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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 11 U 45/12 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47858
OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 11 U 45/12 (Kart) (https://dejure.org/2012,47858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2012 - 11 U 45/12 (Kart) (https://dejure.org/2012,47858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 11 U 45/12 (Kart) (https://dejure.org/2012,47858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Pflichtverletzungen aus Vertriebsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89a Abs. 1; BGB § 314; BGB § 823 Abs. 1
    Pflichtverletzungen im Rahmen eines Vertriebsvertrages; Anforderung an die Darlegung des Schadens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Grundsätze zur abstrakten Berechnung eines Schadens im Handelsverkehr; Anforderung an die Darlegung des Schadens eines Kaufmanns aus entgangenem Gewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 89 a HGB analog, § ... 89 a Abs. 1 HGB analog, § 89 b HGB analog, § 150 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 280 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 286 BGB, § 314 BGB, § 314 Abs. 2 BGB, § 314 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 314 Abs. 2 Satz 1, 1. Var. BGB, § 315 BGB, § 320 Abs. 1 BGB, § 323 Abs. 1 BGB, § 346 BGB: § 433 Abs. 2 BGB, § 449 Abs. 1 BGB: § 823 Abs. 1 BGB, § 826 BGB, § 985 BGB, § 986 Abs. 2 BGB, § 520 Abs. 3 Nr. 4 ZPO
    Wichtiger Grund, Zahlungsverzug des VH, Überlegungsfrist, dauerhafter Vertragsverstoß, Abmahnung, Unzumutbarkeit, Angebot weiterer Zusammenarbeit, Verhandlungen über weitere Kooperation, Schadensersatz, Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, VHV, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05

    Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 11 U 45/12
    Diese Regelung ist jedoch dispositiv [BGH NJW-RR 2008, 818] und wird durch Ziff. I. 7. AVL 2004 in zulässiger Weise dahingehend modifiziert, dass die Beklagten die von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware abweichend von § 449 Abs. 2 BGB auch dann herausverlangen kann, wenn die Klägerin in Zahlungsverzug gerät.
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 212/08

    Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 11 U 45/12
    Dabei stellt die Fortsetzung des Vertragsverstoßes - hier des Zahlungsverzugs - nach Ablauf der gesetzten Abhilfefrist bis zum 18.7.2006 einen neuen, selbständigen Kündigungsgrund dar [vgl. BGH Urt. v. 29.6.2011 - VIII ZR 212/08 - Rn. 25].
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 11 U 45/12
    Da sie hierin eine vertragliche Pflichtverletzung sieht, aus welcher sie ihren Schadensersatzanspruch herleitet, muss sie nach den für § 280 BGB geltenden allgemeinen Grundsätzen die Unbilligkeit der Bestimmung darlegen und nachweisen [vgl. entsprechend zum Bereicherungsanspruch BGH NJW 2003, 1449 - Rn. 10].
  • OLG München, 25.09.1987 - 7 W 2791/87

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 11 U 45/12
    Rn. 49 (3) Soweit sich die Klägerin eines Zurückbehaltungsrechts berühmt, kann eine fehlende Rechnungserteilung zwar ein solches rechtfertigen [vgl. Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 271 Rn. 7, OLG München NJW 1988, 270 Rn. 2].
  • OLG Dresden, 01.08.2019 - 5 U 1065/19
    Es greift schon der subsidiäre Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht ein, weil die Berechtigung zur Vertragsbeendigung durch die Parteien wirksam und umfassend im Vertrag vom 12.10.2000 geregelt wurde (ebenso für die vertragliche Regelung in einem Vertragshändlervertrag: OLG Frankfurt/M., Urteil vom 20.12.2012, 11 U 45/12 (Kart), BeckRS 2013, 5908; ähnlich OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2007, 3 W 5/07, WM 2007, 740 zur Kündigung eines Darlehensvertrages).
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