 - 4 AZR 75/05 - NZA 2006, 690; 20.3.1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; 28.3.1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344).
  • LAG Hessen, 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04

    Abfindung - Rationalisierungsschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 207/07
    Im Verfahren des Dritten Weges zu Stande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kommt für privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402; 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 25.1.2005 - 1 Sa 1065/04 - in juris dokumentiert; 9.1.2007 - 1 Sa 1245/06 - in juris dokumentiert; 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert; LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00 - in juris dokumentiert).
  • LAG Hessen, 09.01.2007 - 1 Sa 1245/06

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsschließung - sinnentleertes …

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 207/07
    Im Verfahren des Dritten Weges zu Stande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kommt für privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402; 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 25.1.2005 - 1 Sa 1065/04 - in juris dokumentiert; 9.1.2007 - 1 Sa 1245/06 - in juris dokumentiert; 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert; LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00 - in juris dokumentiert).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00

    Auslegung eines Arbeitsvertrages bezüglich des Verhältnisses einer Inbezugnahme …

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 207/07
    Im Verfahren des Dritten Weges zu Stande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kommt für privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402; 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 25.1.2005 - 1 Sa 1065/04 - in juris dokumentiert; 9.1.2007 - 1 Sa 1245/06 - in juris dokumentiert; 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert; LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00 - in juris dokumentiert).
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